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Motorrad drosseln, anmelden (TÜV, Versicherung, Zulassung, etc) KEINE AHNUNG :D HILFE!

Hallo alle miteinander,
n Kumpel hat sich ne Maschine gekauft und die will er auch direkt Fahren, jedoch hat er folgendes Problem:
- Motorrad mit 72PS gekauft
- nur A2 führerschein
- keine Vorkenntnisse und dementsprechend auch wenig Ahnung bei der Vorgehensweise

Nächste Woche holen wir das Bike mit dem Van ab und bestellen dann auch gleich die passende Drossel. Einbau wird kein Problem sein und unser TÜV'ler hat uns schon bestätigt, dass es in Ordnung geht, wenn wir den Einbau übernehmen. Nun kommt das eigentliche Problem. Wir wissen nicht, in welcher Reihenfolge wir vorgehen müssen. Wir dachten:
-> Motorrad abholen
-> Online versichern (Versicherung bei Anmeldung beginnen lassen bzw davor)
-> Drossel kaufen und selbst einbauen
-> zum TÜV schieben (ohne Kennzeichen) und Drossel bestätigen lassen
-> Motorrad anmelden und Zulassungsbescheinigung I und II ändern lassen (wegen der Drossel)
-> Kennzeichen machen lassen
-> zurück zum TÜV und mit Motorrad wieder verschwinden
Die letzten vier Punkte würden wir dann an einem Tag machen, FALLS wir das Bike für ein paar Stunden beim TÜV stehen lassen dürften. Ansonsten müssten wir wohl nen Hänger mieten und direkt wieder mitnehmen.

Kann man das so machen oder haben wir was vergessen?
Ist es schlimm, dass wir das Motorrad auf 48PS Versichern obwohl es noch gar nicht beim TÜV war und auch nicht eingetragen ist?
Melden wir das Motorrad an und ändern gleichzeitig die Zulassungsbescheinigungen oder müssen wir das getrennt machen bzw wie läuft das in diesem Fall ab, da es abgemeldet und ungedrosselt ist?

Edit: Welche Kosten kommen noch einzeln auf ihn zu?

Gruß 🙂

Beste Antwort im Thema

So, alles ist erledigt und sind folgendermaßen vorgegangen:
- Kennzeichen online reserviert und in Auftrag gegeben (bei Kennzeichenprofis, eine Lebenshilfe Werkstatt) für einen guten Zweck
- Drossel von Alpha online bestellt mit Hilfe der FIN
- Versicherung abgeschlossen und eVB Nummer bekommen
- Vorführbescheinigung mit Perso und eVB bei der Zulassungsstelle geholt (war umsonst)
- Drossel eingebaut
- Zum KÜS gefahren, dort hat der Herr eine Runde aufm Möp gedreht und anschließend ne halbe Stunde an der Bescheinigung geschrieben, was mich 45€ gekostet hat.
- Zulassungsstelle mit Perso, Fahrzeugbrief I und II, Drosselbescheinigung von KÜS, eVB Nummer, Nummernschild und Bankkarte aufgesucht. Natürlich als erster um 7:30 an der Tür 😁
10 Minuten später und 55€ ärmer durfte ich wieder gehen und die Sache war gegessen.

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. Oktober 2015 um 11:39:17 Uhr:


Allerdings glaube ich nicht so recht an ein Führerscheindelikt.

Glauben darfst du. Das kann dir keiner verbieten. Die Realität sieht leider anders aus.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. Oktober 2015 um 11:39:17 Uhr:


Und bei den frisierten Mofas zählt ja auch nur der Ist-Zustand und nicht die Eintragung in den Papieren.

Korrekte Ausgangssituation - aber ein Trugschluss. Das lässt sich nicht invertiert übertragen.

Es gilt was in den Papieren steht (zu Führen mit Klasse AM). Hast du die Klasse AM? Ja? Aber die Maschine entspricht nicht der Klasse AM? Dann haben wir ein Problem.

Gleiches bei der anderen Maschine: Zu führen mit Klasse A. Hast du Klasse A? Nö? Also haben wir ein Problem.
_____

Geht noch einfacher: Fahrzeug wird abgelastet, ist daher mit der alten Klasse 3 zu fahren. Technisch ist also nicht einmal eine Änderung vorhanden, man darf lediglich nicht mehr zuladen. Trotzdem darf man nicht mit einem Fahrzeug mit zul.GG. über 7,5 Tonnen herumfahren, welches unbeladen weniger als 7,5 Tonnen Gewicht hat.

Beispiel: Iveco Eurocargo ML 140 E 24 W. Leergewicht 4,9 t. Wird auch auf 7,5 t abgelastet gebraucht angeboten (wer mit so wenig Nutzlast auskommt hat wohl Glück?). Regulär jedoch 14 t zul.GG.

Da kannst du auch nicht kommen und sagen »aber Herr Wachtmeister, ich packe maximal 2,6 Tonnen rein. Ehrlich. Auch wenn was anderes im Schein steht.«. 🙂
_____

Oder ganz einfach:

Führerschein passt nicht zum Fahrzeugschein? -> §21 StVG (unabhängig vom Fahrzeugzustand).

Führerschein passt zum Fahrzeugschein aber Fahrzeug passt nicht zum Fahrzeugschein -> §21 StVG.

edit

Der Beamte muss sich bei der Kontrolle nach dem Offensichtlichen richten. Das sind nun einmal Führerscheinklase und Fahrzeug laut Schein.

Grüße, Martin

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