ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Motorradbrief und Schein bzg. Leistungangaben nicht identisch - was tun?

Motorradbrief und Schein bzg. Leistungangaben nicht identisch - was tun?

Themenstarteram 13. September 2015 um 18:39

Hallo!

Ich habe vor ein Motorrad (CX500) zu verkaufen und habe jetzt, nachdem ich den Brief rausgesucht habe etwas seltsames festgestellt: Im Brief ist die Maschine nur mit 20 KW angegeben, im Schein ebenfalls mit 20 KW zusätzlich aber mit Leistungssteigerung auf 37KW. Der alte Brief wurde eingezogen als ich die Maschine das erste Mal angemeldet hatte. Die CX ist nun 37KW versichert und hat in dieser Konstellation mit den entsprechenden Bauteilen (Vergaser und Krümmer jeweils 37KW) auch neuen TÜV bekommen. Schein und Brief wurden ja so wie sie sind vom Amt ausgehändigt aber mich besorgt jetzt, das der Vermerk für Leistungssteigerung im Brief fehlt. Was soll ich jetzt tun?

Viele Grüße

Ähnliche Themen
10 Antworten

Zitat:

@Tuelle1991 schrieb am 13. September 2015 um 20:39:59 Uhr:

Was soll ich jetzt tun?

Zur Zulassungsbehörde und den Fahrzeugbrief prüfen / ggf. einen Neuen ausstellen lassen.

Themenstarteram 13. September 2015 um 18:48

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 13. September 2015 um 20:44:54 Uhr:

Zitat:

@Tuelle1991 schrieb am 13. September 2015 um 20:39:59 Uhr:

Was soll ich jetzt tun?

Zur Zulassungsbehörde und den Fahrzeugbrief prüfen / ggf. einen Neuen ausstellen lassen.

Fahre ich die Maschine denn im Moment in dem Sinne illegal, weil der Brief eben nicht die Leistungssteigerung enthält? Weder Versicherung noch TÜV haben da ja Probleme gehabt, oder kann es jetzt sein, dass die Leistungssteigerung "aberkannt" wird?

Viele Grüße

Zitat:

@Tuelle1991 schrieb am 13. September 2015 um 20:48:07 Uhr:

Fahre ich die Maschine denn im Moment in dem Sinne illegal, weil der Brief eben nicht die Leistungssteigerung enthält?

Weder Versicherung noch TÜV haben da ja Probleme gehabt, oder kann es jetzt sein, dass die Leistungssteigerung "aberkannt" wird?

Viele Grüße

wenn du auf nummer sicher gehen willst, dann nicht auf wenn ich nicht glaube, dass du "illegal" unterwegs bist.

richtig, aber kenntnis hatten sie auch nicht. letzteres weiß ich nicht.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 13. September 2015 um 20:44:54 Uhr:

Zitat:

@Tuelle1991 schrieb am 13. September 2015 um 20:39:59 Uhr:

Was soll ich jetzt tun?

Zur Zulassungsbehörde und den Fahrzeugbrief prüfen / ggf. einen Neuen ausstellen lassen.

Nach meiner bescheidenen Kenntnis müssen nur wesentliche Änderungen auch in die Zulassungsbescheinigung II (Brief) eingetragen werden. Leistungssteigerungen sind wesentliche Änderungen. Also ist der Weg wie oben (bei uns kann man sich telefonisch an der richtigen Stelle erkundigen - in aller Regel erhält man belastbare Auskünfte).

Vermutlich muss bei einer Drossel diese auch konkret eingetragen sein. Ist die Maschine jetzt mit den original 37KW eingetragen ist auch nichts zusätzlich einzutragen. Gehst du jetzt mit einem anderen Vergaser über die 37KW muss es wieder eingetragen werden ;)

Grüße

Steini

Themenstarteram 13. September 2015 um 19:32

Danke für eure Antworten. Dann werde ich morgen wohl die ZS damit belasten. Was mich wundert ist der Umstand woher diese Eintragung überhaupt kommt. Als ich das Motorrad gekauft habe hatte es ja 20 KW mit denen ich auch erstmal unterwegs war. Trotzdem war die Leistungssteigerung schon eingetragen (im Schein), an die Daten, die im alten Brief standen kann ich mich nicht mehr erinnern. Der wurde ja eingezogen. Da ich davon ausgegangen bin, dass das alles seine Richtigkeit hat, habe ich dann andere Krümmer und Vergaser (mit den richtigen Bezeichnungen lt. Schein) eingebaut und das ganze beim TÜV vorgestellt und entsprechend versichern lassen. Umgetragen hat er nichts - das benötigte stand ja schon im Schein drin. Das ganze verwirrt mich schon ganz schön, aber ich kann mir das nicht anders erklären als das man mir beim Amt

a) eine Eintragung im Schein "dazugedichtet" hat oder

b) eine frühere vorhandene Eintragung im Brief weggelassen hat

oh je.

Was steht denn nun wo im Brief und im Schein; Feld 22 und Feld P.2/P.4?

und was hast du beim "TÜV"(?) für ein Dokument bekommen, was steht da oben drüber und was unten?

Themenstarteram 14. September 2015 um 6:21

Hi!

Also im Brief/ZLB2 sind folgende Angaben:

(5) Kraftrad M.LB.

P2/P4 0020/06500 - also 20 KW bei 6500 U/min

(K) A539*M.d.Nachtrag I-VI

Keine weiteren Angaben bzg. Leistung

Schein/ZLB1:

P2/P4: 0020/6500

Feld 22: u.A zu P.2/P.4 Leistungssteigerung, Vergaser VB36A, Krümmer 37KW ; Leistungsreduzierung D. Abgaskrümmer, Kennz. 20KW U. Vergaser Typ VB36B

Dann habe ich noch die normale Bescheinigung für die HU, die mit der 37KW-Konfiguration durchgeführt wurde (Leistung ist im Untersuchungsbericht aber nicht vermerkt)

Du hast das Fahrzeug mit diesen Einträgen im Schein und 20kW-Ausführung erworben und wieder auf 37 kW umgebaut, und für den Umbau gibt es keine "Papiere"?

Dann ist vermutlich die Betriebserlaubnis erloschen und du musst eine Einzelabnahme durchführen lassen. Die fehlerhaften Einträge im Schein spielen da formal erstmal keine Rolle, müssen aber natürlich in diesem Rahmen korrigiert werden.

Falls es jedoch ein Gutachten für die 37 kW-Variante in der vorliegenden Konstellation gibt, wird wohl eine Änderungsabnahme ausreichen. Die Papiere müssen in jedem Fall unverzüglich korrigiert werden.

Denkbar wäre natürlich auch, dass das Fahrzeug als solches legal ist und nur die Papiere falsch. Die müssen in diesem Fall auch korrigiert werden; problematisch dürfte dann allerdings der Nachweis des ordnungsgemäßen Zustandes sein.

Einfachste Variante, wenn man den letzten Fall annimmt:

Den Prüfer der letzten HU (der das Fahrzeug ja offensichtlich für vorschriftsmäßig befunden hat) auf die Thematik ansprechen und mal ganz freundlich fragen, ob er nicht einen entsprechenden "§13 FZV-Nachweis" erstellen kann, auf dessen Grundlage das StVA die Papiere korrigieren kann.

Themenstarteram 14. September 2015 um 11:28

Danke an euch! :)

Ich habe jetzt alles auf die Reihe bekommen. Vom Amt zum TÜV geschickt worden, der dann eine Änderungsabnahme durchgeführt hat und mir ein Gutachten mitgeben hat und wieder zurück um die Papiere ändern zu lassen.

Das Problem war lediglich, dass bei der Ausstellung des alten Scheins die Passage "Leistungssteigerung [...]" im Feld 22 nicht rausgenommen wurde. Es zählt laut der Mitarbeiterin immer der letzte Eintrag: In diesem Fall die Leistungsreduzierung. Das war mir nicht klar und war der Meinung mit entsprechender Versicherung dürfte ich beide Varianten einbauen und fahren.

Glücklicherweise habe ich durch Zufall den gleichen Prüfer wie bei der HU erwischt und dann ging alles ohne großes Hickhack.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Motorradbrief und Schein bzg. Leistungangaben nicht identisch - was tun?