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Auto abmelden ohne KFZ Schein möglich?

Themenstarteram 22. Mai 2017 um 17:51

Hallo Leute ich hoffe ich bin hier in der richtigen Kategorie wenn nicht bitte ich um Verschiebung.

 

und zwar ist meiner besseren hälfte ein Missgeschick passiert. Wir haben uns ein neues auto gekauft und sie hat den alten KFZ Schein verloren. Jetzt würden wir ihn gerne mit Schildern und Brief abmelden ist das möglich? oder muss ich mir erst den alten wieder ausstellen lassen?.

 

Das Problem ist einfach das ich aus Wuppertal komme und man hier zum anmelden eines Autos 2-3 Wochen benötigt um einen Termin zu bekommen. Leider ist es mir auch nicht möglich mich da morgens 3-4 std hinzustellen in der Hoffnung doch ran zu kommen.

 

Bei Verlust und Neuausstellung des scheines schlagen sie hier mit 40-80€ zu buche ich habe keine Ahnung wie sie auf diese summe kommen jedoch wird der alte bei einer Abmeldung doch sowieso entwertet oder?...

 

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33 Antworten

Warum rufst du nicht die Zulassungsstelle an?

Die werden dir sagen, was zu tun ist.

Du kannst aber auch auf deren Homepage nachsehen.

Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I liefe bei uns so:

1.bei Diebstahl: die bei der Polizei gemachte Diebstahlanzeige

2.bei Verlust die Verlusterklärung des Halters

3.den gültigen Personalausweis bzw. Reisepass des Halters

4.die Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (HU)

5.den alten Fahrzeugbrief (sofern noch die alten Fahrzeugpapiere) - er wird in die neue Zulassungsbescheinigung Teil II umgetauscht

Vermutlich reduziert sich das aber auf Punkt 2 - 5

Themenstarteram 22. Mai 2017 um 19:17

Ja da steht leider nur was um ihn wiederzubekommen was ich aber eigentlich nicht brauche. Ich möchte das Fahrzeug einfach abmelden. Hätte es heute schon versucht bei uns in Wuppertal ist das Straßenverkehrsamt leider seehhrrrr schwer zu erreichen. Ich werde es morgen nochmal versuchen.

Auf alle Fälle ist es sinnvoll, wenn der Halter selbst, natürlich mit den sonstigen Unterlagen, erscheint.

Dann sollte das schon klappen.

Nicht nur sinnvoll, sondern erforderlich, ausgenommen notarielle EV:

https://www.wuppertal.de/.../...Zulassungsbescheinigung_Teil_I.php?...

Zitat:

Bei Verlust und Neuausstellung des scheines schlagen sie hier mit 40-80€ zu buche ich habe keine Ahnung wie sie auf diese summe kommen jedoch wird der alte bei einer Abmeldung doch sowieso entwertet oder?...

Eine Anleitung zum Geldsparen und Vermeiden von Wartezeiten beim Termin gibt es hier eigentlich nicht, insbesondere wenn Verfahrensweisen und Kosten bereits bekannt sind.:confused:

Hatte ich auch mal, nicht in Wuppertal ... wird aber überall in DE ähnlich sein.

Wirkt zwar komisch, man muss aber vorher einen neuen Schein / Zulassungsbescheingung beantragen/austellen lassen, um mit dieser außerbetriebsetzen zu können, sind hier in B an der Spree 2 separate Dienstleistungen wofür man 2 Termine braucht ...

Läuft auch so in den Landkreisen Karlsruhe und Pforzheim

Ich weis ja nicht, wie das bei euch gehandhabt wird, aber hier in Konstanz ist das so, das die Zulassungsbescheinigung Teil I auch als Abmeldebescheinigung dient. Du bekommst sie nachher wieder entstempelt mit. Da steht nämlich auch der Termin für die nächste HU drin. Aber 40 - 80 € find ich schon heftig. Hier sind es, glaube ich, 5 €. Mir ist das noch nie passiert, aber ein Bekannter hat mir erzählt, er hätte gerade mal 5 Öcken für den neuen Schein zahlen müssen. In wieweit das Stimmt - ich nix wiss.

5€? ??

Ja, das ist das was er behauptet hat. Klingt für mich auch eher unglaubwürdig.

Na, um 3 Ecken von der Freundin der Onkel der Bekannte ... weiß man ja was dann für ein Wahrheitsgehalt in der Geschichte steckt.

Die Gebühren sind deutschlandweit nahezu identisch, in den "Dienstleistungen" stecken auch immer feste Gebühren für den Bund.

Für 5 Euro Taler bekommt man evtl. eine Zulassungsbescheinigung aus dem Farblaser vom Nachbarskind, mehr aber auch nicht.:D:D

Der neue Fahrzeugschein kostet rund 10 Euro.

Preisunterschiede können bei Verlust des alten Scheins dann erheblich sein, wenn die eine Behörde sich mit einer einfachen Verlusterklärung abgibt, die andere aber eine Erklärung an Eides Statt verlangt. Zusätzliche Kosten entstehen auch, wenn bei der Gelegenheit von den alten Papieren (bis 10/2005) auf die neue Zulassungsbescheinigung umgestellt werden muss (rund 20 Euro mehr).

Deshalb können trotz gleicher Preisliste unterschiedliche Preise herauskommen, je nachdem welche Positionen der Preisliste jeweils abgerufen werden.

Auf dem Verlustformular muss man ja automatisch unter Eides Statt unterschreiben oder wie man das jetzt genau nennt ... Man muss auch unterschreiben, das man, falls der abhandengekommende Schein doch wieder auftaucht umgehend vernichtet oder zum amtlichen Entwerten vorstellig wird.

Auf "Ups, habe ich verloren brauche Neu" wird sich wohl keine Behörde einlassen.:D

Themenstarteram 31. Mai 2017 um 6:12

Zitat:

@tartra schrieb am 26. Mai 2017 um 09:13:08 Uhr:

Auf dem Verlustformular muss man ja automatisch unter Eides Statt unterschreiben oder wie man das jetzt genau nennt ... Man muss auch unterschreiben, das man, falls der abhandengekommende Schein doch wieder auftaucht umgehend vernichtet oder zum amtlichen Entwerten vorstellig wird.

Auf "Ups, habe ich verloren brauche Neu" wird sich wohl keine Behörde einlassen.:D

okay und genau so wie du es geschrieben hast wurde es gemacht ^^....

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