Motorrad gekauft in anderer Stadt. Was ist mit Garantie?
Hi zusammen,
ich habe mir heute eine R1 gekauft von Yamaha. Nach ca. 1 Stunde traten folgende Probleme auf
-Die Nadel am Drehzahlmesser hüpft im Leerlauf die ganze Zeit auf und ab.
Teilweise geht es dann aus. Das Licht flackert im Leerlauf auch ziemlich stark.
-Das Motorrad hat starke Zündaussetzter. Teilweise fängt das Teil mitten in der Fahrt das spucken an und bremst dadurch stark ab. Ist mindestens 15 mal passiert. In diesem Zeitraum geht dann auch das Licht aus.Wenn es sich dann wieder fängt, schlägt die Nadel bis zum Anschlag, ähnlich wie beim Anlassen.
-Das Motorrad schaltet sich selbst während der Fahrt aus.
Vielleicht kann mir da schonmal jemand helfen was das sein kann und obs vielleicht mit ner Kleinigkeit behoben werden kann.
Mein Hauptanliegen ist aber folgendes:
Ich hab das Bike vom Händler(nicht Yamaha sondern frei) mit einem Jahr Gewährleistung bzw. Garantie
Das Problem ist, die haben ihren Sitz ca. 250 km von mir entfernt und es ist grad echt kein Zuckerschlecken mit dem Bike zu fahren, wenns dir bei 180 mal schnell mit aller Gewalt den Motor abschalten. Bin danach nur noch sanft heim gerollt. Aber naja was soll ich machen, muss ich da jetzt 3 Stunden hin zum angucken, 3 Stunden zurück und dann wenn die Teile da sind wieder 3 Stunden hin und 2:-) zurück
Besten Dank schonmal für eure Antworten.
Beste Antwort im Thema
In wie weit hat sich der Händler denn geweigert etwas zu tun? Oder hast du noch gar nicht mit Ihm telefoniert? Ab und zu sagen dann ja auch mal nette Händler: "Entschuldigung, ich komme das Möp abholen und bringe es dann wieder repariert zurück"
Wenn er bei dem ersten Anruf Stress machen sollte, kannst gern hier wieder fragen 😉
Grüße
Steini
11 Antworten
auf der rückseite des kaufvertrages müssten die AGB's stehn, da ist vermerkt ab welcher distanz der händler in einem garantiefall sich um den transport des mopeds kümmern muss.....so wars bei mir zumindest.
ich wohne in D hab das mopped aber im kreis VIE gekauft, der händler kam mit einem sprinter das mopped holen als der motor spinnte und ich mich weigerte damit einen einzigen meter zu ihm zu fahren.
cheers rod
So, wie Du es beschreibst, sieht es nach einem Kurzschluss aus. - Aber an so einigen Stellen!
Habe schon erlebt, das Fachwerkstätten, Kabel nur eingeschoben haben und vergessen hatten, sie in den Klemmen, fest zu schrauben.
Kontrolliere mal, ob Kabel, nur lose, in den Klemmen stecken, oder Isolierungen blank liegen und auf Masse kommen.
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Wow danke für die zahlreichen und schnellen Antworten.
Auf der Rückseite steht, wenn das Fahrzeung nicht Betriebsbereit ist, dann kann ich es nach Absprache in einer anderen Werkstatt richten lassen. Betriebsbereit ist sie ja, aber da ist immer ein Scheißgefühl dabei wenn man fährt. Naja die wollen bestimmt das ich zuerst mal bei denen vorbei schau. Das ist so zum kotzen, hab mich so aufs Bike gefreut und jetzt gehts gleich so an. Die XJ die ich davor hatte, nicht ein Problem in 4 Jahren. Werd morgen dann mal wie angeraten die Kabel durchschauen.
Zitat:
Original geschrieben von MCMB
...ich habe mir heute eine R1 gekauft von Yamaha. Nach ca. 1 Stunde traten folgende Probleme auf...
Traten diese Probleme direkt auf der Fahrt vom Händler zu dir nach Hause auf? Wenn ja, warum bist du dann nicht direkt zurückgefahren?
Ich bin ca. um 17.30-17.45 losgekommen. Dann noch was gegessen usw. Die haben bis 18 uhr auf. Das hat um ca. 18.45 angefangen. Da hab ich erstmal gedacht ich bin vom Griff abgerutscht oder so, habs dann erst so ab 19.15 registriert dass da was faul ist.
Also rechtlich sagt das BGB dazu das hier:
Zitat:
§ 439
Nacherfüllung(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Satz 2 sagt eigentlich alles dazu aus. Kannst ja mal zuerst freundlich und dann mit Nachdruck fragen. Gesetzlich sind die Händler dazu verpflichtet - ob du das durchbekommst, steht allerdings in den Sternen 😉
Gruß
p.s.: Lass dich nicht auf die Garantie festnageln. Die kann der Händler an Bedingungen knüpfen. Dir steht aber auch ein Gewährleistungsrecht zu - für das der Händler gerade stehen muss!
Mahoni hat das Wesentliche gesagt. Im Übrigen kann der Händler als Unternehmer dir als Verbraucher gegenüber auch nicht die Gewährleistungsrechte im voraus beschränken, § 475 Abs. 1 iVm § 475 Abs. 1 BGB. Solche Klauseln sind also unwirksam.
Was die Händler können und auch meist machen, ist nach § 475 Abs. 2 letzter Halbsatz BGB die Verjährung von Gewährleistungsrechten bei gebrauchten Motorrädern auf ein Jahr ab Ablieferung statt zwei Jahren zu verringern.
In wie weit hat sich der Händler denn geweigert etwas zu tun? Oder hast du noch gar nicht mit Ihm telefoniert? Ab und zu sagen dann ja auch mal nette Händler: "Entschuldigung, ich komme das Möp abholen und bringe es dann wieder repariert zurück"
Wenn er bei dem ersten Anruf Stress machen sollte, kannst gern hier wieder fragen 😉
Grüße
Steini
Also ich wollte mich vorher hier erkundigen,
wie die Rechtslage ist. Hatte zwar einen guten Eindruck bei dem Händler aber mir ist weil ich mich falsch verhalten habe schon an die 1000€ bei nem Auto Garantiefall flöten gegangen.
Der gute Eindruck hat sich bewahrheitet. Ich hab denen ne Mail geschickt. Es kam prompt Antwort dass es ihnen leid tut und dass Sie mir nen Fahrer schicken der das Ding kostenlos holt und wieder bringt. Hat mich echt beeindruckt. Top!
Kann man dann eigentlich schließen hier.
Vielen dank für alle die mir geantwortet haben