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Motorrad, Wildunfall ohne Kollision und Teilkasko ?!

Themenstarteram 25. November 2011 um 10:50

Hallo,

Ich hatte am Dienstag gegen 16:30 einen Unfall mit dem Motorrad.

Szenerie:

Ich fahre auf der LS mit 80-90km/h auf eine Linkskurve zu und schalte einen Gang zurück, um die Geschwindigkeit etwas zu verringern. Als Ich mich in Schräglage befinde und den Kurvenausgang schon sehen kann, rennt mir ein riesiger Hase vor's Moped. Ich erschrecke natürlich und tippe kurz die Vorderradbremse an ... dann wars auch schon vorbei. Rutsche seitlich weg über den Asphalt und schlage im Graben ein (Gott sei Dank war da keine Leitplanke).

Mir ist dank Schutzkleidung nicht viel passiert, aber mein Moped is ziemlich mitgenommen .. ob der Rahmen was hat weiß Ich nicht.

Habe natürlich bei meiner Versicherung angerufen und denen das geschildert .. die würden das so an die Zentrale weiterleiten, aber Ich könne mir relativ sicher sein, dass Ich kein Geld sehen werde Ò.ó

WTF? Wieso denn das? Der Onkel meinte, dass es ohne Kollision kein Geld gibt.

Jetzt meine Frage: Wie stehen meine Chancen, dass Ich das Geld (zumindest für mein Motorrad) wiederbekomme? Klamotten für über 600€ sind freilich auch im Eimer :(

Zeugen habe Ich, dass da ein Hase war und dass Ich deswegen gestürzt bin .. es macht doch mit dem Motorrad in Schräglage (!) keinen Unterschied, ob Ich über das Vieh drüberfahr oder ob Ich ausweiche ?! Ablegen tu Ich mich doch sowieso :(

Bitte helft mir!Was Ich im Netz gefunden hab:

http://www.wgk.eu/.../197.html

Auszug: Bei dem Ausweichmanöver eines Motorradfahrers werden großzügigere Maßstäbe angelegt, insbesondere, wenn er sich in Kurvenfahrt und extremer Schräglage befand.

DANKE :)

Edit: Ich hab die Teilkasko bei HUK ohne Selbstbeteiligung!

Beste Antwort im Thema

@duncaN90

 

Kommt es zu einem Schaden ohne Wildberührung, weil der Fahrer beim Ausweichen verunglückt, liegt kein Wildschaden im eigentlichen Sinne vor. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Schaden als Rettungskostenersatz (§§ 62, 63 VVG; ab 01.01.08 § 90 VVG n.F.) geltend zu machen.

 

Hir hat keine Berührung mit dem Tier stattgefunden, also ist es auch kein TK Wildschaden.

 

Die Beweislast für die in Anspruchnahme der Rettungskosten liegt bei dir. An diesen Beweis stellt die Rechtsprechung einen sehr hohen Anspruch.

 

Das liegt daran, dass in den letzen Jahren viele versucht haben, Fahrfehler über die TK "abzurechnen" was ich dir hier natürlich nicht unterstellen möchte !

 

Viel Glück und alles Gute

 

 

 

 

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Bei deiner Sachlage mit Zeugen würde ICH definitiv hartnäckig bleiben. Für sowas habe ich eine Rechtschutz und den ADAC.

Man kann zu 90% davon ausgehen dass der (körperliche) Schaden höher ausfällt wenn man nicht ausweicht und in das Tier brettert.

Das sollte selbst einem unterbelichteten Versicherungstelefonheini einleuchten.

Mitglied im ADAC? Rechtsberatung.

Auch sollte jedem klar sein dass man keinen Baum anpeilt wenn vor einem ein Reh auf die Straße hüpft. Aber man vesucht auszuweichen, da ein 100 Kilo Reh bei 70km/h wohl schmerzhafter ist als ein "wegrutschen" in den Graben mit einem mehr oder weniger vorbereiteten Abstieg. Rettungskostenersatz ist nicht abhängig von Teil oder Vollkasko.

Wenn ich mit meinem Auto einem Igel ausweiche und gegen einen Baum knalle, dann ist das blöd, wenn auch ein normaler Reflex. Bei einem Motorrad sieht die Sache aber wieder anders aus...

 

Zitat:

Original geschrieben von zeiskam2

 

Hartnäckig bleiben oder schlucken....?

Gruß

Mike

am 9. Juli 2012 um 14:38

Zitat:

Original geschrieben von daniel1710

.......    da ein 100 Kilo Reh bei 70km/h wohl schmerzhafter ist als ein "wegrutschen" in den Graben mit einem mehr oder weniger vorbereiteten Abstieg.

In welchem Teil der Welt lebt du ?

 

Ein deutsches Reh bringt zwischen 12 und 20 Kilo auf die Waage

Er meint sicher die Gattung der Kalksandsteinrehe.

 

Die wiegen schon ordentlich was.........:-)

am 9. Juli 2012 um 15:03

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Er meint sicher die Gattung der Kalksandsteinrehe.

 

Die wiegen schon ordentlich was.........:-)

Den würde ich natürlich ausweichen .......:-)

Echt wahr? So ein ausgewachsenes Reh wiegt weniger als unser Wauwau?

Ich meine... selbst wenn es "nur" 25 Kilo wiegen würde... würde ich nicht draufhalten.

Schonmal so einen ADAC Test gesehen was mit dem Vieh passiert wenn man mit dem Auto draufhält?

Sollte doch abschreckend genug sein. Ob es nun 20, 30 oder 200 Kilo wiegt... mein Gott.. :rolleyes:

am 11. Juli 2012 um 15:42

Zitat:

Original geschrieben von daniel1710

Schonmal so einen ADAC Test gesehen was mit dem Vieh passiert wenn man mit dem Auto draufhält?

Bei einer Kollison zwischen Auto und Reh ist das Reh der Verlierer - bei einer Ausweichkollision und einem Anstoß zwischen Auto und Baum ist der Fahrer der Verlierer!

 

 

 

Zitat:

 Gegen Wildunfälle rät der ADAC Autofahrern, auf gefährdeten Strecken besonders achtsam und stets bremsbereit sein. Zudem sollte der Straßenrand unentwegt beobachtet und der Abstand zum Vorausfahrenden erhöht werden, um einem abrupten Bremsmanöver rechtzeitig begegnen zu können. Erkennt man ein Tier auf der Straße, sind Abbremsen, Abblenden und Hupen Mittel der Wahl. Ist eine Kollision nicht mehr zu verhindern, bleibt nur noch Lenkrad festhalten und Vollbremsung. Nicht empfehlenswert sind unkontrollierte Ausweichmanöver da solche Versuche, einen Wildunfall zu verhindern, oft an einem Baum enden.

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