ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall in Italien

Unfall in Italien

Themenstarteram 13. Juli 2018 um 6:56

Habe jetzt ne Weile die Suchfunktion bemüht, aber nichts passendes gefunden.

Darum meine Bitte an die Experten um ihre Meinung zu diesem Fall:

Diesen Montag bin ich auf der SS25 zwischen Susa und Giaglione mit meinem Motorrad auf der Vorfahrtsstraße gefahren. Ein Einheimischer kam von der Autobahnabfahrt auf meine Straße und mußte vorm Stoppschild halten. Dann kam ich von links, er fuhr raus, ich bremste, kam aber nicht vollständig zum Stehen und krachte gegen seinen linken, vorderen Kotflügel. Er wollte den Fall per Unfallprotokoll abhandeln, aber ich bestand auf Polizia. Die haben dann alles protokolliert (habe mit Google Übersetzer gearbeitet). Der Unfallgegner hat seine Schuld eingeräumt und die Polizei hat das auch so protokolliert. Ich habe die Versicherung (Generali) und Policenr. des Schädigers. Habe aber keine Rechtsschutzvers. und nur Haftpflicht.

Jetzt meine Fragen:

1: wenn das Motorrad in D angekommen ist, kann ich es gleich (per Vorleistung) reparieren lassen oder muss ich ein Gutachten der Generali abwarten?

2: was zahlt die italienische Generali (Ersatzmotorrad, beschädigte Kleidung - ohne Rechnung, also Pauschale)?

Vielen Dank für euer Fachwissen!

Beste Antwort im Thema

Hier die Informationen, die Du benötigst...

15 weitere Antworten
Ähnliche Themen
15 Antworten

Im Ausland wird nach den Bestimmungen des Landes reguliert.

Ich empfehle dir, einen Anwalt aufzusuchen, der sich damit auskennt.

In manchen deutschen HP-Verträgen ist eine Art Kasko-Erweiterung für Auslandsunfälle enthalten. Dann reguliert die eigene HP-Versicherung den Schaden nach deutschem Recht. Hier würden die eigenen Sachververständigenkosten, Sachschadenersatz, Schmerzensgeld, Ersatzfahrzeug etc. gezahlt werden.

Ohne ein eigenes SV-Gutachten würde ich die Reparatur nicht anfangen.

Ein SV-Gutachten ist sicher erforderlich.

Ob die italienische Versicherung das bezahlt ist fraglich.

Auf jeden Fall bezahlt sie nicht die Reparaturkosten lt. Gutachten.

Bezahlt werden nur die italienischen Teilepreise und vor allem die italienischen Stundensätze.

Ein Bekannter musste feststellen dass die signifikant niedriger sind als die deutschen.

Gezahlt wird außerdem sehr schleppend.

Eine mögliche Alternative wäre eine Rechtsberatung beim ADAC.

Wenn du nicht Mitglied bist versuch einzutreten und eine Rechtsberatung auszuhandeln auch wenn

das Ereignis in der Vergangenheit liegt.

Hier die Informationen, die Du benötigst...

Danke rr

habe das Dokument interessiert gelesen.

Da soll noch mal jemand meckern, dass man in DE über den Tisch gezogen wird.

Keinen Gutachter, Nutzungsausfall bis maximal ein Jahr usw....

Sorry für Offtopic.

Themenstarteram 14. Juli 2018 um 7:42

Danke, Jungs, für eure Unterstützung! Das Dokument ist sehr hilfreich. Ich habe die ADAC Plus Mitgliedschaft, die mir bei der Rückreise auch schon sehr geholfen hat. Eine Rechtsberatung habe ich auch schon versucht, allerdings mit überschaubaren Ergebnis. Eine Telefonat mit der Generali D hat ergeben, dass ich sie - wenn das Moped in D angekommen ist - informiere und die Generali einen SV aufbietet. Dann kann repariert werden (in Vorleistung, weil ich bald wieder fahren will). Und dann muß ich die Regulierung abwarten und entscheiden, ob ich da von rechtlicher Seite (laut Dokument von RR) Druck mache. Einen langen Atem werde ich wohl brauchen und es wäre auch klüger, grünes Licht von der Versicherung abzuwarten, aber mobil zu sein ist für mich schon ein hoher Wert.

Ist mir dieses Jahr unten in Süditalien auch so ergangen.

Der Gegner ist bei der Allianz Italien versichert und die

Allianz Deutschland hat übernommen. Allerdings habe ich

einen Anwalt eingeschaltet um überhaupt erstmal zu erfahren wer in Deutschland der zuständige Ansprechpartner ist.

Dieser Link hilft dir weiter

http://www.flottenlexikon.de/.../..._Auslandsunfälle_Italien_59354.pdf

Sehe gerade das ist oben schon mal verlinkt dann solltest du jetzt alles wissen.

Übrigens wurden bei mir die Reparaturkosten nach deutschen Stundensätzen übernommen.

Hatte den Schaden an die Werkstatt abgetreten, die hat über meinen Anwalt mit der

Versicherung abgerechnet.

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 13. Juli 2018 um 17:10:24 Uhr:

Ein SV-Gutachten ist sicher erforderlich.

Ob die italienische Versicherung das bezahlt ist fraglich.

Auf jeden Fall bezahlt sie nicht die Reparaturkosten lt. Gutachten.

Bezahlt werden nur die italienischen Teilepreise und vor allem die italienischen Stundensätze.

Ein Bekannter musste feststellen dass die signifikant niedriger sind als die deutschen.

Gezahlt wird außerdem sehr schleppend.

Eine mögliche Alternative wäre eine Rechtsberatung beim ADAC.

Wenn du nicht Mitglied bist versuch einzutreten und eine Rechtsberatung auszuhandeln auch wenn

das Ereignis in der Vergangenheit liegt.

Nein einen Gutachter zahlen die nur bei schweren Schäden oder Personenschäden.

Der Link ist Defekt,die Zielseite konnte nicht gefunden werden,kann man den Link vieleicht nochmal posten?

@Hellmi

Siehst du da eine Möglichkeit?

Gruß Moorteufelchen

Der Link ist fast 5 Jahre alt und die verlinkte PDF ist nicht mehr online abrufbar. Für die HP flottenlexikon.de braucht man einen Zugang mit Passwort.

Deshalb würde ich mich über den ADAC schlau machen.

Ok,alles klar,danke für die Info :)

Der User Hellmi ist jedenfalls hier noch aktiv, evtl meldet er sich auf den Anruf ja.

EDIT.

Deine Antwort
Ähnliche Themen