Motorrad Wiederbeschaffungswert anfechten?

Guten Tag Leute,

ich schreibe euch, weil ich aktuell ziemlich frustriert bin und euren Rat beauche.

Kurz zu dem was passiert ist: Vor ca. einem Monat hatte ich einen Unfall. Dabei war mein Motorrad geparkt und wurde beim Rückwärts fahren einfach übersehen. Kann passieren. Wie das aber so ist, war gleich einiges kaputt und es musste abgeschleppt werden. Kurz darauf habe ich einen Schadensfall der Versicherung gemeldet ubd die haben auch die Schuld anerkannt. Sie haben direkt einen Gutachter in die Werkstatt geschickt um den schaden schätzen zu lassen.

Reparatur von 5550€ wurden festgestellt! Bezahlt hatte ich beim Händler inkl. neuem Tüv 5680€. Lediglich ein Wiederbeschaffungswert i.H.v 4950€ wurde festgelegt.
Mit dieser Opfergrenze könnte ich das also super reparieren lassen nur leider hat die Werkstatt direkt gesagt, dass sie damit nicht hinkommen. Arbeit/Materialkosten würden sogar die Opfergrenze 30% sprengen und den Rest müsste ich bezahlen.

Das sehe ich natürlich nicht ein bei einem Unfall wo ich nicht mal ansatzweise Schuld hab. Der Gutachter hat meiner Meinung nach zwei fehler gemacht zum einen hat er einen Kupplungshebel aufgelistet welche ein originalteil ist. Verbaut habe ich allerdings einen Eigenen. Kostet knapp 100€ mehr.

Und zweitens, als ich nachgefragt hatte wie er zum Wiederbeschaffungswert kommt hat er mir ein PDF geschickt mit ca 7 Angeboten alle aufwärts 5000€. Allerdings auch kein wirklicher Vergleich, da alle vom Peivatmarkt sind. Die Maschine wurde extra beim Händler gekauft wegen der gesetzlichen Gewährleistung. Außerdem war es erst zwei wochen alt.

Wie kann es sein, dass solche Punkte einfach außer Acht gelassen werden? Steigert dies nicht den Wert des Fahrzeugs? Außerdem waren auch die Reifen neu. Nicht zu vergessen dass ich nicht durch ganz Deutschland fahren möchte und Zeit und Kosten für Zulassung aufbringen möchte. Hat hier jemand Erfahrung mit so einem Fall?

Beste Antwort im Thema

Der Zug ist hier ganz sicher noch nicht abgefahren.

1.0
beauftrage hier einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Wahrnehmung deier Interessen.

2.0
nach wie vor kannst -und solltest- du nun selber einen Sachverständigen beauftragen, die Schadenhöhe feststellen zu lassen.

Dieses Recht hast du immer noch, es ist nicht verwirkt !

Lass dich hier nicht einschüchtern !

59 weitere Antworten
59 Antworten

Zitat:

@zille1976 schrieb am 15. Mai 2016 um 20:20:49 Uhr:


Deine Werkstatt will für die Reparatur 8.365 Tacken

Woher kommt diese Zahl??

Grüße
Steini

Zitat:

@steini111 schrieb am 15. Mai 2016 um 20:29:54 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 15. Mai 2016 um 20:20:49 Uhr:


Deine Werkstatt will für die Reparatur 8.365 Tacken

Woher kommt diese Zahl??

Grüße
Steini

Steht doch in dem Zitat von mir und im Eingangspost. Und nachdem du die 130% Grenze schon für mich ausgerechnet hast war es nicht sehr schwierig nochmal mit 1.3 zu multiplizieren um die Summer auszurechnen, die die Werkstatt genannt hat.

@zille1976 schrieb am 15. Mai 2016 um 20:20:49 Uhr:
...
Deine Werkstatt will für die Reparatur 8.365 Tacken
...

😕

Zitat:

@Oetteken schrieb am 15. Mai 2016 um 20:33:36 Uhr:


😕

Jungs, jetzt mal ernsthaft. Habt ihr alle das Fach Lesen nach der Grundschule abgewählt? 😁

"Mit dieser Opfergrenze könnte ich das also super reparieren lassen nur leider hat die Werkstatt direkt gesagt, dass sie damit nicht hinkommen. Arbeit/Materialkosten würden sogar die Opfergrenze 30% sprengen und den Rest müsste ich bezahlen."

130% Grenze = Opfergrenze = ca. 6500 Euro plus 30% = ca. 8500 Euro

Ähnliche Themen

Also ehrlich, was soll so ein Mist irgendwelche Zahlen zu erfinden 🙁

Natürlich wird die Zahl oberhalb liegen, aber der TE schreibt nicht um wie viel. Meiner Meinung nach hast du da eher etwas fehlinterpretiert.

Lieber TE, bitte mal eine Summe nennen für welche die Werkstatt reparieren würde.

Grüße
Steini

Ich werde wohl am Dienstag mal den Fachanwalt kontaktieren. Ich habe eben nur schiss dass irgendwelche kosten auf mich zurückfallen. Das ist echt unfassbar. Ich habe schon allen beteiligten gesagt dass ich keinerlei Gewinn machen will oder dass es mich in sonst einer Weise bevorzugen möchte. Ich bin einfach ein Junger Kerl der sich sein Traum vom Motorrad hart erspart hat und nach zwei Wochen ist der Traum wieder geplatzt. Ich hab einfach keine reserven mehr um auch nur einen cent daran zu zahlen. Und das sehe ich auch nicht ein, da mich 0 Schuld trifft. Ich möchte doch nur mein Motorrad wieder haben 🙁

Die Werkstatt hat mir das nicht gesagt. Die Werkstatt selbst hat bislang nur gemeint das mit dem was der Gutachter ersttellt hat er nicht hinkommt. Selbst wenn er mit der Opfergrenze kalkuliert. Ich beführchte ein Kostenschätzung würde wieder Geld kosten die ich evtl. übernehmen muss.

Hmm, alles sehr blöd für dich im Moment...

Also genau wie Delle auch schon gesagt hat:

1. Anwalt für Verkehrsrecht (nicht irgendeinen)

2. Werkstatt fragen was denn am Gutachten "falsch" sei, diese Aussage schon mit zum ersten Gespräch beim Anwalt mitnehmen.

3. Vergleichsangebote zum WBW suchen und auch zum Anwalt mitnehmen

4. Leider viel Zeit und Geduld haben.

Grüße
Steini

Zitat:

@romanusko schrieb am 15. Mai 2016 um 20:07:11 Uhr:


Du hast jedoch im Falle wie beschrieben Anspruch auf einen Freien Gutachter, den Du selbst beauftragen kannst. Da wären diese Dinge wie beschrieben nicht vorgefallen.

Der Zug ist aber nun erst einmal abgefahren, da das Gutachten nun vorliegt.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 15. Mai 2016 um 20:15:40 Uhr:


Der Zug ist hier ganz sicher noch nicht abgefahren.

2.0
nach wie vor kannst -und solltest- du nun selber einen Sachverständigen beauftragen, die Schadenhöhe feststellen zu lassen.

Dieses Recht hast du immer noch, es ist nicht verwirkt !

Lass dich hier nicht einschüchtern !

Wer hat den nun Recht?

Leider behauptet jeder was anderes.
Keiner von beiden führt aber irgendwelche Gesetze oder Urteile auf, in denen das geregelt ist!

Zitat:

@steini111 schrieb am 15. Mai 2016 um 20:43:48 Uhr:


Also ehrlich, was soll so ein Mist irgendwelche Zahlen zu erfinden 🙁

Natürlich wird die Zahl oberhalb liegen, aber der TE schreibt nicht um wie viel. Meiner Meinung nach hast du da eher etwas fehlinterpretiert.

Würde sogar die Opfergrenze 30% sprengen ist sehr konkret und lässt keine Fehlinterpretation zu.

Anscheinden waren diese 30% allerdings eine Erfindung des TE.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 15. Mai 2016 um 21:25:10 Uhr:



Zitat:

@steini111 schrieb am 15. Mai 2016 um 20:43:48 Uhr:


Also ehrlich, was soll so ein Mist irgendwelche Zahlen zu erfinden 🙁

Natürlich wird die Zahl oberhalb liegen, aber der TE schreibt nicht um wie viel. Meiner Meinung nach hast du da eher etwas fehlinterpretiert.

Würde sogar die Opfergrenze 30% sprengen ist sehr konkret und lässt keine Fehlinterpretation zu.

Anscheinden waren diese 30% allerdings eine Erfindung des TE.

Nö, da steht: Würde die Opfergrenze 30% sprengen... und nicht: würde die Opfergrenze um (weitere) 30% sprengen 😉

Aber ist ja jetzt geklärt, der TE hat keine Zahlen von der Werkstatt bekommen und seine erste Aussage war nicht 100% eindeutig für alle, also schwamm drüber 🙂

Grüße
Steini

Die 30% bekam ich als angabe der Versicherung. Das ist die bereits erwähnte Opfergrenze und besagt bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten.

Das hat, bis auf einen Schreiber, auch jeder so verstanden.

Welcher Schreiber?

Allianz? alles klar, schlechte Karten da die immer versuchen "Ihr" Schäflein ins trockene zu bringen. Wie die anderen schon sagten, ab zum Fachanwalt, frag den aber erst ob der mit der Allianz zusammen arbeitet, wenn ja Finger weg, anderen suchen. Nach Absprache mit RA Gutachter beauftragen. Werkstatt solltest du vielleicht auch ne andere suchen, wegen den Verrechnungssätzen. Bei einer Wiederbeschaffung kannst du auch die entsprechenden Auslagen der Reise geltend machen: Heißt z.B. Wohnort Stuttgart, Besichtigungsort Hamburg, weil regional nichts zu finden ist, dann zahlt die Versicherung ob Sie will oder nicht die Kosten der Wiederbeschaffung, weil es Schadennebenkosten sind. Falls du der Besichtigung durch den Vers-Gutachter nicht zugestimmt hast, kannst du das Gutachten von dem in die Tonne treten. Allerdings wird hier nun ein langwieriger Rechtsstreit entsehen. Nutzungsausfall für ein Motorrad ist schwierig, wenn du nur das Motorrad hast ist es gut, hast du aber auch noch ein Auto zur Verfügung kann es sein das dass Gericht später den Nutzungsausfall nicht anerkennt. Fazit, Das Kind ist schon in den Brunnen gefallen, da kannst du wirklich nur noch mit Fachanwalt das beste versuchen herauszuholen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen