Motorrad Kauf + Überführung

Tach auch,
ich werde mir am Samstag wahrscheinlich eine Kawasaki ZZR-600 kaufen.
Nun ist mir es aber nicht ganz klar wie ich das Motorrad zu mir bekomme.

Also ich bin 19 Jahre alt, also muss ich noch gedrosselt fahren, das Moped ist aber offen.
Das nachhause fahren übernimmt mein Vater da er offen fahren darf.

Nun zu den Fragen was brauche ich um das Motorrad zu Überführen, und was kostet das ungefähr?

Überführungskenzeichen?
Versicherungs-Deckungskarte?

Danke schon mal im voraus!!

Beste Antwort im Thema

Geh zur Versicherung, lass dir ein Kurzzeitkennzeichen ausstellen. Hat bei meiner 30 Euro plus 10 für das Kennzeichen, was man danach wegschmeissen kann, gekostet... Dann hast du vier Tage Zeit, zu fahren. Wenn das gleiche Moped dann innerhalb einer bestimmten Zeit zugelassen wird, werden die 30 Euro verrechnet, zumindest bei meiner Versicherung.

Gruß Stefan

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Zitat:

Original geschrieben von MacGyverDTH


Ich hätte dazu auch mal eine Frage:

Wie ist das wenn ich ein Motorrad gebraucht kaufe welches noch auf den alten Halter angemeldet ist und ich dieses nach dem Kauf gleich zu mir nach Hause fahren möchte. Dazu lasse ich die Nummernschilder einfach am Motorrad dran und fahre nach Hause um es dort dann sofort ab / umzumelden. Soweit sollte das ja kein Problem sein.
Was ist aber wenn auf dieser Nachhausefahrt etwas passiert ? Wer zahlt den Schaden am eigenen Motorrad und den Schaden der bei anderen evtl. passiert ist ? Kennt sich da jemand aus ?

Gehen wir mal davon aus, dass der Vorbesitzer sein Motorrad haftpflichtversichert hat und dass du am Unfall Schuld bist. Dann wird die Versicherung, die der Vorbesitzer abgeschlossen hat, den Schaden zahlen, den du beim Unfallgegner verursacht hast. Den Schaden am eigenen Motorrad zahlst du selbst. Kitzelig könnte die Sache mit dem Schadensfreiheitsrabatt werden. Wenn der Verkäufer wegen des Schadens, den du verursacht hast hochgesuft wird, hat er einen Anspruch darauf, dass du ihm diesen Schaden zahlst. Und die Versicheung wird sich eventuell auch ansehen, wie viel Zeit zwischen Kauf und Ummeldung verstrichen ist. Wenn du den Unfall tatsächlich auf der Überführungsfahrt gemacht hast, oder wenn du am Sonntag die Maschine nach hause gefahren hast und am Montag auf dem Weg zur Zulassungsstelle einen Satz gebaut hast, wird es keine Probleme geben. Wenn du aber nach dem Kauf erst mal eine Woche mit dem Hobel herumgefahren bist, dann wird dich die Versicherung eventuell in Regress nehmen, schließlich hast du keinen Beitrag gezahlt. Abe auch dieser Regress ist limitiert, ich habe mal was von 5.000 Euro gehört.

Die sicherste Methode ist in der Tat etwas unständlich:
Der Verkäufer meldet das Fahrzeug ab, dann liegen alle Formulare (inkl. der Abmeldebescheinigung) vor, daß es der neue Halter anmelden kann.
Nur ist das Fahrzeug ohne Zutun dann bis zur Neuanmeldung nicht fahrbar.

Ein Kumpel von mir meinte, man könne seiner Versicherung auch mitteilen, dass der Käufer das Fahrzeug mit dem Nummernschild des Verkäufers überführt. Wie das dann im Falle eines Unfalls geregelt wird, weiß ich nicht.

Also das mit dem zweimal hinfahren (erst kaufen, dann anmelden und abholen) möchte ich eigentlich nicht machen weil es über 2 Stunden Fahrt sind (eine Strecke). Deshalb will ich es irgendwie anders lösen das ich das Motorrad gleich nach Hause fahre falls ich es kaufen sollte...

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Zitat:

Original geschrieben von Pokkeherrie



Zitat:

Original geschrieben von Suburbanix


Geh zur Versicherung, lass dir ein Kurzzeitkennzeichen ausstellen. Hat bei meiner 30 Euro plus 10 für das Kennzeichen, was man danach wegschmeissen kann, gekostet... Dann hast du vier Tage Zeit, zu fahren. Wenn das gleiche Moped dann innerhalb einer bestimmten Zeit zugelassen wird, werden die 30 Euro verrechnet, zumindest bei meiner Versicherung.

Gruß Stefan

So war es bei mir auch, hab mir so'ne evb-Nr. für Kurzzeitkennzeichen von meiner Versicherung geben lassen, dann beim StVkA das Kennzeichen geholt (11,-€ Gebühr+7,50€ für's Kennzeichen) und hatte dann 5 Tage Zeit, das Möp probe zu fahren und zu überführen. Da ich das Bike anschließend gekauft und bei der Versicherung hab versichern lassen, hat die Versicherung dies mit dem normalen Beitrag berechnet, sprich, so als wenn ich es 5 Tage früher angemeldet hätte. Wenn ich das Möp allerdings nicht anschließend bei dieser Versicherung hätte versichern lassen, hätte das glaub' ich 89,-€ gekostet.

Zitat:

So war es bei mir auch, hab mir so'ne evb-Nr. für Kurzzeitkennzeichen von meiner Versicherung geben lassen, dann beim StVkA das Kennzeichen geholt (11,-€ Gebühr+7,50€ für's Kennzeichen) und hatte dann 5 Tage Zeit, das Möp probe zu fahren und zu überführen. Da ich das Bike anschließend gekauft und bei der Versicherung hab versichern lassen, hat die Versicherung dies mit dem normalen Beitrag berechnet, sprich, so als wenn ich es 5 Tage früher angemeldet hätte. Wenn ich das Möp allerdings nicht anschließend bei dieser Versicherung hätte versichern lassen, hätte das glaub' ich 89,-€ gekostet.

Bekommt man das Kurzzeit - Kennzeichen dann direkt von der Zulassungsstelle oder muß man dann auch noch zu so einem Nummernschild-Laden gehen ? Habe von meiner Versicherung auch so ne Nummer bekommen um mir eins zu holen (hatte zwar nur gefragt was sowas kostet, aber die haben eben gleich so ne Nummer mitgeschickt). Ich denke ich werde das dann mit diesem Kurzzeitkennzeichen machen, dann bin ich auf der sicheren Seite. Wenn ich das Motorrad halt nicht kaufe sind die 80 Euro futsch, aber das Risiko muß ich halt eingehen.

Nee, das Kennzeichen musst Du, wie bei den anderen auch, von so'nem Laden pressen lassen. Bei uns im StVkA sind aber direkt 2 von diesen Läden drinne.
Und was auch wichtig ist, die evb-nr. muss für ein Motorrad-Kurzzeitkennzeichen ausgestellt sein !!!

OK, danke für die Infos !
Gruß, Mac

Ich habe grad so einen Fall:
Ich habe ein Motorrad gekauft und es am Kauftag (um genau zu sein 25 Minuten nach Kaufzeitpunkt) zu Schrott gefahren. Nicht umgemeldet, nicht versichert, kein Kurzzeitkennzeichen. Einfach das vom Verkäufer zum überführen.
Bin bei Regen ausgerutscht und in einer Autobahnauffahrt zuerst umgefallen und dann in den Vordermann gerutscht.
Die Haftpflicht des Verkäufers springt hier ein da man bei Kauf von Privat auch die Versicherung "mit kauft".
Die Versicherer verzichten hier nur im Normalfall darauf Beiträge vom Käufer zu erheben da im Normalfall die Ummeldung binnen 7 Tagen erfolgt und dann neu versichert wird.
Tja, in meinem Fall erfolgt keine Ummeldung mehr, nur noch Verschrottung...
Wurde mir so erklärt, bestätigt und zugesichert von:
Straßenverkehrsamt (Marl), Provinzial, HUK und Advocard.

Wenn ich jetzt wochenlang mit rumgefahren wäre sähe das wahrscheinlich schon wieder ganz anders aus, aber so rum Glück gehabt. Und wenn deshalb am Ende jetzt bei mir irgendwelche Prozente steigen, auch scheissegal.
Lediglich das Motorrad kann ich unter dem Poste "Dumm gelaufen" abschreiben.

Trotzdem der Tipp: Um die Nerven aller beteiligten zu schonen MINDESTENS 2 mal fahren. Ein mal zur Probefahrt und ein mal zur Abholung. Zwischendrin kann man Papiere und Kennzeichen zur Ummeldung als versichertes Einschreiben verschicken. Mach ich ab jetzt auf jeden Fall immer... Ich vermute nämlich das ich mit der "übernommenen" Versicherung auch noch mein Späßchen haben werde.

(Ja, ich weiß, Thread-Nekromant, aber bei Google ist der hier ganz vorn mit dabei und ich hoffe meine Info kommt so noch jemandem zugute.)

Zitat:

@Technomancer schrieb am 28. August 2015 um 18:39:08 Uhr:


Ich vermute nämlich das ich mit der "übernommenen" Versicherung auch noch mein Späßchen haben werde.

Den Spaß hat vor allem der, von dem Du die Versicherung übernommen hast - der geht in den Prozenten nämlich rauf. Wenn Du Pech hast, verkklagt er Dich auf Schadensersatz....

Ich hatte Glück. Bar bezahlt Verträge gemacht alles in Empfang genommen und auf seiner Versicherung und Kennzeichen heim gefahren.
Habe mich schriftlich verpflichtet innerhalb von 5 tagen das Motorrad umzumelden.

Das ist für den Käufer einer der angenehmsten Wege und unangenehmsten Wege für den Verkäufer. War sehr nett.

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