Motorschaden nach Riss des Keilrippenriemens VW T5 2.0 BiTDI
Ich kaufte das Auto VW T5 Multivan 2.0 BiTDI DSG (132 kW) auf 180 PS, 2011, ad Laufleistung 67.000 km.
Bei der offiziellen Service-Stationen verändert die Zahnriemen.
Nach 3000. Führen Sie den Generatorriemen brach, die durch einen Zahnriemen getroffen wurde, als Folge des Motors gekröpft.
Formal ist der Service nicht zu tadeln, aber meine 20 Jahre Erfahrung in der Betriebs Auto sagt mir, dass der Grund für dieses Scheitern nicht qualifiziert Handlungen der Mitarbeiter SRT.
Hilfe, Ratschläge zu erteilen, die nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird?
P. S. Beim Austausch der Zahnriemen Bemerkungen nach einer Sichtprüfung des Generators an das Band nicht.
Beste Antwort im Thema
biite? nix deutsch?
15 Antworten
biite? nix deutsch?
Excuse me, this is Google translate
The official service station changed belt-Gas-Distribution Mechanism
After 3 thousand. running alternator belt broke
which was hit by the belt-Gas-Distribution Mechanism, as a result of the engine cranked.
Formally, the service is not to blame, but my twenty years of experience in operating car tells me,
that the reason for this failure is not the actions of workers qualified service station.
Help, give advice that is not properly done?
P.S. During belt replacement gas-distributive mechanism remarks after a visual inspection of the generator to the belt was not.
Heisst auf gut Deutsch: Der TE hat nen Motorschaden nach einem Keilrippenriemenriss der sich der Motor in den Zahnriementrieb gezogen aht.
Das ist halt schlimm für den TE aber der Werkstatt kann man da keinen Vorwurf machen.
Das ein Keilrippenriemen reisst ist nun mal Verschleiß und das er in den Zahnriementrieb kommt ist wohl eher Pech als ein verschulden der Werkstatt.
Nicht unbedingt, das kenne ich auch vom V6 2.5 TDI!
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Was heisst "nicht unbedingt" ???
Beim 2.5 TDI war der Riementrieb teilweise nicht so haltbar ausgelegt wie es sollte; zudem ist es konstruktiv nicht besonders clever, dass Rippenriemen und der Zahnriemen in einem Gehäuse eng aneinander laufen, und generell ist dieses scheiß Zahnriemengedöns nicht gerade Premium. Das ist halt gut für die Hersteller und Werkstätten, aber nicht für den Kunden, da Wartungsintensiv.
Mit einer Steuerkette wäre sowas nicht passiert, vorausgesetzt man demensioniert die Kette so, dass sie Livetime hält; aber das schaffen die Hersteller heute auch oft nicht mehr!
Wenn auszuschließen ist, dass die Werkstatt hieran eine Schuld treffen kann, könnte es sich um einen Produkthaftungsfall handeln. Da der Riemen für ein bestimmtes Laufzeit- oder km-intervall gebaut sein muss und dem Kunden im wesentlichen auch keine Schuld am vorzeitigen Ausfall angelastet werden kann, müsste m.E. hier die Prodkthaftung greifen. Händler und Hersteller des den Schaden verursachenden Produktes (Riemen) haften i.d.R. beide (unabhängig voneinander). Am besten mal eine Rechtsberatung einholen.
Wieso sollte bei einem Verschleißteil nach 67 TKM und 4 Jahren noch eine Produkthaftung greifen ?
Vielleicht ist auch nen Steinchen in den Riementrieb gekommen und hat den Riemen zerstört.
Dafür kann ja dann kein Hersteller, keine Werkstatt und auch der (jetzt angeschmierte) Kunde nichts.
Das ist nun mal das Risiko mit dem man als KFZ Besitzer rechnen muss.
Das wäre genau das gleiche als wenn man sich ne Schraube in nen Reifen einfährt nur halt leider etwas teurer.
Zitat:
@AudiJunge schrieb am 25. September 2015 um 13:38:30 Uhr:
Wieso sollte bei einem Verschleißteil nach 67 TKM und 4 Jahren noch eine Produkthaftung greifen ?
Vielleicht ist auch nen Steinchen in den Riementrieb gekommen und hat den Riemen zerstört.
Dafür kann ja dann kein Hersteller, keine Werkstatt und auch der (jetzt angeschmierte) Kunde nichts.
Das ist nun mal das Risiko mit dem man als KFZ Besitzer rechnen muss.
Das wäre genau das gleiche als wenn man sich ne Schraube in nen Reifen einfährt nur halt leider etwas teurer.
Also ich lese da, dass ein Rippenriemen nach 3000 km gerissen ist, und dieser einen Motorschaden verursacht hat, indem er den Zahnriemen mitgenommen hat. Dass der Zahnriemen möglicherweise 67tkm drauf hat, wäre allenfalls von Belang, wenn das Wechselintervall darunter läge. Wenn überhaupt. Wie jetzt ein Stein durch einen geschlossenen Unterboden in den Riemen gelangt sein soll, musst du mir erst erklären. Klar dass ein Händler oder Hersteller möglicherweise versuchen wird, solche Szenarien vorzuschieben oder auf "Verschleißteil" zu verweisen, um sich aus der Verantwortung zu winden. Aber Steinschlag im Motorraum klingt ja nicht gerade wahrscheinlich, zumal sich u.U. durch einen Gutachter nachweisen lässt, dass der Rippenriemen ggf. einen Materialfehler hatte.
Ansonsten greift beim Rippenriemen m.E. die 2Jährige Gewährleistungspflicht und für den Rest die gesetzliche Produkthaftung. Die gilt übrigens über einen Zeitraum von 10 Jahren. Insofern wären auch 4 Jahre irrelevant, wenn es um das alter des verursachenden Riemens ginge und Kunde wie Werkstatt beide keine Schuld tragen würden. Letzteres wird abllerdigns möglicherweise in die Diskussion gebracht werden, weshalb das Ganze u.U. zu einem endlosen Gerangel entgleisen könnte.
Deshalb ist hier eine rechtlich fundierte Beratung bestimmt wichtig.
Ich deute das so das die Werkstatt am Zahnriemen drann war bzw. ihn gewechselt hat und nach 3 Tkm dann der Rippenriemen gerissen ist.
Und auch an einen Unterbodenschutz können während der Fahrt kleine Steine vorbei in den Riementrieb fliegen und sich in den Riemenscheiben festklemmen.
Ich habe schon oft genug Steinchen aus den Riemenscheiben des Rippenriemens gepoppelt und das bei Fahrzeugen mit und ohne Unterbodenschutz.
Da auf die Produkthaftung zu gehen ist nach 4 jahren in meinen Augen mehr als sinnlos und ziemlich sicher nicht von Erfolg gekrönnt, das verrusacht nur unnötige Kosten für den TE.
Wenn man es denn so liest, ok. An einem 67.000 km gelaufenen Riemen noch einen Fertigungsfehler und eine zu geringe Haltbarkeit als schadensursächlich glaubhaft nachzuweisen, wäre in der Tat schon ein etwas schwierigeres Unterfangen. Und nahe am Wechselintervall bestimmt auch nicht mehr Zielführend.
Wenn Steine im Motorraum tatsächlich beim T5 ein Thema sein sollten (ich habe soetwas noch bei keinem meiner Autos gesehen, selbst nicht bei denen, die unten offen waren), muss man sich wohl die Frage stellen, wieso VW ein solches Sicherheitsrisiko nicht durch eine trennende Kapselung verhindert.
Der Riementrieb von Zahn unr Rippenriemen sind sehr wohl getrennt.
Nur leider kann der in kleine Teile zerlegte gerissene Rippenriemen sind unter der Riemenscheibe, an der Zahnriemenverkleidung vorbei in den Zahnriementrieb moggeln.
Ganz hermetisch abreigeln kann man das ja leider nicht.
Du darfst auch nicht vergessen, der T5 ist ein Nutzfahrzeug und wird von vielen auch im entsprechenden Terrain auf Baustellen und Co bewegt.
Das ist ja was völlig anderes als beim Autonormalfahrer wo das KFZ nur befestigte Strassen kennt.
Zitat:
@AudiJunge schrieb am 26. September 2015 um 08:58:20 Uhr:
Ganz hermetisch abreigeln kann man das ja leider nicht.
Warum sollte man das denn
nichthermetisch abriegeln können? Technische Möglichkeiten gibt es genug. Es muss lediglich gegen Steine, grobe Krümel und grösere Riementeile sicher sein - da reicht z.B. schon ein engerer Gehäusespalt um die Welle herum völlig, man braucht nicht mal eine Dichtung. Maximal noch einen Schleuderring auf der Welle direkt vor dem Spalt.
Zitat:
Du darfst auch nicht vergessen, der T5 ist ein Nutzfahrzeug und wird von vielen auch im entsprechenden Terrain auf Baustellen und Co bewegt..
Na wenn das nicht erst Recht ein Grund ist...
Kann es denn auch sein das ein Mechaniker beim Aufziehen des Rippenriemens den überdehnt oder geschädigt hat??
weil man mit der Spannrolle gekämpft hat.
Nur sollte man den defekten Riemen haben um irgenwas nachweisen zu können.
Helmut