Motorrad Wiederbeschaffungswert anfechten?

Guten Tag Leute,

ich schreibe euch, weil ich aktuell ziemlich frustriert bin und euren Rat beauche.

Kurz zu dem was passiert ist: Vor ca. einem Monat hatte ich einen Unfall. Dabei war mein Motorrad geparkt und wurde beim Rückwärts fahren einfach übersehen. Kann passieren. Wie das aber so ist, war gleich einiges kaputt und es musste abgeschleppt werden. Kurz darauf habe ich einen Schadensfall der Versicherung gemeldet ubd die haben auch die Schuld anerkannt. Sie haben direkt einen Gutachter in die Werkstatt geschickt um den schaden schätzen zu lassen.

Reparatur von 5550€ wurden festgestellt! Bezahlt hatte ich beim Händler inkl. neuem Tüv 5680€. Lediglich ein Wiederbeschaffungswert i.H.v 4950€ wurde festgelegt.
Mit dieser Opfergrenze könnte ich das also super reparieren lassen nur leider hat die Werkstatt direkt gesagt, dass sie damit nicht hinkommen. Arbeit/Materialkosten würden sogar die Opfergrenze 30% sprengen und den Rest müsste ich bezahlen.

Das sehe ich natürlich nicht ein bei einem Unfall wo ich nicht mal ansatzweise Schuld hab. Der Gutachter hat meiner Meinung nach zwei fehler gemacht zum einen hat er einen Kupplungshebel aufgelistet welche ein originalteil ist. Verbaut habe ich allerdings einen Eigenen. Kostet knapp 100€ mehr.

Und zweitens, als ich nachgefragt hatte wie er zum Wiederbeschaffungswert kommt hat er mir ein PDF geschickt mit ca 7 Angeboten alle aufwärts 5000€. Allerdings auch kein wirklicher Vergleich, da alle vom Peivatmarkt sind. Die Maschine wurde extra beim Händler gekauft wegen der gesetzlichen Gewährleistung. Außerdem war es erst zwei wochen alt.

Wie kann es sein, dass solche Punkte einfach außer Acht gelassen werden? Steigert dies nicht den Wert des Fahrzeugs? Außerdem waren auch die Reifen neu. Nicht zu vergessen dass ich nicht durch ganz Deutschland fahren möchte und Zeit und Kosten für Zulassung aufbringen möchte. Hat hier jemand Erfahrung mit so einem Fall?

Beste Antwort im Thema

Der Zug ist hier ganz sicher noch nicht abgefahren.

1.0
beauftrage hier einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Wahrnehmung deier Interessen.

2.0
nach wie vor kannst -und solltest- du nun selber einen Sachverständigen beauftragen, die Schadenhöhe feststellen zu lassen.

Dieses Recht hast du immer noch, es ist nicht verwirkt !

Lass dich hier nicht einschüchtern !

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Es gibt hier auch noch die Frage des Prognoserisikos, d.h. Gutachter hat besimmt nicht Motorrad zerlegt sondern wie üblich nur oberflächlich angeschaut. Wenn du nun nach GA mit 130% reparieren kannst, und es später teuerer wird so ist das dass sogenannte Prognoserisiko, dies geht zu Lasten des Versichers. Aber auch hier ist mit größtem Widerstand der Vers. zu rechnen.

Hmm, interessante Aussage mit dem Prognoserisiko. Verstehe ich das Richtig : Wenn das Gutachten (auch wenn es schon im 130% Bereich ist) einen reparaturwürdigen Schaden ausweißt, ist das Fahrzeug zu reparieren, auch wenn bei der Reparatur festgestellt wird, dass es nochmals teurer wird?
Wäre schön für den TE, allerdings glaube ich jetzt mal aus dem Bauch heraus nicht daran.

Wenn die Reparatur schon begonnen wurde, dann ist das tatsächlich so.

Zitat:

@steini111 schrieb am 16. Mai 2016 um 10:37:38 Uhr:

Hmm, interessante Aussage mit dem Prognoserisiko. Verstehe ich das Richtig : Wenn das Gutachten (auch wenn es schon im 130% Bereich ist) einen reparaturwürdigen Schaden ausweißt, ist das Fahrzeug zu reparieren, auch wenn bei der Reparatur festgestellt wird, dass es nochmals teurer wird?
Wäre schön für den TE, allerdings glaube ich jetzt mal aus dem Bauch heraus nicht daran.

Das ist natürlich Vorfeld zu überprüfen. Die 130% Grenze ist kein Persilschein für eine Reparatur ohne Grenzen.
Wenn hier eine Reparaturrisiko vorliegt, welches vermuten lässt, dass die 130% überschitten werden, hat der SV
darauf hinzuweisen und von einer Reparatur abzuraten.
(Mehr geht nicht, da er nicht der Auftraggeber der Reparatur ist)

Ansonsten kann er schon mal rein Vorsorglich bei seiner Vermögenschaden- Haftpflicht- Versicherung einen Schaden melden.

Und stellt sich dan im Nachgang heraus, dass hier offensichtlich etwas übersehen wurde, macht der SV sein eigene Geldbörse auf.

Bitte ja nicht unterstellen, dass die Versicherung so dumm ist und solche Spielchen nicht erkennt.

So etwas kann ganz böse ins Auge gehen. Also, wenn diesen Weg gehen will, dann sollte man das ordentlich und seriös machen.

Das Prognoserisiko besagt nur, dass der Geschädigte hier rausgehalten wird, nicht mehr und nicht weniger.

Bei einer unseriösen Vorgehensweise schützt das aber in der Praxis keinen vor eventuellen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen.

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Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 15. Mai 2016 um 20:56:26 Uhr[/url]:

Wer hat den nun Recht?

Leider behauptet jeder was anderes.
Keiner von beiden führt aber irgendwelche Gesetze oder Urteile auf, in denen das geregelt ist!

Erst einmal, ich behaupte hier nichts.

Ich weiß das (bringt mein Beruf so mit sich).

Und wenn das nicht so wäre, dann würde ich das hier -im Gegensatz zu anderen- auch nicht einfach so schreiben.

Wir sind auch nicht in einem Jura- Forum, wo man Urteile auflistet.

Es gibt auch keine "Gesetz" in welchem geregelt ist, was man im KH- Schadensfall alles so darf und was man nicht darf.

Es gibt den §249 BGB, in diesem steht, wie der Geschädigte nach einem Schadensfall zu stellen ist.

Und zwar so, als wäre Ihm der Schaden nicht entstanden. Den Rest kanst du gerne dort nachlesen, ich werde das hier jetzt sicher nicht verlinken.

Wem du hier glaubt, oder wem nicht, bleibt natürlich dir überlassen.

Man kann hier viel schreiben, ohne den genauen Sachverhalt zu kennen kann man eigentlich nur Mutmaßungen und Tipps geben, aber um das Rechtskonform abzuarbeiten, kann man dies nur wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen. Daher ist es m.E. zwingend notwendig Fachmänner/frauen damit zu beauftragen um die richtige Vorgehensweise zu bestimmen. Und auch dann nicht ist Gewährleistet das alles so verläuft wie erhofft.
Deswegen immer vorher Überlegen: Was will mein Gegenüber? Hier z.B. den Schaden gering halten, Welche rechte habe ich? Wer das nicht weiß sollte keinem vorab irgendwelche Handlungen im Schadensfall erlauben.

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