ForumCLA
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. A-Klasse & Vaneo
  6. CLA
  7. Montageauflagen Winterfelgen

Montageauflagen Winterfelgen

Mercedes
Themenstarteram 25. August 2020 um 7:17

Hallo liebes Forum,

ich möchte mir für meinen Dienstwagen diesen Winter schicke Felgen gönnen. Die Wahl fiel auf die GMP Stellar, ihr kennt sie sicher alle, sie sind an die AMG Felgen optisch angelehnt.

Da ich von meiner Dienstwagenrichtlinie gezwungen werde, 17" Reifen zu fahren, muss ich auch entsprechend die Felgen in der Größe nehmen. Soweit so gut, jetzt habe ich mir das TÜV Gutachten durchgelesen und bin etwas verwirrt über unter anderem folgende Einträge:

K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende

Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende

Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende

Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren

Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden

bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine

ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter

Radmitte vollständig umzulegen.

K5k An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur

Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach

Radmitte vollständig umzulegen.

K7a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter

Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit

zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne

zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Mir als Laie sagt das einfach gar nichts, aber heißt das für mich, wenn ich diese Felgen nutzen will, muss ich an meinem Leasingfahrzeug rumbasteln und -schnippeln, besser gesagt der Monteuer in der Werkstatt muss das?! Also mein CLA ist nicht tiefergelegt, weil ich nicht einmal die AMG-Line habe.

Ich wäre euch über Hilfe und Aufklärung sehr dankbar!

Ähnliche Themen
28 Antworten

So wie ich das lese, sind dort nicht nur banale Blecharbeiten nötig. Es muss also die Karosserie bearbeitet werden.

Schlicht und ergreifend:

Die Felgen/Reifen sind für die Radhäuser zu groß und diese müssen deswegen handwerklich vergrößert werden. Dengel... dengel... dengel... säg... säg...

Mit einem Leasingfahrzeug würde ich das nicht machen, könnte hinterher evtl. teuer werden.

Vermutlich würd ich's nicht mal an einem eigenen Fahrzeug machen, weil nachträgliche Karosseriearbeiten gerne ewiger Quell neuen Rostes werden.

Themenstarteram 25. August 2020 um 8:02

Zitat:

@heaDrOOMx schrieb am 25. August 2020 um 09:56:20 Uhr:

So wie ich das lese, sind dort nicht nur banale Blecharbeiten nötig. Es muss also die Karosserie bearbeitet werden.

Schlicht und ergreifend:

Die Felgen/Reifen sind für die Radhäuser zu groß und diese müssen deswegen handwerklich vergrößert werden. Dengel... dengel... dengel... säg... säg...

Mit einem Leasingfahrzeug würde ich das nicht machen, könnte hinterher evtl. teuer werden.

Vermutlich würd ich's nicht mal an einem eigenen Fahrzeug machen, weil nachträgliche Karosseriearbeiten gerne ewiger Quell neuen Rostes werden.

Auch in 17" ? Das klingt für mich irgendwie seltsam..

Viele hier im Forum haben ja diese Felge...

Zitat:

@New_CLA schrieb am 25. August 2020 um 10:02:12 Uhr:

Zitat:

@heaDrOOMx schrieb am 25. August 2020 um 09:56:20 Uhr:

So wie ich das lese, sind dort nicht nur banale Blecharbeiten nötig. Es muss also die Karosserie bearbeitet werden.

Schlicht und ergreifend:

Die Felgen/Reifen sind für die Radhäuser zu groß und diese müssen deswegen handwerklich vergrößert werden. Dengel... dengel... dengel... säg... säg...

Mit einem Leasingfahrzeug würde ich das nicht machen, könnte hinterher evtl. teuer werden.

Vermutlich würd ich's nicht mal an einem eigenen Fahrzeug machen, weil nachträgliche Karosseriearbeiten gerne ewiger Quell neuen Rostes werden.

Auch in 17" ? Das klingt für mich irgendwie seltsam..

Viele hier im Forum haben ja diese Felge...

Dann musst du im Gutachten genau reingehen. Da stehen i.d.R. zu den einzelnen Reifengrößen die Ziffern, die dafür relevant sind. Es zählt also nicht der ganze Katalog, sondern nur die Nummern, die bei der entsprechenden Felgen und Reifengröße genannt werden.

Wenn ich die Felge richtig ausgemacht habe, dann ist es das hier (siehe Bild). Wichtig ist nur, was hinter der jeweiligen Reifengröße steht und in der letzten Spalte. Diese Punkte sind relevant.

Edit:

Ich richte mich oft bei der Felgen-/Reifenauswahl nach diesen Punkten, bzw. was ich davon vermeiden möchte (Karosseriebasteln, Schneekettenverbot, eingesetzte Zentrierringe und Sonderschrauben).

GMP Stellar 17" Gutachten

Also die 18“ haben eine ABE und da ist keine Änderung nötig...

Die Felge gibt es glaube ich auch in verschiedenen Einpresstiefen.

Davon hängen natürlich auch dann die Auflagen ab.

So könnte ich selbst mit einer 17 Zoll Felge an dem Auto arbeiten nötig sein.

Themenstarteram 25. August 2020 um 8:58

Zitat:

@Denk schrieb am 25. August 2020 um 10:28:52 Uhr:

Also die 18“ haben eine ABE und da ist keine Änderung nötig...

Hast du sie selbst montiert oder montieren lassen? Die in der Werkstatt müssen sowas ja dann wissen...

Ich als Laie verstehe im Gutachten tendenziell eher nur Bahnhof...

Zitat:

@Denk schrieb am 25. August 2020 um 10:28:52 Uhr:

Also die 18“ haben eine ABE und da ist keine Änderung nötig...

Kommt wohl auf den aufgezogenen Reifen an, denn bei manchen Kombinationen ist trotz ABE ein Gutachter nötig (A01). Oder wie soll man das sonst verstehen (Zitst Gutachten):

A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

Ich als Laie verstehe im Gutachten tendenziell eher nur Bahnhof...

 

[/... und genau dafür gibt es Reifenhandel, Fahrzeugteilehandel, Fachhandel etc., die zum Einen wissen, was geht und gemacht werden muß und zum Anderen Haftung übernehmen, wenn sie etwas nicht beachten oder es zu Schäden kommt. Aber im Internet sind die Teile doch so viel günstiger .... nur die Ahnung wird nicht mitgeliefert.

Wer es nötig findet im Winter "schicke Felgen" haben zu müssen, sollte auch das Geld für den Fachhandel übrig haben.

Wenn Du Zahnimplantate bräuchtest, würdest Du die dann im Internet bestellen und eine Community fragen, wie man sie reinbaut?]

Zitat:

@New_CLA schrieb am 25. August 2020 um 10:58:50 Uhr:

Zitat:

@Denk schrieb am 25. August 2020 um 10:28:52 Uhr:

Also die 18“ haben eine ABE und da ist keine Änderung nötig...

Hast du sie selbst montiert oder montieren lassen? Die in der Werkstatt müssen sowas ja dann wissen...

Ich als Laie verstehe im Gutachten tendenziell eher nur Bahnhof...

Hab es beim Reifenhändler machen lassen... In der ABE stand zu den Reifen keine weiteren Auflagen dir für mich relevant waren...

Themenstarteram 25. August 2020 um 10:55

Zitat:

@EduBasser schrieb am 25. August 2020 um 11:11:10 Uhr:

 

Ich als Laie verstehe im Gutachten tendenziell eher nur Bahnhof...

 

[/... und genau dafür gibt es Reifenhandel, Fahrzeugteilehandel, Fachhandel etc., die zum Einen wissen, was geht und gemacht werden muß und zum Anderen Haftung übernehmen, wenn sie etwas nicht beachten oder es zu Schäden kommt. Aber im Internet sind die Teile doch so viel günstiger .... nur die Ahnung wird nicht mitgeliefert.

Wer es nötig findet im Winter "schicke Felgen" haben zu müssen, sollte auch das Geld für den Fachhandel übrig haben.

Wenn Du Zahnimplantate bräuchtest, würdest Du die dann im Internet bestellen und eine Community fragen, wie man sie reinbaut?]

Ich kann jetzt nicht so ganz folgen. Mein Plan war von Anfang an, das über einen offiziellen Reifenhändler abwickeln zu lassen. Aber dafür ist ja so ein Forum hier da, vorab Infos einholen und Erfahrungsaustausch.

Ob ich die jetzt über Euromaster, ATU bestelle oder privat im Felgenoutlet, die kosten fast das gleiche. Montieren lasse ich sie ja in der Werkstatt, ich gehe da selbst nicht ran.

Aber du hast recht, vielleicht sollte ich einfach direkt zum Reifenhändler gehen und nachfragen.

Zitat:

@Denk schrieb am 25. August 2020 um 11:22:11 Uhr:

Zitat:

@New_CLA schrieb am 25. August 2020 um 10:58:50 Uhr:

 

Hast du sie selbst montiert oder montieren lassen? Die in der Werkstatt müssen sowas ja dann wissen...

Ich als Laie verstehe im Gutachten tendenziell eher nur Bahnhof...

Hab es beim Reifenhändler machen lassen... In der ABE stand zu den Reifen keine weiteren Auflagen dir für mich relevant waren...

Sicher?

Welche Reifengröße hast du? Denn in der ABE für ET45 steht für jede Größe min. K5d (An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen)

Bei ET35 sind die Arbeiten noch umfangreicher.

Ist es so von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer abgenommen wurden?

F2

War nicht die Rede von 17" wegen Dienstwagenvorschrift?

Themenstarteram 25. August 2020 um 11:12

Zitat:

@3sel schrieb am 25. August 2020 um 13:01:10 Uhr:

Zitat:

@Denk schrieb am 25. August 2020 um 11:22:11 Uhr:

 

Hab es beim Reifenhändler machen lassen... In der ABE stand zu den Reifen keine weiteren Auflagen dir für mich relevant waren...

Sicher?

Welche Reifengröße hast du? Denn in der ABE für ET45 steht für jede Größe min. K5d (An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen)

Bei ET35 sind die Arbeiten noch umfangreicher.

Ist es so von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer abgenommen wurden?

Ja, das war auch mein Stand.. Die Auflagen stehen bei 17" und 18" drin.

@t5net..

Ja, das auch, aber wie gesagt, die Auflagen gelten für alle Größen mehr oder weniger Stark. Daher wundert mich, dass bei ihm nichts gemacht werden musste. Vielleicht verstehe ich die Auflagen auch einfach nur falsch...

 

Edit: danke für eure Erklärungen, ich habe jetzt gecheckt wie man die Tabelle benutzt

Also um das ganze nochmal zu spezifizieren: Meine Reifen sind folgende: 205 / 55 R 17... wenn ich mit denen bei 17" ins Gutachten gehe habe ich keine Reifenbezogene Auflagen und Hinweise.. Lediglich bei allgemeinen Hinweisen:

A 12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig

A 14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der

Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im

Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A 57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front

bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

NoP Nicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

P35 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nicht

zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1.

V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für

Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V17 nur relevant bei untersch. Reifengrößen

 

S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe

Seite 1) verwendet werden.

 

Das heißt für mich in bin safe und muss am Auto nichts ändern lassen, würdet ihr dem zustimmen?

Warum nimmst Du nicht die die gleiche ET wie die Originalfelgen? In der Reifenfreigabe vom MB gibt es keine 17 Zoll. Das hat ja einen Grund. EVt wegen Bremsanlage. Dann kann dir auch keine DWV eine 17" vorschreiben. Würde ich nochmal nachfragen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen