Motorrad Stunts

moin leute,

ich habe mir mal auf verschiedenen video- plattformen videos von "stuntfahrern" angesehen:
sind das eigentich speziell für sowas konzipierte maschinen oder sind das ganz normale aus den serienbaureihen, welche man auch so bei marken- firmen kaufen kann???
wieviel übung steckt da hinter???
sieht wirlich sehr spektakulär aus...
HUT AB!!!^^
MFG
lupaxy

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Mal ganz ehrlich, erlaubt hin oder her. Wer wäre denn so doof nen Wheelie neben den Cops zu machen?
Also wer sowas macht, kann auch gleich an die Scheibe klopfen und fragen ob er mal Geld loswerden darf 😰

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Was mich aber nicht daran hindert, ab und zu mal das Vorderrad zu lupfen. 😁

Ist bei einer Enduro erheblich einfacher als mit Strassenmoppeds.

Aber so wirklich auf dem Hinterrad fahren traue ich mich einfach nicht. Das muss man
eigentlich schon mit 8 auf dem BMX-Rad geübt haben, damit man das hinterher mit dem
Mopped auch sicher kann.

echt irre was dieser Chriss Pfier drauf hat. Aber bis er soweit waa ohje der hatte mindestens schon so viele blaue flecken wie das ganze forum hier zusammen^^

ich habe mal nem engischen profi zugesehen auf einer messe und er sagte, dass das wichtigste ist, dass man das bike unter kontrolle hat...

beim anheben des vorderrades sollte man die arme angewinkelt halten und nicht durchgedrückt, weil wenn dann das mopped nach hinten überfällt kann man mit durchgedrückten armen das mopped nichtmehr nach vorne drücken...

gas geben und gleichzeitig leicht hochziehen...^^
MFG
lupaxy

mit Arme durchdrücken das Mopped vorm Überschlag retten?
Den Schwachmaten hätte ich gerne mal gesehen!

Das mag für Profis gelten die permanent am Kipppuntk fahren können aber für Anfänger ist es am wichtigsten den Fuss auffer Bremse zu haben!

Und es ist weder verboten zu wheelen noch erlaubt!
Wer es besser weiß kann mir gerne den Teil der StVo zeigen wo das steht!
Dies ist nirgendwo explizit geregelt, was heißt das es einen Grauzone ist die im Ermessen eines Richters liegt!
Die Polizei spricht kein Recht, dafür haben wir Richter in Deutschland!

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@ lupaxy

... oh Mann, zu schneller Mittelfinger rechte Hand ...

Hier kannst Du ein paar Burschen sehen, die "Stunts" geübt haben:-(

http://www.youtube.com/watch?v=CjnxLd7M4bA

und was willst du mir damit jetzt sagen...o.O???
MFG
lupaxy

PS: Das video kenn ich schon...

... gar nix ! War bloß so'n Zeitvertreib ... ich gebe Dir recht, dass es klasse aussieht, wenn jemand sein Metier beherrscht, egal, um welche Technik es sich handelt (z.B. der Lufthansa-Pilot, der den Airbus in Hamburg bei Sturm-Seitenwind wieder hochgezogen hat, hat auch einen klasse Job gemacht).

@ froggy

In einem Thread weiter unten auf der 1. Seite Bikertreff hat ein Forummitglied bezgl. des Themas "Wheelie - Erlaubt oder nicht" folgende Post geschrieben, die ich hier zitiere:

Zitat:

Fahren mit Krädern auf dem Hinterrad, sog. "Wheelie".

 

Zitat:

Das Fahren eines Krades nur auf dem Hinterrad (beliebt z. B. nach Ampelstart) erfüllt für sich nicht den Tatbestand einer OWi. Eine Ahndung ist möglich im Rahmen des § 1 Abs. 2 StVO, wenn durch

die Fahrweise andere konkret behindert, gefährdet oder geschädigt werden.

 

In diesen Fällen liegen trotz Unwirksamkeit von Lenkung und Vorderradbremse keine Verstöße gegen

Brems- oder Lenkvorschriften (§§ 38, 42 StVZO) vor. Für solche Verstöße sind echte Mängel im

technischen Sinne erforderlich.

 

Gemäß BayObLG vom 24.04.1985, VRS 69/146, kann aber ein Verstoß gegen § 3 StVO vorliegen, wenn die Geschwindigkeit der durch die besondere Fahrweise eingeschränkten Reaktionsfähigkeit nicht angepasst war.

^^ also ist es weder ausdrücklich verboten noch erlaubt! 😁

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