Motorschaden!
Hallo zusammen.
Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen.
Vor 5 Wochen habe ich mir einen gebrauchten BMW 320td Compact BJ 2003 gekauft.Der Wagen hatte zu diesem Zeitpunkt 99.000 Tkm runter.Nun stand ich am Samstag am Straßenrand weil meine Ölleuchte anging.Mir fiel auch auf das er zum Auspuff weiß nebelte.Klar hielt ich sofort an und machte die Motorhaube auf.Dort war der ganze Motorraum voller Öl.Ich rief den Abschleppdienst und der schaffte mich zur nächsten Werkstatt.Diagnose irgendwas mit dem Motor und den Kolben.Klassisch Motorschaden.Ich rief umgehend beim Verkäufer des Autos an und der kam auch am Montag und schleppte das Auto zu sich.
Heute habe ich mit ihm telefoniert.Er meinte eine Ansaugklappe (ich hab im Internet nur was von Drallklappen gelesen die Probleme machen) wäre kaputt gegangen und das hätte dann den Kolben zerlegt.Gut ich bin nicht vom Fach und hab demnach auch keine Ahnung in welchem Zusammenhang das steht.Er meinte er hätte auch schon einen Gutachter bestellt und würde anfangen mit der Reparatur und das es ihm halt leid tut (steckt halt keiner drin).Nun sagte er auch das er ja wegen Gewährleistung den größten Teil schlucken müßte und ob wir uns mit 400 Euro dran beteiligen würden.Eigentlich bin ich mir sicher das er die ganze Summe tragen müßte halt weils in die Gewährleistung rein fällt oder?Und wenns dann repariert ist kann sowas vielleicht nochmal an einer anderen Stelle kaputt gehen (ich weiß ja nicht wieviel Ansaugklappen so ein Motor hat.Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Chrysler88
Das ist aber ein völlig Anderer Schadensfall...Zitat:
Original geschrieben von AutoMensch
http://www.auto.de/magazin/showArticle/article/78250/Recht-Gebrauchtwagenhaendler-haftet-nicht-trotz-Motorschaden
Stimmt! Anderes Auto (BMW 3er statt Opel Corsa), anderer km-Stand (über 99-tkm statt 85-tkm), anderes Baujahr (2003 statt 2005), anderer Zeitraum bis zum Auftreten des Schadens (5 statt 8 Wochen - allerdings in etwa die gleiche Fahrstrecke bis zum Schaden) und statt Bruch des unteren Kunststoffstutzen am Thermostatgehäuse wie beim Opel ist beim BMW lt. Aussage des TE eine Drallklappe für den Schaden verantwortlich.
Wie konnte ich nur soooooooooooo blöd sein, dieses Urteil zu verlinken! Es ist, wenn ich mir das nun vor Augen halte, tatsächlich ein sowas von völlig anders geartetet Fall, dass man mir absolute Unkenntniss und Naivität unterstellen darf.
Dem TE wird Deine Sichtweise auf die Dinge sicher wesentlich besser weiterhelfen, als mein dilettantisches Geschreibsel. Und nicht, dass Du auch noch den Unterschied zwischen Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und gesetzlicher Nachbesserungspflicht ins Spiel bringst - davon habe ich nämlich auch keine Ahnung.
Laiengrüße, Wolf.
23 Antworten
Er muss die Summe komplett tragen.
Zitat:
Original geschrieben von Chrysler88
Er muss die Summe komplett tragen.
netter versuch vom verkäufer😁
Zitat:
Original geschrieben von Chrysler88
Er muss die Summe komplett tragen.
Nicht so vorschnell! Der Hobel ist 9 Jahre alt und hat ´nen 6-stelligen Kilometerstand. Dazu lief die Kiste ja auch 5 Wochen - und das sicher problemlos. Es gibt eine Sachmängelhaftung mit 6 monatiger Beweislastumkehr. Kann der Verkäufer beweisen, dass der Mangel bei Gefahrenübergang nicht vorhanden war, dann muss er gar nichts zahlen. Sich hier auf einen Rechtstreit einzulassen, ist riskant. Ich würde mich mit dem Händler über die Summe der Selbstbeteiligung unterhalten und feddich. Vorher ist natürlich sicherzustellen, dass der Mangel fachgerecht und dauerhaft behoben wurde, damit nicht in Kürze das gleiche wieder passiert.
Die Geschichte mit den Drallklappen (?) soll jemand beantworten, der sich damit auskennt.
Gruß, Wolf.
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Nicht so vorschnell! Wie du sagtest kommt die Beweisumkehr nach 6 Monaten und nicht nach 5 Wochen und das wird in diesem Fall ein schleichender Prozess gewesen sein. Anders als bei der Garantie kann sich der Verkäufer bei der Gewährleistung nicht aus der Sache mit 50 / 50 raus reden, sowas kann er nur in freiwilligen Garantieunterlagen festlegen.
Mhh und wie will er mir das beweisen?Nach 5 Wochen und nichtmal 2000 tkm gefahren?Zuzahlen will ich nix mehr, immerhin ists erst 5 Wochen her das ich ihn gekauft habe.Würde mich drauf ein lassen die Flüssigkeiten zu bezahlen.
Zitat:
Original geschrieben von hoppel82
Mhh und wie will er mir das beweisen?Nach 5 Wochen und nichtmal 2000 tkm gefahren?Zuzahlen will ich nix mehr, immerhin ists erst 5 Wochen her das ich ihn gekauft habe.Würde mich drauf ein lassen die Flüssigkeiten zu bezahlen.
und 99tkm ist auch nicht viel.
was war das denn für ein verkäufer?
Es war ein Freier.Hab auch ganz nett mit ihm telefoniert und denke ne das er mich übers Ohr hauen will.Denke er will versuchen noch was raus zu holen.Will halt nur zu 100% sicher sein das ich im Recht bin ne das ich den Mist dann selber zahlen darf.Man hab ich mich satt!
http://www.focus.de/.../...ung-auch-fuer-aeltere-autos_aid_346463.html
Zitat:
Original geschrieben von hoppel82
Es war ein Freier.Hab auch ganz nett mit ihm telefoniert und denke ne das er mich übers Ohr hauen will.Denke er will versuchen noch was raus zu holen.Will halt nur zu 100% sicher sein das ich im Recht bin ne das ich den Mist dann selber zahlen darf.Man hab ich mich satt!
tja, wenn er keine grbrauchtwagengarantie für die kiste abgeschlossen hat.....
http://www.auto.de/magazin/showArticle/article/78250/Recht-Gebrauchtwagenhaendler-haftet-nicht-trotz-MotorschadenZitat:
Original geschrieben von Chrysler88
http://www.focus.de/.../...ung-auch-fuer-aeltere-autos_aid_346463.html
Zitat:
Original geschrieben von AutoMensch
http://www.auto.de/magazin/showArticle/article/78250/Recht-Gebrauchtwagenhaendler-haftet-nicht-trotz-MotorschadenZitat:
Original geschrieben von Chrysler88
http://www.focus.de/.../...ung-auch-fuer-aeltere-autos_aid_346463.html
Danke!
Zitat:
Original geschrieben von AutoMensch
http://www.auto.de/magazin/showArticle/article/78250/Recht-Gebrauchtwagenhaendler-haftet-nicht-trotz-Motorschaden
Das ist aber ein völlig Anderer Schadensfall...Es steht ja dort, wenn zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass der Schaden beim Kauf vorlag, muss der Verkäufer grade stehen, egal wie alt das Auto ist, oder wie viel Km er gelaufen ist, bis zu 6 Monaten. In unserem Fall hat der Verkäufer den Schaden sogar auf sich genommen und will es reparieren, um Kosten zu sparen wollte er nur versuchen die Kosten zu teilen. Wenn er sich sicher wäre, dass er nicht haften müsste, würde er gar nicht erst anbieten den Schaden zu beheben!
Zitat:
Original geschrieben von Chrysler88
Das ist aber ein völlig Anderer Schadensfall...Zitat:
Original geschrieben von AutoMensch
http://www.auto.de/magazin/showArticle/article/78250/Recht-Gebrauchtwagenhaendler-haftet-nicht-trotz-Motorschaden
Stimmt! Anderes Auto (BMW 3er statt Opel Corsa), anderer km-Stand (über 99-tkm statt 85-tkm), anderes Baujahr (2003 statt 2005), anderer Zeitraum bis zum Auftreten des Schadens (5 statt 8 Wochen - allerdings in etwa die gleiche Fahrstrecke bis zum Schaden) und statt Bruch des unteren Kunststoffstutzen am Thermostatgehäuse wie beim Opel ist beim BMW lt. Aussage des TE eine Drallklappe für den Schaden verantwortlich.
Wie konnte ich nur soooooooooooo blöd sein, dieses Urteil zu verlinken! Es ist, wenn ich mir das nun vor Augen halte, tatsächlich ein sowas von völlig anders geartetet Fall, dass man mir absolute Unkenntniss und Naivität unterstellen darf.
Dem TE wird Deine Sichtweise auf die Dinge sicher wesentlich besser weiterhelfen, als mein dilettantisches Geschreibsel. Und nicht, dass Du auch noch den Unterschied zwischen Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und gesetzlicher Nachbesserungspflicht ins Spiel bringst - davon habe ich nämlich auch keine Ahnung.
Laiengrüße, Wolf.