ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Dachziegel aufs Auto gefallen.Vers will nicht zahlen

Dachziegel aufs Auto gefallen.Vers will nicht zahlen

Themenstarteram 21. November 2013 um 18:19

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Vor ca 3 Wochen stieg ich in mein Auto, da viel mir auf,das ein Dachziegel vom Haus,wovor ich geparkt hatte, aufs Auto gefallen war, Motorhaube und Dach sehr stark verbeult.

Habe erst mal rausgefunden wem das Haus gehörte mich mit dem Besitzer in Verbindung gesetzt.

Der sagte mir seine Hausvers, übernehme den Schaden.

Telef. sagte mir die Vers. ich solle Kostenvoranschlag schicken dann werde das geregelt.

Ich zur Werkstatt, Gutachter kommen lassen: 2000Euro Schaden + 500Euro Gutachter kosten.

Ok alles zur Vers ,geschickt. Dann nichts mehr gehört. Als ich diese Woche nachfragte. Der Hammer:

Wir zahlen nichts , wir wissen von nichts, Versicherungsnehmer hätte nichts gemeldet, außerdem müsse erst geklärt werden ob der Besitzer überhaupt haftbar gemacht werden kann.

Meine Frage ist: habe angst auf den Gutachter kosten Sitzen zu bleiben.

Möchte am Liebsten einen Anwalt nehmen, aber welche Vers. zahlt den ? Ich habe ADAC Verk. Rechtsch. und eine Familienrechtschutz.

Meine Teilkasko zahlt nicht.

Weiß nicht mehr weiter,könnt ihr mir helfen .Was soll ich machen. kann selber einen Anwalt nicht bezahlen.

Beste Antwort im Thema

Hallo,

die Fotos sind nicht sehr beweiskräftig.

Dachziegel oder dergleichen kann ich nirgends entdecken.

Nur einige Gips-, Kalk- bzw. Mörtelflecken, oder so etwas ähnliches, sind IMO zu sehen.

Ich kann mir nur schwer vorstellen, daß dadurch Schäden in Höhe von 2.000 € entstanden sein sollen.

Steht im Gutachten etwas zur Schadenursache, was verwertbar sein könnte?

Liebe Grüße

Herbert

19 weitere Antworten
Ähnliche Themen
19 Antworten

Beim Hauseigentümer Forderung schriftlich geltend machen. Falls der nicht reagiert, Mahnbescheid.

Vielleicht kommt der dann in die Gänge.

Wann ist der Schaden denn genau passiert.

Wenn es vor ca 3 Wochen war, kann es doch sehr gut der 28. Oktober gewesen sein - das ist ein allgemein Deutschland anerkannter Sturmtag, heißt: in fast allen Regionen Sturmboen mit mindestens Windstärke 8.

Zuerst einmal wäre das Verpflichtung für deine Teilkasko, den Schaden zu bezahlen- Sturm ist in JEDER Teilkasko mitversichert.

Wenn zusätzlich am Schadenort noch mindestens Windstärke 10 geherrscht haben sollte, ist die Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung aus dem Schneider - einzige Ausnahme: Wenn das Haus in einem absolut renovierungsbedürftigem Zustand gewesen ist - dann hätte der Hauseigentümer seine Instandhaltungspflicht verletzt und wäre somit haftbar zu machen...

Wenn die Versicherung von dir fordert einen Kostenvoranschlag zu erstellen, warum zum Teufel beauftragst Du dann gleich nen Gutachter??????

Naja, ich drück die Daumen, dass etwas vom geschilderten passt.

MfG

Da RelaXolator

Ich stelle mir die Frage, ob nicht deine Verkehrsrechtsschutzversicherung

doch einen Anwalt bezahlt. Der Schaden entstand im öffentlichen Verkehrsraum

bei ruhendem Verkehr. Mal den ADAC kontaktieren!!

Gruß

Hoffentlich hast Du die Dachpfanne noch, so als Beweis, von welchem Haus die stammte.

Eine der Rechtschutzversicherungen wird zuständig sein - ich würde mal einen Anwalt nach seiner Meinung fragen, aber - bedenke, im Prozessfall gewinnen die immer.

falsch geschrieben, sorry

Natürlich ist das ein Fall für den ADAC Verkehrsrechtschutz.

Ich würde jetzt einfach die Rechnung samt Gutachterkosten zum Hauseigentümer schicken.

Der wird dann vermutlich schon in die Gänge kommen und den Schaden seiner Haus und Grundbesitzer, bzw. PHV melden.

Falls immer noch nicht, kannste ja immer noch zum Anwalt gehen.

Alles halb so wild.

Themenstarteram 21. November 2013 um 23:38

Leider habe ich den Dachziegel nicht und auch keine zeugen, habe aber den Schaden fotografiert.

Wegen dem Gutachter, bei so einem großen Schaden, dachte ich ist ein Gutachter ganz normal ?

Wenn keine vers für meinen Anwalt aufkommt kann ich nicht Klagen und bleibe auf den schaden und Die Gutachter kosten sitzen.

am 22. November 2013 um 8:26

Du hast doch Verkehrs RS.

Wo ist das Problem?

Dein Verkehrsrechtsschutz zahlt aus meiner Sicht den Anwalt.

Ist der Ziegel durch einen Sturm vom Dach auf dein Auto geflogen, muss der Hausbesitzer gewöhnlich nicht zahlen, da bei Ihm kein Verschulden liegt. Den Sturm hat ja schließlich nicht er gemacht.

Für Sturmschäden zahlt dann aber wieder deine Teilkasko.

Ist der Ziegel einfach so vom Dach gefallen, dann hat der Hausbesitzer sein Haus wohl nicht in einem ordentlichen Zustand gehalten woraus sich in jedem Fall eine Haftung ergibt.

Anders als bei KFZ Haftpflichtschäden besteht bei solchen Schäden aber kein Direktanspruch gegen die Versicherung. Du kannst also nur den Hausbesitzer in die Pflicht nehmen und der kann dann, wenn er es will, den Vorgang an seine Versicherung zur Regulierung weitergeben.

Um Haftpflichtansprüche anmelden zu können musst du natürlich entsprechende Beweise haben. Ich würde erstmal den Hausbesitzer schriftlich zur Zahlung auffordern (Einschreiben mit Rückschein) und eine Frist setzen. Oder nochmal das direkte Gespräch suchen. Manchmal sind Menschen sehr nachlässig, ohne dass da ein böser Wille dahinter steckt....

Wenn der Schaden fotografiert wurde, ist vielleicht auch der Ziegel auf dem Bild, sonst würde ich auch mal sehen, ob vielleicht noch die entsprechende Stelle am Dach fotografiert werden kann...

am 22. November 2013 um 8:38

Zitat:

Ich habe ADAC Verk. Rechtsch.

Und dann immer noch nicht § 21 Nr. 6 a) in Verbindung mit § 2 Nr. 1 (Schadenersatz) und § 5 (was wird bezahlt) der Versicherungsbedingungen gelesen?

Dazu die kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt in der Nähe deines Wohnortes (nicht im Rahmen einer Versicherung) nicht in Anspruch genommen?

Zitat:

Original geschrieben von Tubbyhase

Wegen dem Gutachter, bei so einem großen Schaden, dachte ich ist ein Gutachter ganz normal ?

Ja, im Falle dass das über den Hausbesitzer bzw. dessen Haftpflicht läuft schon. Bei der Schadenhöhe hat der Geschädigte das Recht zum frei gewählten Gutachter zu gehen. Insbesondere wenn Vorschäden oder Wertminderung im Raum stehen reicht der Kostenvoranschlag nicht.

Läuft es aber als Sturmschaden über die Kasko ist die Versicherung die geschädigte und ihr steht somit die Gutachterwahl zu. In dem Fall kann es passieren dass du den Gutachter selber zahlen musst wenn deiner Kasko das vorliegende Gutachten nicht akzeptiert.

Für Gebäude gibt es keine Gefährdungshaftung, d.h. um den Schaden ersetzt zu bekommen muss dem Hausbesitzer ein Verschulden nachzuweisen sein. Geschwächtes Dach das nicht repariert wurde oder ähnliches.

am 22. November 2013 um 9:30

@ Tubbyhase

Klär uns doch mal auf, bevor hier wieder jeder x-mal schreiben muss, was ist wenn ein Stum war, was ist wenn er von selber runter gefallen ist...

Also:

Warum ist der Ziegel auf dein Auto gefallen?

War es ein Sturm, oder war es ein Mangel am Gebäude?

Welche Windstärke war an diesem Tag?

Und was mich auch noch interessieren würde:

Warum beauftragst du einen Gutachter, wenn du nicht weißt, wer den bezahlt?

tomtom1980@

Wenn der Schaden fotografiert wurde, ist vielleicht auch der Ziegel auf dem Bild, sonst würde ich auch mal sehen, ob vielleicht noch die entsprechende Stelle am Dach fotografiert werden kann...

-------------------

Als ordentlicher Hausbesitzer lasse ich doch das Dach wieder reparieren, oder????

Also hat der Eigentümer/ Besitzer des Hauses bestimmt schon eine Rechnung

vorliegen.

Gruß

Mir ging es da eher darum um zu beweisen von wo der Ziegel gekommen ist...

Am Ende will er bzw. sein Haus das nicht mehr gewesen sein...

und man glaubt gar nicht wie lange es bei manchen Leuten ins Dach regnet :-)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Dachziegel aufs Auto gefallen.Vers will nicht zahlen