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Motorrad gestohlen - wie geht's weiter?

Themenstarteram 13. September 2014 um 17:43

Hallo,

mir wurde meine Maschine gestohlen. Polizei und Versicherung wurden bereits informiert. Nun habe ich gelesen, dass das FZG auch bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden soll (oder muss?). Muss ich da den Polizeibericht abwarten oder gleich mit der Vorgangsnummer zur Behörde?

Die Saison ist jedenfalls für mich jetzt gelaufen :-(

Beste Antwort im Thema

Die Behörden sind durchaus modern. Immer auf dem neuesten Stand der schlechten Laune.

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Das ist nicht richtig. Zu Zeiten der einheitlichen Versicherungsbedingungen war zuletzt soweit ich mich entsinne Zubehör bis zu einem Neupreis von 1.000 DM mitversichert. Man konnte damals - was ich gemacht hatte - auf Antrag (und ggf. einen Prämienzuschlag) auch mehr bzw. teureres Zubehör versichern.

Seit die Versicherungen bei den Bedingungen mehr oder weniger freie Hand haben, gibt es diverse Angebote der Versicherer. Bei einer Versicherung gibt es keinen Schutz für das nicht serienmäßige Zubehör, bei der nächsten nur bis x Euro und bei der dritten unbegrenzt. Wobei viele Versicherungsgesellschaften auch unterschiedliche Varianten in Form von verschiedenen Tarifen anbieten.

Allerdings ist ein Fall sehr häufig: Da rüsten die Leute ihre Autos mit teuren Radsätzen auf und schauen reichlich dumm aus der Wäsche, wenn sie im Schadenfalle hören, daß die Luxusräder gar nict versichert sind...

Lange Rede, kurzer Sinn: Natürlich gibt es das bei der einen oder anderen Versicheurng im entsprechenden Tarif, daß Zubehör nicht mitversichert ist, häufiger wird aber mindestens ein Teil des Zubehörs mitversichert sein.

 

Gruß Michael

Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer

 

Bei meiner umgefahrenen geparkten CB500 hat der von mir bestellte Gutachter...

Da ist Haftpflicht. Da kannst du den Gutachter stellen. :)

Kasko geht anders. Da schreibt der Versicherer den Gutachter vor. :(

@Kandidat: Bei Kaskoversicherern steht im Bedingungswerk, welches Zubehör mitversichert ist. Da ist nicht automatisch alles drausen. Teilweise muß das auch nur angemeldet werden. Da hilft nur lesen.

M.M.

Aber gerade beim Auspuff ist das Quatsch, weil in der Regel die serienmäßige Tüte als Ersatzteil teurer ist, als ein BOS oder Akra aus dem Zubehörhandel. Damit verringert sich dann sogar der Fahrzeugwert, sofern man das Originalteil schon vertickt hat, sowieso.

*lach* Bei Deinen Beiträgen muß ich immer an den Streit um Asterix denken - an Tullius Destructivus, um genau zu sein.

Für Sportauspuffanlagen geben die Leute zusätzliches Geld aus, was nun einmal dazu führt, daß Neupreise hin oder her die Gebrauchtpreise von Sportauspuffanlagen in der Regel höher als die von Serienanlagen sind. Und von Privatleuten gestohlene, zugelassene Fahrzeuge sind der Natur nach nun einmal Gebrauchtfahrzeuge. Folglich werden bei der Regulierung eben auch Gebraucht- und nicht Neupreise berücksichtigt.

Aber wenn Dir das Beispiel mit einer Auspuffanlage partout nicht schmecken will, dann nimm halt einen Superbikelenkerumbau oder ein Koffersystem oder was auch immer - es ist vom Grundsatz her immer gleich: Ist Zubehör am Fahrzeueg, das den Marktpreis erhöht, dann ist dieser höhere Marktpreis zu erstatten, sofern das Zubehör nach Art und Wert laut Versicherungsbedingungen mitversichert ist. Dieser höhere Marktpreis wird aber nicht automatisch gezahlt und deshalb sollte ein Geschädigter im eigenen Interesse prüfen, ob die Entschädigungssumme korrekt ist oder ob man nicht etwas mehr verlangt.

Das ist wie beim Haftpflichtschaden: Wer nicht nach allem fragt bekommt auch nicht alles. Hier sind die üblichen Pauschalen für Zulassung, Telefonate und Schriftverkehr ein gutes Beispiel. Verlangt man die als Geschädigter, werden sie gezahlt, verlangt man selber (oder der eigenen Anwalt) diese nicht, dann bekommt man sie auch nicht.

 

Gruß Michael

Du machst Milchmädchenrechnungen. Es gibt ja keine (fahrbaren) Motorräder ohne Lenker bzw. Auspuff oder andere "Zubehörteile". Deshalb kann allenfalls der Differenzwert zum originalen Teil wertsteigernd sein. Die Frage ist auch, wo das Originalteil geblieben ist ... Wurde es schon zu Geld gemacht? Oder wird es der Versicherung angeboten?

Um einen Differenzwert zu ermitteln, muss man aber die Ersatzteilpreise ermitteln.

Erstens habe ich nie etwas anderes behauptet und zweitens wird das ja auch gemacht - oder besser sollte gemacht werden.

Ist ein Superbikelenker verbaut, dann wird das Fahrzeug in aller Regel am Markt etwas teurer gehandelt. Nicht zum Preis der Umrüstteile, aber immerhin. Wer z. B. 350 € in Teile und Montage investiert hat, wird damit mit Glück eine Wertsteigerung von 150 bis 200 € erreichen. Aber das ist schließlich auch Geld! Nur weil man im Falle eines Diebstahls nicht die investierten 350 € bekommt, muß man ja nicht auf diesen Mehrwert verzichten. Unaufgefordert wird die Versicherung bei vorhandenen Extras wie etwa einem Superbikelenkerumbau exakt 0 € zahlen.

Denn darum ging es mir die ganze Zeit: Wenn solche wertsteigernden Umbauten oder Zubehör beim Diebstahl am Fahrzeug waren, sollte man eine angemessen höhere Entschädigung verlangen. Weil die Versicherer da zur Kostensenkung gerne verhandeln, sollte man ruhig großzügig fordern, damit am Ende ein marktgerechter Wiederbeschaffungspreis und nicht ein ggf. geringerer Durchschnittswert bezahlt wird.

 

Gruß Michael

... und genau das bezweifle ich, dass ein Mehrwert überhaupt entsteht. Jedenfalls nicht durch Tausch von Teilen. Ein Mehrwert kann entstehen durch zusätzliche Anbauten, z.B. Koffersysteme, Tankschtzhauben u.a.

Die Betonung liegt auf ZUSÄTZLICH.

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2

... und genau das bezweifle ich, dass ein Mehrwert überhaupt entsteht. Jedenfalls nicht durch Tausch von Teilen. Ein Mehrwert kann entstehen durch zusätzliche Anbauten, z.B. Koffersysteme, Tankschtzhauben u.a.

Die Betonung liegt auf ZUSÄTZLICH.

Und wahrscheinlich im Auge des Betrachters.

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