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Mofa Kymco DJ 50s Problem HILFE!!!

Kymco

Hallo.
Ich habe ein Problem mit meinem neuen (10.04.2017) Mofa (Kymco DJ 50s 25kmh und 2 Jahre Garantie). Dieses kommt an machen Bergen nicht hoch und bleibt stehen (mit voller Drehzahl/Motor geht nicht aus). Ich fahre mit anschwung in den Berg und dann wird er immer langsamerer und iregentwann bleibt es dann stehen. Hier wo ich Wohne habe ich bisscher 6 oder 7 Berge wo ich nicht hochfahren kann.
Mein Vertragshändler möchte nichts mehr bei meinem Mofa machen trotz Garantie (noch knapp 2 Jahre). Er sagt als Ausrede das es dann auf der Geraden schneller laufen ürde.
Mein Gedanke war dieser, dass es die Fliehkraftkublung sein könnte.
Wisst ihr eine Lösung wenn ja bitte schreibt diese mir bitte.
Gibt es eventuell auch Leute mit dem selber Problem?
LG Till

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40 Antworten

Die 500km Inspektion habe ich ja schon gemacht. Ich fahre am Montag mit meinen Eltern mal dort hin und bin mal gespannt was er dann sagt.

Der Händler "MUSS" im Rahmen der Garantie ausbessern/reparieren. Doch wenn dein Roller erst 1 Woche alt ist und Du schon die 500er Inspektion durch hast, wie viel bist Du denn gefahren?
Weiterhin ist der Kaufvertrag nichtig. Du bist erst 15 und hättest dem zu Folge kein Kraftfahrzeug mit Motor kaufen dürfen.

Es ist alles nichtig! Der kaufvertrag erst recht! Aber! Selbst zum anwalt darfst du nicht selbst gehen!
Du must deine Eltern einbeziehen! Für die nachbesserung beim Händler, ebenso ggf beim anwalt, und sowieso bei der wandlung des kaufvertrags...
Und da der Händler weiss, dass du ihn nichts kannst ohne deine Eltern, lässt er sich auf nichts ein wenn du da antanzt...!

Danke für die ganzen guten Tipps. Ich fahre am Montag mit meinen Eltern hin und schreibe dann mein Ergebnis euch mal. Hoffe es wird gut.

Zitat:

@Roller_Tuffen schrieb am 21. Mai 2017 um 08:35:13 Uhr:


Der Händler "MUSS" im Rahmen der Garantie ausbessern/reparieren. Doch wenn dein Roller erst 1 Woche alt ist und Du schon die 500er Inspektion durch hast, wie viel bist Du denn gefahren?
Weiterhin ist der Kaufvertrag nichtig. Du bist erst 15 und hättest dem zu Folge kein Kraftfahrzeug mit Motor kaufen dürfen.

Ich habe 970 km auf der Uhr.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 21. Mai 2017 um 09:17:18 Uhr:


Es ist alles nichtig! Der kaufvertrag erst recht! Aber! Selbst zum anwalt darfst du nicht selbst gehen!
Du must deine Eltern einbeziehen! Für die nachbesserung beim Händler, ebenso ggf beim anwalt, und sowieso bei der wandlung des kaufvertrags...
Und da der Händler weiss, dass du ihn nichts kannst ohne deine Eltern, lässt er sich auf nichts ein wenn du da antanzt...!

Wenn der Händler weiß was Rechtlich wäre hätte er ihm nicht den Roller verkauft ohne Eltern.

Scheinbar kennt er sich in der Technik auch nicht aus und möchte nur verkaufen.

Gibt es bei euch noch eine Kymco Vertretung,dann würde ich da mal vorsprechen und dein Problem schildern,nur mal schauen was er sagt.

Also es gibt noch ca. 40km weiter einen Vertragshändler ich wollte sowieso noch bei verschieden Vertragshändlern vorbeifahren (vorbeifahren lassen). Und noch telefonieren.

Zitat:

@Grafittimann schrieb am 21. Mai 2017 um 10:41:50 Uhr:


Also es gibt noch ca. 40km weiter einen Vertragshändler ich wollte sowieso noch bei verschieden Vertragshändlern vorbeifahren (vorbeifahren lassen). Und noch telefonieren.

Genau ,die Kanone kann man noch früh genug raus holen.

Wann lernt man den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Gewährleistung ist eine gesetzliche Regelung, Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Zitat:

Der Händler "MUSS" im Rahmen der Garantie ausbessern/reparieren

Daher muss er gar nichts.

Die 1 Frage ist liegt ein Mangel vor, in meinen Augen nein. Es handelt sich sich beim Roller nach meinen Kenntnisstand um einen 4Takter mit 3 PS als KKR. Dieser wurde als Mofa gedrosselt und hat dadurch noch etwas weniger Leistung. Bei Steigungen von 17% - 20 % geht ihm einfach die Puste aus. War beim Mofa früher nicht anders, nur hatten wir den 1 Gang und konnten mit treten . Der Roller selbst bringt schon 100 kg auf die Waage plus Fahrer, da kommen in deinen Fall auch schon 165kg zusammen, die den Berg hoch sollen.

Kauf des Rollers ohne Zustimmung der Eltern, wäre schwebend unwirksam. Nur auf wen ist der Roller versichert. Ist er auf die Eltern versichert ? Wenn ja, kann man das als stillschweigendes Einverständnis werten ? Das sind Fragen für den Juristen.

Solltest du Glück haben, und den Roller zurück geben können, wirst du auf jeden Fall Schadenspflichtig da du den Roller genutzt hast. Wie viel wirst du dann mit den Händler klären müssen

Zitat:

@Roller_Tuffen schrieb am 21. Mai 2017 um 08:35:13 Uhr:


Der Händler "MUSS" im Rahmen der Garantie ausbessern/reparieren. Doch wenn dein Roller erst 1 Woche alt ist und Du schon die 500er Inspektion durch hast, wie viel bist Du denn gefahren?
Weiterhin ist der Kaufvertrag nichtig. Du bist erst 15 und hättest dem zu Folge kein Kraftfahrzeug mit Motor kaufen dürfen.

Muss er nicht, wenn es eine Herstellergarantie und keine Garantie vom Händler ist.

Garantiebedingungen lesen. Ob du die ggfs vorhandene Gewährleistung oder Garantie in Anspruch nimmst, ist dir überlassen, obwohl das Thema mit der Geschäftsfähigkeit ja schon angesprochen wurde.

---

Oops, das wurde ja schon erwähnt :-)

Steigungen werden schnell überschätzt und dann kommen solche Zahlen zu Stande.
Solche Steigungen werden in Deutschland beschildert und man kann es lesen wie viel.

Ich kann mir nur folgendes vorstellen:
Die Fliehkraftkupplung sitzt ja hinten. Die bekommt nur die Drehzahl ab, die sich mit dem Variator laut Gewichten und Motordrehzahl einstellt. Für mich hört es sich so an, als wäre bei einem 45km/h-Roller der Distanzring so verbreitert worden, damit er nur mehr 25 geht. Damit kommt zwar der Motor auf volle Drehzahl, nicht aber die Kupplung hinten. Folglich werden die Reibbeläge nicht stark genug gegen die Kupplungsglocke gedrückt, das resultiert darin, das der Roller am Berg bockt.
Korregieren lässt sich das nur mit einem schmäleren Distanzring, was aber den Roller unweigerlich schneller machen würde. Dies deckt sich auch mit der Aussage des Händlers. Scheint mir ein sehr schlechtes Setup zu sein.
Grüße,
Zeph

Der Roller fährt doch auch bei 5km/h eingekuppelt. Wieviel Drehzahl muss denn die Vario bekommen?
Die Mofadrossel reduziert in meinen Augen nicht die Leistung. Jediglich der Distanzring ist länger. Dann dürfte diesen Berg auch kein 45km/h Roller schaffen. Und bei "3PS" sollte das schaffbar sein.
ABER, da gebe ich Recht... 20% wird es in Deutschland nicht geben. Schon heftige 10% werden definitiv ausgeschildert!

Zitat:

@Papstpower schrieb am 22. Mai 2017 um 16:23:24 Uhr:


ABER, da gebe ich Recht... 20% wird es in Deutschland nicht geben.

Da irrst du dich!

20% sind je nach lokalen Gegebenheiten absolut keine Seltenheit - zwar sind das dann keine Hauptverkehrs/Landstraßen, aber sowas gibts zu hauf in .de

Zitat:

@Papstpower schrieb am 22. Mai 2017 um 16:23:24 Uhr:


Der Roller fährt doch auch bei 5km/h eingekuppelt. Wieviel Drehzahl muss denn die Vario bekommen?

Das hängt davon ab, wie stark die Gegenfedern sind. Ich weis, das die Dinger sehr früh einkuppeln, trotzdem ist die Kraft (bzw. das Drehmoment) das eine solche Fliehkraftkupplung übertragen kann drehzahlabhängig (wie stark hängt von der Bauart der Kupplung ab).

Die Ursache, sofern die Beschreibung des TS stimmt, ist ein nicht ausreichender Kraftschluß in der Fliehkraftkupplung. Zum einen fällt mir hier die begrenzte Vario ein, zum anderen könnte die Kupplung einfach verglast sein.

Ist die Vario begrenzt ergeben sich 2 Probleme. Zum einen kommt die Kupplung hinten nicht auf die notwendige Drehzahl um das Drehmoment zu übertragen, zum anderen ist das zu übertragende Drehmoment aufgrund der niedrigen Übersetzung an der Kupplung

höher

, als wenn die Vario weiterschalten könnte. Es kommt zu keinem Gleichgewichtszustand, der sich im entdrosselten Betrieb schnell einstellen würde (wahrscheinlich nur wenige 100U/min mehr Drehzahl an der Kupplung).

Grüße,

Zeph

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