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Motorschaden - wer muss zahlen?

Themenstarteram 3. Februar 2013 um 15:04

Hallo zusammen,

ich habe mir am 21.01.2013 einen gebrauchten S-Klasse gekauft bei einem Händler als gewerbetreibender (er wollte an Privat nicht verkaufen). Das Fahrzeug ist aus dem Bj. 2000 und hatte 199500.

Nun nach knapp 2 Wochen (am 02.02.13) und ca. 800 km kam ein sehr wahrscheinlicher Motorschaden (das Auto steht jetzt bei MB Werkstatt).

Welche Rechte habe ich jetzt gegenüber den Verkäufer. Muss er für die Reparatur aufkommen oder das Auto zurücknehmen gegen voller Rückzahlung oder muss ich das alles selber ausbaden???

Für eure Hilfe bin ich Ihnen sehr dankbar!!!

Beste Antwort im Thema

Die Frage des TE ist doch ganz einfach zu beantworten:

Sofern er nicht beweisen kann, dass der Motorschaden schon vorher da war UND dass der Verkäufer davon Kenntnis hatte und es ihm absichtlich verschwiegen hat, hat er die Arschkarte gezogen.

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am 4. Februar 2013 um 8:44

Zitat:

Original geschrieben von Frischling2

Aber irgendwas von Ust / MwSt muss auf der Rechnung stehen, das sehe ich auch so, eine Rechnung kann man von einem Gewerbtreibenden immer verlangen soweit ich weiss.

Eine Rechnung muss ein Gewerbetreibender immer ausstellen, ansonsten ist es Schwarzhandel und Steuerbetrug.

Desweiteren ist jeder Privater Verkäufer der mehr als 4 Autos im Jahr verkauft als Gewerbetreibender anzusehen. Das ist weiterer Hebel, den man eventuell ansetzen kann (-> Anzeige wegen Steuerbetrug täte ich als Verkäufer nicht riskieren)...

am 4. Februar 2013 um 8:46

Zitat:

Original geschrieben von jschie66

Da der Vertrag zwischen Geschäftsleuten abgeschlossen wurde muss er Mehrwertsteuer berechnet haben oder ein Hinweis darauf enthalten, dass er nach § xxx nicht Mehrwertsteuerpflichtig ist.

Ist MwSt nicht erwähnt, so ist es kein Kauf unter Geschäftsleuten.

Dies ist mit Sicherheit nicht das Kriterium. Wenn der Verkäufer Gewerbetreibender ist, muss dieser die MWSt. ausweisen, auf seiner Rechnung muss dann die Steuer-Nr. bzw. die USt.-Id.-Nr. ausgewiesen sein - und zwar auch dann, wenn dieser an Privat verkauft.

Dies gilt bei voller MWSt. ebenso wie bei Differenzbesteuerung.

Ein Unternehmer kann nicht auf den Ausweis der MWSt. verzichten, nur weil er an Privat verkauft.

Gruß

Der Chaosmanager

 

PS: Der TE hat übrigens erwähnt, dass er das Auto nicht als Privatmann, sondern als Gewerbetreibender gekauft hat, und zwar bei einem Händler. Somit konnte die Gewährleistung rechtskräftig ausgeschlossen werden.

am 4. Februar 2013 um 8:47

gelöscht - Doppelpost

am 4. Februar 2013 um 8:50

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von jschie66

Da der Vertrag zwischen Geschäftsleuten abgeschlossen wurde muss er Mehrwertsteuer berechnet haben oder ein Hinweis darauf enthalten, dass er nach § xxx nicht Mehrwertsteuerpflichtig ist.

 

Ist MwSt nicht erwähnt, so ist es kein Kauf unter Geschäftsleuten.

Dies ist mit Sicherheit nicht das Kriterium. Wenn der Verkäufer Gewerbetreibender ist, muss dieser die MWSt. ausweisen, auf seiner Rechnung muss dann die Steuer-Nr. bzw. die USt.-Id.-Nr. ausgewiesen sein - und zwar auch dann, wenn dieser an Privat verkauft.

 

Dies gilt bei voller MWSt. ebenso wie bei Differenzbesteuerung.

 

Ein Unternehmer kann nicht auf den Ausweis der MWSt. verzichten, nur weil er an Privat verkauft.

 

Gruß

Der Chaosmanager

 

 

PS: Der TE hat übrigens erwähnt, dass er das Auto nicht als Privatmann, sondern als Gewerbetreibender gekauft hat. Somit konnte die Gewährleistung rechtskräftig ausgeschlossen werden.

Und als Selbstständiger hätte er durchaus mal über Leasing nachdenken können, hier wäre er eventuell günstiger gefahren...

am 4. Februar 2013 um 8:51

Der TE hat nicht erwähnt, dass er wirklich Geschäftsmann ist...

Ist er Privatmann, so hätte der Verkäufer ihm das Auto nicht als "unter Geschäftsleuten" verkaufen dürfen. Er hätte dann Gewährleistung gegenüber Privat in höheren Preis umwandeln müssen.

Der Knackpunkt ist eben ob das "unter Geschäftsleuten" wirklich greift.

Greift es, so hat der TE pech.

am 4. Februar 2013 um 8:52

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Und als Selbstständiger hätte er durchaus mal über Leasing nachdenken können, hier wäre er eventuell günstiger gefahren...

... das ist aber wohl nicht das Thema hier.

Gruß

Der Chaosmanager

am 4. Februar 2013 um 8:55

Zitat:

Original geschrieben von jschie66

Der TE hat nicht erwähnt, dass er wirklich Geschäftsmann ist...

Das verstehe ich aber anders:

Zitat:

ich habe mir am 21.01.2013 einen gebrauchten S-Klasse gekauft bei einem Händler als gewerbetreibender

Gruß

Der Chaosmanager

am 4. Februar 2013 um 8:55

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Und als Selbstständiger hätte er durchaus mal über Leasing nachdenken können, hier wäre er eventuell günstiger gefahren...

... das ist aber wohl nicht das Thema hier.

Gruß

Der Chaosmanager

Richtig habs als Leasinggegner nur mal so erwähnt das es für Selbstständige durchaus Sinn machen kann

( allerdings auch keine neue S klasse) die liegt bei ca 1000 € im Monat.

am 4. Februar 2013 um 9:01

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von jschie66

Der TE hat nicht erwähnt, dass er wirklich Geschäftsmann ist...

Das verstehe ich aber anders:

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

ich habe mir am 21.01.2013 einen gebrauchten S-Klasse gekauft bei einem Händler als gewerbetreibender

Gruß

Der Chaosmanager

Manche geben beim Kauf an gewerbetreibend zu sein um etwas kaufen zu können, sind es aber nicht.

Als Laie kann man angeben das Wort "unter Geschäftsleuten" nicht verstanden zu haben.

Der Verkäufer ist Geschäftsmann und muss sich versichern dass der Käufer dies auch wirklich ist: sprich Kopie Gewerbeschein zeigen lassen. Als Fachkundiger weiß er das und kann sich nicht rausreden damit, dass er sich einfach auf das Wort des anderen verlassen hat.

In Folge dessen hätte er dann stillschweigend akzeptiert, dass der Geschäftsmann kein Geschäftsmann ist, und folglich der Vertrag privatrechtlich gilt.

Aber wie schon erwähnt: hat der Käufer wirklich ein Gewerbe, so muss man nicht weiter drüber diskutieren, weil dann hat er keine Gewährleistungsansprüche.

Hoffentlich hält der TE uns auf dem Laufenden bezüglich des Schadens.

Wenn bei der Probefahrt alles OK war und (nur) 800Km später ein vermuteter Motorschaden klingt das schon nach extrem viel Pech.

am 4. Februar 2013 um 10:45

Zitat:

Original geschrieben von jschie66

Manche geben beim Kauf an gewerbetreibend zu sein um etwas kaufen zu können, sind es aber nicht.

Als Laie kann man angeben das Wort "unter Geschäftsleuten" nicht verstanden zu haben.

Der Verkäufer ist Geschäftsmann und muss sich versichern dass der Käufer dies auch wirklich ist: sprich Kopie Gewerbeschein zeigen lassen. Als Fachkundiger weiß er das und kann sich nicht rausreden damit, dass er sich einfach auf das Wort des anderen verlassen hat.

In Folge dessen hätte er dann stillschweigend akzeptiert, dass der Geschäftsmann kein Geschäftsmann ist, und folglich der Vertrag privatrechtlich gilt.

Aber wie schon erwähnt: hat der Käufer wirklich ein Gewerbe, so muss man nicht weiter drüber diskutieren, weil dann hat er keine Gewährleistungsansprüche.

Sorry, jschie66, da liegst Du total falsch.

Der BGH hat entschieden (Az. VIII ZR 91/04), dass bei Ausschluss der Gewährleistung der Verkäufer auch dann nicht haften muss, wenn der Käufer sich wahrheitswidrig als Unternehmer ausgegeben habe. Zitat aus dem Urteil:

"Der Verbraucherschutz nach § 474 ff. BGB greife aber nur dann ein, wenn der Vertragspartner die die Verbrauchereigenschaft begründenden Tatsachen gekannt habe oder hätte kennen müssen, nicht aber dann, wenn sich der Verbraucher gegenüber dem Vertragspartner - wie hier - wahrheitswidrig als Unternehmer ausgegeben habe, um sich unter Verzicht auf eine Gewährleistung den nur für den Verkauf an einen Händler ausgehandelten günstigen Preis zu sichern."

Gruß

Der Chaosmanager

Was ist nun in der Mercedes-Werkstatt herausgekommen, was die Ursache für den Ausfall ist?

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von Globiqus

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Was hat der Wagen denn gekostet?

6000 €.

Ist zwar nicht die Welt aber zum direkten Abschreiben wäre es mir deutlich zu viel. Da würde ich mal bei einem/deinem Anwalt anrufen und ihm die Sache schildern. Wenn er meint, dass er genügend Argumente für einen Brief an den Verkäufer hat, dann lass ihn machen. Ohne Rechtsschutz kostet dich das vergleichsweise wenig und mit kostet es gar nix. Anschließend sehen wir weiter. Berichte mal bitte.

Andreas

Zitat:

riginal geschrieben von jschie66

 

 

Manche geben beim Kauf an gewerbetreibend zu sein um etwas kaufen zu können, sind es aber nicht.

Als Laie kann man angeben das Wort "unter Geschäftsleuten" nicht verstanden zu haben.

Der Verkäufer ist Geschäftsmann und muss sich versichern dass der Käufer dies auch wirklich ist: sprich Kopie Gewerbeschein zeigen lassen. Als Fachkundiger weiß er das und kann sich nicht rausreden damit, dass er sich einfach auf das Wort des anderen verlassen hat.

In Folge dessen hätte er dann stillschweigend akzeptiert, dass der Geschäftsmann kein Geschäftsmann ist, und folglich der Vertrag privatrechtlich gilt.

Der Verkäufer muss sich M.E. nicht den Gewerbeschein des Käufers zeigen lassen.

 

Staat hat ja keinen Nachteil, wenn Käufer anders als behauptet Privatmann ist. Verkäufer muss Mehrwertsteuer abführen, aber der private Käufer kann keinen Vorsteurabzug geltend machen.

 

Wenn es sich um innergemeinschaftliche Lieferungen handelt (Also Vertrag mit ausländischem Partner), dann muss Verkäufer sich vergewissern, dass Käufer ein Händler ist.

 

O.

Te ist offensichtlich Privatmann.

Denn er schreibt "Er (der Händler) wollte an Privat nicht verkaufen".

 

Wäre er Händler, hätte er dies nicht vermerkt.

 

O

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