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Motorradunfall - Radfahrer hat Schuld

Themenstarteram 2. Januar 2018 um 15:44

Hallo Zusammen :-)

Ich hoffe mal, ich bin hier mit meiner Problematik richtig. Zur Sache:

Mein Sohn hatte Ende September einen Motorrad-Unfall, bei dem eine Radfahrerin involviert war. Die Schuldfrage liegt hier bei der Radfahrerin, wobei diese bislang rechtlich nicht zementiert wurde. Strafantrag haben wir auch gestellt, da die Unfallgegnerin weder die Unfallstelle gesichert hatte, keine erste Hilfe geleistet hat und lt. Zeugenaussage abhauen wollte . Den Schaden am Motorrad haben wir in eigener Regie instandsetzen lassen, einen Kostenvoranschlag hierzu gibt es. Die Unfallgegnerin hat diesen Unfall auch ihrer Privathaftpflicht zeitnah gemeldet und seitdem herrscht tote Hose. Erst auf diverse Schreiben meiner Anwältin hatten die dann überhaupt mal reagiert ( Ende November) und forderten diverse Dinge an. Neben den üblichen Unterlagen wie Kostenvoranschlag , Arztberichte ,Adressen wollten die auch Fotos der Verletzung ( Knie bissel aufgeschlagen ) haben . Wir haben das alles über die Anwältin dort hingeschickt. Einen knappen Monat später schreiben die uns erneut an und fordern erneut diverse Unterlagen und Fotos an , die wir nen Monat vorher doch alles schon mal hingeschickt hatten. Zudem schreiben die , eine Kontaktaufnahme zum behandelnden Arzt wäre auf Grund unvollständiger Kontaktdaten nicht möglich ..... wie kann man eine Adresse mit Namen unvollständig übermitteln ?

Ende vom Lied... ich komme mir hier übelst verarscht und hingehalten vor , so in dem Sinne... die kochen wir weich und dann nehmen die jeden Peanut an....

Jetzt hier meine Frage. Muss ich mich hier überhaupt mit der gegnerischen Privathaftpflicht auseinandersetzen ? Wenn die Unfallgegnerin keine hätte, müsste sie doch auch aus eigener Tasche dafür grade stehen ? Das geht doch nicht an, das die Unfallgegnerin Däumchen dreht, und wir nicht im Ansatz vor einer Regelung stehen , weil deren Versicherung meint, uns am Nasenring durch die Gegend ziehen zu wollen....

LG

Beste Antwort im Thema

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Warum fragst du diese Sachen nicht deine Anwältin. Sollte die ohne großes Nachdenken beantworten können.

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Warum fragst du diese Sachen nicht deine Anwältin. Sollte die ohne großes Nachdenken beantworten können.

Anders als beim Auto Haftpflichtschaden hast Du keinen Anspruch gegen die Versicherung, sondern nur gegen die Radfahrerin. Das sollte Deine Anwältin aber wissen.

Ich würde die Radfahrerin wegen Schadenersatz verklagen und zwar unverzüglich.

wobei man hier allerdings Gefahr läuft, dass die Mutti dann die Finger hebt. Haben wir gerade durch hier, so einen Fall.......:(

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 2. Januar 2018 um 17:20:01 Uhr:

wobei man hier allerdings Gefahr läuft, dass die Mutti dann die Finger hebt. Haben wir gerade durch hier, so einen Fall.......:(

Ich auch, und dabei hatte ich der Trulla angeboten mir 300 Tacken zu geben anstatt der 1400,die auf dem KV des Freundlichen standen. Die hat einfach mal alles an Schreiben ignoriert,was ich und mein Anwalt ihr hat zukommen lassen. Und als ich dann den Titel hatte und es dem Gerichtsvollzieher übergeben hab lassen, antwortete der,dass er bei der betreffenden Dame nicht mehr vollstrecken braucht,die hatte 6 Wochen zuvor die EV über ihr Vermögen abgegeben. Nächste Massnahme in 24 Monaten.

Aber ich hab Ausdauer und werd dran bleiben. Allein schon aus Prinzip.

Gruß m

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 2. Januar 2018 um 17:20:01 Uhr:

wobei man hier allerdings Gefahr läuft, dass die Mutti dann die Finger hebt. Haben wir gerade durch hier, so einen Fall.......:(

Wäre hier nicht weiter schlimm. Die "Mutti" hat einen Leistungsanspruch an ihre PH. Und die Abtretung dieses Anspruchs kann man dann einklagen.

... pfänden kann man das.

Zitat:

@maxexc380 schrieb am 2. Januar 2018 um 16:44:54 Uhr:

Muss ich mich hier überhaupt mit der gegnerischen Privathaftpflicht auseinandersetzen ? Wenn die Unfallgegnerin keine hätte, müsste sie doch auch aus eigener Tasche dafür grade stehen?

Nö, dann würde deine Haftpflicht ihren Schaden zahlen und du würdest in die Röhre gucken.

Betriebsgefahr sei dank.

Laß das doch einfach den Anwalt regeln, der wird sich hoffentlich auskennen. ;)

Gruß Metalhead

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. Januar 2018 um 20:29:23 Uhr:

... pfänden kann man das.

Meinte ich doch. Man klagt dem Gerichtsvollzieher sein Leid und der pfändet dann... :D

o.k., lass ich gelten. :)

Da muss man aber vorher den ein oder anderen Titel erstreiten bevor das mit dem pfänden losgeht...

Zitat:

@rrwraith schrieb am 2. Januar 2018 um 20:58:00 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. Januar 2018 um 20:29:23 Uhr:

... pfänden kann man das.

Meinte ich doch. Man klagt dem Gerichtsvollzieher sein Leid und der pfändet dann... :D

.oder der kommt mit dem Schriebs zurück,dass nichts zu holen ist. Wie bei mir. Aber ich bleib aber dran. Draufgezahlt hab ich bisher eh schon. Und da kann ich auch noch paar Jahre warten. Davon laufen tut sie mir nicht.

Gruß m

Sorry.

Mal ganz was anderes und eigentlich nicht das Thema.

Mich würde interessieren, ob hier wirklich außer der Unfallanzeige noch was anderes zur Anzeige gebracht wurde, da hier von Strafantrag gesprochen wurde.

Unterlassene Hilfeleistung bei einem leicht aufgeschlagenem Knie? Das wage ich mal zu bezweifeln. Was soll sie machen? Pusten?

Haben die Zeugen die Unfallgegenerin festhalten müssen, damit sie nicht abhaut, oder wie darf ich mir das vorstellen? Einfaches abhauen wollen aber nicht abhauen wäre nicht strafbar.

Und Strafantrag wegen einer nicht abgesicherten Unfallstelle?:confused:

Der Strafantrag dürfte eher wegen der fahrlässigen Körperverletzung gestellt worden sein.

Wie gesagt, nur so aus Interesse.

Themenstarteram 5. Januar 2018 um 11:05

Ja... im Rahmen der polizeilichen Vernehmung wurde ein Häkchen zum Strafantrag gesetzt. Aus den genannten Gründen. Die Frau hat meinen Sohn einfach auf der Straße liegen lassen, ohne sich nur annähernd um ihn bzw. Szenerie zu kümmern. Sie wusste nicht; das es nur ein aufgeschlagenes Knie war; sie hat sich nicht mal von seiner Unversehrtheit überzeugen wollen... . Die Unfallstelle war ca. 15 Meter hinter einer schwer einsehbaren abknickenden Hauptstraße, jeder - der mit bissel mehr Schwung dort rumkommt , würde dort in das Geschehen reinfahren. Und ja, die Frau musste vom Zeugen am Abhauen gehindert werden .Die saß schon auf dem Fahrrad und wollte losradeln mit der Ansage, es wäre nix passiert. Ja, ihr ist Dank des Manövers meines Sohnes nichts passiert. Und dann lässt sie ihn einfach da liegen und will sich verpissen.So n Unfall kann passieren, aber dieses ignorante und selbstherrliche Verhalten kann ich nicht tolerieren.

Zitat:

@maxexc380 schrieb am 5. Januar 2018 um 12:05:33 Uhr:

Ja... im Rahmen der polizeilichen Vernehmung wurde ein Häkchen zum Strafantrag gesetzt. Aus den genannten Gründen. Die Frau hat meinen Sohn einfach auf der Straße liegen lassen, ohne sich nur annähernd um ihn bzw. Szenerie zu kümmern. Sie wusste nicht; das es nur ein aufgeschlagenes Knie war; sie hat sich nicht mal von seiner Unversehrtheit überzeugen wollen... . Die Unfallstelle war ca. 15 Meter hinter einer schwer einsehbaren abknickenden Hauptstraße, jeder - der mit bissel mehr Schwung dort rumkommt , würde dort in das Geschehen reinfahren. Und ja, die Frau musste vom Zeugen am Abhauen gehindert werden .Die saß schon auf dem Fahrrad und wollte losradeln mit der Ansage, es wäre nix passiert. Ja, ihr ist Dank des Manövers meines Sohnes nichts passiert. Und dann lässt sie ihn einfach da liegen und will sich verpissen.So n Unfall kann passieren, aber dieses ignorante und selbstherrliche Verhalten kann ich nicht tolerieren.

Über ignorantes und selbstherrliches Verhalten entscheidet nicht der Gesetzgeber und dafür gibt es keinen Paragraphen. Ist nun mal so.

Und das Häkchen ist für die fahrlässige KV und für nichts anderes. Da verwette ich meinen A... drauf. Lies dir den Paragraphen der unterlassenen Hilfeleistung mal durch. Da reicht ein aufgeschlagenes Knie nicht, auch wenn es vorher nicht bekannt war. Und Nichtabsichern der Unfallstelle kann ein Verwarngeld nach sich ziehen und mehr nicht.

 

134100

Sie sicherten als Beteiligter an einem Verkehrsunfall nicht den 30,00

Verkehr.

§ 34 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 125 BKat

Wenn es zum Unfall kommt, kostet die Sache 35 Euro

Quelle:

https://www.kba.de/.../bkat_owi_01_11_2017_pdf.pdf?...

 

Und zum Versuch der Unfallflucht hatte ich schon was gesagt. Selbst wenn das geschrieben worden sein sollte, was ich nicht glaube, benötigt keiner dafür deinen Strafantrag, da Offizialdelikt.

Sei froh dass es nur ein aufgeschlagenes Knie ist und versuch nicht die Frau lebenslänglich hinter Gitter zu bringen. Ganz normaler Unfall wie er jeden Tag tausen mal vorkommt. Für den Betroffenen natürlich immer ein Erlebnis, aber man sollte nichts dramatisieren.

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