Mofa fahren ohne gültige Kennzeichen.
hallo zusammen,
ich brauche eure Hilfe bitte..
ich bin Auszubildene und als ich mit meinem mofa zu meinem Arbeit unterwegs war,hab ich vom polizei angehalten. wegen der abgelaufene kennzeichen (das war nur ein Tag). und ich wusste wirkich nicht dass man jede 01.03 die kennzeichen wechseln muss.
dann hab ich ein post von der Polizei gekriegeti dann hab ich eine Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden und steht dass ich 250 euro bezaheln muss.
und mein frage jetzt , gibts vieleicht ein Antrag auf Begnadigung?? wenn ja wie kann ich das formulieren und was soll ich schreibe??
danke im vorraus
Liebe Grüsse
31 Antworten
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 14. Mai 2021 um 22:00:58 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 14. Mai 2021 um 19:20:01 Uhr:
...
Nur sollte man überlegen,ob nicht irgendwer auf die Idee kommen könnte,dass man geistig nicht in der Lage ist ein Kfz zu führen, wenn einem nicht bewusst ist,dass ein Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung braucht.
...
Was soll der Schwachsinn? Wieso sollte man die geistige Verfassung der TE in Frage stellen? Meinst du, das hilft der TE. Denk vorher mal nach, was du schreibst.@TE
Welcher Tatbestand wird dir denn vorgeworfen?Normalerweise bekommt man 6/8 Wochen vor Ablauf der Versicherung ein Schreiben von der Versichrung mit der Aufforderung, die Versicherung für das nächste Jahr zu bezahlen. Nach Bezahlung kommen dann die neuen Kennzeichen. Somit wäre das Fahrzeug versichert, wenn du bezahlt hättest.
Das du die Kennzeichen nicht fristgemäß am der Mofa getauscht hat, wäre dann eine andere Sache. Versichert wäre die Mofa auf jeden Fall.Wenn du das Schreiben ignoriest hast, dann bist du tätsächlich ohne Versicherungsschutz gefahren. Dann wären die Strafe wohl gerechtfertigt.
Du solltest bevor Du antwortest wenigstens den Eröffnungspost lesen. Dann wäre Dir evtl aufgefallen, dass es hier um eine Zulassungsfreies Fahrzeug geht, welches ein Versicherungskennzeichen zu führen hat.
Diese sind per se bis Ende Februar befristet und deshalb kommt auch kein schreiben,von der Versicherung,dass keine Versicherung mehr besteht.
Und den Tatbestand hatte ich schon extra zitiert.
@windelexpress
Ich habe es gelesen, du nicht.
Zitat:
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wegen der abgelaufene kennzeichen (das war nur ein Tag). und ich wusste wirkich nicht dass man jede 01.03 die kennzeichen wechseln muss.
...
Wo steht dort, dass es sich um ein "zulassungsfreies Fahrzeug" handelt? Bist du verwirrt?
Ich kann nur von meiner Versicherung sprechen. Und die schickt mir jedes Jahr vor Ablauf der Versicherung eine Zahlungsaufforderung. Zahle ich, habe ich 2 Wochen später die neuen Kennzeichen im Briefkasten und somit auch neuen Versicherungsschutz. Vergesse ich die Kennzeichen anzubringen (was mir regelmäßig passiert), habe ich trotzdem Versicherungsschutz. Dieses Vergehen sollte aber meines Wissens nur mit 40 Euro bestraft werden.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 14. Mai 2021 um 22:00:58 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 14. Mai 2021 um 19:20:01 Uhr:
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Nur sollte man überlegen,ob nicht irgendwer auf die Idee kommen könnte,dass man geistig nicht in der Lage ist ein Kfz zu führen, wenn einem nicht bewusst ist,dass ein Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung braucht.
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Was soll der Schwachsinn? Wieso sollte man die geistige Verfassung der TE in Frage stellen? Meinst du, das hilft der TE. Denk vorher mal nach, was du schreibst.
Zitat:
@TE
Welcher Tatbestand wird dir denn vorgeworfen?
Wahrscheinlich 804612 "Sie setzten das Fahrzeug ohne gültiges Versicherungskennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb".
§ 4 Abs. 3, § 48 FZV; § 24 StVG; 176 BKat
Zitat:
Normalerweise bekommt man 6/8 Wochen vor Ablauf der Versicherung ein Schreiben von der Versichrung mit der Aufforderung, die Versicherung für das nächste Jahr zu bezahlen. Nach Bezahlung kommen dann die neuen Kennzeichen. Somit wäre das Fahrzeug versichert, wenn du bezahlt hättest.
Wenn ich mir so anschaue, wieviel Mofas, Roller usw. nach dem letzten Februartag noch mit den alten Versicherungskennzeichen rumfahren, kann ich mir nicht vorstellen, dass irgendeine Versicherung den Halter anschreibt. Das machen höchstens Vermittler oder Makler für ihre Kunden aber nicht die Versicherungen.
Zitat:
............
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Holger_TDI schalte mal ein paar Gänge runter ... Zulassungsfreies Moped und Versicherungskennzeichen hängt nunmal zusammen. Man muss auch nicht gleich so dermaßen lospoltern, nur weil man etwas in den falschen Hals bekommen hat. 🙄
Ok, dann muss ich mich irren, dass jeden Jahr im Januar von meiner Versicherung ein Schreiben im Briefkasten liegt, ich dann bezahle und dann die neuen Kennzeichen per Post kommen.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 14. Mai 2021 um 22:24:13 Uhr:
@windelexpress
Ich habe es gelesen, du nicht.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 14. Mai 2021 um 22:24:13 Uhr:
Zitat:
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wegen der abgelaufene kennzeichen (das war nur ein Tag). und ich wusste wirkich nicht dass man jede 01.03 die kennzeichen wechseln muss.
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Wo steht dort, dass es sich um ein "zulassungsfreies Fahrzeug" handelt? Bist du verwirrt?Ich kann nur von meiner Versicherung sprechen. Und die schickt mir jedes Jahr vor Ablauf der Versicherung eine Zahlungsaufforderung. Zahle ich, habe ich 2 Wochen später die neuen Kennzeichen im Briefkasten und somit auch neuen Versicherungsschutz. Vergesse ich die Kennzeichen anzubringen (was mir regelmäßig passiert), habe ich trotzdem Versicherungsschutz. Dieses Vergehen sollte aber meines Wissens nur mit 40 Euro bestraft werden.
Wenn Du nicht mal weißt,dass es sich bei einem Mofa um ein Zulassungsfreies Kfz handelt,solltest Du lieber weniger schreiben.
Weshalb Dir Dein Makler eine Zahlungsaufforderung schickt und anschließend das Blech wurde schon erläutert. Die Regel ist das nicht.
Und die TE hat im EO schon Preis gegeben,nicht gewusst zu haben, dass man sich jeden Februar um ein neues Versicherungskennzeichen bemühen muss.
Die Verfahrensweise unterscheidet sich zu der von Zulassungspflichtigen Fahrzeugen.
Bei denen muss die HP auch noch eine Nachhaftungsfrist gewähren, in welcher sie für Schäden durch das Kfz aufkommen muss.
Die meisten Versicherungen machen rechtzeitig das Angebot für die Folgeversicherung. Nicht notwendig alle.
Mich wundert die Vorgehensweise. Bei „in Ausbildung“ und Mofa denke ich an einen Jugendlichen. Da würde das Jugendstrafrecht greifen. Üblicherweise wird mit Sozialstunden bestraft. Bist Du noch unter 18 oder knapp darüber?
Wie viele Tagessätze hast Du bekommen?
Das Ganze wird ein Angebot für eine Einstellung gegen Zahlungsauflage gewesen sein, kein Strafbefehl. Daher sage ich ja, dass eine Intervention möglich ist.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 15. Mai 2021 um 13:39:01 Uhr:
Das Ganze wird ein Angebot für eine Einstellung gegen Zahlungsauflage gewesen sein, kein Strafbefehl. Daher sage ich ja, dass eine Intervention möglich ist.
So ist das!
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 14. Mai 2021 um 22:24:13 Uhr:
Wo steht dort, dass es sich um ein "zulassungsfreies Fahrzeug" handelt?
Dort steht "Mofa". Die sind in Deutschland
grundsätzlichzulassungsfrei.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 14. Mai 2021 um 19:20:01 Uhr:
Fragen kostet ja nichts.
Nur sollte man überlegen,ob nicht irgendwer auf die Idee kommen könnte,dass man geistig nicht in der Lage ist ein Kfz zu führen.......
Respekt. Hat nur 6 Beiträge gedauert, bis dieser dumme Spruch kam.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 16. Mai 2021 um 16:06:53 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 14. Mai 2021 um 19:20:01 Uhr:
Fragen kostet ja nichts.
Nur sollte man überlegen,ob nicht irgendwer auf die Idee kommen könnte,dass man geistig nicht in der Lage ist ein Kfz zu führen.......Respekt. Hat nur 6 Beiträge gedauert, bis dieser dumme Spruch kam.
Und dafür hast Du zwei Tage gebraucht,um ihn zu finden.
Es war nicht als dummer Spruch gedacht,sondern lediglich als Hinweis,dass man seine Aussage gegenüber einer Ordnungsbehörde evtl genau überlegen sollte.
Und die Aussage "ich hab nicht gewusst,dass ich eine Versicherung haben muss" ist im hier vorliegende Fall die schlechteste Ausrede.
Aber sei beruhigt, diese hört man öfter.