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Motorollerunfall in Italien versucht

Themenstarteram 11. September 2016 um 3:41

guten tag

Ich hatte gestern,als Sozius ( ein bekannter ist gefahren! ) einen Auffahrunfall, wir waren Schuld, das Ganze ist Neapel in Italien passiert. Wir gaben an er hätte uns ausgebremst! Mein Roller ist in Deutschland angemeldet und mit einem Leichkraftrollerkennzeichen bei

der Hukcoburg versichert. Nun hat die Italienische Polizei den Vorgang aufgeommen!

daher meine Fragew:

1.-Haftet meine Versicherung auch wenn er gefahren ist und würde sie das auch tun wenn ich gefahren wäre (vorraus gesetzt dem Unfallgegener wird Rechtgesprochen)?

2.-Bin ich als Inhaber einer deutschen Versicherung in Italien, einem EU-Mitgliedstaates dort aus versicherungstechnischer Sicht berechtigt, am straßenverkehr Teil zu nehmen?

3.-Wie handle ich jetzt, sag ich meiner Versicherung bescheid und nehm mir dann einen Anwalt?

Würde Gegebenenfalls eine Rechtschutz die ANwaltkosten erledigen?

4.-Kann ich mich von meinem Verkehrsrechtsanwalt mit Spezialisierung auf EU-Verkehrsrecht mit sitz in Deutschland gebrauch machen, oder sollte ich mir ein italiensichen mit deutsch kenntnissen Suchen?

 

lieben Dank im Voraus und entschuldigt die vielen Fragen

 

Beste Antwort im Thema
am 11. September 2016 um 7:29

Zitat:

@rycola schrieb am 11. September 2016 um 05:41:46 Uhr:

1.-Haftet meine Versicherung auch wenn er gefahren ist und würde sie das auch tun wenn ich gefahren wäre (vorraus gesetzt dem Unfallgegener wird Rechtgesprochen)?

2.-Bin ich als Inhaber einer deutschen Versicherung in Italien, einem EU-Mitgliedstaates dort aus versicherungstechnischer Sicht berechtigt, am straßenverkehr Teil zu nehmen?

Sind das nicht Fragen, die man sich vor jeder Fahrt beantworten sollte?

Zitat:

@rycola schrieb am 11. September 2016 um 05:41:46 Uhr:

Wir gaben an er hätte uns ausgebremst!

Also war es gar nicht so?

Falls ja, auf alle Fälle bei der Wahrheit bleiben.

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Melde den Unfall deiner Versicherung, die können sich um alles kümmern.

Wozu willst du einen Anwalt? Hat man dir etwas vorgeworfen?

Zitat:

@rycola schrieb am 11. September 2016 um 05:41:46 Uhr:

guten tag

Ich hatte gestern,als Sozius ( ein bekannter ist gefahren! ) einen Auffahrunfall, wir waren Schuld, das Ganze ist Neapel in Italien passiert. Wir gaben an er hätte uns ausgebremst! Mein Roller ist in Deutschland angemeldet und mit einem Leichkraftrollerkennzeichen bei

der Hukcoburg versichert. Nun hat die Italienische Polizei den Vorgang aufgeommen!

daher meine Fragew:

Wenn du der Meinung bist, der Unfallgegener sei Schuld oder trage eine Teilschuld, musst du dich selbst (bzw. ein Anwalt) an dessen Versicherer wenden und deine Forderungen geltend machen. Das geht auch in Deutschland.

1.-Haftet meine Versicherung auch wenn er gefahren ist und würde sie das auch tun wenn ich gefahren wäre (vorraus gesetzt dem Unfallgegener wird Rechtgesprochen)?

Ja - davon ausgegehend, dass der tatsächlich Fahrende die passende Fahrerlaubnis hatte.

2.-Bin ich als Inhaber einer deutschen Versicherung in Italien, einem EU-Mitgliedstaates dort aus versicherungstechnischer Sicht berechtigt, am straßenverkehr Teil zu nehmen?

Ja.

3.-Wie handle ich jetzt, sag ich meiner Versicherung bescheid und nehm mir dann einen Anwalt?

Würde Gegebenenfalls eine Rechtschutz die ANwaltkosten erledigen?

Den Unfall musst du deiner Versicherung anzeigen - alles wahrheitsgemäß so schildern, dass man die Sache dort nachvollziehen kann. Wenn du einen Anwalt einbinden willst, dann soll der die Unfallanzeige aufsetzen. Wenn du eine RSV abgeschlossen hattest, ja. Ansonsten musst du klären, wie das nach italienischem Recht mit der Übernahme der Anwaltskosten aussieht (falls überhaupt eine Schuld oder Teilschuld des Unfallgegners anerkannt wird. Bei der Abwägung ist nicht unerheblich, um welche Kosten es geht - Blechschäden, auch körperliche Schäden?).

4.-Kann ich mich von meinem Verkehrsrechtsanwalt mit Spezialisierung auf EU-Verkehrsrecht mit sitz in Deutschland gebrauch machen, oder sollte ich mir ein italiensichen mit deutsch kenntnissen Suchen?#

Da weiß ich nichts zu. Auch hier wichtig: Um Forderungen in welcher Höhe geht es? Im Zweifelsfall erst mal per anwaltlicher Erstberatung klären. Bist du Mitglied eines der größeren Automobilklubs, kostet die nichts

lieben Dank im Voraus und entschuldigt die vielen Fragen

In deinen Unterlagen zur Versicherung steht einiges, was deine Fragen schwarz auf weiß beantwortet.

am 11. September 2016 um 7:29

Zitat:

@rycola schrieb am 11. September 2016 um 05:41:46 Uhr:

1.-Haftet meine Versicherung auch wenn er gefahren ist und würde sie das auch tun wenn ich gefahren wäre (vorraus gesetzt dem Unfallgegener wird Rechtgesprochen)?

2.-Bin ich als Inhaber einer deutschen Versicherung in Italien, einem EU-Mitgliedstaates dort aus versicherungstechnischer Sicht berechtigt, am straßenverkehr Teil zu nehmen?

Sind das nicht Fragen, die man sich vor jeder Fahrt beantworten sollte?

Zitat:

@rycola schrieb am 11. September 2016 um 05:41:46 Uhr:

Wir gaben an er hätte uns ausgebremst!

Also war es gar nicht so?

Falls ja, auf alle Fälle bei der Wahrheit bleiben.

Zitat:

@Frankie12 schrieb am 11. September 2016 um 09:29:29 Uhr:

Sind das nicht Fragen, die man sich vor jeder Fahrt beantworten sollte?

Grandiose Hilfestellung für jemanden, der Ärger am Hals hat und nicht recht weiß, was auf ihn zukommt.

Wenn Christian mahnt, von der Wahrheit zu sprechen, ist der Schwachsinn ohnehin offenbar ... :rolleyes:

Hier meine Auffassung:

Zitat:

@rycola schrieb am 11. September 2016 um 05:41:46 Uhr:

1.-Haftet meine Versicherung auch wenn er gefahren ist und würde sie das auch tun wenn ich gefahren wäre (vorraus gesetzt dem Unfallgegener wird Rechtgesprochen)?

ja

2.-Bin ich als Inhaber einer deutschen Versicherung in Italien, einem EU-Mitgliedstaates dort aus versicherungstechnischer Sicht berechtigt, am straßenverkehr Teil zu nehmen?

gefahren wäre (vorraus gesetzt dem Unfallgegener wird Rechtgesprochen)?

ja

3.-Wie handle ich jetzt, sag ich meiner Versicherung bescheid und nehm mir dann einen Anwalt?

Würde Gegebenenfalls eine Rechtschutz die ANwaltkosten erledigen?

Schaden wahrheitsgemäß melden.
Wenn Du vor hast Ansprüche gegen den, dem Du aufgefahren bist, durchzusetzen, würde ich das nicht ohne Anwalt tun. Habe dabei die Kosten- und Erfolgschancen im Auge.
Frage die Rechtschutzversicherung.

4.-Kann ich mich von meinem Verkehrsrechtsanwalt mit Spezialisierung auf EU-Verkehrsrecht mit sitz in Deutschland gebrauch machen, oder sollte ich mir ein italiensichen mit deutsch kenntnissen Suchen?

Du benötigst ein Anwalt für italienisches Verkehrsrecht. Ob hier oder dort ist egal. Räumliche und sprachliche Barrieren solltest Du im Auge bahalten.

don't feed

das wär aber schon sehr arm, wenn man um 05:40 nichts anderes zu tun hätte, als hier rumzutrollen. Kann ich fast nicht glauben.

glaub es einfach :)

Denke auch das ist reine Phantasie.

 

In Napoli.....:D:D Der te schreibt ja nichts von Verletzten also kann der bums nicht doll gewesen sein.

Die Neapolitaner ticken da ein wenig anders, da würde zu 99,9 % keiner die Polizei wegen sowas rufen, und schon gar nicht wegen einem Kratzer eine Versicherung belästigen. Wenn überhaupt gibt man nen 50ziger und alle Seiten sind zufrieden..

Ich denke mal jeder der Neapel kennt weiß wie da die autos so aussehen, ich denke mal die Mehrheit würde noch nicht mal mitbekommen wenn die stoßstange nen Sprung mehr hat.

Eine neue Märchenstunde!

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