Motorrad wurde ohne weitere Absprache Repariert

Ich habe mein Motorrad zur Reparatur von 3 Dingen abgegeben (ABS-Sensor, Bremsscheibe und der Bremssattel war locker, sollte befestigt werden.)

Dies ist alles Mündlich erfolgt, mein Bruder war als zeuge dabei.

Allerdings habe ich eine Rechnung in Höhe von 950€ erhalten, und es wurden 13 Weitere teile ausgetauscht. Das alles ohne Absprache und Bestätigung.
Wobei ich davor noch im Selben Laden den TUV gemacht habe.

Wie man im Anhang sehen kann wurde die Problem Beschreibung mit aufgeschrieben, allerdings wusste ich nie davon Bescheid.

Ich wurde nachhinein , nach der Rechnung darauf hingewiesen, hätte man diese Teile nicht mit ausgetauscht, würde es wieder Kaputt gehen.

Bei so einem Kostenaufwand hätte man mich doch normalerweise Informieren müssen.

Somit hätte ich mir die auch die ganze Reparatur überlegt.

Muss ich die ganze Rechnung Zahlen, oder gibt es eine Möglichkeit die Rechnung bis zu dem Teil die eigentlich Angefordert worden ist zu Zahlen.

Habe ich eine Chance vor dem Gericht?

Rechnung
102 Antworten

... öhm, das ein oder ander Teil mag zwangsläufig gewesen sein. Sollte es ein Gespräch gegeben haben und der Kunde das nun so nicht sehen, dann Bike zurückrufen, alte Bolzen und ausgeschlagene Lager rein, tropfen Sekundenkleber, alte Dichtungen ... und somit auf unsachgemäßen Minimalstand zurückbauen.

Ich habe ja wohl kein Grund hier zu Lügen...

Es gab KEINE Rücksprache mit mir, sie kann auf die Rechnung das drauf schreiben was sie will.

Zitat:

@nogel schrieb am 19. November 2024 um 19:49:39 Uhr:


Vielleicht klärt erstmal der TE @Bielefeldb auf, was der Hinweis bedeutet auf der Rechnung "nach tel. Rücksprache..."

Dann musst du die zusätzlich in Rechnung gestellten Leistungen auch nicht zahlen.

heißt auch die Arbeitskosten für de Rückbau zahlen?

Zitat:

@Astradruide schrieb am 19. November 2024 um 20:04:22 Uhr:


... öhm, das ein oder ander Teil mag zwangsläufig gewesen sein. Sollte es ein Gespräch gegeben haben und der Kunde das nun so nicht sehen, dann Bike zurückrufen, alte Bolzen und ausgeschlagene Lager rein, tropfen Sekundenkleber, alte Dichtungen ... und somit auf unsachgemäßen Minimalstand zurückbauen.
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Also muss ich dann vor Gericht gehen, wie sollte man sowas beweisen? Mein Bruder als Zeugen.
Ihr Arbeitskollegen als Zeugen, aussage gegen aussage...

Zitat:

@pido schrieb am 19. November 2024 um 20:05:58 Uhr:


Dann musst du die zusätzlich in Rechnung gestellten Leistungen auch nicht zahlen.

Cool down ... was genau vom Wortlaut her steht im Reparaturauftrag?

Wie bereits gesagt wurde dies Mündlich gemacht.

ABS Sensor , Bremsscheibe tauschen und den Bremssattel befestigen. Mehr wurde dazu nicht gesagt, weder Telefonisch noch Persönlich.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. November 2024 um 20:09:39 Uhr:


Cool down ... was genau vom Wortlaut her steht im Reparaturauftrag?

Vielleicht redet man erst mal miteinander.

Das haben wir, sie sieht es nicht ein bzw. Akzeptiert es nicht.

Welche schritte kann mein einleiten? Rechtsanwalt? Würde ich durchkommen?

Zitat:

@pido schrieb am 19. November 2024 um 20:15:54 Uhr:


Vielleicht redet man erst mal miteinander.

Es gibt doch wohl so Kfz-Schiedsstellen ...

Am besten, erst mal die schiedsstelle der Innung anrufen. Hier wird man erst mal geholfen.

Ich denke, das geht auch, wenn die Werkstatt kein innungsbetrieb ist.

Zumindest wird es dann gut teuer...

....Wenn der Bremssattel nicht befestigt werden kann, weil andere Teile ausgeschlagen sind, müssen diese Ausgetauscht werden. Ist Auftragsumfang.

Willst du nicht zahlen, geh zum Anwalt, schmeiß dem Geld noch mehr Geld hinterher und dann wirst feststellen, das du Jahre rumeierst nur um 300-400€ zu ,,sparen,, obwohl die Teile vermutlich nötig waren, weil Schrott.

Zitat:

@tomold schrieb am 19. November 2024 um 20:23:22 Uhr:


Zumindest wird es dann gut teuer...

Kostet das was?
Ich denke, Anwalt und Gericht wird richtig teuer.

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