Motorschaden brauche eure Hilfe

BMW 3er E90

Hallo dies ist mein erster Beitrag.

Also es geht darum, dass mein Motor kaputt ist.

Habe bei Ebay einen überholten Motor besorgt und es einbauen lassen, 2 Wochen später habe ich erneut einen Motorschaden gehabt.
Diesmal hat der Lieferant des Motors mein Auto abgeholt und es erstmal Diagnostiziert und das Folgende kam raus.

Zitat:

wir haben den Motor aus ihrem Fahrzeug ausgebaut und mussten feststellen, das an diesem ein Kurbelwellenlagerschaden vorliegt.

Der Schaden resultiert jedoch aus fehlerhafter Montage der Werkstatt, in der Sie den Motor einbauen lassen haben.

Sämtliche Anbauteile wurde mit Dichtmasse und nicht wie es korrekt wäre mit neuen Dichtungen montiert.

Dies führte dazu, dass am Ölfiltergehäuse die Kanäle für den Durchfluss des Ölweges blockiert worden sind.

Da im Zuge darauf keine Schmierung der Kurbelwelle möglich war, ist diese verschlissen und der Motor wurde fest/hat blockiert.

Außerdem haben wir festgestellt, dass an ihrem originalen, ersten Motor der gleiche Schaden vorlag.

Das Ölfiltergehäuse muss nach einem solchen Schaden durch ein neues ersetzt werden, da sich Späne dort absetzen, die wohl auch

zu dem 2. Motorschaden geführt haben.

Wir lehnen daher ihren Gewährleistungsantrag ab.

Die Kosten für einen weiteren Austauschmotor mit Montage belaufen sich auf folgendes:

1. Motor N47D20: 2200€
2. Montage: 1000€

Auf die Kosten für die Abholung und die bisherige Diagnose werden wir verzichten.

Da ich leider keine Ahnung von Motoren habe ist nun die Frage ob die mich übers Ohr hauen wollen oder ob sie Recht haben?

Beste Antwort im Thema

Zumindest schon mal qualitativ hochwertig der Gewährleistung entzogen... 😉

Da es hier um keinen Kleinbetrag geht und der Motor sicher beim Instandsetzer noch zerlegt vorliegen dürfte, würde ich mit Rücksprache eines Rechtsbeistandes die 500 bis 600 Euro für einen freien Sachverständigen auch noch investieren, welcher dann die Aussage des Instandsetzers befürwortet oder widerlegen wird. Im ersten Fall eine gute Grundlage um die Werkstatt in Regress zu nehmen, im zweiten Fall den Instandsetzer. Insofern wäre das Geld also gut angelegt, denn einer der Beiden wird haften müssen. Ich gehe davon aus, dass die Werkstatt den Mist beim Einbau verzapft hat. In dem Fall gut, wenn nachweisbar ist, dass der Einbau nicht fachgerecht erfolgte (Dichtmasse statt Dichtung).

Nachteil, es wird halt dauern, bis man das Ganze in einem zivilrechtlichen Verfahren wieder auseinanderklamüsert und einen pfändungsrelevanten Titel erwirkt hat.

Heißt in der Realität - erstmal in Vorkasse gehen für einen neuen Ersatzmotor + Gutachter + Anwalt und dann ewig warten bis die Kohle wieder reinkommt. Aber besser so als doppelt zahlen...

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Ist die gesetzliche Gewährleistung nicht 2 Jahre?

Gruß

Uwe

Nur bei Neuwaren gibt es 24 Monate Gewährleistung...

Bei Gebrauchtwaren kann diese auf 1 Jahr verkürzt werden (sofern es vertraglich vereinbart wird).

Die hier genannten 6 Monate für Reparaturen (Werkleistungen) sind allerdings absolut für die Tonne und gelten schon lange nicht mehr. Auch hier sind es im Regelfall 2 Jahre, verkürzbar auf 1 Jahr Sollte man aber eigentlich wissen, wenn man ein solches Gewerbe betreibt... 😛

Problem dabei, sollte das irgendwo auf der Rechnung stehen, so ist dieser Passus ungültig und es gelten wieder automatisch 2 Jahre Gewährleistung... 😛

Siehe hier...

und hier...

Hier ist nicht die Rede von einem Gebrauchtmotor sondern von einem Austauschmotor. Bei einem Austauschmotor werden alle Verschleißteile ersetzt und somit ist so ein Motor als Neuteil anzusehen. Andere Lieferanten von Austauschmotoren bieten daher auch eine Gewährleistung von 24 Monaten: Klick mich

Aber selbst wenn die Gewährleistung kürzer sein sollte, finde ich die 6 Monate bedenklich. Es wird doch immer damit geworben, dass ein Austauschmotor gleichwertig einem neuen Motor ist. Dann muss er doch auch solange halten. Insofern ist es doch dann auch selbstverständlich, dass man eine Garantie einräumt die der gesetzlichen Gewährleistung eines Neuteils entspricht, also 2 Jahre. In diesem Fall erst recht kein Problem, weil ja der Motor auch von der Firma eingebaut wird also Schlamperei einer Fremdwerkstatt ausgeschlossen ist. Dass trotzdem nur 6 Monate Gewährleistung eingeräumt werden, lässt den Eindruck entstehen, dass man bei einer längeren Frist mit hohen Kosten durch Rückläufer rechnet. 🙁

Gruß

Uwe

Jetzt kommt sicher noch ein Angebot mit 2,5....😁

Grundsätzlich aber ja schön, dass was angeboten wird. Die Gewährleistungsgeschichten sollten aber dazu passen...

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Nur zur Info:
Ich mache mal die Spaßbremse, da die NUB von MT es nicht schön finden, sich nur zum Zweck der Eigenwerbung hier anzumelden.
Dementsprechend wird es kein 2,5 ... Angebot geben und dieser Thread etwas holprig zu lesen sein, da man ihn, ohne die Werbebeiträge, schlecht gerade ziehen kann. Auch werden 2-3 Beiträge als Beifang mit dran glauben müssen.

Gruß
Zimpalazumpala

Preislich fand ich das Angebot auch total okay, aber wie Zeiti schon schrieb, die Gewährleistungsgeschichte muss passen - vor allen Dingen wenn man sowas gewerblich professionell macht. Klar, für den Kunden hat es Vorteile, denn eine unzulässige Gewährleistungsvereinbarung ist so gut wie keine Gewährleistungsvereinbarung, was dann in dem Fall volle 2 Jahre wären. Aber wie dem auch sei, interessant bleiben so oder so nur die ersten 6 Monate und ich geh einfach mal davon aus, wenn ein solcher Motor 6 Monate gut läuft, ist auch alles okay. Kaputtgehen kann halt immer was, auch an einem Gebraucht- oder Austauschmotor...

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 20. Juni 2015 um 19:01:21 Uhr:


Hier ist nicht die Rede von einem Gebrauchtmotor sondern von einem Austauschmotor. Bei einem Austauschmotor werden alle Verschleißteile ersetzt und somit ist so ein Motor als Neuteil anzusehen. Andere Lieferanten von Austauschmotoren bieten daher auch eine Gewährleistung von 24 Monaten: Klick mich

Aber selbst wenn die Gewährleistung kürzer sein sollte, finde ich die 6 Monate bedenklich. Es wird doch immer damit geworben, dass ein Austauschmotor gleichwertig einem neuen Motor ist. Dann muss er doch auch solange halten. Insofern ist es doch dann auch selbstverständlich, dass man eine Garantie einräumt die der gesetzlichen Gewährleistung eines Neuteils entspricht, also 2 Jahre. In diesem Fall erst recht kein Problem, weil ja der Motor auch von der Firma eingebaut wird also Schlamperei einer Fremdwerkstatt ausgeschlossen ist. Dass trotzdem nur 6 Monate Gewährleistung eingeräumt werden, lässt den Eindruck entstehen, dass man bei einer längeren Frist mit hohen Kosten durch Rückläufer rechnet. 🙁

Gruß

Uwe

Na ja, der Begriff

"Austauschmotor"

ist rechtlich in der Form nicht geschützt, in dem Fall ist ein Gebrauchtmotor nichts anderes als ein Austauschmotor. Ob überholt oder nicht überholt, steht auf einem anderen Blatt und wäre dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Insofern ergeben sich für meine Begriffe vier mögliche Konstellationen - preislich sortiert:

1. Austauschmotor vom Hersteller - Neuer Motor im Austausch gegen den Altmotor. Hier komplett neu, da keine Gebrauchtteile verbaut sind/werden. Kosten etwa zwischen 6.000 und 12.000 Euro (bei BMW).

2. Austauschmotor vom professionellen Instantsetzer - Gebrauchtmotor, der professionell und komplett überholt wurde, alle Verschleißteile wurden ersetzt. Ist deshalb aber noch lange kein neuer Motor und es gilt nur eine verkürzte Gewährleistung. Preise zwischen 4.000 und 7.000 Euro (wenn man jetzt mal von BMW Motoren ausgeht). Der alte Motor wird dann wieder neu aufbereitet und an den nächsten Kunden weiterverkauft.

3. Überholter Gebrauchtmotor, der von einem Instantsetzer wieder repariert wurde. Es werden nur die defekten Teile getauscht und jene, die an der Verschleißgrenze sind. Alles andere bleibt drin. Kosten etwa 60 bis 70% eines professionell neu aufgebauten Gebrauchtmotors wie unter Punkt 2 beschrieben.

4. Lauffähiger Gebrauchtmotor, auf Funktion geprüft, ohne Austausch verschleißtragender Teile. Halt nur ein gebrauchter Motor, ob im Austausch oder nicht. Wahrscheinlich die günstigste aller Alternativen zwischen 2.500 und 4.000 Euro, aber eben auch immer mit einem gewissen, zusätzlichen Risiko weiterer Defekte behaftet.

* * * * *

Zu unterscheiden ist am Ende auch, wie der Vertragsschluss gestaltet wird. Eigenbesorgung eines solchen Motors und Einbau durch die Fachwerkstatt oder Auftrag an die Werkstatt einen entsprechenden Motor zu besorgen und einzubauen. Entsprechend dessen regelt sich die Haftungsfrage.

Hier wird für 2.800 Euro ein Motor im Austausch angeboten. Ich würde davon ausgehen, dass es sich um einen reparierten Gebrauchtmotor wie unter Punkt 3 oder 4 beschrieben handelt. Für einen professionell überholten Austauschmotor ist das Angebot einfach zu günstig, für einen komplett unbehandelten Gebrauchtmotor im Austausch zu teuer.

Zitat:

@NeoNeo28 schrieb am 20. Juni 2015 um 18:09:34 Uhr:


Bei Gebrauchtwaren kann diese auf 1 Jahr verkürzt werden (sofern es vertraglich vereinbart wird).

Nach sechs Monaten ist aber Beweislastumkehr. Somit ist es defacto ein halbes Jahr.

Gruß

bw

Da hast Du natürlich recht, alles über einem halben Jahr ist dann eher relativ und eine Frage der Nachweisbarkeit... 😉

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