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Motorrad kauf eine Yamaha r1 Bj.99

Yamaha YZF R1
Themenstarteram 25. August 2017 um 8:59

Hallo Leute möchte mir eine yam r1 Bj.1999 32 000 km sehr gepflegt erstbesitz kein Ring Betrieb und alles Orginal kaufen.Meine Frage an euch auf was muss ich achten und wie standhaft sind die Motoren wie ist das Bike so,habe eine zxr6 zuvor gehab danach eine zxr9 Bj.99 bitte um Info danke

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44 Antworten
Themenstarteram 29. August 2017 um 5:31

Hallo Freunde Danke für die Info habe sie gekauft die Yamaha R1Bin aber auf was gestoßen was mich ein bisschen besorgt habe mir zu Hause den Typenschein angesehen und musste feststellen das mein r1 Bj.99 im Typenschein mit 73 kw drin steht aber laut Herseller sie 110 kw haben müsste also ist sie gedrosselt oder was und wen ja wie kann ich sie wieder aufmachen um volle Leistung zu bekommen bitte um Info Danke ps.mir kommt sie nicht vor als ob sie gedrosselt ist dafür geht sie zu brutal

am 29. August 2017 um 13:24

Frag doch einfach den ehemaligen Besitzer , der wird es wissen. Wenn sie 150 Pferde hat musst du auf jedenfalls noch mal zum TÜV und die Pferdchen eintragen lassen. Der Versicherung musst du es dann auch melden.

Zitat:

@Miro-R1 schrieb am 29. August 2017 um 07:31:55 Uhr:

Hallo Freunde Danke für die Info habe sie gekauft die Yamaha R1Bin aber auf was gestoßen was mich ein bisschen besorgt habe mir zu Hause den Typenschein angesehen und musste feststellen das mein r1 Bj.99 im Typenschein mit 73 kw drin steht aber laut Herseller sie 110 kw haben müsste also ist sie gedrosselt oder was und wen ja wie kann ich sie wieder aufmachen um volle Leistung zu bekommen bitte um Info Danke ps.mir kommt sie nicht vor als ob sie gedrosselt ist dafür geht sie zu brutal

Was meinst Du mit Typenschein?

Die Zulassung?

Wenn die entdrosselt wird, hat die weder Zulassung und auch keinen Versicherungsschutz..mehr!

So ganz richtig ist das leider nicht.

Das ist nicht mal ein bisschen richtig.

dann stellt doch mal richtig..wenn ihr denn könnt!

Argumentieren ist immer besser, als komische..indirekte.. Bemerkungen zu machen!!

Die kiste ist auf jeden fall haftpflichtversichert. Der TS kann und wird von der versicherung, glaube bis 5000€ in regress genommen.

Beim unfall ist der unfallgegner also versichert...

Was mit deinen eigenen krankenhauskosten etc ist, weiss ich nicht...

das Ding hat keine Zulassung, also erlischt der Versicherungsschutz!

Das wird bei ner TÜV-Untersuchung auffallen..

Ich würde die Büchse zurück geben..wenn´s denn noch geht!

Ob erloschen bei diesem punkt oder nicht, die Haftpflicht springt ein.

Zudem wurden einige punkte der strafen geändert. Fahren ohne killer führt zudem nicht mehr automatisch zum erlöschen der BE.

Seine offene kiste gibt es so mit einer BE. Deshalb werden solche punkte so nicht mehr abgestraft.

Sollte er so erwischt werden und man wirft ihm das mit der BE vor, so ist er mit 50€ ohne punkte dabei... Nicht sonderlich viel...

Bitte, belege diesen Unsinn - das kannst du nicht!

Was du meinst, ist eine Strafe wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis..durch Veränderung..Entdrosselung usw.!

Durch das Erlöschen der Betriebserlaubnis wird der Versicherungsschutz verwirkt und es tritt die Versicherung nicht mehr ein - weil eben der Versicherungsschutz fehlt!!

 

https://www.kennzeichenbox.de/.../erloschene-Betriebserlaubnis

Das sind zwei verschiedene Vorgänge..die jedoch in unmittelbarem Zusammenhang stehen - rechtlich!

Auf diesen Halter/Maschine bezogen bedeutet es, dass er im Falle eines Unfalles keinerlei Versicherungsschutz hätte -

falls die Maschine überhaupt entdrosselt ist..das ist bisher ja ungeklärt!

Deine seite geht nicht.

Im netz findest du nur alte sachen. Du musst was finden, was nach dem neuen bussgeldkatalog geht.

Aber nochmal, selbst wenn die BE erloschen ist. Versicherungsschutz für den unfallgegner besteht!!

glaub was du willst..das sind Kinderreien..

es geht nicht ums Bußgeld, sondern um Wegfall des Versicherungsschutz nach Erlöschen der Betriebserlaubnis!

Ruf doch beim TÜV, Polizei oder auch Versicherung an..diese werden dir auch den entsprechenden § nennen, nach dem das verfolgt wird!

Ich werde mich zu deinem Blödsinn nicht mehr äußern, da du unfähig bist den Sachverhalt richtig zu erfassen!

Dann habe ich endlich ruhe. Danke!

Die Versicherung muss erst mal einspringen und holt sich die Kosten vom Versicherten zurück, ist aber mit Anwalt und viel Zeit verbunden, ich hatte den Fall schon mal und musste einen Anwalt einschalten, weil die Versicherung erst nicht haften wollte.

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