Motorradunfall - Radfahrer hat Schuld

Hallo Zusammen :-)
Ich hoffe mal, ich bin hier mit meiner Problematik richtig. Zur Sache:
Mein Sohn hatte Ende September einen Motorrad-Unfall, bei dem eine Radfahrerin involviert war. Die Schuldfrage liegt hier bei der Radfahrerin, wobei diese bislang rechtlich nicht zementiert wurde. Strafantrag haben wir auch gestellt, da die Unfallgegnerin weder die Unfallstelle gesichert hatte, keine erste Hilfe geleistet hat und lt. Zeugenaussage abhauen wollte . Den Schaden am Motorrad haben wir in eigener Regie instandsetzen lassen, einen Kostenvoranschlag hierzu gibt es. Die Unfallgegnerin hat diesen Unfall auch ihrer Privathaftpflicht zeitnah gemeldet und seitdem herrscht tote Hose. Erst auf diverse Schreiben meiner Anwältin hatten die dann überhaupt mal reagiert ( Ende November) und forderten diverse Dinge an. Neben den üblichen Unterlagen wie Kostenvoranschlag , Arztberichte ,Adressen wollten die auch Fotos der Verletzung ( Knie bissel aufgeschlagen ) haben . Wir haben das alles über die Anwältin dort hingeschickt. Einen knappen Monat später schreiben die uns erneut an und fordern erneut diverse Unterlagen und Fotos an , die wir nen Monat vorher doch alles schon mal hingeschickt hatten. Zudem schreiben die , eine Kontaktaufnahme zum behandelnden Arzt wäre auf Grund unvollständiger Kontaktdaten nicht möglich ..... wie kann man eine Adresse mit Namen unvollständig übermitteln ?
Ende vom Lied... ich komme mir hier übelst verarscht und hingehalten vor , so in dem Sinne... die kochen wir weich und dann nehmen die jeden Peanut an....
Jetzt hier meine Frage. Muss ich mich hier überhaupt mit der gegnerischen Privathaftpflicht auseinandersetzen ? Wenn die Unfallgegnerin keine hätte, müsste sie doch auch aus eigener Tasche dafür grade stehen ? Das geht doch nicht an, das die Unfallgegnerin Däumchen dreht, und wir nicht im Ansatz vor einer Regelung stehen , weil deren Versicherung meint, uns am Nasenring durch die Gegend ziehen zu wollen....
LG

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Okay.... das kam vielleicht falsch rüber...... die Frau soll lediglich nen Gong bekommen, von dem ich abgesehen hätte, hätte sie sich zumindest um den Jungen gekümmert. Solche Unfälle passieren und man sollte auch entsprechend damit umgehen.Aber dieses „ mir scheiss egal, ich lege jetzt mal fest.. es ist nix passiert „ das kotzt mich an. Aber wie wir damit umgehen, ist ja eher OT.....

Zitat:

@maxexc380 schrieb am 6. Januar 2018 um 11:53:07 Uhr:


Okay.... das kam vielleicht falsch rüber...... die Frau soll lediglich nen Gong bekommen, von dem ich abgesehen hätte, hätte sie sich zumindest um den Jungen gekümmert. Solche Unfälle passieren und man sollte auch entsprechend damit umgehen.Aber dieses „ mir scheiss egal, ich lege jetzt mal fest.. es ist nix passiert „ das kotzt mich an. Aber wie wir damit umgehen, ist ja eher OT.....

Ganz offensichtlich ist auch deren Haftpflichtversicherung der Meinung, dass da nicht viel passiert ist bzw. dass die Schuldfrage nicht so eindeutig ist. Einfach formuliert: Wenn es gar nicht zu einem Zusammenstoß kam, Dein Sohn aber gestürzt ist, dann ist es nicht ganz so einfach, ihr überhaupt eine Schuld nachzuweisen. Was die Haftung angeht, kommt noch ihre deutlich geringere Betriebshaftung hinzu - könnte also durchaus sein, dass das am Ende nicht 100:0 ausgeht.

Seid wann haftet denn ein Fahrrad aus dem Betrieb?
Ist doch kein Kraftfahrzeug oder habe ich da etwas missverstanden?

Da wurde vor ein paar Jahren was geändert. Für die Verteilung der Haftung war das eher nicht von Relevanz.

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Zitat:

@maxexc380 schrieb am 6. Januar 2018 um 11:53:07 Uhr:


Aber wie wir damit umgehen, ist ja eher OT.....

Nicht so ganz:

Möglicherweise wird die gegnerische Versicherung mit der Abwicklung des zivilrechtlichen Teils so lange abwarten, bist der strafrechtliche Teil geklärt ist.

Das kann von Vorteil sein, weil dabei ggf. der tatsächliche Unfallablauf genauer aufgeklärt wird (und zwar auf Kosten der Staatskasse), hat aber vor allem den Nachteil, dass es erstmal dauert.

Zitat:

@germania47 schrieb am 7. Januar 2018 um 20:20:59 Uhr:


Seid wann haftet denn ein Fahrrad aus dem Betrieb?
Ist doch kein Kraftfahrzeug oder habe ich da etwas missverstanden?

Ja, hast Du. Ein Motorrad hat sehr wohl eine Betriebsgefahr. Darum ging es mir u.a.

Zitat:

@hk_do schrieb am 7. Januar 2018 um 20:56:03 Uhr:



Nicht so ganz:

Möglicherweise wird die gegnerische Versicherung mit der Abwicklung des zivilrechtlichen Teils so lange abwarten, bist der strafrechtliche Teil geklärt ist.

Das kann von Vorteil sein, weil dabei ggf. der tatsächliche Unfallablauf genauer aufgeklärt wird (und zwar auf Kosten der Staatskasse), hat aber vor allem den Nachteil, dass es erstmal dauert.

Wenn die Sache aus Sicht der Privaftpflicht (nicht zu verwechseln mit der sonst üblichen KFZ-Haftpflicht!) nicht eindeutig ist, dann kann die durchaus abwarten, wie ein Gericht die Schuld beurteilt, bevor sie zahlt oder auch nicht.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. Januar 2018 um 20:24:39 Uhr:


Da wurde vor ein paar Jahren was geändert. Für die Verteilung der Haftung war das eher nicht von Relevanz.

Danke, kannst Du das präzisieren?
Ist für mich absolut neu.
Bin ja auch seit 10 Jahren raus.

Klaus, im Moment habe ich das nicht so ganz auf dem Schirm. Ich glaube, da war eine strafrechtliche Gleichstellung der unbefugten Benutzung von Kfz und Fahrrädern und irgendwas wegen der Promillegrenzen war in dem Zusammenhang wohl auch in der Diskussion. Für Haftungsfragen - wie gesagt - ist das nicht so von Relevanz.

Danke Paul, wenn Dir noch etwas einfällt wäre ich neugierig.

Eine schöne Woche wünscht Klaus.

"Die Schuldfrage liegt hier bei der Radfahrerin, wobei diese bislang rechtlich nicht zementiert wurde. "

Vielleicht wartet die Versicherung ja genau da drauf?

"Strafantrag haben wir auch gestellt, da die Unfallgegnerin weder die Unfallstelle gesichert hatte, keine erste Hilfe geleistet hat und lt. Zeugenaussage abhauen wollte "

" die auch Fotos der Verletzung ( Knie bissel aufgeschlagen )"

Hätte Sie pusten sollen oder was ist hier der vorwurf?

Mich würde auch mal interessieren wie es dazu kommen kann, dass in einem Unfall mit einem Fahrradfahrer und Motorradfahrer der Fahrradfahrer der schuldige ist? Hat hier der Motorradfahrer nicht eine viel höhere sorgfaltspflicht als der Fahrradfahrer? Das muss ja extrem doof gelaufen sein.

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 8. Januar 2018 um 12:45:16 Uhr:



Mich würde auch mal interessieren wie es dazu kommen kann, dass in einem Unfall mit einem Fahrradfahrer und Motorradfahrer der Fahrradfahrer der schuldige ist? Hat hier der Motorradfahrer nicht eine viel höhere sorgfaltspflicht als der Fahrradfahrer? Das muss ja extrem doof gelaufen sein.

Was soll da extrem doof gelaufen? Fahrradfahrer nimmt die Vorfahrt,Mopedfahrer versucht auszuweichen und legt sich hin! Wäre eine Möglichkeit.

Das die versucht hat abzuhauen ist ja mittlerweile üblich. Und wenn man in der Hauptstadt unterwegs ist und sieht,dass der Großteil von Radfahrern keine Ampeln kennen,ist es erstaunlich,dass nicht täglich einer unterm Auto landet.

Gruß m

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