Motorschaden innerhalb eines Jahres - Wer zahlt?
HI,
also ich kurzform:
Auto am 14.7.08 gekauft bei einem Händler auf seinen Hof. Am Samstag dann Motorschaden (Pleuellagerschaden=Kapitalschaden)!
Im Kaufvertrag steht nix von Auschluss von Sachmangelhaftung, allerdings ohne Garantien und Gewährleistungen. Dieser ist als "privater KFZ-Vertrag" gekennzeichnet und auch von einem Privatmann unterschrieben und nicht im Adresskopf der Händler.
Nun meine Fragen:
- Kann ich, da es innerhalb eines Jahres ist, vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen?
- Ist es rechtens, das beim Händlerverkauf Privatpersonen "zwischengeschaltet" werden?
Beste Antwort im Thema
was mir nicht so ganz einleuchtet...hier will man einen (evtl. selbst verursachten) schaden auf andere "abwälzen"...wer sagt denn, dass du in den letzten 9 monaten ordnungsgemäß damit umgegangen bist?
immer schön öl kontrolliert? stets warm gefahren und nie hochgedreht?
ich kann doch nach neun monaten nicht daherkommen und dem verkäufer die schuld zuweisen. mag evtl. bei einem neuwagen etwas anders aussehen, aber doch ganz sicher nicht bei einem gebrauchten, der schon x jahre und einige KM aufm buckel hat.
27 Antworten
@MartinShl..
Es war mehr auf den Threadersteller bezogen mit Du bist deutschland..
Da immer versucht wird für eigene Fehler einen Schuldigen zu finden...=)
Moin,
ob es sich rechnet kannst allein Du sagen.
Ich weiss ja nicht ob Du in der Lage bist das ganze als Totalverlust abzuschreiben oder ob Du den Verlust gering halten willst und versuchst das Beste draus zu machen... Gebrauchte Motoren bekommst Du in jeder Preisklasse. Um mal fiktive zahlen zu nennen.
Vaiante A:
Kaufpreis: 6000€
Verkauf mit Motorschaden: 1000€
Verlust:5000€
Variante B:
Kaufpreis: 6000€
gebr. Motor: 2000€
Verlust: 2000€
Merkste was?
Wie gesagt: Du alleine kannst diese Frage beantworten. Ich würde erst mal nch nem Motor suchen um die verluste zu minimieren...
Gruss
Marcus
Sind Auktionen hier im Forum überhaupt erlaubt?
So wie Du das gemacht hast, würde ich es eher bei ebay versuchen.
Zitat:
Original geschrieben von z0oL
@driver2211
Da das Auto nun mal von 4/01, wird es wohl zeitlich nicht mehr reichen, um es abwracken zu lassen. [...]
Moin,
ich hab den Teil vorhin mehr oder weniger überlesen.
Die Abwrackprämie kommt für Dich leider nicht in Frage. Die Vorraussetzung ist ein Alter von 9 Jahren, das sollte er erst im April 2010 ereichen.
Mein persönliches Vorgehen wäre wahrscheinlich wie folgt:
1. Nach nem gebrauchetn Motor suchen.
1.1. Wenn ich einen gefunden hätte, einbauen und Thema durch. Auto fährt wieder und hat nur Betrag X gekostet.
2. Wenn keinen Motor gefunden
2.1. Gespräch über Neuwagen führen (Inzahlungnahme) und dann halt klären was machbar ist
oder wenn gar nix anders geht am Stück verkaufen oder schlachten...
Gruss
Marcus
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Würd ich auch so machen...
die Motoren kosten nicht sehr viel..
dem letzt einen gesehen der für 250 euro weg ist mit 150.000 km top fahrbereit .. Aber halt nur Selbstabholung.. lohnt sich aber trozdem wenns weiter weg ist..
Zum Thema Privatverkauf als Händler:
Das ist durchaus möglich, wenns wirklich sein privates Auto ist...
Urteil:
http://www.deubner-recht.de/news/news_deta...folderid=195366
AG München - Urteil vom 23.07.08 (212 C 23532/06)
Und dann ein Auto mit Privatverkauf - was du zwischengeschaltet nennst...
Haben wir momentan 3 Stück auf dem Hof stehen.
a) es findet sich jemand der 2.500 + x für die Dinger zahlt
b) der Staat (also wir alle) zahlt 2.500 fürs Verschrotten.
In jedem Fall stehen die aber nur bei uns, den Verkauf macht schon der Kunde selbst.
Das ist halt Service. Für nen Händlerverkauf taugen die nichts mehr, könnten aber theoretisch noch etwas mehr als 2.500 € bringen. Wenn nicht, dann nicht.
Zitat:
Original geschrieben von haschee
Zum Thema Privatverkauf als Händler:
Das ist durchaus möglich, wenns wirklich sein privates Auto ist...
Urteil:
http://www.deubner-recht.de/news/news_deta...folderid=195366
AG München - Urteil vom 23.07.08 (212 C 23532/06)Und dann ein Auto mit Privatverkauf - was du zwischengeschaltet nennst...
Haben wir momentan 3 Stück auf dem Hof stehen.
a) es findet sich jemand der 2.500 + x für die Dinger zahlt
b) der Staat (also wir alle) zahlt 2.500 fürs Verschrotten.In jedem Fall stehen die aber nur bei uns, den Verkauf macht schon der Kunde selbst.
Das ist halt Service. Für nen Händlerverkauf taugen die nichts mehr, könnten aber theoretisch noch etwas mehr als 2.500 € bringen. Wenn nicht, dann nicht.
Händlerträume, aber zum Glück (oder leider) steht wohl jeden Tag ein Dummer auf.
Es ist ein gebräuchlicher Trick, insbesondere von sochen "An und Verkauf" Buden, wo in der Mitte so ein "Büro" in Form eines Gartenhauses steht, die Wagen "Im Kundenauftrag" privat zu verkaufen. Damit ist der "Händler" aus dem Schneider, da man als Privatverkäufer jede Garantie/Gewährleistung aussließen kann. Egal ob er im "Kundenauftrag" seiner Frau den Wagen verkauft oder seines Bruders, Schwester oder was weis ich.
Im Prinzip hat Dir dann offiziell nicht der Händler das Auto verkauft, sondern nur die Verkaufsfläche zur Verfügung gestellt für den privaten Autoverkäufer. Auf den ersten Blicl kauft man also beim Händler, in Warheit ist es ein reiner Privatkauf mit allen Risiken, die dazu gehören.
Ich würd mal nachblättern ob ich ne Rechtschutzversicherung habe und dann zu einem Kollegen gehen.....
Man kann den Fall hier nicht allgemein lösen, da er nicht detailreich genug ist. Aber auf solche Tricks wie "im Kundenauftrag" etc fällt doch heute keiner mehr rein...
Sicherlich braucht man oft nen langen Atem aber die RechtsV nimmt das finanzielle Risiko und so aussichtslos scheint der Fall auf den ersten blick nicht. Vielleicht zeigt sich auch der Verkäufer in anbetracht seines Risikos einen möglichen Prozeß zu verlieren verhandlungsbereiter...
Hallo zusammen,
vielleicht kann uns auch gleich jemand noch einen Rat geben.
Wir haben das Problem, dass wir nach 10 Monaten auch ein Motorschaden ereilt hat. Durch einen Fremdkörper im Motor. Was es war kann man leider nicht mehr feststellen.
Da wir am Motor nichts gemacht haben, und da auch so nichs reinkommt, bin ich der Meinung das da der Gebrauchtwagenhändler zumindest teilweise ins Boot springen sollte.
Sehe ich das falsch?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Christine
Zitat:
Original geschrieben von Tine_78
Hallo zusammen,vielleicht kann uns auch gleich jemand noch einen Rat geben.
Wir haben das Problem, dass wir nach 10 Monaten auch ein Motorschaden ereilt hat. Durch einen Fremdkörper im Motor. Was es war kann man leider nicht mehr feststellen.
Da wir am Motor nichts gemacht haben, und da auch so nichs reinkommt, bin ich der Meinung das da der Gebrauchtwagenhändler zumindest teilweise ins Boot springen sollte.
Sehe ich das falsch?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Christine
Ohne genaue Kenntnis des Vertragstextes kann kein seriöser Ratschlag gegeben werden. Zudem ist auch eine Rechtsberatung hier nicht zugelassen.
Ich empfehle, sich an diese Stelle zu wenden:
www.kfz-schiedsstellen.de/ohnetitel/index.html
oder, wenn man Rechtsschutzversicherung hat und diese eine Kostenübernahme zusagt, direkt an einen Anwalt.
O.
Zitat:
Original geschrieben von driver2211
In Deinem Fall kommt die Beweislastumkehr nach 6 Monaten zum tragen: Das heißt Du musst dem Händler beweisen das der Schaden bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges an Dich, also bei der Übergabe nach Kauf, vorhanden war. Das wird Dir wohl nicht möglich sein.
Inhaltlich hast Du Recht, aber der Begriff ist falsch verwendet: BeweislastUMKEHR gilt in den ersten 6 Monaten.
Denn die "normale" Beweislast ist beim Kunden, zu beweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf vorhanden war. Der Gesetzgeber hat nun die BeweislastUMKEHR für die ersten 6 Monate eingeführt, danach ist es wieder "normale" Beweislast:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__476.html
Der Hintergrund der Beweislastumkehr ist, dass innerhalb der 6 Monate stillschwegend davon ausgegangen wird, dass der Defekt bereits beim Verkauf vorhanden war. Faktisch auch deswegen, weil es dem Konsumenten praktisch nicht möglich ist, den Beweis anzutreten und der somit mit einem schönen, aber fast immer wirkungslosen Gewährleistungsanspruch dastünde.
Problem tritt sofort beim "Fremdkörper im Motor" nach 10 Monaten auf. Der Geschädigte muss nachweisen, dass der Fremdkörper bereits beim Kauf drinnen war. Das ist nahezu unmöglich. Schaden geht mit 99,9% iger Sicherheit zu Lasten des Kunden.
Amen
Hallo zusammen,
also wir haben jetzt einen Sachverständigen eingeschaltet, der meint, das wir gute Chance haben, dass der Händler einen Teil bezahlen muss..
Werden auf jeden Fall noch eine Rechtsberatung einholen.
Möchte ja nichts haben auf das ich kein Recht habe.. Aber wenn ich ein Recht auf Kostenübernahme des Gebrauchtwagenhändlers habe, dann möchte ich die auch haben.
Halte euch auf dem Laufenden!