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Auto verkauft, Käufer hat Unfall, Auto nicht noch nicht umgemeldet.

Ich habe grad so einen Fall: Ich habe ein Motorrad gekauft und es am Kauftag (um genau zu sein 25 Minuten nach Kaufzeitpunkt) zu Schrott gefahren. Nicht umgemeldet, nicht versichert, kein Kurzzeitkennzeichen. Einfach das vom Verkäufer zum überführen. Bin bei Regen ausgerutscht und in einer Autobahnauffahrt zuerst umgefallen und dann in den Vordermann gerutscht. Die Haftpflicht des Verkäufers springt hier ein da man bei Kauf von Privat auch die Versicherung "mit kauft". Die Versicherer verzichten hier nur im Normalfall darauf Beiträge vom Käufer zu erheben da im Normalfall die Ummeldung binnen 7 Tagen erfolgt und dann neu versichert wird. Tja, in meinem Fall erfolgt keine Ummeldung mehr, nur noch Verschrottung... Wurde mir so erklärt, bestätigt und zugesichert von: Straßenverkehrsamt (Marl), Provinzial, HUK und Advocard. Wenn ich jetzt wochenlang mit rumgefahren wäre sähe das wahrscheinlich schon wieder ganz anders aus, aber so rum Glück gehabt. Und wenn deshalb am Ende jetzt bei mir irgendwelche Prozente steigen, auch scheissegal. Lediglich das Motorrad kann ich unter dem Poste "Dumm gelaufen" abschreiben. Trotzdem der Tipp: Um die Nerven aller beteiligten zu schonen MINDESTENS 2 mal fahren. Ein mal zur Probefahrt und ein mal zur Abholung. Zwischendrin kann man Papiere und Kennzeichen zur Ummeldung als versichertes Einschreiben verschicken. Mach ich ab jetzt auf jeden Fall immer... Ich vermute nämlich das ich mit der "übernommenen" Versicherung auch noch mein Späßchen haben werde. (Ja, ich weiß, Thread-Nekromant, aber bei Google ist der hier ganz vorn mit dabei und ich hoffe meine Info kommt so noch jemandem zugute.) P.S. Im Endeffekt steigt hier wohl weder die SF des Verkäufers (Weil Zeitpunkt im Vertrag und er es nicht war) noch belastet das einen meiner Autoverträge bei einem anderen Versicherer, ich muss nur für die paar Tage vom Kauf bis zur Verschrottung (Abmeldung erfolgt durch Schrotti am Montag oder Dienstag) theoretisch die Versicherung bezahlen. Die Überführungsfahrt selbst ist auch zum Glück noch komplett und diskussionsunwürdig innerhalb jeglicher möglicher Kulanzzeiten und Fristen - haben mir die Versicherungen bestätigt.