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Motorradführerschein - ich blick nich durch

Themenstarteram 25. Februar 2014 um 17:54

Moinsen

Ich will dieses Jahr so September/Oktober rum meinen Führerschein anfangen um dann nächstes Jahr zur Saison hin mit Lappen und Maschine vom Hof rollen zu können.

So weit so gut. Jetzt gibt es ja die neue Regelung, dass man mit 24 offen fahren darf und genau da hapert es. Ich finde im Internet die tollsten Geschichten und jeder weiß alles besser.

Also: Wenn ich den Lappen dann im Laufe des Jahres mache bin ich 23. Muss ich dann 2. Jahre lang mit einer Drossel rumeiern oder kann ich dann nach einem Jahr hingehen und sagen: "So, ich bin 24. Raus mit dem Ding!"?

Da stecke ich etwas in der Zwickmühle. Ich will unbedingt den Lappen so schnell wie möglich machen, nachdem ich nach jahrelangem hin und her und umziehen hier und umziehen da endlich das Ding angehen kann, allerdings ist's auch blöd, wenn ich dann 2 Jahre gedrosselt fahren muss oder eben 1 Jahr warten und gleich offen.

Wie ist da jetzt die Lage?

Danke euch :-)

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61 Antworten
am 26. Februar 2014 um 12:00

... selbst wennn ...

es hilft ja nicht weiter, weil zwischen dem 21. und 24. Lebensjahr darf er ja nur Dreiräder fahren (Klasse A mit Schlüsselzahl 79.03 und 79.04) und erst mit Löschung der Schlüsselzahlen am 24. Geburtstag darf er Motorräder fahren. Den A2 hat er ja nicht, denn den hat er ja nicht beantragt.

am 26. Februar 2014 um 17:42

Ups, dass es die Beschränkung ab 21 auf dreirädrige Kfz tatsächlich gibt, hab' ich stumpf überlesen, sorry dafür.

Dass das dann mit 24, nur weil das Mindestalter erreicht ist, einfach ausgetragen wird, kann ich mir trotzdem nicht so recht vorstellen, finde zumindest gerade auch keine Grundlage für einen solchen Antrag. Momentan verstehe ich den Schein für Trikes aber eher als ähnlich wie den Kfz-Schein für Automatikfahrzeuge: eine Einschränkung der Fahrzeuge, die man fahren darf, die auch nicht entfällt, ohne dass man eine neue Prüfung auf einem entsprechenden Fahrzeug macht.

am 26. Februar 2014 um 17:57

Hab mich schlau gemacht. Es ist schlimmer, als ich dachte. Eine echte Lücke in der FeV.

Personen zwischen 21 und 24 können sich für A anmelden Alternative b für Dreiräder. Mindestalter 21.

Sie bekommen dann den A mit Schlüsselzahl 79.03 und 79.04. weil sie die Prüfung auf einem Motorrad mit mehr als 50kw gemacht haben. Es gibt nämlich kein Prüf-Dreirad. Das wurde vergessen.

Da der Prüfling A gemacht hat, schließt das AM, A1 und A2 mit ein. Er darf also bis zu seinem 24. Lebensjahr Motorräder bis 48 PS fahren. Für diese Klassen gibt es die Schlusselzahlen 79.03 und 79.04 nicht.

Die Änderung der Fahrerlaubnisverordnung ist in Arbeit, aber noch nicht unterschrieben.

Einfach Irre.

am 28. Februar 2014 um 20:00

Isch hab da mal gegooglet...

Zitat:

 

Der Motorradführerschein wird für folgende Fahrzeuge anerkannt:

Gültig seit 19. Januar 2013

A2 (ersetzt die Klasse A beschränkt) ist gültig für mittelschwere Krafträder bis 35 kW. Der Motorradführerschein ist ab dem 18. Lebensjahr möglich. Seit 19.01.2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von zwei Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren.

A ist gültig für schwere Krafträder.

Das Eintrittsalter für den Motorradführerschein ist bei:

Mindestalter 20 Jahre für Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A2 (für Aufstieg nur eine praktische Prüfung erforderlich),

Mindestalter 21 Jahre für dreirädrige Krafträder über 15 kW,

Mindestalter 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg.

Gültig bis 18. Januar 2013

A (beschränkt) ist gültig für alle Krafträder bis 25 kW.

Er ist ab dem 18 Lebensjahr möglich.

Nach mindestens zwei Jahren Fahrerfahrung ist es möglich auch leitungsunbeschränkte Krafträder zu führen. Dies ist der so genannte Stufenführerschein.

A (unbeschränkt) ist gültig für alle leistungsbeschränkten Krafträder ohne oder mit Beiwagen. Er ist ab dem 25 Lebensjahr möglich.

Neuregelung und neue Motorradführerscheinklassen seit 19. Januar 2013:

Seit 19. Januar 2013 trat die Neuregelung zur Änderung der Führerscheinklassen in Kraft, dies betrifft auch die Motorradfahrerlaubnisklassen.

Hier finden Sie im Überblick die neuen Motorrad-Klassen A2 und AM

Führerscheinklasse A2 (Ersetzt die bisherige Führerscheinklasse A beschränkt)

Gilt für Motorräder mit einer Motorleistung von max. 35 kW / 48 PS und einem Verhältnis von Leistung/ Gewicht von maximal 0,2 kW/kg. Das Motorrad muss mindestens 175 kg wiegen. Neu: Wer zwei Jahre die Fahrerlaubnis A1 oder den Führerschein 3 (Ausstellung vor dem 01. April 1980) hat, kann einen Wechsel in die Klasse A2 ohne weitere theoretische Führerscheinprüfung vornehmen, lediglich die praktische Prüfung ist zu absolvieren.

Führerscheinklasse AM (Zusammenfassung der Fahrerlaubnisklasse S und M)

Das Mindestalter dieser neuen Klasse beträgt 16 Jahre und umfasst alle zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge von maximal 50 cm3 Hubraum und einer Motorleistung bei Elektromotoren von maximal 4 kW und einer mit der Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.

Stufenweiser Aufstieg der Motorrad-Klassen

Erforderlich für den Direkteinstieg von der Klasse A1 zur neuen Führerscheinklasse A2 und von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach einem 2jährigen Ablauf eine praktische Prüfung. Eine Theorieprüfung ist nicht notwendig. Das Mindestalter für den Direkteinstieg in Motorrad-Klasse A wird von 25 auf 24 Jahre gesenkt.

Führerscheinklasse A1

Die Fahrerlaubnisverordnung erlaubt keine Sonderauflagen mehr für die Führerscheinklasse A1. Das bedeutet, das Verhältnis von Leistung/Gewicht darf 0,1 kW pro kg Gewicht des Motorrades nicht überschreiten, desweiteren bedeutet dies für 16- bis 17-Jährige die Aufhebung des Tempolimits von 80 km/h bei Leichtkrafträdern bis zu 125 cm3 Hubraum und einer Motorleistung von maximal 11 kW. Besitzer der Fahrerlaubnis 3 und 4 (vor dem 01. April 1980) dürfen diese Klasse weiterhin fahren.

Ich glaube das erklärt so alles ganz plausiebel...

Quelle: http://www.kfz-auskunft.de/

am 28. Februar 2014 um 20:26

Schlaubi Schlau, das erklärt es eben nicht. Texte abschreiben kann jeder. Es geht um die Auslegung. Im speziellen Fall der Leute zwischen 21 und 24.

Eine Überarbeitung der Vorschrift ist in Arbeit. Bis zur Verabschiedung liegt es im Ermessen der Führerscheinstellen ob die Prüfung für Dreiräder auf Motorrädern gemacht werden darf.

Zitat:

Original geschrieben von Joghurtpirat

Also: Wenn ich den Lappen dann im Laufe des Jahres mache bin ich 23. Muss ich dann 2. Jahre lang mit einer Drossel rumeiern oder kann ich dann nach einem Jahr hingehen und sagen: "So, ich bin 24. Raus mit dem Ding!"?

Vielleicht habe ich es ja überlesen.

Daß Du, wenn Du zunächst den A2 machst, nach zwei Jahren auch noch eine praktische Prüfung ablegen mußt, weißt Du?

Bei einem Direkteinstieg mit 24 ändert sich nichts.

am 28. Februar 2014 um 21:32

Er ist genau der, der diese Gesetzeslücke nutzen könnte.

A für Dreirad beantragen, Prüfung auf einem Motorrad mit mindestens 50kw machen (Mindestalter 21).

Wenn er 24 wird, wird der Führerschein ausgetauscht und die Schlüssel Zahl 79.03 und 04 gestrichen. Denn er hat ja die Prüfungbaufveinem Motorrad mit mehr als 50kw bereits abgelegt.

Und da A die Klassen A2, A1 und AM beinhaltet, darf er ab Prüfung bis zum 24. Geburtstag Motorräder für A2 fahren.

Nochmal schreib ich es nicht. Versprochen.

Interessante "Lücke" im System! :)

am 28. Februar 2014 um 22:16

Genau das meinte ich. Woher kommt denn die Info, dass das wirklich so geht?

Dass A A2 in vollem Umfang enthält, ist aber nicht selbstverständlich. Diejenigen, die jetzt einen alten B umschreiben, bekommen ja auch A mit Schlüsselzahl für Dreiräder, ohne dass da A2 enthalten wäre. Wo wäre der Unterschied? Eigentlich sollte man es problemlos auf Dreiräder beschränken können bis zum 24. Geburtstag.

 

am 1. März 2014 um 8:28

... weil die vorhandenen Schlüsselzahlen 79.03, 04 nur für A gelten. Für A2 gibt es solche Schlüsselzahlen nicht. Auch die 80 gibt das nicht her.

Die große Schwierigkeit wird der Polizist auf der Straße haben, diesen Sachverhalt zu erkennen.

am 1. März 2014 um 10:12

Ach so, A2 wird in dem Fall mit erteilt, bei Umschreibung von B nicht. Das ist aber irgendwie auch willkürlich - entweder A enthält A2, oder eben nicht. Sowieso, eigentlich müssten die Führerscheinstellen diese "Lücke" doch gar nicht durchgehen lassen.

am 1. März 2014 um 10:51

Zum Glück ist der Kreis der Betroffenen relativ klein ... und nicht alle zwischen 21 und 24 sind so spitzfindig ... aber ein paar Jurastudenten werden das garantiert machen ... :D

am 1. März 2014 um 13:08

Also fasse ich das nochmal zusammen:

A) wenn ich jetzt den A für Dreiräder auf einem für A geeigneten Motorrad mache, dann ist der A2 automatisch im A für Dreiräder enthalten, richtig?

B) wenn ich meinen alten B Schein ohne Vorbesitz von A auf den A für Dreiräder umschreiben lasse, dann ist der A2 nicht enthalten, richtig?

Ist dann demzufolge die Eintragung im Führerschein unterschiedlich für die beiden Fälle oder woraus geht hervor, dass es sich jetzt um die Fall A oder den Fall B handelt?

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2

... aber ein paar Jurastudenten werden das garantiert machen ... :D

Die als Schwerpunkt Verkehrsrecht belegt haben. :)

am 1. März 2014 um 18:43

Zitat:

Original geschrieben von shnoopix

Also fasse ich das nochmal zusammen:

A) wenn ich jetzt den A für Dreiräder auf einem für A geeigneten Motorrad mache, dann ist der A2 automatisch im A für Dreiräder enthalten, richtig?

B) wenn ich meinen alten B Schein ohne Vorbesitz von A auf den A für Dreiräder umschreiben lasse, dann ist der A2 nicht enthalten, richtig?

Ist dann demzufolge die Eintragung im Führerschein unterschiedlich für die beiden Fälle oder woraus geht hervor, dass es sich jetzt um die Fall A oder den Fall B handelt?

Bravo. Du hast das Problem erkannt. Im Moment gibt es keine Lösung.

Im Grunde gibt es Klasse A und Klasse Aa. Da hat einer Scheiße gebaut. Es gibt für Aa kein Prüfungsfahrzeug.

Aber wie gesagt, es soll eine Änderung kommen ... ist aber EU-Recht - das kann dauern.

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