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Motorrad, Wildunfall ohne Kollision und Teilkasko ?!

Themenstarteram 25. November 2011 um 10:50

Hallo,

Ich hatte am Dienstag gegen 16:30 einen Unfall mit dem Motorrad.

Szenerie:

Ich fahre auf der LS mit 80-90km/h auf eine Linkskurve zu und schalte einen Gang zurück, um die Geschwindigkeit etwas zu verringern. Als Ich mich in Schräglage befinde und den Kurvenausgang schon sehen kann, rennt mir ein riesiger Hase vor's Moped. Ich erschrecke natürlich und tippe kurz die Vorderradbremse an ... dann wars auch schon vorbei. Rutsche seitlich weg über den Asphalt und schlage im Graben ein (Gott sei Dank war da keine Leitplanke).

Mir ist dank Schutzkleidung nicht viel passiert, aber mein Moped is ziemlich mitgenommen .. ob der Rahmen was hat weiß Ich nicht.

Habe natürlich bei meiner Versicherung angerufen und denen das geschildert .. die würden das so an die Zentrale weiterleiten, aber Ich könne mir relativ sicher sein, dass Ich kein Geld sehen werde Ò.ó

WTF? Wieso denn das? Der Onkel meinte, dass es ohne Kollision kein Geld gibt.

Jetzt meine Frage: Wie stehen meine Chancen, dass Ich das Geld (zumindest für mein Motorrad) wiederbekomme? Klamotten für über 600€ sind freilich auch im Eimer :(

Zeugen habe Ich, dass da ein Hase war und dass Ich deswegen gestürzt bin .. es macht doch mit dem Motorrad in Schräglage (!) keinen Unterschied, ob Ich über das Vieh drüberfahr oder ob Ich ausweiche ?! Ablegen tu Ich mich doch sowieso :(

Bitte helft mir!Was Ich im Netz gefunden hab:

http://www.wgk.eu/.../197.html

Auszug: Bei dem Ausweichmanöver eines Motorradfahrers werden großzügigere Maßstäbe angelegt, insbesondere, wenn er sich in Kurvenfahrt und extremer Schräglage befand.

DANKE :)

Edit: Ich hab die Teilkasko bei HUK ohne Selbstbeteiligung!

Beste Antwort im Thema

@duncaN90

 

Kommt es zu einem Schaden ohne Wildberührung, weil der Fahrer beim Ausweichen verunglückt, liegt kein Wildschaden im eigentlichen Sinne vor. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Schaden als Rettungskostenersatz (§§ 62, 63 VVG; ab 01.01.08 § 90 VVG n.F.) geltend zu machen.

 

Hir hat keine Berührung mit dem Tier stattgefunden, also ist es auch kein TK Wildschaden.

 

Die Beweislast für die in Anspruchnahme der Rettungskosten liegt bei dir. An diesen Beweis stellt die Rechtsprechung einen sehr hohen Anspruch.

 

Das liegt daran, dass in den letzen Jahren viele versucht haben, Fahrfehler über die TK "abzurechnen" was ich dir hier natürlich nicht unterstellen möchte !

 

Viel Glück und alles Gute

 

 

 

 

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am 25. November 2011 um 17:26

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

 

 

Auch von mir gab es einen grünen Daumen ;)

Das hat mir ein Kollege von dir mal so beigebracht.

 

Man kann sich aber heute auch auf keinen mehr verlassen.....:(:rolleyes:

 

:D

Da hat dir der Kollege auch nichts falsches erzählt, dich aber offensichtlich nicht auf dem Laufenden gehalten :D

Leider ist der gerade nicht zu erreichen......:D

 

Wird aber wohl irgendwann mal wieder auftauchen hier......:cool:

 

Die Zeit ist aber auch schnelllebig Gelle ?

 

:rolleyes::D

 

 

am 25. November 2011 um 17:39

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Leider ist der gerade nicht zu erreichen......:D

 

Wird aber wohl irgendwann mal wieder auftauchen hier......:cool:

 

Die Zeit ist aber auch schnelllebig Gelle ?

 

:rolleyes::D

Naja, fast 4 Jahre als schnelllebig zu bezeichnen - ich würde dem mal auf die Füsse treten und eine Nachschulung beantragen

Themenstarteram 25. November 2011 um 17:41

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

 

Es dürfte doch einen gravierenden Unteschied machen, ob es sich um ein Auto oder Motorrad handelt und ob man für einen oder wegen eines Hasen gebremst hat.

Als alter Biker weiß ich doch das man in einer Kurve nicht abruppt bremsen darf, wer es dennoch macht legt sich auf die Klappe.Also Augen zu und durch.

Was micht allerdings oft verwundert ist das besonders immer in Kurven diese Tiere arglistig warten um Auto und Motorradfahrer durch brems und Ausweichmanöver zum verunfallen bringen.

Man merkt einfach, dass du dein Moped um die Ecke trägst .. und das als alter Biker?! :D Lächerlich .. in Schräglage bei ~70 km/h erschrickst du auch .. aber Du als alter Routinier würdest das Viech umzirkeln wie ein junger Gott :D Bitte verschon mich mit deinen sinnfreien, peinlichen Beiträgen! Bitte!

Themenstarteram 25. November 2011 um 17:47

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

@duncaN90

Kommt es zu einem Schaden ohne Wildberührung, weil der Fahrer beim Ausweichen verunglückt, liegt kein Wildschaden im eigentlichen Sinne vor. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Schaden als Rettungskostenersatz (§§ 62, 63 VVG; ab 01.01.08 § 90 VVG n.F.) geltend zu machen.

Hir hat keine Berührung mit dem Tier stattgefunden, also ist es auch kein TK Wildschaden.

Die Beweislast für die in Anspruchnahme der Rettungskosten liegt bei dir. An diesen Beweis stellt die Rechtsprechung einen sehr hohen Anspruch.

Das liegt daran, dass in den letzen Jahren viele versucht haben, Fahrfehler über die TK "abzurechnen" was ich dir hier natürlich nicht unterstellen möchte !

Viel Glück und alles Gute

Ich danke dir vielmals für den Beitrag. Zwischenzeitlich hab Ich auch rechtskräftige Urteile im Netz gefunden, die sich sehr vielversprechend lesen.

Zitat:

Für Pkw-Fahrer gilt ganz allgemein der Grundsatz, dass ein riskantes Ausweichmanöver wegen kleiner Tiere auf der Fahrbahn zu unterbleiben hat. Jedenfalls muss die Kaskoversicherung bei einer drohenden Kollision mit Kleintieren keinen Schadenersatz leisten. Bei Motorradfahrern gilt dieser Grundsatz aber nicht. So liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn der Motorradfahrer während der Kurvenfahrt ein Abbrems- oder Ausweichmanöver einleitet, um mit einem Kleintier (Kaninchen, Hase, Fuchs, Marder, Wiesel oder dergleichen) nicht in Kollision zu geraten. Denn gerade in einer Kurvenfahrt mit Schräglage besteht die Gefahr des Wegrutschens, wenn das Vorderrad ein Kleintier erfasst und überrollt. Die Kaskoversicherung muss dem Motorradfahrer daher Schadenersatz leisten.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 6 U 209/00

Zitat:

Es entspricht durchaus der Lebenserfahrung, dass ein Kraftfahrer, der zur Vermeidung eines Frontalzusammenstoßes mit einem Tier eine Vollbremsung vornimmt, hierbei zumindest auch die Beschädigung seines Fahrzeuges vermeiden will. Das gilt auch für Motorradfahrer.

Mit dieser rechtskräftigen Entscheidung vom 19. Mai 2006 (Az.: 10 U 1415/05) hat das Oberlandesgericht Koblenz einem Motorradfahrer zu seinem Recht verholfen, dessen Teilkaskoversicherer es abgelehnt hatte, für die Folgen eines Wildunfalls aufzukommen.

Kein Beweis für eine Berührung

Grundsätzlich muss ein Teilkaskoversicherer immer dann für Schäden durch Haarwild aufkommen, wenn der Versicherungsnehmer beweisen kann, dass es zu einer Berührung mit dem versicherten Fahrzeug gekommen ist.

Diesen Beweis konnte der Versicherte in diesem konkreten Fall allerdings nicht führen. Nachdem eine Gruppe von Rehen am Fahrbahnrand aufgetaucht war und er eine Vollbremsung mit seinem Motorrad eingeleitet hatte, glaubte der Kläger lediglich, von einem Reh gestreift worden zu sein.

Der Kläger kam bei der Vollbremsung zu Fall. Dabei wurde sein Motorrad beschädigt. Die Reparaturkosten betrugen mehr als 5.000 Euro. Ein von seiner Versicherung hinzugezogener Sachverständige konnte keine Haarwildspuren an dem Bike feststellen und lehnte eine Regulierung ab.

Grobe Fahrlässigkeit?

In der ersten Instanz hatte der Versicherte mit seiner hiergegen gerichteten Klage keinen Erfolg. Im Gegenteil. Das Landgericht bescheinigte ihm zusätzlich, bei einer geschätzten Geschwindigkeit von 80 bis 90 km/h deutlich zu schnell unterwegs gewesen zu sein. Denn schließlich hätten Warnschilder im Bereich der Unfallstelle auf möglichen Wildwechsel hingewiesen. Da sich der Kläger darauf nicht eingestellt habe, liege ein Fall grober Fahrlässigkeit vor.

Aber auch ein Anspruch unter dem Gesichtspunkt der Rettungskosten im Sinne von § 62 VVG und § 63 VVG steht dem Versicherten nach Meinung des Landgerichts nicht zu. Denn bei seinem reflexartigen Bremsmanöver sei es ihm in erster Linie um seine Gesundheit und nicht um die Rettung des versicherten Motorrades gegangen.

Die Richter des Koblenzer Oberlandesgerichts sahen das anders. In der Berufungsverhandlung gaben sie der Klage des Versicherten statt.

Kein Wildunfall, aber...

Zwar lag auch nach Meinung des Berufungsgerichts kein Wildunfall im Sinne der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung vor. Der Kläger könne aber eine Schadenregulierung unter dem Gesichtspunkt der Rettungskosten verlangen.

Nach Aussage des Gerichts entspricht es durchaus der Lebenserfahrung, dass ein Kraftfahrer, der zur Vermeidung eines Frontalzusammenstoßes eine Vollbremsung vornimmt, hierbei zumindest auch die Beschädigung seines Fahrzeuges vermeiden will.

Die Ersatzpflicht des Versicherers entfällt daher nicht deshalb, weil es dem Versicherungsnehmer in erster Linie um die Rettung seines eigenen Leib und Lebens und erst in zweiter Linie reflexartig auch um die des versicherten Gegenstandes geht.

Keine grobe Fahrlässigkeit

Auch spontane, durch das Unterbewusstsein gesteuerte, aber letztlich zielgerichtete Reaktionen sind demnach als Rettungsmaßnahmen zu sehen, für deren Folgen ein Versicherer aufzukommen hat – so das Gericht.

Den Vorwurf grober Fahrlässigkeit wollten die Richter ebenfalls nicht gelten lassen. Obwohl die zulässige Höchstgeschwindigkeit an der Unfallstelle 100 km/h betrug, sei der Kläger auf einer geraden, im Wesentlichen trockenen Landstraße an einem Sommertag lediglich mit 80 bis 90 km/h unterwegs gewesen.

Damit aber habe er sich ausreichend auf die Gefahr eines möglichen Wildwechsels eingestellt.

Zitat:

Für Wildunfälle muss die Teilkaskoversicherung normalerweise nur dann zahlen, wenn der Fahrzeugschaden durch den Zusammenstoß mit einem Tier entstanden ist. Verunglückt der Versicherte dagegen durch bloße Ausweich- oder Bremsmanöver, so ist dieser Schaden – anders als bei Vollkaskoverträgen – nicht gedeckt.

Trotzdem gibt es in der Praxis auch in diesen Fällen oft Geld von der Versicherung, und zwar dann, wenn eine Kollision mit einem großen Wildtier unmittelbar bevorstand und der Fahrzeugführer ausgewichen ist, um einen schweren Aufprall abzuwenden. Der Grund: Erleidet der Versicherte dadurch, dass er sich bemüht, einen Schaden abzuwenden oder gering zu halten Nachteile, so muss die Versicherung ihm diese laut Gesetz ausgleichen.

Wer dagegen einem kleinen Tier, wie einem Hasen, Igel oder Marder ausweicht, muss dadurch entstehende Schäden in der Regel selbst tragen. Die meisten Gerichte stehen auf dem Standpunkt, dass die von Kleintieren ausgehende Gefahr für einen Pkw so gering ist, dass es unverhältnismäßig wäre, das mit einem Brems- oder Ausweichmanöver verbundene Unfallrisiko in Kauf zu nehmen (so z.B. BGH, Az. IV ZR 321/95).

Eine andere Beurteilung als bei Pkws ist dagegen nach einem Urteil des OLG Hamm bei Zweirädern möglich: In dem zugrundeliegenden Fall war ein Motorradfahrer in einer Kurve einem Marder ausgewichen. Bei dem Bremsmanöver war er gegen die Leitplanke geprallt. Als seine Versicherung nachfolgend nicht zahlen wollte, traf man sich vor Gericht (Urteil vom 31.5.2001; Az. 6 U 28/01). Das OLG entschied, Zweiradfahrer dürften im Unterschied zu Autofahrern auch kleinen Tieren ausweichen oder für sie bremsen. Wenn das Vorderrad eines Motorrades ein Kleintier erfasse und überrolle, bestehe jedenfalls in der Kurve die erhebliche Gefahr, dass die Maschine seitlich wegrutsche. Die Reaktion des Mannes sei daher keineswegs unverhältnismäßig gewesen.

Themenstarteram 25. November 2011 um 17:48

Wenn noch jemand rechtskräftige Urteile oder sonstigen Lesestoff parat hat, immer her damit :)

Gruß

am 25. November 2011 um 17:57

Zitat:

Original geschrieben von duncaN90

Wenn noch jemand rechtskräftige Urteile oder sonstigen Lesestoff parat hat, immer her damit :)

 

Gruß

Für deinen Anspruch brauchst du keine Urteile - nur eine echten und glaubwürdigen Zeugen.

 

Gibt es den nicht, nutzen dir auch keine Urteile

Themenstarteram 25. November 2011 um 18:13

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Original geschrieben von duncaN90

Wenn noch jemand rechtskräftige Urteile oder sonstigen Lesestoff parat hat, immer her damit :)

Gruß

Für deinen Anspruch brauchst du keine Urteile - nur eine echten und glaubwürdigen Zeugen.

Gibt es den nicht, nutzen dir auch keine Urteile

Gut, dass Ich den habe :)

Diese Antwort hätte mir auch ganz zu Beginn meines Freds schon geholfen .. aber naja, so ist das halt in Foren, in denen Leute wie "pepperduster", "MagirusDeutzUlm" & "trouble01" herumlangweilen :rolleyes:

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von duncaN90

 

 

Diese Antwort hätte mir auch ganz zu Beginn meines Freds schon geholfen .. aber naja, so ist das halt in Foren, in denen Leute wie "pepperduster", "MagirusDeutzUlm" & "trouble01" herumlangweilen :rolleyes:

 

Gruß

Das ist aber jetzt nicht in Ordnung....:(

 

Hier hat jeder das Recht seine Meinung zu posten. Und wenn dich die Meinung der angesprochenen User

nicht interessiert, dann antworte einfach nicht darauf......;)

Ich habe lediglich einen Tip gegeben, wo er einen Hasen herbekommen kann:-))

Dieser kann, da bereits tot oder kurz davor, keine Aussage mehr machen.

Und das corpus delicti wäre vorhanden.

Fazit: Wenn Unfall mit Hasen, oder Hase gerettet und unerlaubt vom Unfallort entfernt, muss ein Ersatz her.

Und wo ist das gelangweilt?

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von duncaN90

 

 

Diese Antwort hätte mir auch ganz zu Beginn meines Freds schon geholfen .. aber naja, so ist das halt in Foren, in denen Leute wie "pepperduster", "MagirusDeutzUlm" & "trouble01" herumlangweilen :rolleyes:

 

Gruß

Das ist aber jetzt nicht in Ordnung....:(

 

Hier hat jeder das Recht seine Meinung zu posten. Und wenn dich die Meinung der angesprochenen User

nicht interessiert, dann antworte einfach nicht darauf......;)

nee, Delle, eher, die er nicht hören will !

Und ich sage, dass Ding geht als Nullnummer aus, was wir aber hier sicherlich niemals erfahren werden.

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

Kann es sein, dass der gerettete Hase hier hin geflüchtet ist?

 

http://kleinanzeigen.meinestadt.de/beselich/kleinanzeige/43476321

Meinst du mit jungen Hasen die hier?

 

http://us.123rf.com/.../...n-einem-theaterst-ck-junge-hasen-kost-m.jpg

immr diese Werbung für Sex hier......:(

 

 

 

:D

Zitat:

Original geschrieben von duncaN90

Als Ich mich in Schräglage befinde und den Kurvenausgang schon sehen kann, rennt mir ein riesiger Hase vor's Moped.

Ich habe Ihn gefunden .....

 

http://lustich.de/bilder/tiere/riesiger-hase/

Ein Anwald publiziert auf seiner Seite:

http://www.kanzlei-jobst.de/0000019867008dd15/03393c9a340e63a01.html

Zum Lesen: Punkt 3 ziemlich weit unten

Lt. OLG Hamm darf ein Motorradfahrer auch einem Hasen ausweichen. Erst recht in einer Kurve.

Aber bis Du wirklich den Schaden geregelt hast, wird wohl noch etwas Zeit ins Land gehen.

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