Moppedverkauf - Kennzeichen behalten - wie ?
Leider war die Zulassungsstelle schon seit 3 Minuten geschlossen, als ich ankam. Daher meine Frage hier:
Wenn am Sonntag ein Käufer mein Mopped mitnehmen will, und ich das Kennzeichen für ein anderes Mopped behalten möchte, wie löse ich das?
Er muß ja, glaube ich, Papiere und Kennzeichen bei seiner ZulSt. vorzeigen. Geht es tatsächlich nur so, daß er mir das Kennzeichen zurückschickt? Oder gibt es einen einfacheren Weg? Wohlgemerkt: zur ZulSt gehen fällt wg Sonntag Übernahme aus. Der Käufer kommt von etwas weiter her.
27 Antworten
Zitat:
@hoinzi schrieb am 1. Februar 2020 um 21:24:09 Uhr:
Kennzeichen können doch inzwischen auch in andere Landkreise mitgenommen werden, und irgendwann (falls das nicht sogar schon gilt) auch bundesweit weiter genutzt werden.
Aber wer will das??
Ich kenne keinen der das so macht,und das gerade bei 1 und 2 stelligen Nummern bzw Kennzeichen.
Man will ja kein Kuchenblech rum fahren.
Zitat:
@jmlif schrieb am 2. Februar 2020 um 06:21:11 Uhr:
Zitat:
@hoinzi schrieb am 1. Februar 2020 um 21:24:09 Uhr:
Kennzeichen können doch inzwischen auch in andere Landkreise mitgenommen werden, und irgendwann (falls das nicht sogar schon gilt) auch bundesweit weiter genutzt werden.Aber wer will das??
Ich kenne keinen der das so macht,und das gerade bei 1 und 2 stelligen Nummern bzw Kennzeichen.
Man will ja kein Kuchenblech rum fahren.
Ich will das zum Beispiel. Ich ziehe demnächst um. Hier habe ich ein relativ kurzes Kennzeichen welches zudem noch symmetrisch ist (Schema: XY ZZ 11). Demnächst geht es in eine größere Stadt, ca. 70km entfernt. Dort gibt es nur noch lange Kennzeichen und auch keine symmetrischen. Ich werde daher mein alles behalten. Mag anderen egal sein - mir nicht.
Hier fahren schon einige (Autos) mit Kennzeichen aus anderen Landkreisen rum, die aber hier gemeldet sind. Das scheint durchaus öfters vorzukommen.
Zitat:
@Martin P. H. schrieb am 1. Februar 2020 um 11:54:10 Uhr:
Ich würde auf keinen Fall mehr ein angemeldetes Fahrzeug verkaufen:
"Andererseits kann es für Sie auch zum Nachteil werden, wenn Sie ein angemeldetes Fahrzeug verkaufen. Es hat hauptsächlich mit dem Vertrauen in den Käufer zu tun, denn: Wenn dieser das Fahrzeug nicht frühzeitig ummeldet, kann das ein Risiko für Sie sein. Für die Zulassungsstelle und die Versicherung gelten Sie in diesem Fall immer noch als der Halter des Autos.
Bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Behörden bzw. der Versicherer von dem Kaufvertrag erfahren, bleiben Sie der offizielle Ansprechpartner. Für Sie bedeutet das, dass Sie weiterhin die Versicherung zahlen müssen und ggf. sogar hochgestuft werden, sollte es mit dem nicht umgemeldeten Fahrzeug zu einem Unfall kommen.
Auch Bußgeldbescheide können in Ihrem Briefkasten landen. Dann müssen Sie als Halter glaubhaft versichern, dass Sie nicht der Fahrer waren. Das ist zwar mit dem Kaufvertrag möglich, bedeutet aber entsprechenden Papierkram. Ist der Käufer später nicht mehr aufzutreiben und in der Versenkung verschwunden, besteht sogar die Möglichkeit, dass Sie auf den Kosten komplett sitzen bleiben. Sie sind also eher auf der sicheren Seite, wenn Sie das Kfz nicht angemeldet verkaufen."
Siehe
https://www.bussgeldkatalog.org/auto-verkaufen-abmelden/
Genau aus diesen Gründen mache ich das schon seid über 20 Jahren nicht mehr ein angemeldetes Auto abzugeben.
Einmal hab ich das gemacht und war mir eine Lehre, bin 4 Wochen im Ghetto von Hamm hinter hergelaufen. Das war kein Spaß.
Man muss sein Auto nicht mehr ummelden wenn man in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht.
Sollte das FZG aber umgemeldet werden muss auch ein neue KZ dran.
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@KapitaenLueck
Ja, ganz genau.
Früher in den 90ern haben wir das immer so gemacht, Kfz (egal ob Auto oder Motorrad) angemeldet verkauft und auch gekauft. Gab nie Probleme.
Bis ich mal vor ein paar Jahren meinen Polo an ein „paar nette Herren“ verkauft hab... meine Meinung zu denen schreib ich jetzt lieber nicht, denn dann gleitet‘s ab in die Fäkalsprache und die Mods könnten das nicht so gut finden.
Auf jeden Fall hatte ich ein Mordsgerenne, bis die gnädigerweise die Karre endlich abgemeldet hatten.
Wenn man selbst das Fahrzeug besitzt und das Kennzeichen behalten will ist es ja ok so nur wenn ich mein Moped verkaufe und das Kennzeichen behalten will für ein anderes Fahrzeug ,melde ich Online ab funktioniert tatelos.
Hat sich erledigt. Zwei Interessenten waren vor Ort. Der ein zog ganz traurig wieder ab, weil er dieses tolle (seine Aussage) Fahrzeug nicht verwenden konnte (10cm zu hoch für sein Reisemobil), der andere erwartete ein Fahrzeug (das günstigste unter allen Angeboten des gleichen Typs) das zwar 19 Jahre alt und 40.000km weit gefahren wurde, aber unbedingt so auszusehen hatte als wäre es gerade vom Band gelaufen. So hat eben jeder seine eigenen Grundvoraussetzungen.
Ja irgendwo kenne ich das her?!?,**was die Maschine hat 20000 km runter soviele km** hatte bei mir einer gesagt,da meinte ich nene du musst da noch eine 1 Davor setzen das sind die wirklichen km und genau deswegen ist die maschine so preiswert.
Ich brauche nicht erwähnen das er sang und klang los abgezogen ist.
Auch als er am Anfang 2 Kratzer **die wirklich minimal waren** im Lack monierte ,sagte ich ihm schon 20 Jahre und wie frisch aus dem Laden ist nicht ,**ach die Maschine hat ja gar kein ABS** rundete das ganze dann ab.
Solche Leute sind eher Zeitdiebe als echte Interessenten, denn sowas dürfte ja wohl 1. in der Anzeige stehen bzgl. KM und 2. was erwarten denn die Leute von einem 20 Jahre alten FZG?
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 2. Februar 2020 um 19:50:45 Uhr:
Solche Leute sind eher Zeitdiebe als echte Interessenten, denn sowas dürfte ja wohl 1. in der Anzeige stehen bzgl. KM und 2. was erwarten denn die Leute von einem 20 Jahre alten FZG?
Das kann ich dir ganz klar Sagen ,das das Fahrzeug Laden neu da steht ,und fast keine KM runter hat zu einem Schnäppchen preis,ich habe auch schon Interessenten an der Tür genau wegen solchen aussagen wieder abgewiesen.
Ich handele ja auch gerne ,macht ja jeder irgendwo,nur es gibt halt auch ein Leben und ein Leben lassen.
Und manche stehlen eben die Zeit ,ohne sich davor bewusst gemacht zu haben ,was der markt Spiegel so her gibt.
Zitat:
@jmlif schrieb am 2. Februar 2020 um 06:21:11 Uhr:
Aber wer will das??
Ich kenne keinen der das so macht,und das gerade bei 1 und 2 stelligen Nummern bzw Kennzeichen.
Man will ja kein Kuchenblech rum fahren.
Ich will und mache das seit Umzug auch schon, allein schon weil ein Hamburger niemals ein bayrisches Wappen auf seinem Kennzeichen dulden würde 😁
Zitat:
@hoinzi schrieb am 1. Februar 2020 um 21:24:09 Uhr:
Kennzeichen können doch inzwischen auch in andere Landkreise mitgenommen werden, und irgendwann (falls das nicht sogar schon gilt) auch bundesweit weiter genutzt werden.
Das geht aber nur, wenn der Halter gleich bleibt. Ich bin innerhalb von Bayern umgezogen und habe mein Kennzeichen behalten. Erst als ich am neuen Wohnort ein neues Fahrzeug zugelassen habe, brauchte ich auch ein neues Kennzeichen.
Du kannst Dein Kennzeichen bundesweit solange mitnehmen, wie sich das Fahrzeug nicht verändert.
Innerhalb des Bundeslandes, bzw. des Zulassungsbezirkes ist das Behalten auch bei Fahrzeugwechsel überhaupt kein Problem. Da man aber in Nordbayern ein N für Nürnberg führt und im Süden BGL für Berchtesgaden, kommt man bei Fahrzeugwechsel dann aber wohl nicht um eine Neuzuteilung rum. Bei Stadtstaaten spielt das keine Rolle.