Motorradführerschein - ich blick nich durch
Moinsen
Ich will dieses Jahr so September/Oktober rum meinen Führerschein anfangen um dann nächstes Jahr zur Saison hin mit Lappen und Maschine vom Hof rollen zu können.
So weit so gut. Jetzt gibt es ja die neue Regelung, dass man mit 24 offen fahren darf und genau da hapert es. Ich finde im Internet die tollsten Geschichten und jeder weiß alles besser.
Also: Wenn ich den Lappen dann im Laufe des Jahres mache bin ich 23. Muss ich dann 2. Jahre lang mit einer Drossel rumeiern oder kann ich dann nach einem Jahr hingehen und sagen: "So, ich bin 24. Raus mit dem Ding!"?
Da stecke ich etwas in der Zwickmühle. Ich will unbedingt den Lappen so schnell wie möglich machen, nachdem ich nach jahrelangem hin und her und umziehen hier und umziehen da endlich das Ding angehen kann, allerdings ist's auch blöd, wenn ich dann 2 Jahre gedrosselt fahren muss oder eben 1 Jahr warten und gleich offen.
Wie ist da jetzt die Lage?
Danke euch :-)
61 Antworten
Ich sehe trotzdem immer noch nicht die Begründung, warum die Dreirad-Beschränkung bei A mit 24 wegfallen soll. A wurde (auch, wenn objektiv in der Ausbildung kein Unterschied ist) für Dreiräder beantragt (anders ging's ja mit 21-23 nicht) - warum der Führerscheinantrag sich mit 24 im Nachhinein plötzlich auch auf die zweirädrige Variante erstrecken soll, erschließt sich mir nicht.
In jedem Fall geb' ich euch in einem Punkt recht: die Regelung ist mehr als verkorkst.
Warum sollst Du eine Prüfung auf einem Motorrad wiederholen, die Du schon gemacht hast? Der Befähigungsnachweis ist doch erbracht worden.
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Bravo. Du hast das Problem erkannt. Im Moment gibt es keine Lösung.
Im Grunde gibt es Klasse A und Klasse Aa. Da hat einer Scheiße gebaut. Es gibt für Aa kein Prüfungsfahrzeug.
Aber wie gesagt, es soll eine Änderung kommen ... ist aber EU-Recht - das kann dauern.
Meine Kernfrage haste aber nicht so recht beantwortet.
Also könnte ich doch jetzt, wäre ich Autofahrer mit Führerschein vor dem 19.01.14 und hätte Lust auf Motorradfahren aber keine Lust auf ne Prüfung und die Kosten dafür, meinen Schein auf den A Dreirad umtragen lassen. Ob ich nun tatsächlich mal ne Prüfung auf nem Moppet gemacht hab und damit A2 "mit drin ist" oder hat nicht, kann anhand der Eintragung keiner mehr nachvollziehen. Somit könnte ich als reiner Autofahrer legal A2 Moppets fahren.
Wenn dann doch noch ne Änderung kommt, würde mich das dann überhaupt betreffen? Schließlich sollte ja auch in dem Fall sowas wie Bestandsschutz gelten.
Nee, das ist ja dokumentiert .. wie und welche Prüfung Du gemacht hast.
Es kann ja auch nur um die Fälle nach dem 19.1.13 gehen, die zwischen 21 und 24 Jahre alt sind.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Nee, das ist ja dokumentiert .. wie und welche Prüfung Du gemacht hast.
Es kann ja auch nur um die Fälle nach dem 19.1.13 gehen, die zwischen 21 und 24 Jahre alt sind.
Achsoo, dachte die Lücke wäre noch größer als sie eh schon ist.
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Warum sollst Du eine Prüfung auf einem Motorrad wiederholen, die Du schon gemacht hast? Der Befähigungsnachweis ist doch erbracht worden.
Rein logisch betrachtet ist das natürlich so, da geb' ich dir recht. Trotzdem müsste es für eine Umschreibung des Führerscheins eine Rechtsgrundlage geben - und die kann ich eben nicht finden. Und ohne eine solche macht die Führerscheinstelle - aller Logik zum Trotz - eben potentiell nichts, wenn man 24 wird.
Doch. Du gehst hin und stellst mit 24 den Antrag auf A. Prüfung war ja schon. Mehr ist dazu nicht zu sagen.
Zitat:
Original geschrieben von shnoopix
Ob ich nun tatsächlich mal ne Prüfung auf nem Moppet gemacht hab und damit A2 "mit drin ist" oder hat nicht, kann anhand der Eintragung keiner mehr nachvollziehen.
Ich denke dafür braucht man nicht mal über das Prüfungsfahrzeug informiert sein. Das "A2"-Feld dürfte entweder leer sein bei jemandem, der "Dreirad-A" kriegt, oder es hat auch die Schlüsselzahlen.
A2 mit Schlüsselahlen 79.03,04 geht nicht. Das entbehrt jeder Rechtsgrundlage.
Ich weiß, dass der Thread schon alt ist, möchte aber genau das Thema aufgreifen.
Ich bin aktuell 23, habe den Führerschein der Klasse B seit 2010 und keinen A (außer AM, der ja in B enthalten ist).
Am Freitag werde ich die erste Theoriestunden zum A oder A2 besuchen.
Hat das mittlerweile jemand ausprobiert, den Trike-Schein auf einem größeren Bike zu machen und dann mit 24 zur Zulassungsstelle zu gehen? Wird der Verweis entfernt?
Theorie ist bei solchen Sachen ja nicht immer Praxis, da sich keiner auskennt. Theorie habe ich hinreichend gelesen!
Ich würde mir sowieso für den Anfang eine Maschine holen, bei der A2 auch ausreicht.
Es geht nicht mehr mit dem Trike. Also entweder warten bis kurz vor den 24. oder 2 Jahre A2 fahren.
Du machst schon Fahrschule ohne Vertrtag? Da sollte drin stehn, was die Fahrschule beantragt hat.
Warum geht das nicht mehr? Hat sich in den letzten Wochen da was geändert?
Vorauseilender Gehorsam.
Also kurzer Nachtrag:
Ich bin 23 und werde im Sommer 24. Ich habe vor gut 2 Wochen meinen Führerschein Klasse A mit Schlüsselzahl 80 beantragt und der wurde so genehmigt. Ich habe bei der Führerscheinstelle extra nochmal nachgefragt und mir wurde bestätigt, dass ich an meinem 24. Geburtstag die Drossel entfernen darf und nach Eintragung einfach fahren kann.
Die Fahrschule bei der ich den Schein mache, hat das auch ganz öffentlich auf der Website angeboten. Ich hab mich auch nochmal abgesichert - dabei kam raus, dass mit Vollendung des 24. Lebensjahres die bis dato geltenden Beschränkungen aufgehoben werden. Danach kann man, wenn man will die Zusatzzahlen streichen lassen (durch Beantragung eines neues Führerscheins) oder man Vertraut darauf, dass der Polizist rechnen kann.
Richtig, passend zusammengefasst:
https://www.600ccm.info/.../...selzahl_80_-_eine_L%C3%BCcke_in_der_FeV