1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Opel Motoren
  6. Motorschaden? oder andere Möglichkeit?

Motorschaden? oder andere Möglichkeit?

Hallo Opelfreunde,
ich habe seit kurzer Zeit (2 Monate) einen Vectra 1,9 CDTI Bj 2006. Den Wagen habe ich gebraucht, mit 110.000 km auf der Uhr gekauft.
Gestern hat es auf der Autobahn (bei ca. 60 km/h) kurz geruckt und dann war der Motor aus und ließ sich auch nicht mehr starten.
Werkstatt sagt Zahnriemen ist unbeschädigt, Elektronik zeigt keine Auffälligkeiten.
Jedoch hat der 1.,3. und 4. Zylinder keine und der 2. nur noch sehr geringe Kompression.
Hat jemand von Euch so etwas schon mal gehabt oder Erfahrungen mit diesem Thema?
Vielen Dank für Eure Mühe...
Gruß
Jörg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Kubotan



also, der "tolle" Bekannte sperrt sich mit allen Mitteln (aus welchen Gründen auch immer).

Hallo,

wogegen sperrt er sich? Will er das Inspektions-Heft nicht suchen?

44 weitere Antworten
Ähnliche Themen
44 Antworten

Guten Morgen,
na das wäre ja ein Knaller!Woher hast Du Deine Info?
Danke & Gruß

Aus der Berufsschule, aus dem Studium und aus der täglichen Praxis

;)

Habe nur leider mein BGB nicht hier um dir dir den Paragraphen zu nennen.

Werd mal etwas googeln...

edit:

na also, im Kern stehts in §476 BGB:

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__476.html

in der Wikipedia findest du ne recht übersichtliche Zusammenfassung des Gewährleistunsgrechts

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Bzw. dieser Auszug

Zitat:

Beim Verbrauchsgüterkauf kann weiter die Verjährung der Gewährleistungsansprüche vertraglich nicht zum Nachteil des Käufers auf unter zwei Jahre bei neuen Sachen und nicht auf unter ein Jahr bei gebrauchten Sachen reduziert werden (§ 475 Abs. 2 BGB).
Schließlich wird der Verbraucher dadurch rechtlich gegenüber dem gewerblichen Käufer besser gestellt, dass er grundsätzlich gem. § 476 BGB bei einem binnen sechs Monaten nach Übergabe der Kaufsache aufgetretenen Mangel nicht beweisen muss, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden oder angelegt gewesen ist. Vielmehr wird das Vorhandensein des Mangels im entscheidenden Zeitpunkt gesetzlich vermutet. Der Verkäufer kann diese Vermutung durch den Gegenbeweis zu erschüttern versuchen.

DANKE, für diese Info.Spart nun erstmal richtig viel Geld.Habe gleich meinen RA mit der Info per Mail konfrontiert.Mal sehen was der dazu sagt:confused:
Danke & Gruß

Gern geschehen, halt uns auf dem Laufenden.
Da bin ich jetzt mal gespannt.
Weitere Info kann ich dir falls nötig aber erst in ca 2 Wochen geben... fahre Mittwoch früh in Urlaub! :)
Wobei ich mich frage warum ein RA da nicht von selbst drauf kommt :confused:

Das habe ich mich auch gefragt *grummel* Aber naja, "nobody is perfekt"
Ich wünsche Dir auf alle Fälle einen tollen und erholsamen Urlaub:cool:.Hoffe mal die Sache hat sich bis nach Deinem Urlaub geklärt und ich kann Positives berichten.:D
Danke und gute Reise

Also, habe gerade mit meinem RA gesprochen und der hat mir das "Wieso,Wesshalb,Warum" erklärt.
Grundsätzlich ist das so wie von Dir (laut §476) beschrieben richtig.
Nun hat sich jedoch unser netter Gestzgeber wiedermal (wie so oft) duch den weiterführenden Satz "..., es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder Mangels unvereinbar." das Hintertürchen offen gelassen.
Das heist mit anderen Worten, da es (dem Richter) nicht eindeutig klar sein könnte, ob dieser Mangel schon bei Gefahrenübergang (Kauf) bestand und um den evtl. Prozess nicht in die Länge zu ziehen ist es von Vorteil, schon zu diesem Zeitpunkt ein Gutachten einzuholen.Die Kosten hierfür wiederum sind einklagbar.
Also, wenn mein Auto dann irgendwann im Jahre 2030 wieder funktionieren sollte, bin ich Rechtsgelehrter mit einem Oldtimer:D:D:D
Grüsse...

Hmm, aber diese Formulierung heißt doch im Klartext nur, dass Mängel die ganz offensichtlich bei Kauf noch nicht bestanden haben können, natürlich von dieser Beweislastumkehr und der Gewährleistungspflicht ausgeschlossen sind.
Um das mal an einem überzogegen Beispiel zu verdeutlichen: Du kaufst ein unfallfreies Auto und fährst damit gegen die Wand. Nun kannst du dich (logischerweise) nicht auf dein Gewährleistungsrecht gegenüber dem Händler berufen "[..]da die Vermutung" (dass der Mangel bereits beim Kauf bestand) "mit der Art der Sache oder Mangels unvereinbar" ist.
Klar, das eine hat ja auch mit dem anderen nichts zu tun!
Ich meine aber dass in deinem Fall durchaus davon auszugehen ist dass es sich um einen versteckten Mangel handelt der (oder dessen verursacher) bereits beim Kauf bestanden. Ergo greift diese "Schutzklausel" für den Händler nicht. Dieser Nebensatz soll die Händler ja nur vor überzogenen Forderungen schützen (siehe obiges Beispiel).
Nichts desto trotz: mit einem Gutachten wärest du natürlich auf der sicheren Seite.

Ja, das ist schon richtig, so habe ich im Gespräch mit meinem RA auch argumentiert.
Nun ist es aber so, das ich seit dem Kauf ca.7 tkm. gefahren bin und er sagen könnte, ich hätte den Motor z.B. überdreht(geht nicht ich weiß) oder Ähnliches getan und somit den Schaden selber verursacht.
Da das nicht so leicht für den Laien (z.B.Richter) zu erkennen ist, geht man (ich) mit dem Gutachten auf "Nummer sicher".
So habe ich jedenfalls meinen RA verstanden.:confused:

Klingt einleuchtend, da ist was dran.
Bleibt nur zu hoffen dass es nicht zu lange dauert und zu teuer wird.
Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen!

Da danke ich Dir und hoffe natürlich auch das es alsbaldig zu einem positiven (für mich:D) Ergebnis kommt.
Naja, morgen wissen wir mehr, da wird das Gutachten erstellt.
Sollten wir uns nicht mehr "lesen", Dir einen suuuupi Urlaub.
Danke & Gruß:)

Naja, wenn meine Freundin etwas länger im Bad braucht schau ich Mittwoch früh nochmal rein ;) :D
Danke! :)

Also Gutachten liegt jetzt vor.
Hat alles etwas länger wegen der Materialprüfung gedauert. Aber was dabei rausgekommen ist zieht Euch die Schuhe aus.
Schuld an dem Motorschaden waren eindeutig die blockierten Nockenwellen.Soweit, sogut.
Blockiert wurden die Nockenwellen (bekannter Weise) von Nadeln eines Nadellagers (siehe Vorhergehende Beiträge)
Aber nun kommt es Dicke!!
1. Dieses Lager (zu dem diese Nadeln gehören) gibt es im gesamten Motor
NICHT!!!!:confused:
2. Der Motor wurde nie geöffnet!
3. Fremdeinwirkung ist auszuschließen!
4. Schlußfolgerung: Mitarbeiter (Motorenband) bei Opel hatte lange keinen Sex mehr oder war einfach nur sauer*Lach*
Was sagt Ihr denn dazu??:confused:
Für mich ist das natürlich sehr gut, da somit bewiesen ist, das der Mangel schon beim Gefahrenübergang (Kauf) bestand.:D:):D:D

Und was ist nun bei der Sache heraus gekommen, würde mich mal brennend interessieren?

Mich auch!!!!!!!!!!!!!

Hallo zusammen,
ersteinmal ein dickes SORRY das meine Antwort so ewig lange gedauert hat, aber was lange dauert wird ja bekanntlich gut.
So war es jedenfalls in meinem Fall ;)).
Also Kurzfassung, ich hatte ja dem Verkäufer zu der damaligen Zeit angeboten 50:50 zu machen und gut.
Das wollte der aber auf gar keinen Fall und war der Meinung gekauft wie gesehen, alles meine Schuld...blablabla..*naja*
Wie schon gesagt, Motorgutachter hin....Gutachter her.
Feststand in jedem Fall, dass der Schaden schon beim Kauf bestand und ich somit ein Recht auf Rückgabe hatte, was auch geschah.
Ich bekam den vollen Kaufpreis plus Gericht und Anwaltkosten erstattet.
Damit aber nun nicht genug!
Ich mußte mir ja einen Gutachter (mit allem Schnick und Schnack ca.1000,-€) sowie fast 4 Monate einen Leihwagen nehmen (Kosten pro Monat ca. 950,-€).
Um auf diesen Kosten nun nicht sitzen zu bleiben ist nun noch ein neuer Gerichtstermin fällig;(.
Außerdem ist der Verkäufer der Meinung ich hätte den Wagen manipuliert, in dem ich die Scheiben (von Scheibendedign) abtönen lassen und einen orig. Sportgrill von Irmscher beim FOH verbauen lassen habe...*loool*
Ende vom "Lied" ist nun also noch immer offen....
Grüße....

Deine Antwort
Ähnliche Themen