ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Diebstahlschaden, Schaden höher als hälfte vom Wiederbeschaffungswert

Diebstahlschaden, Schaden höher als hälfte vom Wiederbeschaffungswert

Themenstarteram 22. August 2007 um 8:18

Hallo Leute,

ich hatte neulich einen Einbruchschaden in meinem Audi A4 Cabrio. Dabei wurden mir die kompletten Sitze, Navi, Klimateil sowie Xenon Scheinwerfer gestohlen. Meine Versicherung hat einen Gutachter der Dekra geschickt und dieser hat ermittelt dass der Wiederbeschaffungswert bei ca. 24.000€ liegt. Der Schaden liegt aber bei ca. 12.500€ somit über der Hälfte des WIederbeschaffungswert. Der Gutachter sagte mir dann dass da nun irgendwas vom Wiederbeschaffungswert abgezogen würde oder so. Ich habe das nicht ganz verstanden könnt ihr mir das mal erklären wie das läuft?

Vielen Dank!!

Ähnliche Themen
19 Antworten

Wenn du das Auto nicht reparieren lassen willst, wird dir der Restwert abgezogen.

Ein Beispiel:

 

WBW    24.000 Euro

Repko   12.500 Euro

RW       14.000 Euro (nur Besipielhaft)

 

Dann würdest du von der Versicherung 10.000 Euro bekommen.

Du könntest das Auto dann an den Restwertbieter für 14.000 Euro veräußern.

Dann würdest du insgesamt 24.000 Euro  bekommmen.

 

Wenn du reparieren lässt bekommst du die Reparaturkosten.

 

verstanden? :)

Themenstarteram 22. August 2007 um 12:52

Wie komme ich denn auf den Restwert? Wie errechnet sich das?

Wenn ich das Fahrzeug dann später wieder repariert habe und alles so ist wie vorher bekomme ich dann den Rest auch noch ausbezahlt?

Vielen Dank.

Zitat:

Original geschrieben von chris2407

Wie komme ich denn auf den Restwert? Wie errechnet sich das?

 

Wenn ich das Fahrzeug dann später wieder repariert habe und alles so ist wie vorher bekomme ich dann den Rest auch noch ausbezahlt?

 

Vielen Dank.

Der Restwert steht im Gutachten vom Sachverständigen.  Der wird nicht errechnet sondern  beruht  auf einem Konkreten Angebot eines Aufkäufer. 

 

Reparaturkosten bekommst du nur gegen einen Rechnungsnachweis.

Themenstarteram 22. August 2007 um 13:29

naja dann ist das ja irgendwie eine ganzschöne verarsche... wenn dem Gutachter nun 18.000 Angeboten werden für das Auto bekomme ich also nurnoch 6000 womit ich bei weitem den Schaden nicht reparieren lassen kann...

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

...

Wenn du reparieren lässt bekommst du die Reparaturkosten.

 

verstanden? :)

Also keine Verarsche, Abzocke.... ;)

am 22. August 2007 um 15:25

Wird das Fahrzeug im beschädigten Zustand verkauft, erhältst du den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges (Restwert vom Aufkäufer, Differenz zum Wiederbeschaffungswert vom Versicherer) und kannst dir ein gleichwertiges Fahrzeug wieder kaufen.

 

Bringst du dein Audi-Cabrio in die Werkstatt und lässt den Schaden dort beheben, zahlt dir die Versicherung die Reparaturkosten.

 

Zu berücksichtigen wäre lediglich eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung

 

 Wo also liegt das Problem ?

 

Abrechnung nach Gutachten und Eigenreparatur bei einem derartigen Diebstahlschaden an einem hochwertigen Fahrzeug ? Würde ich das kommentieren, würde der Mod einschreiten.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

 

Abrechnung nach Gutachten und Eigenreparatur bei einem derartigen Diebstahlschaden an einem hochwertigen Fahrzeug ? Würde ich das kommentieren, würde der Mod einschreiten.

 

 

 Ich wollte mir hier auch keine Verwarnung einfangen...... :rolleyes:

am 23. August 2007 um 8:23

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Abrechnung nach Gutachten und Eigenreparatur bei einem derartigen Diebstahlschaden an einem hochwertigen Fahrzeug ?

Warum nicht?

Vllt ist der TE ja Autoschlosser, Karosseriebaumeister, etc., etc.

:confused:

Themenstarteram 23. August 2007 um 8:49

naja ich bin zwar gelernter KFZ Mechaniker aber sowas kriegt auch jeder laie wieder hin... es müssen ja nur neue Sitze eingebaut werden, neue scheinwerfer sowie das Schloss ausgewechselt werden. Und die Kabel lass ich von einem elektriker professionell flicken.

am 23. August 2007 um 16:36

Zitat:

Original geschrieben von chris2407

naja ich bin zwar gelernter KFZ Mechaniker aber sowas kriegt auch jeder laie wieder hin... es müssen ja nur neue Sitze eingebaut werden, neue scheinwerfer sowie das Schloss ausgewechselt werden. Und die Kabel lass ich von einem elektriker professionell flicken.

 Wenn du die Ersatzteile neu kaufst, die Rechnungen der Versicherung einreichst, bekommst du die Ersatzteile bezahlt (incl. Mehrwertsteuer). Die Arbeitskosten kannst du nach Gutachten abrechnen (ohne Mehrwertsteuer). Da sehe ich auch keine Probleme.

 

Gebrauchte Ersatzteile wirst du für dein hochwertiges Fahrzeug wohl kaum finden. Werden entsprechende Teile angeboten und passen zu deinem Fahrzeug, sind diese mit ziemlicher Sicherheit nicht legal erworben oder stammen sogar aus deinem Fahrzeug.

Zitat:

...oder stammen sogar aus deinem Fahrzeug.

Wär doch wunderbar dann passen sie wenigstens :D

Themenstarteram 25. August 2007 um 10:58

eine Sache ist mir noch unklar.. wenn dann nun vom Wiederbeschaffungswert der Restwert abgezogen wird nimmt man dann die Preise mit mwst. oder ohne bei der Rechnung?

Vielen Dank

Zitat:

Original geschrieben von chris2407

eine Sache ist mir noch unklar.. wenn dann nun vom Wiederbeschaffungswert der Restwert abgezogen wird nimmt man dann die Preise mit mwst. oder ohne bei der Rechnung?

 

Vielen Dank

 Bei welcher Rechnung ?

Themenstarteram 25. August 2007 um 14:33

ich meine wenn die Versicherung mit mir abrechnet... werden dann Restwert inkl. mwst. vom Wiederbeschaffungswert inkl. mwst abgezogen oder werden die Preise ohne mwst. genommen?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Diebstahlschaden, Schaden höher als hälfte vom Wiederbeschaffungswert