Motorschaden nach 2100km

Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen?

Ich habe einen Motor überholen lassen für satte 5000 Euro bei einer Firma. Es war ein Hitzeschaden. Die Welle ein Pleuel und ein Kolben wurde gewechselt. Denke es war der der sich festgesetzt hatte. Es wurden nur Neuteile verbaut ( angeblich ). DieTeile die erstzt wurden bekam ich nicht zu sehen.
Naja da es ein Sommerfahrzeug war habe ich in 16 Monaten 2100 km herunter. Der Motor hat komischeGeräusche gemacht und daher habe ich ihn zu einer anderen Fachwerkstatt gebracht. Die haben dann einen neuen Motorschaden festfestellt. Habe ich noch Gewährleistung?
Danke

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Ich würde erst einmal rausfinden, ob da überhaupt Fusch am Werke war oder du einen ganz anderen (unabhängig vom ursprünglichen) Schaden hast. Nachher hast du einfach nur riesen Pech gehabt und die Werkstatt hat alles richtig gemacht.

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Zitat aus Autobild:

Für Pfusch am Fahrzeug gilt seit 1. Januar 2002 eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. "Diese Frist kann die Werkstatt in ihren Reparaturbedingungen auf ein Jahr abkürzen, aber in keinem Fall weniger".

Hi,wenn die es auf 12 reduziert hat?

Zitat:

@tenovis-16v schrieb am 28. September 2017 um 12:12:22 Uhr:


Hi,wenn die es auf 12 reduziert hat?

Dann Gilt.

12 = Gewährleistung < 16 Monate

Gruß Metalhead

Zitat:

@tenovis-16v schrieb am 28. September 2017 um 12:12:22 Uhr:


Hi,wenn die es auf 12 reduziert hat?

... was auch höchstwahrscheinlich so sein wird, dann hast du pech gehabt.

Wie es innerhalb der Gewährleistungsfrist mit der Beweislastumkehr aussieht steht wieder auf einen anderen Blatt.

So oder so würde ich mir aber keine großen Hoffnungen machen sofern du keinen Betrug durch z.B. nicht ausgetauschte aber verrechnete Teile nachweisen kannst.

Möglicherweise geht aber etwas auf Kulanz wenn der 1. Instandsetzungsbetrieb etwas auf seinen guten Ruf hällt.

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Ich würde mich erstmal mit der Firma in Verbindung setzen, die den Motor überholt hat und fragen, wie die die Angelegenheit sehen.

Ich würde erst einmal rausfinden, ob da überhaupt Fusch am Werke war oder du einen ganz anderen (unabhängig vom ursprünglichen) Schaden hast. Nachher hast du einfach nur riesen Pech gehabt und die Werkstatt hat alles richtig gemacht.

dadurch dass eine andere Werkstatt an dem Auto war wird der Instandsetzungsbetrieb sowieso aus allen Gewährleistungsansprüchen raus sein. Eigentlich kannst Du nur noch hoffen, dass man Dir dort entgegenkommt und den Motor wieder instand setzt. Auf den Kosten für die andere Werkstatt, die jetzt den Schaden festgestellt hat, bleibst Du in jedem Fall sitzen.

Warum hast Du nicht schon den Kontakt zu dem Instandsetzungsbetrieb gesucht?

Hi, die Werkstatt hat nur nen Ölwechsel gemacht. Da kam alles zu vorschein. Der Instandsetzer verweist auf agb 12Monate.

AGB sind oftmals nicht Vertragsbestandteil geworden und überhaupt ein superproblematisches Rechtsgebiet, in dem Anbieter viele Fehler machen. Es könnte sich also lohnen, zu überprüfen, ob die Einschränkung der Gewährleistung auf 12 Monate in Deinem Fall gültig ist. Dazu brauchst Du aber einen Anwalt.

Das nächste Problem ist die Beweislastumkehr, denn nach Ablauf von 6 Monaten müsstest Du beweisen, dass der Defekt bereits bei Auslieferung des Motors bestand. Und Du musst beweisen, dass er nicht auf einen Fehler beim Einbau zurückzuführen ist, wenn den Einbau jemand anders gemacht hat. Dafür brauchst Du einen Gutachter.

Um all das zu bezahlen, brauchst Du eine Rechtschutzversicherung. Ohne würde ich die Sache abhaken.

Zitat:

@tenovis-16v schrieb am 28. September 2017 um 13:48:14 Uhr:


Der Instandsetzer verweist auf agb 12Monate.

Na dann schön "Werbung" machen im Netzt für die gute Arbeit von denen.

Was ist denn beim Ölwechsel zum Vorschein gekommen? Glitzer-Öl?

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. September 2017 um 15:00:48 Uhr:


Na dann schön "Werbung" machen im Netzt für die gute Arbeit von denen.

Auf welcher Grundlage? Die Arbeitsqualität des Instandsetzers ist doch noch gar nicht klar.

Zitat:

@AMenge schrieb am 28. September 2017 um 16:06:20 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. September 2017 um 15:00:48 Uhr:


Na dann schön "Werbung" machen im Netzt für die gute Arbeit von denen.

Auf welcher Grundlage? Die Arbeitsqualität des Instandsetzers ist doch noch gar nicht klar.

Stimmt, da muß erst mehr Info kommen.

Aber wenn der Motor komplett zerlegt war, und mirwegen jetzt ein ganz anderer Kolben betroffen ist, war das trotzdem Pfusch, weil das muß ich alles Prüfen wenn die Eingeweide alle vor mir liegen.

Kann nicht sein daß ich heute einen Kolben tausche und morgen der nächste hops geht (das darf nicht passieren).

Gruß Metalhead

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