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Motorrad Wiederbeschaffungswert anfechten?

Guten Tag Leute,

ich schreibe euch, weil ich aktuell ziemlich frustriert bin und euren Rat beauche.

Kurz zu dem was passiert ist: Vor ca. einem Monat hatte ich einen Unfall. Dabei war mein Motorrad geparkt und wurde beim Rückwärts fahren einfach übersehen. Kann passieren. Wie das aber so ist, war gleich einiges kaputt und es musste abgeschleppt werden. Kurz darauf habe ich einen Schadensfall der Versicherung gemeldet ubd die haben auch die Schuld anerkannt. Sie haben direkt einen Gutachter in die Werkstatt geschickt um den schaden schätzen zu lassen.

Reparatur von 5550€ wurden festgestellt! Bezahlt hatte ich beim Händler inkl. neuem Tüv 5680€. Lediglich ein Wiederbeschaffungswert i.H.v 4950€ wurde festgelegt.
Mit dieser Opfergrenze könnte ich das also super reparieren lassen nur leider hat die Werkstatt direkt gesagt, dass sie damit nicht hinkommen. Arbeit/Materialkosten würden sogar die Opfergrenze 30% sprengen und den Rest müsste ich bezahlen.

Das sehe ich natürlich nicht ein bei einem Unfall wo ich nicht mal ansatzweise Schuld hab. Der Gutachter hat meiner Meinung nach zwei fehler gemacht zum einen hat er einen Kupplungshebel aufgelistet welche ein originalteil ist. Verbaut habe ich allerdings einen Eigenen. Kostet knapp 100€ mehr.

Und zweitens, als ich nachgefragt hatte wie er zum Wiederbeschaffungswert kommt hat er mir ein PDF geschickt mit ca 7 Angeboten alle aufwärts 5000€. Allerdings auch kein wirklicher Vergleich, da alle vom Peivatmarkt sind. Die Maschine wurde extra beim Händler gekauft wegen der gesetzlichen Gewährleistung. Außerdem war es erst zwei wochen alt.

Wie kann es sein, dass solche Punkte einfach außer Acht gelassen werden? Steigert dies nicht den Wert des Fahrzeugs? Außerdem waren auch die Reifen neu. Nicht zu vergessen dass ich nicht durch ganz Deutschland fahren möchte und Zeit und Kosten für Zulassung aufbringen möchte. Hat hier jemand Erfahrung mit so einem Fall?

Beste Antwort im Thema

Der Zug ist hier ganz sicher noch nicht abgefahren.

1.0
beauftrage hier einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Wahrnehmung deier Interessen.

2.0
nach wie vor kannst -und solltest- du nun selber einen Sachverständigen beauftragen, die Schadenhöhe feststellen zu lassen.

Dieses Recht hast du immer noch, es ist nicht verwirkt !

Lass dich hier nicht einschüchtern !

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Ich hab mal diversen galaktischen Unrat und assoziierten Kontext entsorgt

Aber mal eine ganz andere Frage - ist das Möpp unter einen Panzer geraten oder war mit Goldstaub gepudert? Was war denn das für ein nobles Gefährt und was ist denn da alles zu Bruch gegangen? Für 5000 Euro kann man da aber sehr viel reparieren!

Kupplungshebel - muss der hochwertige verbaute Nachrüsthebel berücksichtigt werden.
Nagelneue Bereifung - ist für den Wiederbeschaffungswert bzw. die Kostenrechnung irrelevant. Auch eine frische Inspektion wäre nicht zu berücksichtigen.
In die Wiederbeschaffunsgberechnung geht es nicht ein, ob privat oder gewerblicher Verkäufer. Dieses Sicherheitsfeature ist Dein persönlicher Spaß. Es ist auch strittig, ob die Entefrnung eine Rolle speilt oder nicht.

Letztlich wird es nur über einen guten Anwalt laufen.

@twindance schrieb am 16. Mai 2016 um 17:24:35 Uhr:
Aber mal eine ganz andere Frage - ist das Möpp unter einen Panzer geraten oder war mit Goldstaub gepudert? Was war denn das für ein nobles Gefährt und was ist denn da alles zu Bruch gegangen? Für 5000 Euro kann man da aber sehr viel reparieren!

Der Gedanke ist mir auch schon gekommen....

Selbst bei den teilweise schon abstrusen UPE Aufschlägen der Mopped- Händler ist das schon eine echte Hausnummer.

Wird hier ein neuer Rahmen verbaut?

Fragen über Fragen.....

Zitat:

@twindance schrieb am 16. Mai 2016 um 17:24:35 Uhr:



In die Wiederbeschaffunsgberechnung geht es nicht ein, ob privat oder gewerblicher Verkäufer. Dieses Sicherheitsfeature ist Dein persönlicher Spaß. Es ist auch strittig, ob die Entefrnung eine Rolle speilt oder nicht.

Dies ist natürlich nicht richtig.

Definition des Wiederbeschaffungswertes nach herrschender Rechtsprechung:

Der Wiederbeschaffungswert eines unfallbeschädigten gebrauchten Kfz ist nach dem Preis zu bestimmen, den ein Geschädigter aufzubringen hat, wenn er

am regionalen Markt, von einem seriösen Händler

, ein dem Unfallfahrzeug vergleichbares Ersatzfahrzeug nach gründlicher technischer Überprüfung – unter Umständen mit Werkstattgarantie – erwerben will.

Schon aus diesem Grund ist das Versicherungsgutachten falsch und zur Regulierung ungeeignet.

Kleine Anekdote am Rande: Genau dieses Thema durfte ich mal bei einer Gerichtsverhandlung miterleben.

Der als gerichtlich bestellte GA, ein Dekra-Mann, hatte in seinem GA zum WBW auch nur Privatangebote zu Grunde gelegt und u. a. dadurch den Wert viel zu niedrig angesetzt. Auf Vorhalt des Klägervertreters, dies sei nicht korrekt, meinte der Richter, dies sei völlig richtig so, denn der Geschädigte sei ja auch Privatperson.

Die Richter am OLG haben über diese richterliche Begründung anschließend herzlich gelacht.

Kann man sich auch noch vom BGH bestätigen lassen. 😁

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Klick

Danke. Ich habe Bezugslink eingestellt. Klappt auch nicht. Ich arbeite dran.

Oki. Nun geht er.

Mag ja alles sein - aber wenn es kein Händler zu einem höheren Preis anbietet, sind die Urteile im Link komplette Makulatur. Üblicherweise haben Händler in derartigen Fällen dann niedrigere Preise. Man kann sich nicht nach Belieben das höchste Privatangebot herauspicken und dann einen pauschalen fiktiven Händleraufschlag zur Abdeckung der Garnatie aus den Fingerchen saugen 😉 - nur mal so ganz unabhängig vom Rest.

Zitat:

@twindance schrieb am 16. Mai 2016 um 22:22:45 Uhr:


Mag ja alles sein - aber wenn es kein Händler zu einem höheren Preis anbietet, sind die Urteile im Link komplette Makulatur. Üblicherweise haben Händler in derartigen Fällen dann niedrigere Preise. Man kann sich nicht nach Belieben das höchste Privatangebot herauspicken und dann einen pauschalen fiktiven Händleraufschlag zur Abdeckung der Garnatie aus den Fingerchen saugen 😉 - nur mal so ganz unabhängig vom Rest.

Bin ich ja dabei. Geht natürlich nicht.

@TE: Verrätst uns denn jetzt endlich mal, was das für'n tolles Moped war bzw. ist, was da "nur einmal auf der Welt im Angebot für 5.000 ist", so wie Du es behauptest?

P.S.: Und wenn Dir das Fahren so wichtig ist, würde ich mich schnellstens mit der generischen Versicherung einigen, scheiß auf ein paar km mehr oder weniger auf dem Tacho, sch.... auf den Bremshebel und die Bremsflüssigkeit, das sind doch alles "Peanuts"...

Das die Versicherung den Schaden zu günstig wie möglich abrechnen will, finde ich völlig legitim. Als Geschädigter fühlt man sich allerdings zum Nachteil behandelt.

Ich würde zunächst den Weg des geringsten Widerstands gehen: Die Versicherung wird Dir sicher eine Werkstatt in der Nähe nennen können, die auf Basis des vom Gutachter festgelegten Stundensatzes arbeitet. Dann bekommst Du das Mopped doch problemlos repariert, oder?

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