Montageauflagen Winterfelgen

Mercedes

Hallo liebes Forum,

ich möchte mir für meinen Dienstwagen diesen Winter schicke Felgen gönnen. Die Wahl fiel auf die GMP Stellar, ihr kennt sie sicher alle, sie sind an die AMG Felgen optisch angelehnt.

Da ich von meiner Dienstwagenrichtlinie gezwungen werde, 17" Reifen zu fahren, muss ich auch entsprechend die Felgen in der Größe nehmen. Soweit so gut, jetzt habe ich mir das TÜV Gutachten durchgelesen und bin etwas verwirrt über unter anderem folgende Einträge:

K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5k An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K7a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Mir als Laie sagt das einfach gar nichts, aber heißt das für mich, wenn ich diese Felgen nutzen will, muss ich an meinem Leasingfahrzeug rumbasteln und -schnippeln, besser gesagt der Monteuer in der Werkstatt muss das?! Also mein CLA ist nicht tiefergelegt, weil ich nicht einmal die AMG-Line habe.

Ich wäre euch über Hilfe und Aufklärung sehr dankbar!

28 Antworten

Hab ichs überlesen:

Welches CLA Modell fährst Du?

Das sind nur die freigegebenen Größen für die AMG Felgen.

Erst mit der AMG Bremsanlage oder ab dem 35er dürfen keine 17 Zoll mehr verbaut werden.

Bei den "kleinen" gehen 17 Zoll noch.

Zitat:

@t5net schrieb am 25. August 2020 um 13:25:48 Uhr:


Warum nimmst Du nicht die die gleiche ET wie die Originalfelgen? In der Reifenfreigabe vom MB gibt es keine 17 Zoll. Das hat ja einen Grund. EVt wegen Bremsanlage. Dann kann dir auch keine DWV eine 17" vorschreiben. Würde ich nochmal nachfragen.

@T5net

Mein Arbeitgeber schreibt mir 17" Winterreifen vor, siehe im letzten Post den ich editiert habe...
Er hat mir auch schon welche beigelegt, ebenfalls vom Drittanbieter Dezent, da mir diese aber optisch nicht zusagen, will ich mir aus eigener Tasche welche kaufen...

@kleinp ich fahre den C118, sorry 🙂

Zitat:

@t5net schrieb am 25. August 2020 um 13:25:48 Uhr:


Warum nimmst Du nicht die die gleiche ET wie die Originalfelgen? In der Reifenfreigabe vom MB gibt es keine 17 Zoll. Das hat ja einen Grund. EVt wegen Bremsanlage. Dann kann dir auch keine DWV eine 17" vorschreiben. Würde ich nochmal nachfragen.

"Zulässige Rad/Reifenkombinationen auf AMG Leichtmetallrädern"

Die ABE von Daimler ist für Daimler Felgen, nicht für andere Hersteller.
Andere Hersteller müssen ihre Felgen selber abnehmen lassen (siehe ABE).

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Also um das ganze nochmal zu spezifizieren: Meine Reifen sind folgende: 205 / 55 R 17... wenn ich mit denen bei 17" ins Gutachten gehe habe ich keine Reifenbezogene Auflagen und Hinweise.. Lediglich bei allgemeinen Hinweisen:

A 12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig
A 14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A 57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

NoP Nicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

P35 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1.

V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V17 nur relevant bei untersch. Reifengrößen

S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Das sollte doch dann problemlos machbar sein, oder?

Zitat:

Das heißt für mich in bin safe und muss am Auto nichts ändern lassen, würdet ihr dem zustimmen?

Keine Auflagen in der ABE = Keine Probleme 🙂
Zumindest für die 17 Zoll 205/55

Zitat:

@3sel schrieb am 25. August 2020 um 13:34:41 Uhr:



Zitat:

Das heißt für mich in bin safe und muss am Auto nichts ändern lassen, würdet ihr dem zustimmen?

Keine Auflagen in der ABE = Keine Probleme 🙂
Zumindest für die 17 Zoll 205/55

Sehr gut, vielen Dank für die Aufklärung!

Ich wusste vorher gar nicht, wie man die Tabellen bzw. das Gutachten richtig liest, aber dafür ist so ein Forum ja da, jetzt bin ich schlauer!

Zitat:

@New_CLA schrieb am 25. August 2020 um 13:34:21 Uhr:


Also um das ganze nochmal zu spezifizieren: Meine Reifen sind folgende: 205 / 55 R 17... wenn ich mit denen bei 17" ins Gutachten gehe habe ...

...Das sollte doch dann problemlos machbar sein, oder?

Wenn das Schneekettenverbot keine Rolle spielt, dann sehe ich da wenig dagegensprechen.
Ich persönlich lege Wert auf Schneeketten, was je nach Wohnort für andere jedoch unwichtig ist.
Eine Österreichfahrt im Winter kann ohne Schneeketten ärgerlich werden.

Zitat:

@heaDrOOMx schrieb am 25. August 2020 um 13:41:28 Uhr:



Zitat:

@New_CLA schrieb am 25. August 2020 um 13:34:21 Uhr:


Also um das ganze nochmal zu spezifizieren: Meine Reifen sind folgende: 205 / 55 R 17... wenn ich mit denen bei 17" ins Gutachten gehe habe ...

...Das sollte doch dann problemlos machbar sein, oder?

Wenn das Schneekettenverbot keine Rolle spielt, dann sehe ich da wenig dagegensprechen.
Ich persönlich lege Wert auf Schneeketten, was je nach Wohnort für andere jedoch unwichtig ist.
Eine Österreichfahrt im Winter kann ohne Schneeketten ärgerlich werden.

Schneeketten sind bei uns kein Thema, wir haben fast keinen Schnee hier.

Aber dann fährt Kollege @Denk ja mit einer nicht zulässigen Reifen/Felgen Kombi herum, oder? Wie @3sel schon gesagt hat, da sind im jeden Fall ein paar Änderungen durchzuführen und dem Gutachter vorzustellen, so lese ich das aus den Auflagen heraus.

Wundert mich, dass bei ihm die Werkstatt das dann nicht gemacht hat. Aber ich will hier auch nicht bevormundend klingen, ist ja jedem selbst überlassen was er macht.. Aber vielleicht nochmal als Hinweis für ihn. Es geht hier ja auch um Sicherheit und gerade bei Leasingfahrzeugen kann sowas bös enden im Garantiefall...

@New_CLA:
Ist halt für Wintersportler wichtig. Hier in Niederbayern brauche ich in der Regel keine Schneeketten mehr. Aber durch familiäre Beziehungen ins Salzachtal sind die je nach Jahreszeit manchmal erforderlich.

Keine Ahnung was genau für Auflagen drin standen. Bei mir schleift nix und unsere Autos sind gekauft. Ich glaube nicht das ich deswegen mal kontrolliert werde zumal die wenigsten überhaupt sehen das es nicht die Originalen Felgen sind...
Und wenn doch dann hab ich halt Pech...

Zitat:

@Denk schrieb am 26. August 2020 um 10:14:50 Uhr:


Keine Ahnung was genau für Auflagen drin standen. Bei mir schleift nix und unsere Autos sind gekauft. Ich glaube nicht das ich deswegen mal kontrolliert werde zumal die wenigsten überhaupt sehen das es nicht die Originalen Felgen sind...
Und wenn doch dann hab ich halt Pech...

Ja, die Chance kontrolliert zu werden ist sehr sehr gering.

Aber da ich einen Firmenwagen fahre kann es da zu erheblichen Problemen kommen. Wenn ich dann einen Unfall baue und rauskommt, ich fahre mit eigentlich nicht zugelassenen Felgen, was der Dienstwagenrichtlinie widerspricht, bin ich sowas von reif.

Ich werde in den nächsten Wochen zum Reifenhändler und mich da genaustens beraten lassen und werde die Punkte dann auch explizit anschneiden.

Zitat:

@Denk Ich glaube nicht das ich deswegen mal kontrolliert werde zumal die wenigsten überhaupt sehen das es nicht die Originalen Felgen sind...
Und wenn doch dann hab ich halt Pech...

Pech wäre dann natürlich auch, wenn Du in einen Unfall verwickelt würdest, der Gutachter das feststellt (die sehen sowas auf den ersten Blick ), dadurch das Fahrzeug ohne gültige ABE genutzt wurde (die erlischt nämlich, wenn Auflagen nicht eingehalten würden). Das führt zum Versagen des Versicherungsschutzes in Kasko, zur berechtigten Regressforderung in Haftpflicht und ggf. zur Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, wenn der Gutachter es für "durchaus wahrscheinlich" hält, dass Du mit Originalfelgen genau den Meter weniger Bremsweg gehabt hättest.

Zugegeben passiert sowas nicht jeden Tag, aber oft genug, dass ich mich beruflich regelmäßig damit befassen muß. Ich will damit nur aufzeigen, welche Konsequenzen Freimütigkeit haben kann.

Zitat:

@EduBasser schrieb am 26. August 2020 um 19:40:37 Uhr:



Zitat:

@Denk Ich glaube nicht das ich deswegen mal kontrolliert werde zumal die wenigsten überhaupt sehen das es nicht die Originalen Felgen sind...
Und wenn doch dann hab ich halt Pech...

Pech wäre dann natürlich auch, wenn Du in einen Unfall verwickelt würdest, der Gutachter das feststellt (die sehen sowas auf den ersten Blick ), dadurch das Fahrzeug ohne gültige ABE genutzt wurde (die erlischt nämlich, wenn Auflagen nicht eingehalten würden). Das führt zum Versagen des Versicherungsschutzes in Kasko, zur berechtigten Regressforderung in Haftpflicht und ggf. zur Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, wenn der Gutachter es für "durchaus wahrscheinlich" hält, dass Du mit Originalfelgen genau den Meter weniger Bremsweg gehabt hättest.

Zugegeben passiert sowas nicht jeden Tag, aber oft genug, dass ich mich beruflich regelmäßig damit befassen muß. Ich will damit nur aufzeigen, welche Konsequenzen Freimütigkeit haben kann.

Das wäre natürlich das Worst Case Szenario... Aber letzten Endes ist das ja seine Sache, ich will ihm das auch nicht madig reden. Nur ich denke das sollte man versicherungstechnisch im Hinterkopf haben.

Aber da bin ich bei meinen 17 " in der Reifenkombi die ich habe ja fein raus, da sind weder Änderungen notwendig, noch müssen sie einem Sachverständigen vorgestellt werden.

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