Motorrad anmelden

Kawasaki

Nabend!
Ich möchte am Mittwoch gerne meine er5 anmelden. Dienstag soll sie noch zum Tüv zur HU.
Nun zu meinen Fragen:

1. Was passiert mit der Tüv-Plakette, wenn ich noch keine Kennzeichen habe? Muss ich mir die später abholen, oder liegen die auch beim Strassenverkehrsamt bereit?

2. Darf ich mit meinen alten Kennzeichen (Die ich noch daher habe, als ich das Moped abgemeldet hatte)
zur Zulassungsstelle fahren? Eine Versicherungsnummer liegt mir schon vor.

Danke im Voraus für die Hilfe

Gruß

17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von allsquare


Dabei kamen wir auf den TÜV. Dieser wäre im Feb 11 fällig. Da ich aber erst ab 04/11 fahren darf, wie komme ich mit dem entstempelten Kennzeichen zum TÜV ? Antwort: "zum TÜV dürfen Sie auch mit einem entstempelten Kennzeichen !"

Allsquare

Kann sein, dass du mit zugelassener Maschine und nicht gestempeltem Kennzeichen zum TÜV fahren darfst, da sie ja nur um wenige Wochen überzogen ist. Das ist aber keineswegs sicher, da ja eine OWI vorliegen würde wenn du ohne TÜV herum fährst.

Die MA des SVA sind ja heute soooo pingelig.😁

Ich hatte das exakt so bei der Anmeldung meiner restaurierten RD, da hieß es von der freundlichen Dame "erst zum TÜV und dann zur Anmeldung, andersherum geht nicht". Allerdings war die auch schon mehrere Jahre abgemeldet.
Also hab ich sie auf meinen Hänger gepackt, abnehmen lassen und dann angemeldet. Das ging dann auch alles sehr easy und ich brauchte auch keine Wartezeit mehr in Kauf nehmen.

Um dir das zu ersparen hilft wiederum der sprechende Knochen.

Evtl. hilft das weiter. So läuft das bei uns in Köln

www.stadt-koeln.de/.../

Zitat:

Original geschrieben von abts3a5


So läuft das bei uns in Köln

Dann, denke ich, stimmt das im ganzen Land ... gut, daß die StVO nicht den Kultusministern untersteht !

GL

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