Motorschaden - wer muss zahlen?
Hallo zusammen,
ich habe mir am 21.01.2013 einen gebrauchten S-Klasse gekauft bei einem Händler als gewerbetreibender (er wollte an Privat nicht verkaufen). Das Fahrzeug ist aus dem Bj. 2000 und hatte 199500.
Nun nach knapp 2 Wochen (am 02.02.13) und ca. 800 km kam ein sehr wahrscheinlicher Motorschaden (das Auto steht jetzt bei MB Werkstatt).
Welche Rechte habe ich jetzt gegenüber den Verkäufer. Muss er für die Reparatur aufkommen oder das Auto zurücknehmen gegen voller Rückzahlung oder muss ich das alles selber ausbaden???
Für eure Hilfe bin ich Ihnen sehr dankbar!!!
Beste Antwort im Thema
Die Frage des TE ist doch ganz einfach zu beantworten:
Sofern er nicht beweisen kann, dass der Motorschaden schon vorher da war UND dass der Verkäufer davon Kenntnis hatte und es ihm absichtlich verschwiegen hat, hat er die Arschkarte gezogen.
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Eine Rechnung muss ein Gewerbetreibender immer ausstellen, ansonsten ist es Schwarzhandel und Steuerbetrug.Zitat:
Original geschrieben von Frischling2
Aber irgendwas von Ust / MwSt muss auf der Rechnung stehen, das sehe ich auch so, eine Rechnung kann man von einem Gewerbtreibenden immer verlangen soweit ich weiss.
Desweiteren ist jeder Privater Verkäufer der mehr als 4 Autos im Jahr verkauft als Gewerbetreibender anzusehen. Das ist weiterer Hebel, den man eventuell ansetzen kann (-> Anzeige wegen Steuerbetrug täte ich als Verkäufer nicht riskieren)...
Wieder mal gefährliches Halb/Falschwissen.
Nur wenn an einen anderen Unternehmer geliefert wird, ist leistende Unternehmer verpflichtet innerhalb von 6 Monaten eine Rechnung ausstellen.
Liefert er an eine Privatperson, ist er berechtigt eine Rechnung auszustellen.
§14 Abs.2 Satz1 Nr. 2 UStGZitat:
2.
führt der Unternehmer eine andere als die in Nummer 1 genannte Leistung aus, ist er berechtigt, eine Rechnung auszustellen. Soweit er einen Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist, ausführt, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen. Eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung besteht nicht, wenn der Umsatz nach § 4 Nr. 8 bis 28 steuerfrei ist. § 14a bleibt unberührt.
[Nachtrag]
Uch das mit den 4 Autos pro Jahr enbehrt jeder Grundlage.
Hallo zusammen,
danke für die ausführliche Belehrungen. Einiges wahr sehr interessant zu lesen!!!
Der Schaden ist ein ganz einfacher: Turbolader hat sich verabschiedet und da durch hat sich Druck im Motor aufgebaut und den Ölmessstab nach oben gedrückt so wie das ganze Öl!!! Schaden Laut MB 3500 - 4000 € 🙄
@Globiqus
Bist du denn nun Privat- oder Geschäftsmann? Das ist ja hier (noch) nicht richtig deutlich geworden.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
@Globiqus
Bist du denn nun Privat- oder Geschäftsmann? Das ist ja hier (noch) nicht richtig deutlich geworden.
Steht alles in meinem ersten Bericht "als gewerbetreibender". Ich bin ein selbständiger Unternehmer oder man sagt auch dazu Geschäftsmann 😁
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Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Te ist offensichtlich Privatmann.
Ich komme da zum gegenteiligen Ergebnis. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Wieder mal gefährliches Halb/Falschwissen.Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Eine Rechnung muss ein Gewerbetreibender immer ausstellen, ansonsten ist es Schwarzhandel und Steuerbetrug.
Desweiteren ist jeder Privater Verkäufer der mehr als 4 Autos im Jahr verkauft als Gewerbetreibender anzusehen. Das ist weiterer Hebel, den man eventuell ansetzen kann (-> Anzeige wegen Steuerbetrug täte ich als Verkäufer nicht riskieren)...Nur wenn an einen anderen Unternehmer geliefert wird, ist leistende Unternehmer verpflichtet innerhalb von 6 Monaten eine Rechnung ausstellen.
Liefert er an eine Privatperson, ist er berechtigt eine Rechnung auszustellen.
Sry, aber das Halbwissen reicht aus, um den Verkauf von Gewerbe an Gewerbe auszuhebeln,
und dann isses Verkauf von Gewerbe an Privat, und somit hat der Gewerbetreibende Gewährleistung zu erfüllen 😉
...ehm, wäre klasse wenn wir zur Frage des TE wieder kommen könnten, ja ich weiß, euer Ding hat im entferntesten damit zu tun ABER hilft es dem TE direkt bei seinem Problem 😕
Die Frage des TE ist doch ganz einfach zu beantworten:
Sofern er nicht beweisen kann, dass der Motorschaden schon vorher da war UND dass der Verkäufer davon Kenntnis hatte und es ihm absichtlich verschwiegen hat, hat er die Arschkarte gezogen.