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Kennzeichen

Themenstarteram 1. August 2013 um 12:38

Hallo Leute,

ich hab da mal ne Frage, die vielleicht etwas ungewöhnlich klingt:

bei uns im Nürnberger Land gibt es für Motorräder grundsätzlich keine kleinen Kennzeichen :):confused::confused:

jetzt sind bei uns Altkennzeichen wieder eingeführt worden, d.h. wir können jetzt anstelle "LAU" wieder das schöne "N" fahren. Ich hab bei der Zulassungsstelle angerufen um zu fragen ob ich denn jetzt das "kleine" Kennzeichen haben kann. Antwort: neee keine Chance. Aber ich könnte ein einzeiliges Kennzeichen bekommen. Bedeutet z.B. "N-J 10" - kleinste Breite 30cm!!!

Das wär doch schon was was ich in Erwägung ziehen könnte.

jetzt kommt aber meine Frage:

Kann mir jemand sagen wie es rechtlich ausschaut wenn ich den blöden blauen Balken wegschneide???

Dann wär das Kennzeichen nämlich nur noch 25 cm breit und 11 cm hoch!!! :p :p

Gibts da rechtlich Probleme? Muss ich den Balken unbedingt haben?

Wäre für Info echt dankbar!!!

Gruß an alle

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19 Antworten

Der Pleitekranz gehört zum Kennzeichen und darf nicht weggeschnitten werden.

Moin!

Bei einem Kennzeichen handelt es sich um eine Urkunde. Jede Veränderung dieser Urkunde ist strafbewährt, auch wenn es sich "nur" um das Wegschneiden von - aus deiner Sicht - "unnützen" Angaben, wie dem blauen Landesstreifen handelt.

Überall gibt es seit einiger Zeit die schmalen 18er Moppedkennzeichen. Mit welcher Begründung gibt es die bei euch nicht?

Lass dir die Nummer geben und bestell ein schmeles Kennzeichen im Internet. Wenn sie das nicht stempeln wollen, dann gibts auch noch rechtliche Wege.

N-J 10 ist im neuen Look 18 cm breit und 20 cm hoch und mit den alten großen Zeichen 20 cm breit und ebenfalls 20 cm hoch. Ich fahre übrigens auch zwei Mopeds mit den alten Kennzeichen in 20 cm x 20 cm - ich finde die schöner als die neuen. Übrigens: N-J 10 kann man StVZO konform gar nicht auf 30 cm ausdehnen - die Lücken würden zu groß! Es gibt nämlich für die alte Form keine Mindestbreite, es gibt nur Vorgaben zu den Zeichen und den Abständen der Zeichen - und da wird ein korrektes Kennzeichen mit nur 3 Zeichen nach der Trennung eben nicht so breit.

 

Gruß Michael

Ich schätz mal es handel sich um eine Harley, und die wollen nun mal einzeilig

Er schreibt ja auch 30cm x 10cm

Er schrieb ja

Zitat:

... ob ich denn jetzt das "kleine" Kennzeichen haben kann. Antwort: neee keine Chance. Aber ich könnte ein einzeiliges Kennzeichen bekommen.

und das liest sich für mich so, als sei das mit dem einzeiligen Kennzeichen ein von ihm ungewünschtes Alternativangebot der Zulassungsstelle gewesen. Wobei 30 cm dafür eigentlich auch zu kurz wären, offiziell braucht man bei 1 + 3 Zeichen meines Wissens 32 cm (das kann man aber nachrechnen).

 

Gruß Michael

Themenstarteram 1. August 2013 um 15:29

ja esv handelt sich tatsächlich um ne alte Harley BJ 76 und mein Vorbesitzer hat es einfach verpeilt 1996 als er sie von den Staaten geholt hat, das kleine Kennzeichen zu nehmen.

Die Lady von der Zulassungstelle hat eben gesagt, dass das kleinste Kennzeichen 1-zeilig 30 cm breit wäre. Das würde ich dann schon nehmen aber eben nur unter der Bedingung, dass man den sch... blauen Balken wegmachen kann. Ich hab dazu im Netz keine rechtlichen Grundlagen gefunden.

Ich würde das Kennzeichen auch noch einrahmen mit nem schmalen Rand der dann natürlich schwarz ist (fällt vielleicht nicht so auf)

Das schmale neue Kennzeichen hab ich seit 3 Monaten aber durch die Vibrationen ist jetzt schon wieder ein Riss von 3 cm drin.

Wär echt gut wenn ich ein Urteil oder so bekommen würde.

Gruß Horst

Der hat nichts verpeilt, dafür gab es schon damals in der Regel keine Rechtsgrundlage. Nur bei bestimmten Baggern kam das in Frage. Weil da viel an den geltenden Vorschriften vorbei "legalisiert" wurde, ist die Hürde nun höher geworden, was ich auch völlig richtig finde. Eitel sind wir alle, aber gleiches Recht für alle sollte schon gelten!

Um die Frage zu beantworten: Nein, das ist natürlich nicht erlaubt! Das blaue Feld gehört zum Kennzeichen und Basta.

Aaaaaaaaaaaaabeeeeeeeerrrrr......

... es könnte doch gehen, zumindest in einigen Kreisen: Teilweise werden aus historischen Gründen für Oldtimer (und Deine Harley ist über 30 Jahre alt und fällt damit unter diese Regelung) wieder die alten Kennzeichen nach dem bis ca. 1996 zulässigen Muster zugelassen.

Frag doch mal danach.

 

Gruß Michael

wenn du den Blauen Rand abschneidest, kannst du auch das N oben abschneden- dann ist es schön quadratisch!

am 1. August 2013 um 16:02

Es befindet sich doch bestimmt neben dem Hinterrad??? Da würde ich zweizeilig nehmen.

Hier ein --> ARTIKEL von MOTORRAD online. Da steht eigentlich alles drin. Ich selbst war heute auf der Zulassungsstelle und hab' meine "Kleine" zugelassen. Kennzeichen- bzw. Buchstabenformat " ABC XY 5"; zusätzlich Saison 03-11. Und dieses Kennzeichen ist ein (Standard-) Format 18x20 cm. Aber eben nicht einzeilig...

Grüße,

Micha.

Moin!

Zitat:

Original geschrieben von bikerhd74

... aber eben nur unter der Bedingung, dass man den sch... blauen Balken wegmachen kann. Ich hab dazu im Netz keine rechtlichen Grundlagen gefunden.

Ich habe dazu oben schon etwas geschrieben. Es handelt sich bei einem Kennzeichen de jure um eine Urkunde. Die inhaltliche Veränderung einer Urkunde, z.B. durch bekleben, überschreiben, abschneiden oder was auch immer, ist eine Urkundenfälschung, wie sie auch strafrechtlich bewährt ist. Ich könnte das hier nun lange an den entsprechenden Paragraphen subsumieren und/oder die einschlägige Kommentierung dazu raussuchen und zitieren, aber ehrlich gesagt habe ich weder Lust dazu, noch ändert sich dadurch etwas am Ergebnis.

Soweit von mir als Jurist zu dem Thema. ;)

am 1. August 2013 um 19:29

SoulBS hat Recht: ich hab mal einen Reflektor mangels Platz auf das Kennzeichen geklebt, ganz unten, wo es wirklich keinen gestört hat - außer der Rennleitung, die mich extra deshalb aus dem Verkehr gezogen hat. Wenn so was schon stört, dann will ich gar nicht wissen, was die von einem zusammen-geflexten Nummernschild halten. Könnte aber teuer werden.

Laß es!

am 1. August 2013 um 19:39

Da kannst gleich ein Kennzeichen nachmachen.............ganz streng genommen dürftest ned mal Löcher reinbohren.

Die Möglichkeit bzgl. Oldtimer ist wohl der beste Vorschlag, der mit etwas Glück und nicht zu "zickiger" Zulassungsstelle funktionieren wird.

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