Motorölvorwärmung

Honda

Hallo, ich bin dabei mich mit einer Motorölheizung selbständig zu machen und möchte herausfinden wie das Interesse an so etwas ist. Es ist mehr für die kalten Regionen und hat den Effekt dass ihr Motor geschont wird.
Ziel ist es: eine möglichst einfach und kostengünstige Variante herzustellen, die sich von 220 Volt betriebenen Geräten unterscheidet .Ein Verlängerungskabel ist nicht mehr notwendig, so wie es zB. in Osteuropa angeboten wird.
Natürlich besteht auch bei der Heizpatrone die Möglichkeit eine Funksteuerung oder Zeitschaltuhr zu verwenden, dass würde den Kostenfaktor erhöhen und sollte im ermessen des Kunden liegen.
Deswegen ist die Ausführung die angeboten wird relativ simpel, Funk oder Zeitschaltuhren gibt es im Zubehör oder Elektronikläden. ( zB . Conrad Elektronik )
Wir möchten mit dem Produkt Leute ansprechen die keine Garage oder Standheizung besitzen oder einfach nur den Motor vor Verschleiß schonen wollen in der kalten Jahreszeit

Die Ölablassschraube wird beim Ölwechsel einfach ausgetauscht. Die Heizpatrone ist integriert. Sie wird über 12 Volt betrieben.
Richtwert:
Bei einer Außentemperatur von -5° wird eine Öl menge, von 3 l durch die Heizpatrone auf eine Temperatur von +10° erwärmt, indem Sie die Heizpatrone für ca. 3,5 Minuten einschalten. Durch eine stromlose Nachlaufzeit von einer Minute erreicht das Öl die Temperatur.
Bei Interesse bitte mailen
mfg: schole1

15 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von 123kai


....genießt dann zususagen Bestandsschutz.

Zwei Volvisti diskutieren Patente im Honda-Forum..... fehlt nur noch, dass es um ein Patent von Daimler geht 🙂

Nur kurz um die Sache abzurunden. Was 123kai sagt, ist grundsätzlich richtig. Wenn Du wirklich ein in Kraft stehendes Patent haben solltest, dann hast Du tatsächlich ein Verbietungsrecht, aber - und das ist entscheidend - kein Nutzungsrecht. Ja, so seltsam es klingen mag, Du kannst ein Patent haben, was Du nicht ausüben darfst - ein sogenanntes abhängiges Patent. Dies ist dann der Fall, wenn es ein älteres Patent gibt, in dessen Schutzbereich Dein eigenes Patent fällt. Dann hat der Inhaber des älteren Patents das Recht, Dir die Ausübung Deines Patents zu verbieten. Hart, aber wahr.

Abgesehen davon, glaube ich ohnehin nicht, dass Du ein in Kraft stehendes Patent hast, bzw., wenn Du eins hast, dass es einen sehr engen Schutzbereich hat oder leicht zu umgehen ist. Sorry, aber die Idee mit dem Vorheizen haben halt schon viele vor Dir gehabt.

Ich wünsche Dir trotzdem alles Gute, denn auch wenn das mit der Motorölvorheizung nichts wird, wirst Du vielleicht mit Deiner nächsten Idee Erfolg haben. Lass Dich vom Tüfteln und Ausprobieren nicht abbringen, aber nimm 123kai's Hinweis (vier Posts weiter oben) auch ernst.

Gruß
xc90er
...patenter Realist (daher auch kein begnadeter Tüftler).

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