Motorrad mit deutscher Zulassung dauerhaft in Italien fahren
Hallo in die Gruppe
Ich habe ein Haus in Italien gekauft und möchte meine Indian mitnehmen und zukünftig nur dort fahren. Mein Hauptwohnsitz bleibt Deutschland. Hat hier jemand Erfahrung in Punkto TÜV etc. ?
Danke Euch
Helmut
30 Antworten
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 27. August 2023 um 11:22:03 Uhr:
Wenn der regelmäßige Standort in Italien ist darf man aber auch nicht ewig mit deutschen Kennzeichen rum fahren. Wenn die örtliche Polizei das (auffällige) Motorrad dann öfter sieht droht da auch Ärger.
Ein deutscher darf ohne Aufenthaltserlaubnis 3 Monate in Italien bleiben, sein Fahrzeug doppelt so lange. 😉
Ist ne echte Zwickmühle:
-ohne "residenza" keine reguläre Anmeldung des Fahrzeugs in IT
-aber auch keine "residenza" weil Lebensmittelpunkt nicht in IT (z.B. bei Berufstätigkeit in DE)
-gleichzeitig aber Ummeldungspflicht nach 12 Monaten Aufenthalt des Fahrzeugs in IT (Art. 132 Codice di Strada)
Möglichkeit 1: Das Fahrzeug verläßt IT regelmäßig wieder
Möglichkeit 2: Kennzeichen "EE", gültig immer nur <12Monate
In welcher Gegend wird das denn sein? Das Bike ist natürlich nicht unauffällig und in Verbindung mit einem deutschen Kennzeichen je weiter südlich umso mehr.
Am Gardesee geht sie Story mit der regelmäßigen Heimfahrt vielleicht noch durch. Hinter Florenz zunehmend weniger. Da wo ich sehr oft bin (Südende Lazio, halber Weg Rom-Neapel) sind sind bei dem Thema empfindlich und setzen das rigoros durch.
PS: was sagt eigentlich die deutsche Versicherung zu dauerhaft ausländischem Aufenthalt. Ist das gedeckt?
Zitat:
Ein deutscher darf ohne Aufenthaltserlaubnis 3 Monate in Italien bleiben, sein Fahrzeug doppelt so lange. 😉
Welche Art von Aufenthaltserlaubnis soll das sein, die ein Deutscher in Italien braucht?
Zitat:
@MvM schrieb am 27. August 2023 um 12:28:21 Uhr:
Ein deutscher darf ohne Aufenthaltserlaubnis 3 Monate in Italien bleiben, sein Fahrzeug doppelt so lange. 😉
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Seit wann brauchen wir innerhalb der EU eine Aufenthaltserlaubnis? Wir dürfen wohnen und arbeiten wo wir wollen.
... naja, wenn man 20 Ajhre in der Zeit stehen bleibt ... ist wie mit validen nachrichtengucken ... machen viele nicht mehr ... und eigenrecherche noch weniger. Ok, wir schweifen ab. EOD dazu.
Zitat:
@Bulwey schrieb am 30. August 2023 um 16:04:33 Uhr:
Seit wann brauchen wir innerhalb der EU eine Aufenthaltserlaubnis? Wir dürfen wohnen und arbeiten wo wir wollen.
Eine Erlaubnis braucht man nicht man hat das Recht im EU Ausland zu leben. Aber genau wie in Deutschland hat man eben auch die Pflicht sich dort dann anzumelden wo man hauptsächlich lebt.
Und ebenso mussen Fahrzeuge dort angemeldet werden wo so ihren Regelmäßigen Standort haben.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 30. August 2023 um 21:32:49 Uhr:
Eine Erlaubnis braucht man nicht man hat das Recht im EU Ausland zu leben. Aber genau wie in Deutschland hat man eben auch die Pflicht sich dort dann anzumelden wo man hauptsächlich lebt.
Und genau das ist bei einem Ferienhaus eben nicht das Ferienland, sondern das Heimatland.
Zitat:
Und ebenso mussen Fahrzeuge dort angemeldet werden wo so ihren Regelmäßigen Standort haben.
Wer sagt das? Und wie soll das gehen, wenn der Halter dort eben gar nicht gemeldet ist und - wie am Beispiel Italien - deshalb auch keine Zulassung vornehmen kann?
Ich bin gerade in einem Ferienhaus in Italien. Der Vermieter hat mich anmelden müssen, obwohl ich nur vorübergehend dort bin.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 31. August 2023 um 16:12:28 Uhr:
Ich bin gerade in einem Ferienhaus in Italien. Der Vermieter hat mich anmelden müssen, obwohl ich nur vorübergehend dort bin.
Aber doch nicht mit einer Residenza. Das ist etwas vollkommen anderes.
Zitat:
@Beethoven schrieb am 31. August 2023 um 15:51:41 Uhr:
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 30. August 2023 um 21:32:49 Uhr:
Eine Erlaubnis braucht man nicht man hat das Recht im EU Ausland zu leben. Aber genau wie in Deutschland hat man eben auch die Pflicht sich dort dann anzumelden wo man hauptsächlich lebt.Und genau das ist bei einem Ferienhaus eben nicht das Ferienland, sondern das Heimatland.
Zitat:
@Beethoven schrieb am 31. August 2023 um 15:51:41 Uhr:
Zitat:
Und ebenso mussen Fahrzeuge dort angemeldet werden wo so ihren Regelmäßigen Standort haben.
Wer sagt das? Und wie soll das gehen, wenn der Halter dort eben gar nicht gemeldet ist und - wie am Beispiel Italien - deshalb auch keine Zulassung vornehmen kann?
Der Italienische Staat will zurecht das Fahrzeuge die dauerhaft im Land sind auch dort angemeldet und versichert sind.
Ist in Deutschland nicht anders.
Ob wie das gemacht werden soll wenn der Eigentümer eben nicht dort gemeldet ist muss man vor Ort klären.
Man muss ja auch Strom und Müll anmelden.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 31. August 2023 um 19:08:10 Uhr:
Der Italienische Staat will zurecht das Fahrzeuge die dauerhaft im Land sind auch dort angemeldet und versichert sind.
Ist in Deutschland nicht anders.
Glaube ich Dir gerne und könnte ich auch nachvollziehen, aber wo ist das gesetzlich geregelt?
Das hat der @pivili bereits weiter oben geschrieben: Articolo 132 Codice della Strada - Circolazione dei veicoli immatricolati negli Stati esteri.