Motorrad in Italien beschlagnahmt - Motorrad darf nach 4 Wochen umgestellt werden

Sammel 996

Hi Leute,

ihr habt ja sicher schon davon gehört, das die Italiener Motorräder 3 Monate beschlagnahmen wenn etwas nicht passt....ich hatte das Glück.
will jetzt auf den Grund nicht eingehen, meine Frage ist folgende...

das Motorrad wird insgesamt 3 Monate beschlagnahmt aber nach 4 Wochen kann man das Motorrad wo anders hinstellen wenn man z.B. einen Wohnsitz dort hat oder bei einem Hotel das Motorrad unterstellen will. Der Hintergrund ist der, wenn man das Motorrad umstellt zahlt man für die restlichen 2 Monate keine Unterstellkosten...

so jetzt sind die 4 Wochen rum ich hab auch schon alles beantragt Freitag hol ich mein Motorrad ab und stell es zu unserem Haus hin, ich muss der Polizei die Anschrift geben, wo das Motorrad dann stehen wird, damit sie jederzeit nachschauen können.
ich darf das Motorrad aber nicht fahren.

so jetzt kommt der interessante Teil....weis jemand welchen Folgen es hat, wenn ich das Motorrad mit nach Deutschland nehme und die lieben Polizisten schauen mal nach, ob das Motorrad noch am Haus steht...und dann steht es aber nicht mehr da 🙂 1. lass ich es nur ungern am Haus stehen. 2. ich will fahren!!!

vlt kann mir jemand weiterhelfen, danke

Beste Antwort im Thema

ähhh?
du willst jetzt nicht wissen dass du ein Problem hast?
ok.. mach weiter so und immer schön am Limit... - bis es Weh tut...
sorry für OT
Wegen Leuten wie dir werden die Kulanten Regelungen mal abgeschafft dann darf man 3 Monate blechen...
Hut ab
Merk und Schmerzbefreit....
aus gehabten Schaden nichts gelernt....+ein schönes Lied

MAch weiter und lass dich erwischen und sag uns was es kostet....

Alex

46 weitere Antworten
46 Antworten

Noch ein Tipp:
war bei uns auch schon.. du wurden 10 jungs rausgezogen die an einer Rally quer durch Europa gefahren sind....
Da sagte einer der "Geschädigten" (Täter oder Vollpfosten würde es eher treffen):
ihr könnt mir garnicht soviele Autos wechnehmen wie ich in einer Stunde beschaffen kann....

wetten doch hat der Polizist gesagt und hat ihn erstmal auf dass Revier mitgenommen, wegen einer Ankündigung einer Straftat...
nach 36 stunden durfte er sein Nächstes Auto holen... die anderen waren "uneinholbar" weg

Also Jetzt der Tipp für dich: kaufe dir einfach noch 2-3 Motorräder...
Geld scheinst du genug zu haben und Angst nicht zu kennen!

und dann wenn die keinen Platz mehr für deine Motorräder haben werden sie reumütig bei dir angekrochen kommen dass du deine Motorräder wieder abholst.

Ich finde die Idee nicht schlecht - für manche Verstöße die Kiste wechnehmen 3 monate ist ne gute Zeit denk ich mal!
Und wenn man als Bewohner eines Landes weiß wie die Strafen sind- WÜRDE ICH mich einfach dranhalten und / oder
die Strafe dann als Lehrgeld verbuchen. EIne weiter Illegale Strafe die MITSICHERHEIT nicht billig sein dürfte wäre mir zu doof!
Vielleicht wird ja dann die Maschine Endgültig aus dem Verkehr gezogen und "verwertet" dass wäre ein Spaß

- ich kann mir aber vorstellen dass die Polizei aber dein Nummernschild abschraubt!

Dass da einer in 2 monaten mal vorbeischaut- dürfte klar sein! Ein Junger Mensch muss sich was trauen
In diesem Fall ist es aber glatter Selbstmord

mfg Alex

PS es kann dass die Beiträge von mir Spuren von Ironie aufweisen...- dies ist gewollt!!!
das anwenden meiner Ratschläge erfolgt auf EIGEN Gefahr

Es ist immer das selbe, erbämliche Theater. Einer weiss genau was verboten ist - tut es trotzdem - und wenn er erwischt wird geht das grosse Heulen über die ungerechte Welt los.😁
Zuerst einen auf Outlaw machen und dann keine Eier in der Hose haben um die folgen zu tragen.......

Lass das Teil stehen und mach deine Rechnung gerade. Alles andere ist Bullshit!

Ich hab mich zunächst auch gefragt, was zur Hölle man anstellen muss, damit eine europäische Behörde einem das Fahrzeug beschlagnahmt. Ich bin beim ADAC fündig geworden und durfte feststellen, dass es in Italien ausreicht, beim Mopped fahren keinen Helm oder einen Helm zu tragen, der nicht der ECE-Norm entspricht.
Zitat:
Ein Verstoß gegen die Helmpflicht wird mit einem Bußgeld von 78 bis 311 Euro geahndet. Zusätzlich zur Geldbuße wird gemäß Art. 171 Abs. 3 Codice della Strada das Fahrzeug für einen Zeitraum von 60 Tagen beschlagnahmt; bei einem erneuten Helmpflichtverstoß innerhalb von zwei Jahren erfolgt dagegen eine 90-tägige Beschlagnahme / Sicherstellung.

Wer beim einhändigen oder freihändigen Fahren erwischt wird, oder einen Fuß von den Rasten nimmt, dem blüht dasselbe. Bei Motorrad Wiki habe ich das gefunden:

Italien fiel in letzter Zeit durch besonders harte Gesetze auf. So können Motorräder beschlagnahmt und vernichtet werden, wenn der Fahrer ohne Helm unterwegs ist, oder während der Fahrt eine Hand vom Lenker oder einen Fuß von den Rasten nimmt. Mittlerweile wurde daraus nur eine vorübergehende Beschlagnahmung.

Das bedeutet, dass man noch von Glück sagen kann, wenn die das Mopped nicht gleich durch die Schrottpresse jagen. Im Übrigen darf das Motorrad -wenn ich den Text richtig interpretiere - auch dauerhaft beschlagnahmt werden, man sieht es also u.U. nie wieder.

Ich bin dem TE recht dankbar, denn diese Umstände, ja Lappalien, wegen derer die Azzurri einem die Karre wegnehmen, hätte ich nicht gewusst und wär im Traum nicht drauf gekommen, dass es gleich bestraft wird, wenn ich mal die linke Hand vom Lenker nehme, wie wenn ich besoffen fahre. Zwar kann ich für mich ausschließen, dass ich alkoholisiert Motorrad oder Auto fahre, ebensowenig würde ich mich ohne steifen Hut aufs Mopped setzen, aber die Hand vom Lenker nehmen oder die Füße mal entspannt baumeln lassen - durchaus.

Was passiert, wenn man Dich dabei erwischt, wie Du das beschlagnahmte Motorrad entfernst, ist klar: Das Motorrad ist dann für immer weg. Glückt die "Entführung", solltest Du Dich in Italien nie wieder blicken lassen. Die Unterscheidung zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten gibt es dort nämlich m.W. nicht. Die lochen Dich dann gnadenlos ein, wenn Sie irgendwann Deine Personalien feststellen (die Franzosen übrigens auch)

In Deutschland kann ein Fahrzeug ebenfalls als Tatmittel beschlagnahmt und eingezogen werden. Das beschränkt sich jedoch auf Fahrzeuge, die zur Begehung von Straftaten verwendet werden. Das muss nicht das Fluchtfahrzeug eines Bankraubs sein (ich hatte mal so eine GSX-R 750, die mein Händler von der Staatsanwaltschaft ersteigert hatte), es reicht eine Trunkenheitsfahrt (Wiederholungsfall)

Bei OWis in D nicht, aber wir sind ja thematisch in Italien und da gibts das so nicht. So kommt das dann wohl zustande. Ich finde das auch maßlos übertrieben, aber erstens weiß ich de facto ja nicht, welche Tat der Beschlagnahme zu Grunde lag und zweitens muss ich die Gesetze des Landes, in das ich einreise, akzeptieren. Mit nackten Möpsen an einem türkischen Badestrand flanieren, würde ich auch keiner Urlauberin raten. In Amerika gibts eine Bestimmung, nach der dicke Weiber keinen Bikini tragen dürfen.

Außer einem Fachanwalt, der Geld kostet, kann Dir evtl. der ADAC weiterhelfen. Oder Du schreibst mal eine PN an das MT-Mitglied "huskycrosser". Mein Freund husky hat mir mal ein Bild von seinem Dienstwagen geschickt. Der war schnell, hellblau und es stand "Carabinieri" drauf.

Ich habe da mal eine Frage, etwas offtopic:
Halten sich die einheimischen denn penibel an die Regeln?
Oder wird seitens der Polizei verstärkt bei den Ausländern darauf geachtet?

Bei mir gehören die Füße während der Fahrt auf die Rasten, ebenso die Hände an die Lenkergriffe. Aber es kommt durchaus vor, daß ich mir mal die Nase kratze oder die eingeschlafenen Hände ausschüttle. Hat nichts mit Ausgelassenheit zu tun.
Was ich damit sagen möchte ist, daß die strafbaren Handlungen in Italien durchaus im Einklang mit der Verkehrssicherheit stehen können.

Ähnliche Themen

Die strafbare Handlung steht auf gar keinen Fall im Einklang mit der Verkehrssicherheit. Das wäre paradox. Die vorgeschriebene Handlungsweise dient der Verkehrssicherheit. Deshalb werden Verstöße dagegen geahndet.
Es stellt sich auch nicht die Frage, ob dieses Verbot gerechtfertigt ist. Es stellt sich die Frage, ob die daraus resultierenden Maßnahmen noch verhältnismäßig sind.
Der TE hat das alles allerdings nie in Frage gestellt. Er wollte nur wissen, was geschieht, wenn er sein Motorrad der staatlichen Beschlagnahme entzieht.
Im Gegensatz zur Handhabung in Deutschland geben die italienischen Behörden dem betroffenen Fahrzeughalter ja die Möglichkeit selbst zu bestimmen, wo die beschlagnahmt Sache verwahrt wird, wie man hört auch aus Kostengründen.
Wenn ich in D eine Sache beschlagnahme, sei es als Beweis- oder Tatmittel kommt diese in amtliche Verwahrung und bleibt dort, bis StA oder ein Gericht über den Verbleib, Einziehung zu Gunsten der Staatskasse (wird dann versteigert) oder Rückgabe entscheiden. Da hat der "Täter" oder ein Beauftragter keine Chance dran zu kommen.

Die italienische "Straßenverkehrsordnung" gilt für alle, auch die Italiener. Alles Andere wäre verfassungswidrig. Dass Ausländer schneller mit Einziehungsmaßnahmen belegt werden, liegt auf der Hand: Sind sie über die Grenze, kommt man nur schwer an sie heran. Auch bei uns müssen Ausländer z.B. Kautionen hinterlegen, oder man nimmt ihnen im Ernstfall auch das Fahrzeug weg, bis bezahlt ist.

Verkauf das Ding doch einem Kumpel.
Einem, der noch nie in Italien war.

Ich denke mal, die Strafe gilt dem Verkehrssünder und nich dem Fahrzeug selbst.

Und was sollte das bringen ? Erstens bleibt das Motorrad deshalb trotzdem bis zum Ablauf der Frist beschlagnahmt und wird auch nicht an einen "Käufer" rausgerückt, zweitens kann ich schwerlich eine Sache verkaufen, die sich nicht mehr in meinem Besitz befindet , und drittens sind die Personalien des Missetäters erfasst. Wenn er jetzt das Motorrad widerrechtlich außer Landes schafft und irgendwann einmal - egal mit welchem Fahrzeug - wieder nach Italien reist und dort identifiziert wird (z.B. in einer Verkehrskontrolle oder ganz simpel: via Hotel-Meldeschein) ist er fällig.

Selbst in Deutschland beschlagen sie dir das Bike wen der Auspuff zu laut oder nicht eingetragen ist.
Ist zwar schön länger her wie es mir Passiert ist (5 Jahre), habe das Bike auf der Wache am nächsten Tag abholen dürfen mit Rechnung von Abschlepper Bad Reihenhall nach Traunstein 250€.

Trages wie ein Mann mit Eiern und lass sie Stehen. Wen es nächstes mal Richtung Knast geht da brauchst du schon mehr wie Dicke Eier...

Es gibt Tage da verliert oder gewinnt Mann.

Die Praxis, Motorräder mit überlauten Schalldämpferanlagen zu beschlagnahmen, gab es nur im Freistaat Bayern. Das wurde mit einer Gefährdung der Allgemeinheit begründet. Mittlerweile haben Gerichte diesem Treiben ein Ende gesetzt. In der regel waren db-eater entfernt, die der Betroffene jeweils dabei hatte. Trotz Montage vor Ort, hat man ihm das Fahrzeug weggenommen, getreu dem Motto: Bayern, dös samma mia. Diese Praxis war aber nicht gesetzeskonform.

De facto kann die Polizei jedoch ein Motorrad (natürlich auch ein Auto) sicherstellen, wenn der Verdacht auf illegale Veränderungen besteht, für deren Nachweis ein Sachverständiger hinzugezogen werden muss. Dann wirds noch teurer.

Das muss man aber ganz grundsätzlich von der Italo-Praxis trennen. Hier ist die Wegnahme des Fahrzeugs Teil der Sanktion selbst. Für mich mit der Tatsache erklärbar, dass es in Italien (und in den meisten anderen EU-Ländern auch) keine Trennung von OWi und Straftaten gibt.

Wer in Norwegen erwischt wird, wenn er 30 km/h oder mehr zu schnell fährt, dessen Fahrzeug wird beschlagnahmt (und nicht zurück gegeben) und er wird sofort aus dem Land gewiesen. (Einheimische natürlich nicht)

So niedere Sanktionen wie in Deutschland für Verkehrsdelikte gibt es sonst nirgends. Das Überfahren der weißen Linie in Frankreich kostet übrigens 90 Euro.

Wow.. die Carabinieri haben tatsächlich mal ein Motorrad beschlagnahmt.

Hät ich nicht geglaubt, da muss man ordentlich was angestellt haben.

Beschlagnahmung mangels Helm ? So viele Motorräder können die gar nicht beschlagnahmen. Ergo, 1/3 der Personen südlich von Rom fährt trotzdem ohne Helm, natürlich unter ignorierenden Augen der Carabinieri. Zwischen dem was in Italien im Gesetz steht und dem was die Carabinieri kontrolliert herscht nämlich eine erhebliche Diskrepanz.

Bitte macht nicht den Fehler und vergleicht Gesetze zwischen Deutschland und Italien. Die Rechtsphilosophie ist eine ganz andere. Das funktioniert so nicht.

Die Strafen sind dogmatisch hoch, die Kontrollen und Eintreibung ziemlich lasch. ganz anders als in protestantisch geprägten Ländern 😛

Wenn ich von den ganzen (lächerlichen) Strafen lese dann habe ich keine Lust ins Ausland mehr zu fahren. Mal kurz den Fuss von der Raste genommen um das Bein zu entspannen und zack, das Moped ist 3 Monate weg. Gehts noch? Bei wirklich illegalen Vergehen ist das ja in Ordnung (zu schnell, keine ABE, usw.)

Mein Geld gebe ich dann halt in Deutschland aus. Hier ist's auch schön.

Man sollte unterscheiden....
ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Motorrad beschlagnahmt wird wenn man kurz den Fuss von der Raste nimmt, oder ein Handzeichen- auch der Helm ohne ECE 022 nummer wird nicht so gehandhabt....
denke ich mal!
NA klar wenn Du freihändig Wheeli Braincape nutzt und dann bei der Kontrolle noch den großen Zampano machst oder mit erhöhter Geschwindigkeit aufgefallen bist - dann passiert dass....

Da der Herr nix sagt warum er sein Töff losgeworden ist und auch ansonsten einen unbelehrbaren Eindruck hinterlässt wird es wohl ein Rätselraten werden

Alex

linke zum Gruß

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel


Da würde ich mich mal bei der Polizei hier in Deutschland/Östereich (?? 😕??) erkundigen... ob das geht und was passieren kann.
Schlimmsten Falls wirst Du beim nächstenmal dort für die "alte" Tat nochmal bestraft.... die werden Dich dann auf dem kicker haben....

Mit viiiieellll weniger gelabber das selbe gesagt !! 😁😁

Ich war schon mehrmals in Italien.... so streng sind die Jungs da gar nicht ! (wenn man keinen Hermann macht) ordentlich durch die Lande crusen und den Urlaub genießen .... die Franzmänner sind da schon anders drauf !! In der Kurve die weisse Linie überfahren (Mitte) kostete 80,- (ohne Gegenverkehr-keine Behinderung)

Viel Spass noch hier.... bin raus ! 😉

Macht Euch keine Sorgen.

Denen wird heute heimgezahlt mit einem saftigen

3:1

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler


Die Praxis, Motorräder mit überlauten Schalldämpferanlagen zu beschlagnahmen, gab es nur im Freistaat Bayern. Das wurde mit einer Gefährdung der Allgemeinheit begründet. Mittlerweile haben Gerichte diesem Treiben ein Ende gesetzt. In der regel waren db-eater entfernt, die der Betroffene jeweils dabei hatte. Trotz Montage vor Ort, hat man ihm das Fahrzeug weggenommen, getreu dem Motto: Bayern, dös samma mia. Diese Praxis war aber nicht gesetzeskonform.

Na ja,

die praxis der beschlagnahme gibt es in Bayern immer noch,

(besonders bedroht die üblichen Verdächtigen, Kesselberg-Sudelfeld ect.)

beschlagnahme - des "Kamins" vor Ort, des Mopeds bei erwischten Heizern für 2-3Tage, usw.

im endefekt wird man dann erstmal zum Fußgänger oder Sozius 😁

Und Ja ich komme mehrmals nach Italien,
(niemals mit Braincap)
aber ich fahre dort kaum anders als hier, und ja auch schon ein paar mal ermahnt, da einsichtig blieb es in Norditalien immer bei mündlichem blabla 😉
ganz anders als etwa in Frankreich, oder der CH, (letztere besonders Aua, 3km/h richtig, Drei, zu schnell 35,-€).

Meine empfehlung: trag es wie ein Mann, mach deine Rechnung gerade und lass dein Möp eben stehen.

lG Frank

Ähnliche Themen