Motorradkauf mit verschwiegenen Mängeln, u.A. nicht zugelassenen Reifen
Kurze Beschreibung des Sachverhalts:
Artikelbeschreibung im Internet: leichte Kratzer an der linken Verkleidung, Riss im Spiegel aber sonst ist alles top gepflegt. Reifen wurden vom Händler andere drauf gemacht, wegen der besseren Straßenlage.
E-Mail Frage von mir: Sind ausserdem noch Schäden oder Mängel am Fahrzeug vorhanden? Sind die Reifen zugelassen?
Antwort: Nein, keine Schäden es ist alles in Ordnung. Der Händler sagt, die Reifen dürfen gefahren werden.
Verkäufer besteht seinerseits auf einen Kaufvertrag mit Ausschluss der Sachmängelhaftung und Garantie. 1200,00€ Anzahlung am 07.04.08, Restzahlung von 500,00€ 30 Tage später.
Das Motorrad wurde am 13.04.08 vom Spediteur geliefert.
Fakt ist: Verkleidung gerissen, Lenker links verbogen, Reifen sind laut original Honda-Hersteller-Gutachten definitiv nicht zulässig. Kosten insgesammt 449.11€
telefonische Aussage gestren vom Verkäufer: trotz Saisonkennzeichen 03-10 und dem Umfall im Oktober, von dem die Kratzer und der defekte Spiegel links stammen, sind er, papa und opa damit gefahren, ohne einen verbogenen Lenker festgestellt zu haben.???(schon klar)
Jetzt die Frage: Trotz Privatverkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung muss er doch für Schäden, die er mir bewusst verschwiegen hat haften, oder???
Ich habe den ganzen Sachverhalt,Internet-Artikelbeschreibung, E-Mail-Verkehr, Gutachten für Reifen, Reparaturangebote schriftlich vorliegen.
Beste Antwort im Thema
Sehenden Auges Scheiße gekauft.
Viel Glück dabei, den Mini-Preis von 1.700 EUR noch zu drücken.
Meine Erfahrung:
Bevor ich Mopeds / Autos gekauft habe,
habe ich die erst angeschaut,
ggf. noch durch eine Fachwerkstatt / TÜV checken lassen
und dann erst bezahlt.
35 Antworten
Mein Tipp: Schau wie erwähnt erst mal ob die Reifen irgendwie zulässig sind, also ob da eine Freigabe erhältlich ist. Ruf am besten bei der Hotline des Reifenherstellers an, dann sparst viel Zeit mit Recherchen im Internet, die du als Reifenleihe haben wirst, bist du eine definitive Antwort hast.
Ich vermute mal stark, dass du dann den ersten Mangel bereits beseitigt hast.
Vielleicht wirst du ja über den Rest irgendwie eine Einigung erreichen. Reden ist immer die beste Antwort bevor man einen Anwalt einschaltet. Denn alleine schon vom Grundsachverhalt rechne ich dir keine guten Chancen zu. Das sieht mir übelst nach einem Vergleich aus, was bedeuten würde, dass du zwar ggf. die Hälfte des "Schadens" kriegts (gehen wir mal von der vollen Summe, also von ca. 225,- Euro aus), aber deine Anwaltskosten hast. Und bis es zu einem Vergleich kommt dauert es.
Ein Kritikpunkt für den Gegner wird / kann die Spedition sein. Hast du bei Anlieferung die Schäden gegenüber dem Lieferant geltend gemacht bzw. diese auf dem Lieferschein notiert? Ich hatte mal übelste Scherereien weil ein Teil defekt geliefert wurde. Die Spedition gab an, es sei defekt vom Versender verschickt worden. Dieser behauptete, es sei während des Transportes beschädigt worden. Beide kritisierten, dass es mir gleich bei Anlieferung auffallen hätte müssen und ich dies bereits auf dem Lieferschein notieren hätte müssen. Denn so kann es ja sein, dass es mir beim Abladen oder so defekt ging. Ich kenne ja nicht alles Fakten, aber das wäre meine erste Abwehr gegen dich. So auf die Art "beweis mir erst mal, dass ich das war". Und genau das wird dir so nicht gelingen ohne eindeutige Beweise (notfalls Gutachten).
Also lass das alles und versuche Druck zu machen und irgendwie noch 100 oder 200 Euro nachlass rauszuschlagen.
Moin,
Du hast dir das Fahrzeug NICHT vor dem Kauf angesehen ... bei einer Besichtigung hättest du die falsche Bereifung, da ein offensichtlicher und kein versteckter Mangel ... bemerkt. Insofern liegt meiner Meinung nach keine Täuschung o.ä. vor ... sondern eher ein Versäumnis seitens des Käufers. Ich glaube KAUM das du da große Chancen haben wirst ...
MFG Kester
Was heisst eigentlich "falscher Reifen"?
Falsche Dimension oder ist der Hersteller falsch?
Wenns die Dimension ist, kann man schauen, ob man die eingetragen bekommt. Das ist je nach dem gut möglich. Natürlich auf Rechnung der Verkäufers.
Wenns der Hersteller ist, würde ich einfach weiterfahren. Fahren schon seit X Jahren Motorrad und bei keine Kontrolle wurde jemals der Reifen überprüft bis auf Sichtkontrolle des Profils.
Von daher kann man das Thema ja relativ leicht abschliessen.
Verbogenen Lenker merkt man als erfahrener Fahrer idR eigentlich schnell. Also, von daher kanns schon sein, dass noch nichts war, als damit noch gefahren wurde. Aber wenn das Ding umgefallen ist während dem Einlagern, ist meiner Meinung nach immer noch der Verkäufer schuld, je nach dem war vereinbart wurde.
Z.B. bei einer Abmachung, dass die Ware erst nach Übergabe den Eigentümer wechselt, ist es so, dass die Ware in seinem Eigentum kaputt ging und somit ER dafür haften sollte.
Aber eben... darüber lässt sich nun stundenlang Philosophieren, wenn man nicht alle sDetails kennt.
Also, es handelt sich um eine Honda Varadero 125, die grundsätzlich als Tourer mit stolligen Reifen ausgestattet ist.
Der Verkäufer hat in der Beschreibung ja gesagt, dass Pirelli Sport Demon hinten und City Demon vorne montiert sind. Ich habe mehrmals gefragt, ob diese "Straßenreifen" überhaupt eine Freigabe haben, er meinte darauf aber immer nur, das sie doch ein Händler drauf gemacht hat und das schon seine richtigkeit haben wird. Nun gibt es aber gar keine Freigabe von Pirelli...
Ich habe auch im Kaufvertrag darauf hingewiesen, das die Kosten für einen neuen Satz zulässige Reifen der Verkäufer oder der Reifenhändler tragen muss, wenn sich herausstellt, dass es keine Freigabe gibt.
Den Schaden an der Verkleidung hat der Spediteur gesehen, als ich das Maschinchen inspeziert habe. Ich habe auch gleich gesagt, dass das nicht zur sprache kam.
Wie schon gesagt, ich habe kein Interesse an einem Rechtsstreit, ich will nur nicht auf Kosten sitzen bleiben, die mir durch das Verschweigen der Schäden durch den Verkäufer entstanden sind.
Ähnliche Themen
Schaut euch doch einfach mal die Beschreibung an...
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...
Ich habe es aber nicht über eBay, sondern Privat gekauft.
Nachdem ihr das Kleingedruckte gelesen habt frag ich euch nun, wie nach dem Einmotten papa oder opa nen verbogenen lenker feststellen sollten?
Es gibt freigaben von Fahrzeughersteller wie beim Reifenhersteller. Für diesen reifen gibts in der Tat für das motorrad keine Freigabe. Bin ich froh, das ich aus Ö bin, bei uns ist die Herstellerbindung 1999 gefallen.
Finde das etwas komisch, das in DE das ganze noch immer auffn Reifenhersteller geht. Gerade bei Joungtimern muss es in DE immer schwieriger werden, das es entsprechende Gutachten gibt.
Wobei ich vom mischen unterschiedlicher reifentypen gerade an motorrädern wenig halte.
Soferne es die richtige dimension ist, sollte eine Eintragung trotzdem Möglich sein.
Was ist eigentlich der Grund, das in DE nur Reifen mit Gutachten gefahren/eingetragen werden dürfen?
Solange Dimension, tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex passen verstehe ich die problematik nicht.
Je nach dem, wie das motorrad hinfällt, kann durchaus der lenker zum Vorderrad etwas verdreht sein.
Bei meiner Honda ist es empfohlen, jährlich die vordergabel an den Brücken zu lockern und neu auszurichten, um verspannungen vorzubeugen.
Der Verkäufer hat ja einige bilder gemacht.
Lass dir die in groß geben und vergleichen. Einen Riss sollte man doch bald erkennen.
Der Spediteur war ja daneben wegen dem Riss, würde einen Transportschaden nicht ausschließen.
Naja, auf den Händler rausreden geht schonmal gar nicht.
Hatte den fall, als der Michelin Anakee neu rausgekommen ist, mir der Händler den direkt raufmontiert hat im zuge der Überprüfung (in Österreich jährlich). Auf meine Nachfrage ob denn der Radialreifen an der Dominator überhaupt erlaubt ist, habe ich die Antwort bekommen, das es in Ö wie gesagt das nimmer gibt.
Als Fahrzeughalter und Fahrer hast du dich zu vergewissern, das die Bereifung der Erlaubnis entspricht.
Wenn die Werke Mist gebaut hat, dann ist es so. Soll nicht rumflennen.
Allerdings gerade auf der Honda HP nachgelesen: geh mal zu einem Dealer in deiner Nähe und frag den.
Wenn du nicht weißt, wo der ist:
http://www.honda.de/.../index.php?language=de&%3Bmodelgroup_id=1
hoffe habe dir geholfen.
Danke Merlin, für deinen umfassenden und vor allem sachlichen Beitrag.
Der Verkäufer hat mich darum gebeten, ihm bis Mittwoch Zeit zu geben, um den Sachverhalt mit seinem Reifenhändler zu klären. Ich weiß zwar nicht, was es da zu klären gibt, aber sei es drum... Eine Reifenfreigabe wird er mir nicht bringen können.
Wozu die Reifenbindung gut sein soll kann ich dir auch nicht sagen. Man sollte halt keine Grobstollenreifen auf ne Rennmaschine packen und umgekehert.
Ich hoffe nur das die Sache schnell vom Tisch ist, da ich zwar anscheinend im allen Punkten im Recht bin, aber ein Rechtsstreit teuer ist und vor allem ewig dauern kann.
hab mir jetzt mal die bilder angesehen und frage mich warum bei einem umfaller der kupplungshebel so abgeschliffen ist. auch in seiner beschreibung der schæden schreibt er ,,z.b.`` also gibts noch mehr. das hætte mich stutzig gemacht. auf die anderen reifen weisst er ja auch hin. also meiner meinung nach kannst ueber jedes angebot von ihm froh sein, da ich denke das in einem rechtsstreit fuer dich nicht viel rum kommt.
gruss
wer ein fahrzeug kauft, ohne zu besichtigen, ist meiner meinung nach selbst schuld.
Und bessere angebote habe ich auf anhieb auf motoscout gefunden (Unfallfrei mit weniger KM um dasselbe geld).
Wenn der Verkäufer sich um das Thema kümmert, dann ists auch nicht soo schlimm. Zeigt wenigstens, das er es versucht zu lösen.
Moin,
Eine dauerhafte unumstössliche Herstellerbindung gibt es in D auch seit 1999 nicht mehr 😉 Ein Hersteller gibt einen Reifen X frei, weil er die notwendigen Eigenschaften aufweist, die der Hersteller für notwendig erachtet. Kommt Reifenhersteller Y vorbei und sagt unser Reifen ist gleichwertig, darf der Hersteller da die Freigabe nicht mehr wie früher verweigern. Nur ... muss der Reifenhersteller eben kommen und die Freigabe haben wollen.
MFG Kester
das ist eben der feine unterschied: der Reifenhersteller muss die Freigabe haben wollen (und somit muss der mitn hersteller die freigabe aushandeln). Allerdings habe ich auch schon in ein paar foren gelesen, das es je nach Prüfer auch freigegeben wird ohne den Gutachten (Weil eben die restlichen reifendaten übereinstimmen).
In österreich ist eben sobald ein Reifen die Entsprechende dimension, geschwindigkeitsindex und tragfähigkeit hat, es erlaubt.
anhand von der Geschwindigkeit ists auch nicht möglich, einen Cross/Enduroreifen auf einem Tourenmotorrad zu verbauen (auch wenn die dimension passen würde).
Zitat:
Original geschrieben von SteffSteff
Kurze Beschreibung des Sachverhalts:Artikelbeschreibung im Internet: leichte Kratzer an der linken Verkleidung, Riss im Spiegel aber sonst ist alles top gepflegt. Reifen wurden vom Händler andere drauf gemacht, wegen der besseren Straßenlage.
E-Mail Frage von mir: Sind ausserdem noch Schäden oder Mängel am Fahrzeug vorhanden? Sind die Reifen zugelassen?
Antwort: Nein, keine Schäden es ist alles in Ordnung. Der Händler sagt, die Reifen dürfen gefahren werden.
Verkäufer besteht seinerseits auf einen Kaufvertrag mit Ausschluss der Sachmängelhaftung und Garantie. 1200,00€ Anzahlung am 07.04.08, Restzahlung von 500,00€ 30 Tage später.
Das Motorrad wurde am 13.04.08 vom Spediteur geliefert.
Fakt ist: Verkleidung gerissen, Lenker links verbogen, Reifen sind laut original Honda-Hersteller-Gutachten definitiv nicht zulässig. Kosten insgesammt 449.11€
telefonische Aussage gestren vom Verkäufer: trotz Saisonkennzeichen 03-10 und dem Umfall im Oktober, von dem die Kratzer und der defekte Spiegel links stammen, sind er, papa und opa damit gefahren, ohne einen verbogenen Lenker festgestellt zu haben.???(schon klar)
Jetzt die Frage: Trotz Privatverkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung muss er doch für Schäden, die er mir bewusst verschwiegen hat haften, oder???
Ich habe den ganzen Sachverhalt,Internet-Artikelbeschreibung, E-Mail-Verkehr, Gutachten für Reifen, Reparaturangebote schriftlich vorliegen.
Hi,
also das mit den Reifen würd ich ignorieren, nur weil ein Hersteller keine Freigabe erteilt, heißt es weder, dass die Reifen nicht zulässig sind, noch dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist.
Lass den Lenker reparieren und die Verkleidung, und verrechne sie mit dem noch offenen Betrag. Schicke dem Verkäufer eine Kopie der Rechnung und weise ihn darauf hin, dass das unter dem Begriff "verschwiegener Mangel" fällt. Ich wette, dass er es dabei belassen wird, da er definitiv nicht wegen 200-300€, die er offensichtlich eh zahlen muss, zum Anwalt rennen wird.
Zitat:
Den Schaden an der Verkleidung hat der Spediteur gesehen, als ich das Maschinchen inspeziert habe. Ich habe auch gleich gesagt, dass das nicht zur sprache kam.
Ich hoffe du hast dir das schriftlich bestätigen lassen, so dass keine zweifel mehr bestehen. Oft kriegt man vom Spediteur eine Liste mit Mängeln, die ein Fahrzeug oder Motorrad hatte, bevor es auf den Transporter kam, welche vom Auftraggeber dann unterschrieben werden muss. Falls du sowas hast, bist du ohnehin auf der sicheren seite. Ansonsten ruf den Spediteur an, und lass dir das nochmal bestätigen, am besten schriftlich.
Trotz allem hast du den größten Fehler gemacht, den man, meiner Meinung nach, bei einem KFZ- bzw KRAD Kauf machen kann: Du hast dir das Motorrad nicht angeschaut. Sorry, aber da habe ich kein Verständnis für. Wenn man sich ein Auto oder ein Motorrad kauft, dann muss man sich schon die Zeit nehmen, sich sie Ware anzuschauen bzw. warten, bis in der Umgebung etwas ähnliches verkauft wird, so dass man persönlich vorbeischauen kann.
Ansonsten ist der Ärger, wie in deinem Fall, vorprogrammiert.
Aus fehlern lernt man ja bekanntlich... Das war jetzt auch das erste Maschinchen, bei der es Probleme gab. Hab schon öfter 125er gekauft, aber da lief alles bestens und noch mit rosa Schleifchen drum ;-)
Die Bilder der Reifen sind zwar dabei, aber seht ihr auf den Bildern, ob die Dinger eine Freigabe haben? Ich habe den VK mehrmals gefragt und er hat jedes Mal gesagt, das der Reifenhändler dafür verantwortlich ist, und nicht er als Halter / Fahrer... (schon klar)
Ich weiß jetzt nicht mehr, wer es geschrieben hat, aber ich muss widersprechen... Wenn ich jetzt in einen Unfall verwickelt bin, egal ob schuldig oder unschuldig, zahlt die Versicherung nichts, da ich die falschen Reifen drauf habe.
Ich bin jetzt mal gespannt, was heute bei der ganzen sache raus kommt.
Ich meine das bei der Reifenbindung haupsächlich die Motorradhersteller fein raus sind wenn was passiert. Die Versicherung interessiert es meines Erachtens nicht zwingend, solange die vorgeschriebenen Daten (größe usw.) passen und Profil drauf ist.
Der Hersteller übernimmt aber keinerlei Garantie bzw. Gewähr wenn man andere als von ihm "vorgeschriebene" bzw. empfohlene Reifen aufzieht bzw. welche ohne Freigabe. Das ist vor allem bei Maschinen mit Höchstgeschwindigkeiten wichtig. Irgendwo verständlich ein bisschen, wenn der Hersteller vorschreibt, dass die Maschine xy nur mit den einen Michelin gefahren werden darf, da ggf. nur die Michelin xy1 bei den Hochgeschwindigkeitstest um 320 Km/h nicht erhitzte oder so. Was weiß denn ich. Bei den hohen Geschwindigkeiten verstehe ich es ja noch. Man könnte ja irgend ein Billigreifen drauf ziehen, der sich bei längeren Strecken ab 250 Km/h überhitzt oder so, sofern ein Billighersteller überhaupt was passendes produzieren würde. Alleine die Produktion solcher Billigreifen wurden ja durch diese Verfahrensweise mit den Freigaben verhindert. Wer weiß was sonst für nen Schlunz aufm Markt wäre. Was so alles erlaubt sein kann sieht man ja bei den Pkw Reifen. Da ist trotz der gesetzlichen Grundlagen so mancher Schrott dabei.
Aber wieso es dann bei den Pkw sowas nicht gibt bei den gefahrenen Geschwindigkeiten? Liegt es an der 250 Km/h Begrenzung?
Moin,
Ähh ... Der Speedindex GARANTIERT dir beim Reifen ... dass er Geschwindigkeit XYZ aushält. Druckt der Hersteller diesen Speedindex auf seinen Reifen ... ist der Hersteller bzw. sein Distributor in der Produkthaftpflicht.
Ausnahme sind die Reifen, die oberhalb des Höchstspeedindexes liegen, da darf der Hersteller ja die zulässige Maximalgeschwindigkeit aufprägen.
MFG Kester