Motorrad Probefahrt und es verkaufen
hi, ich verkaufe zur zeit mein motorrad und morgen kommt jemand vorbei der eine probefahrt machen möchte und es dann auch mitnehmen würde wenn alles passt. ich weis jetzt jedoch nicht ob er einen anhänger dabei hat oder es mit meinem kennzeichen heimfahren möchte. kann ich ihn mit meinem kennzeichen heimfahren lassen und am montag der versicherung anrufen, das ich das motorrad verkauft habe und es somit abmelden möchte.
eine weitere frage ist, was soll ich machen wenn er eine probefahrt macht
1. führerschein verlangen und schauen ob er überhaupt motorrad fahren darf
2. personalausweis bei mir behalten, während er die probefahrt macht
3. soll ich einen zettel schreiben indem steht das wenn er während der probefahrt einen unfall baut, das er den fahrzeugwert bezahlen muss und auf diesem muss er unterschreiben ?
danke und gruß
Beste Antwort im Thema
Beim Adac gibts einen Vordruck für ne Probefahrtvereinbarung:
http://www.adac.de/_mm/pdf/Probefahrtvereinbarung_33253.pdf
34 Antworten
Wenn der Käufer das Geld auf den Tisch legt, bekommt er das Motorrad, den Brief, den Schein und natürlich auch die Kennzeichen. Zugleich unterschreibt er eine Empfangsbestätigung mit km -Angabe und Uhrzeit. Er sollte auuch eine "vortrläufige Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte)" dabei haben. Er hat die Pflicht, das Motorrad innerhalb einer Woche umzumelden. Ich glaube, das steht sogar im Kleingedruckten auf dem KFZ-Schein.
Zitat:
Original geschrieben von nipczak
ok mal schauen wie das ganze abläuft, er kommt späterdanke an alle
Hi TE,
wäre nett, wenn Du mal Feedback geben würdest, ob die Maschine verkauft oder bei der Probefahrt geklaut wurde.
^^
LG
Ingo
ist nicht aufgetaucht was mich sehr verwundert hat, klang am telefon ziemlich nett der herr, an sein handy ist er auch nicht ran, ruf ihn am montag mal an und frag wie es aussieht.
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Er sollte auuch eine "vortrläufige Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte)" dabei haben.
Die vorläufige Bestätigung ist eine Nummer die du bei der Zulassungsstelle angibst, damit kann man als Privatperson herzlich wenig anfangen.
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Zitat:
Original geschrieben von 1,9lgurke
Die vorläufige Bestätigung ist eine Nummer die du bei der Zulassungsstelle angibst, damit kann man als Privatperson herzlich wenig anfangen.
Woher hast du dieses" Fachwissen " 😕
Genau das habe ich als PRIVATPERSON am MONTAG gemacht 😁
@nipczak
Woher kenne ich das nur , einiges " sichern "und nicht absagen.
Daher rührt auch die Mode beim Verkäufer wer zuerst kommt und Kohle auf den Tisch legt bekomme das Moped oder Auto.
Egal ob jemand aus München anreist oder nicht ................
Zitat:
Original geschrieben von nipczak
ist nicht aufgetaucht was mich sehr verwundert hat, klang am telefon ziemlich nett der herr, an sein handy ist er auch nicht ran, ruf ihn am montag mal an und frag wie es aussieht.
Wenn er noch Interesse hat, dann meldet er sich. Aber nachtelefonieren? Niemals.
Seit wann kommt der Knochen zum Hund? 😉
Wird sich schon noch jemand melden, der dann auch vorbeikommt...
Zitat:
Original geschrieben von huskycrosser
Woher hast du dieses" Fachwissen " 😕Genau das habe ich als PRIVATPERSON am MONTAG gemacht 😁
Wie in meinem Post unschwer zu erkennen ist, habe ich kandidatnr2 geantwortet, siehe Zitat. Mein Post bezieht sich also auf den Verkäufer als Privatperson, nicht Privatpersonen im allgemeinen. 😛
Das
@ Die vorläufige Bestätigung ist eine Nummer die du bei der Zulassungsstelle angibst, damit kann man als Privatperson herzlich wenig anfangen.
Kann man auch so lesen das es nur für Händler gemeint wäre 🙂
Aber nun ist es ja klar wie es gemeint war 🙂
hi, ich bins nochmal, morgen kommt jemand vorbei der das motorrad gleich mit einem anhänger mitnehmen würde. wenn ich das nummernschild behalte kann ich es dann abmelden gehen ? oder wie läuft der prozess dann ab ? er kommt von etwas weiter weg her, deshalb wird das "maschine bei mir lassen und er kann das nummernschild + fahrzeugbrief mitnehmen" nicht funktionieren
Dann schreibst du in den Kaufvertrag rein, wann die Übergabe stattgefunden hat (Uhrzeit!) und sagst ihm, dass er eine Woche/7 Tage zum Ummelden hat. Wenn er nicht der letzte Depp ist, wird er dann auch versuchen, sich daran zu halten*, ansonsten meldest du halt einfach deiner Versicherung, dass das Mopped umgemeldet gehört...
*so wurde das bei meinem Motorradkauf (von privat) gehandhabt, das fand ich sehr praktisch, weil ich dann nicht mit einem doofen Überführungs/Kurzzeitkennzeichen rummachen musste, sondern einfach nach Hause gefahren bin (in meinem Fall sogar in Etappen mit Übernachtung) und die Kiste angemeldet habe.
Zitat:
Original geschrieben von nipczak
hi, ich bins nochmal, morgen kommt jemand vorbei der das motorrad gleich mit einem anhänger mitnehmen würde. wenn ich das nummernschild behalte kann ich es dann abmelden gehen ? oder wie läuft der prozess dann ab ? er kommt von etwas weiter weg her, deshalb wird das "maschine bei mir lassen und er kann das nummernschild + fahrzeugbrief mitnehmen" nicht funktionieren
Du brauchst zum Abmelden auf jeden Fall den Brief, den Schein und das Nummernschild, also die kompletten Papiere. Mit dem Nummernschild allein kannst du das Motorrad nicht abmelden, sonst würden ja haufenweise Scherzbolde anderen Leuten die Schilder abschrauben und ihre Fahrzeuge abmelden. Wenn das Kfz nicht wieder zugelassen werden soll (Verwertung, Verschrottung), brauchst du entweder einen Verwertungsnachweis (vom Verwerter) oder einen Kaufvertrag.
Zitat:
Original geschrieben von 1,9lgurke
Motorradkauf war bei mir bisher immer so, das nach Zahlung von Geld ich Fahrzeugbrief und -schein bekommen habe, mit dem Nummernschild des Verkäufers nach Hause gefahren bin und am nächsten Tag zur Zulassungsstelle ummelden. Du musst also theoretisch gar nichts abmelden, das passiert automatisch wenn der Käufer ummeldet. Ist aber wieder ne Vertrauenssache, da der Käufer auch ein paar Wochen mit deiner Versicherung rumgurken könnte.
So hab ich es auch mal gemacht. Zu zweit mit dem Auto von Berlin nach Nürnberg. Dort ist mein Kumpel zur Probe gefahren und ich bin als Pfand da geblieben 🙂, dann wurden wir noch auf einen Tee eingeladen und haben das finanzielle/vertragliche gemacht. Kumpel ist dann mit den Unterlagen und Nürnberger Kennzeichen des Vorbesitzers nach Berlin gefahren und ich mitm Auto hinterher. Versicherungskarte für das Mopped hatte er glaube ich schon früher, ist ja kein Akt mehr heutzutage mehr sich diese Nummer von seinem Versicherungsmenschen zumailen zu lassen. In Berlin hat er es dann normal auf sich umgemeldet.
Wenn er mit dem Hänger kommt kann er das genauso machen. Oder du mußt eben Nummernschild und Fahrzeugbrief behalten, und ihm den Brief dann per Post nachschicken. Wär mir als Käufer aber eigentlich etwas zu blöd, weil man ja sowieso auf die Zulassungsstelle muss und man dem Verkäufer den Weg ersparen kann. Ich würds aber in jedem Fall im Vorfeld abklären, wie ihr das machen wollt, wenn er von weiter weg kommt.
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Wenn der Käufer das Geld auf den Tisch legt, bekommt er das Motorrad, den Brief, den Schein und natürlich auch die Kennzeichen. Zugleich unterschreibt er eine Empfangsbestätigung mit km -Angabe und Uhrzeit. [...]
Dito bei mir. Hat bisher immer problemlos geklappt.
ABER: Ist auch ganz klar vom Käufer abhängig. Wenn schon das Gespräch ein wenig zäh verläuft und er z.B. zwei vereinbarte Termine platzen lassen hat -> dann würde ich ihm das Fahrzeug nur abgemeldet übergeben und er soll selbst für Kurzzeitkennzeichen sorgen.
Grüße, Martin