ForumKawasaki
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Kawasaki
  5. Motorrad entdrosselt anmelden

Motorrad entdrosselt anmelden

Themenstarteram 27. Februar 2021 um 17:14

Servus zusammen,

ich hoffe, ich bin nicht im total falschen Forum, da meine Frage eher in die Rubrik „Rechtliches“ gehört.

Kurz zur Situation:

Ich habe den offenen A-Führerschein und mir jetzt mein erstes Motorrad gebraucht von Privat gekauft.

Ich habe eine Anzahlung geleistet, das Kennzeichen (ist noch angemeldet) mitgenommen und auch die Fahrzeugpapiere 1 und 2 mitgenommen. Plan ist bzw. war, dass ich das Motorrad nächste Woche abmelde und auf mich anmelde, die 150 Kilometer zum Motorrad fahr, den Restbetrag zahle und mit dem Motorrad heimfahre.

Soweit der Plan, aber ich habe das schlimme Gefühl, dass das nicht so einfach wird. Ich habe leider erst zu spät gesehen bzw. es runterreden lassen, dass die Maschine zwar „offen“ ist, im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein jedoch eine Leistungsbeschränkung auf 25 Kw drinsteht. Im Schein steht „Leistungsred. D. Einbau Drossebl. i. Ansaugkanal Durchm. 18mm u. Gaswegbegr. D=12mm, lt. GA TÜV Süd *Nummer*“

Der Verkäufer meinte, ich würde ja sowieso neue Papiere bekommen, dann sei das kein Problem. Den TÜV-Bericht schickt er mir erst noch zu, aber selbst wenn dieser mit den ungedrosselten Daten erstellt wurde, brauche ich ja m.E. eine Bestätigung über die Entdrosselung? So wie ich es verstanden habe, hat die der Verkäufer selbst ausgebaut.

Was kann ich jetzt machen bzw. was würdet ihr machen?

Kennzeichen und Fahrzeugschein an den Verkäufer senden und bitten, das beim TÜV vorzuführen und mir die Bestätigung über Entdrosselung zu geben? Ganz normal mit vorhandenen Papieren anmelden und anschließend zum TÜV, um dann nochmal die Papiere abändern zu lassen? Bin ehrlich gesagt gerade ein wenig überfragt und mir vergeht dabei schon jetzt die Lust aufs neue Motorrad.

Danke euch.

Ähnliche Themen
9 Antworten

Ich frage mich gerade, wie will er den TÜV machen, wenn du den kleinen Schein schon mit hast? Dort wird genauso vermerkt, wann der neue TÜV sein muss und das kann der TÜV nun ja nicht.

Zum Anmelden wiederrum brauchst du ihn. Also hätte der TÜV vorher stattfinden müssen und erst dann die Papiere zu dir.

Beim Ausbauen kommt es immer auf den Prüfer drauf an. Aber in die Richtung sind die meist lockerer drauf, als in die andere Richtung. Zumindest muss der TÜV es bestätigen, dass die Drossel raus ist und dann kannst du es entsprechend anmelden. Das ist dann kein Problem.

Dein Problem ist jetzt, wie schon angedeutet, dass du die Papiere mit hast, die er zum TÜV brauchst.

Oder habe mich mit Fahrzeugpapiere 1 und 2 was falsch verstanden?

Themenstarteram 27. Februar 2021 um 18:27

Alles gut, danke, habe mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt: Der letzte TÜV war 2019 (frage mich, wie das überhaupt ging, wenn da schon die Drossel draußen war) und von diesem hatte er den TÜV-Bericht nicht da, weil der scheinbar noch wo anders liegt, und will ihn mir noch nachsenden (Brauche ich ja sowieso zum Anmelden, der Stempel auf dem Fahrzeugschein reicht ja zum Anmelden nicht aus, was er jedoch meinte?).

Meine Überlegung war, ihm nochmal die Papiere (Geleistete Anzahlung ist im Kaufvertrag vermerkt) und das Kennzeichen zurückzusenden, damit er die Maschine beim TÜV vorführt und sich die Bestätigung über die Entsrosselung holt.

Wäre nur die Frage, ob er sich darauf einlässt oder ob ich jetzt meinen Fehler ausbaden muss. Tendiere jetzt nämlich eher dazu, dass ich mir einen Anhänger besorge, die Maschine zur Werkstatt/TÜV bringe und mir dort die Bestätigung hole.

Sorry für das eventuelle Wirrwarr und danke für die Antwort.

achso. Ist er also die ganze Zeit schwarz gefahren. Da wäre ich schon von anfang an sehr skeptisch gewesen.

Vielleicht kannte er mal wieder Vitamin B. Gibt ja immer noch Prüfer die Sachen eintragen, wo man nur den Kopf schüttelt. War halt ein bekannter....

Ich würde das Fahrzeug nun so abholen und gut ist. Oder vom Kaufvertrag zurücktreten, sofern das alles wirklich erst nach dem Kaufabschluss gesagt wurde. Denn dann war das vom Verkäufer ne Täuschung. Hätte er auch vorher schon mitteilen können. Und wenn die Maschine als offen verkauft wurde, ist da ehe betrug am Werk. Denn das ist sie Augenscheinlich ja nicht (Papiere). Vorher aber ein kostenloses Gespräch eines Anwaltes führen, der gibt dir dann hier die Wasserdichten Tipps.

Viel Erfolg.

Du könntest vielleicht folgendes tun:

Du sendest dem Eigentümer ALLE Papiere und Kennzeichen zurück und bittest ihn das Motorrad abzumelden. Bevor Du das Motorrrad abholst, besorgt Du bei Deiner Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen, gültig für ca. eine Woche. Du holst das Ding ab, lässt Dir die Bauteile der Drossel und das Gutachten dazu geben, und fährst nach Hause. Dann schnellstmöglich zum TÜV, den Ausbau (unter Vorlage der Teile und des Gutachtens) der Teile bestätigen lassen, dann ummelden. Du erhältst dann einen neuen KFZ-Brief und eine Zulassung. Das war´s.

Wenn Du es nicht selbst tust wird es nicht so laufen wie Du es möchtest.

Viele Grüße, Uli

Zitat:

@Erdmann63 schrieb am 27. Februar 2021 um 20:29:51 Uhr:

Du könntest vielleicht folgendes tun:

Du sendest dem Eigentümer ALLE Papiere und Kennzeichen zurück und bittest ihn das Motorrad abzumelden. Bevor Du das Motorrrad abholst, besorgt Du bei Deiner Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen, gültig für ca. eine Woche. Du holst das Ding ab, lässt Dir die Bauteile der Drossel und das Gutachten dazu geben, und fährst nach Hause. Dann schnellstmöglich zum TÜV, den Ausbau (unter Vorlage der Teile und des Gutachtens) der Teile bestätigen lassen, dann ummelden. Du erhältst dann einen neuen KFZ-Brief und eine Zulassung. Das war´s.

Wenn Du es nicht selbst tust wird es nicht so laufen wie Du es möchtest.

Viele Grüße, Uli

Zu teuer, zu umständlich.

 

Karre wie geplant ummelden und abholen. Abnahme der offenen Leistung, Änderung der fz Papiere.

 

Kodtebz 2x 12€ Papiere, 1x 34€ Abnahme.

Du kannst doch direkt damit Heimfahren, wenn es noch angemeldet ist.

(Besser gesagt: HÄTTEST, denn jetzt hast es schon anders eingeleitet. Komplett bezahlt, alles abgewickelt vor Ort, Maschine und Papiere bekommen und mit vorhandenem KZ heimfahren.)

Später in Ruhe ummelden. Nicht ab und wieder anmelden.

Das ist eigentlich der normale Weg, habe viele Motorräder und Autos so ge - und verkauft.

Themenstarteram 1. März 2021 um 11:26

Danke für eure Antworten! :-)

Heimfahren konnte ich sie leider mit den Reifen nicht mehr, außerdem war ich mit dem Auto leider alleine da und der Geldautomat hatte auch nicht den vollen Kaufbetrag ausgespuckt...

Kurzes Update: Es gibt eine TÜV-Bestätigung über Entdrosselung von 2016. Auf Schilderung bei der Werkstatt, die mir dann neue Reifen draufmacht, wäre das aber trotz des Alters des Dokuments kein Problem bei der Zulassung. Also versuche ich dort mal mein Glück...

Gebe dann Bescheid, wie es ausgegangen ist.

Da bin ich gespannt... Ich hoffe du schreibst was da rauskommt...

Themenstarteram 3. März 2021 um 16:12

Hier das versprochene Ergebnis:

Die TÜV-Bestätigung über ordnungsgemäße Änderung bzw. Entdrosselung hatte der Vorbesitzer ja doch noch und mir dann auch zugeschickt, allerdings war die von 2016...

War dann natürlich auch prompt das erste, was der Dame auf der Zulassungsstelle aufgefallen war. Sie war dann merklich am Hadern, ob das jetzt in Ordnung sei oder nicht, ihre entgeisterte Bemerkung, dass der Vorbesitzer ja dann quasi 5 Jahre „schwarz“ gefahren sei, habe ich unkommentiert stehen lassen.

Um es kurz zu machen: Habe mich dann wie Kevin McCallister im New Yorker Plaza vor dem Ritsch-Ratsch-Gerät gefühlt, als die Dame der Zulassungsstelle die Dokumente in den Drucker eingelegt hat.

So ganz zufrieden und sicher war sie damit zwar nicht, aber wenigstens ist das mal erledigt und lieber zu viele unberechtigte Sorgen machen als zu wenige berechtigte Sorgen... Und beim nächsten Mal bin ich in diesem Punkt schlauer.

Danke für eure Hilfe!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Kawasaki
  5. Motorrad entdrosselt anmelden