Moped gekauft, viel kaputt.... LESEN!!
Hab mir ne Aprilia RS 125 gekauft Bj 1999 mit 24242 km laut Tacho
So, mal die Karten auf den Tisch.
Hab das Ding bei Ebay gekauft, vorher nicht gesehen da sie 450km von mir weg stand.
Angegeben waren unter anderem Neue Reifen+Neue Bremsen+Neue Gabelsimerringe+Neue Kolben+Neue Kupplung.
Der hintere reifen ist abgefahren, habe ich ihm gesagt, die Tachwoelle ist gerissen, habe ich ihm gesagt, da ist er mit dem Preis um 100Euro runter.
Da es gestern abend 21.30Uhr war als wir die Maschine geholt haben, hab ich den rest nicht wirklich beachtet,
so dass mir viele andere dinge erst heute aufgefallen sind, wie z.B.
-Gabel vierliert viel Öl (war gestern sauber)
-Frischölbehälter undicht (wurde gesagt, das sei weil er grad erst nachgefüllt hat)
-Kupplung schleift, trennt nicht richtig, zieht trotz gezogener Kupplung (ist mir auf der rückfahrt erst aufgefallen)
-Bremsen weder vorne noch hinten neu (heute morgen gesehen)
-Tachoschnecke defekt (heute gesehen)
Für alles habe ich zeugen.
Was kann ich nun tun, vom Vertrag zurücktreten?
Der Verkäufer ist erst 16, und es war kein Erziehungsberechtigter dabei, somit müsste der Vertrag theoretisch ungültig sein, oder?
30 Antworten
oder du drohst ihm mit anwalt! du musst ihm sagen du hast einen sehr guten und wenn ihr das nicht so regeln könnt, dann hat er morgen post! so und da wirst du gewinnen bei einem prozess da es ein minderjähriger verkauft hat ohne erziehungsberechtigten!
Hier mal ein Auszug zum Thema Geschäftsfähigkeit:
Zitat:
Beschränkte Geschäftsfähigkeit
Eine Besonderheit besteht bei Minderjährigen. Hiermit sind Kinder und Jugendliche gemeint, die mindestens sieben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind.
Für sie gelten die Vorschriften über die so genannte beschränkte Geschäftsfähigkeit. Das Gesetz bestimmt, dass alle Verträge (Ausnahmen siehe weiter unten), die ein Minderjähriger abschließt, schwebend unwirksam sind. Nur wenn die Erziehungsberechtigten vorab dem Vertrag zustimmen oder im Nachhinein das Geschäft genehmigen, wird die Willenserklärung des Minderjährigen (und damit auch der Vertrag) wirksam.Ausnahmsweise kann ein Minderjähriger auch ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten wirksame Verträge schließen. Folgende drei Fälle seien genannt:
1. „lediglich rechtlicher Vorteil“
Geschäfte, durch die der Minderjährige nur rechtliche Vorteile erlangt, können ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorgenommen werden. Der häufigste Fall ist, dass der Minderjährige etwas geschenkt bekommt oder dass ihm Rechte übertragen werden. Dabei kommt es wie gesagt nur darauf an, einen „rechtlichen“ Vorteil zu erlangen. Auf die Frage der Wirtschaftlichkeit kommt es nicht an.Beispiel:
Der Minderjährige M bekommt von seiner Erbtante E bereits zu Lebzeiten ein Wohnhaus übertragen. Im Grundbuch sind folgende Belastungen eingetragen: ein Geh- und Fahrtrecht zugunsten des Eigentümers des Nachbargrundstücks und eine Grundschuld der Sparkasse S über 20000 Euro. Trotz der Belastungen ist das Geschäft rechtlich vorteilhaft, weil es auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise nicht ankommt. In diesem Fall schränken die Belastungen den rechtlichen Vorteil lediglich ein, heben ihn aber nicht auf, weswegen es keiner Einwilligung der gesetzlichen Vertreter des M bedarf.2. „Taschengeldparagraf“ (§ 110 BGB)
Wird dem Minderjährigen für einen bestimmten Zweck oder aber zu seiner freien Verfügung Geld überlassen, so ist ein Vertrag, der mit diesen Mitteln geschlossen wurde, wirksam. In der Regel handelt es sich dabei um das Taschengeld, das der Minderjährige zu seiner freien Verfügung erhält.
Beispiel:
Der 15jährige Schüler erhält monatlich 50 Euro Taschengeld von seinen Eltern zur freien Verfügung. Er kauft sich für 15 Euro eine CD. Dieses Geschäft bedarf keiner Einwilligung der Eltern, um wirksam zu sein. Genauso verhält es sich, wenn der Schüler jeden Monat 20 Euro spart und sich dann nach einem Jahr für 240 Euro den neuesten MP3-Player zulegt. Obwohl der Betrag recht hoch ist, wurde er ausschließlich durch Mittel aufgebracht, die dem Minderjährigen zur freien Verfügung standen.3. Dienst- oder Arbeitsverhältnis
Tritt der Minderjährige mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten als gesetzliche Vertreter in ein Beschäftigungsverhältnis, so tritt ebenfalls eine Teilgeschäftsfähigkeit ein. Der Minderjährige ist dann für solche Rechtsgeschäfte geschäftsfähig, die mit Eingehung oder Aufhebung des Dienstverhältnisses und dessen Abwicklung einhergehen.Die 16-jährige S beginnt mit Zustimmung Ihrer Eltern eine Lehre als medizinisch-technische Assistentin bei dem Allgemeinarzt Dr. Z. Trotz ihrer 16 Jahre ist sie unbeschränkt geschäftsfähig, wenn es darum geht, den Ausbildungsvertrag zu unterschreiben, die monatliche Vergütung entgegen zu nehmen oder auch ein Girokonto für die Gehaltszahlungen zu eröffnen. Nicht abgedeckt wäre dagegen, das Durchführen von Überweisungen oder eine Vereinbarung mit der Bank bezüglich eines Überziehungskredites, denn diese Geschäfte stehen nicht im Zusammenhang mit dem eingegangen Dienstverhältnis.
Guten Morgen! Ja dann würde es ja heißen,dass sein Vater sagt er hat ihm den Verkauf mündlich erlaubt, bzw. das er jetzt sagt,natürlich ist der Verkauf ok, somit ist der Vertrag doch rechtsgültig.... So ein scheiß, ich hab noch immer keinen Rechtsschutz! Sch.....
hi
gehe zu einem anwalt der sich darauf speziallisiert hat.
lass dir eine beratungsstunde geben.kostet in der regel
nichts,oder nur sehr wenig.spreche aus erfahrung.
der sagt dir klipp und klar was ambach ist.
gruss möhre56
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Hab grad vom Tüv erfahren das die Maschine auf 5kw eingetragen ist. (War ejne schwierige Geburt laut Brief, da da alles durchgestrichen ist. Im Kaufvertrag steht eindeutig drinenn 11kw und mündlich habe ich das auch. (mit Zeugen) Sobald ich heute abend zuhause bin werde ich nochmals anrufen, na da bin ich mal gespannt. Der kommt da nicht mehr raus, viel zu viele Widersprüche...
Wenn sie auf 5KW eingetragen ist heißt das mechanisch gedrosselt also nicht über BB, 11KW wäre mit BB oder halboffen, wenn er 11kw gesagt hat könnte das auch einfach nur heißen das er sie teilweise aufgemacht hat.
Er sagte und so stehts auch im aufvertrag, die Maschine ist auf 15PS eingetragen. Laut Brief sind es aber 5KW.
Das ist nun wirklich vortäuschung falscher Tatsachen... Zumal der Vertrag ja eigentlich ungültig ist...
richtig, du hast ein anderes Fahrzeug gekauft. Damit ist der Vertrag ungültig. Aber wenn der Verkäufer vernünftig ist, wird er das ohne probleme zurücknehemn.
du hast die doch über ebay ersteigert, somit geh auch erstma über ebay gegen ihn vor. unter 18 darf man sich doch garnicht anmelden. Auch wenn man bei ebay was ver/ersteigert schließt man einen vertrag ab welcher nicht weniger wert ist.einen zusätzlichen kaufvertrag zu unterschreiben ist auch keine pflicht...
Wenn irgendetwas mit der Beschreibung nicht übereinstimmt würde ich das beim Verkäufer auch reklamieren und klip und klar sagen das du die Maschine unter den gegebenen Umständen nicht willst da du eigentlich von einem ganz anderen Zustand ausgegangen bist als du die Maschine ersteigert hast.
Biete dem Verkäufer an das ihr euch im Guten einig werdet, ansonsten würde ich erstmal mit Ebay "drohen" und sonst eben Anwalt. Bist du/deine Eltern rechtsschutzversichert?
Gruß
Sebo
Guten abend!
1. Nein leider bin ich noch immer nicht rechtschutz versichert.
Das wird aber als nächstes gemacht!
2. Bin mittlerweile soweit den Kontakt mit dem Vater zu haben
so dass ich da mal konkrete aussagen bekomme.
Allerdings scheint er auf seinen Sohn zu hören, und Ihm
alles zu glauben was er sagt.
[Uns wollte er am Samstag weismachen er wohnt in einem Haus alleine mit seinem 12 jährigen Bruder... Hat er mehrmals wiederholt]
Der Vater möchte heute mit Seinem Sohn reden, ich habe Ihm angeboten das er die Maschine 1:1 + Auslagen zurücknimmt
oder der Kaufpreis dementsprechend gemindert wird.
(Ich denke mit 500€uro minderung dürfte es hinkommen)
Sollte darauf nix passieren werde ich nochmals mündlich mit den Aussagen von hier vorgehen, klappt das nicht kommt ebay ins spiel... DANN der böse Anwalt.... Und als letztes das Gericht.... So weit lehnt sich ein Vater für ein Kind nicht aus dem Fenster....
Tip von mir, sag Ebay lieber sofort schonmal bescheid!
Nach einer bestimmten Zeit können die sonst nix mehr machen und ausserdem würdest du unglaubwürdig.
MfG
S