Mögliche Nötigung LKW / Autobahn
hallo allerseits,
letztes jahr im juli spielte sich folgendes auf der bab 5 bei baden-baden ab:
ich bin aussendiesntler und bin damals auf der autobahn unterwegsgewesen.
irgendwann wurde die autobahn von drei auf zweispurig verengt und an der stelle mit 120 km/h markiert.
gleichzeitig besteht ein überholverbot für lkw´s.
direkt an der stelle ist nun ein lkw (österreicher) herausgefahren und überholte 2 langsamere lkw´s welche deutlich langsamer fuhren als er. ich fuhr hinter dem lkw her. nachdem der lkw wieder eingeschert war fuhr ich auch rechts mit 90-100 km/h. der lkw holte auf und fuhr dann auf ca. 50 cm auf.
als ich nicht beschleunigte, fuhr der lkw auf den standstreifen und probierte mich dort zu überholen oder abzudrängen. diese aktion war ca 1 km lang. ich fuhr weiter mein tempo und der lkw bremste erst als er beinahe aus einer haltebucht kommenden polizeiwagen umgenietet hatte.
ich fuhr weiter und dachte mir nichts dabei. ca. 10 km/h später tankte ich an der autobahn und als ich nach dem bezahlen herauskam stand die polizei da und sagte das sie mich suchen wegen verkehrsgefährdung etc. wir sind dann auf den tankparkplatz gefahren und haben gewartet bis der "geschädigte" polizeiwagen kam und der lkw samt fahrer.
sofort hieß es, ich hätte den lkw ausgebremst (der eine überholte lkw fahrer will mich bremsen gesehen haben) und deswegen könnten sie meinen führerschein sofort behalten (wegen was auch immer).
der beschuldigte lkw fahrer gab auch zu das er mit ca. 93 km/h die anderen lkw´s überholt hatte.
selbstverständlich auf anraten der polizisten (die nicht beteiligten) erstatte ich über meinen anwalt auch anzeige und habe erstmal nichts zu protokoll gegeben.
anscheinend sieht man auf der tachoscheibe des lkw´s wie er arg gebremst hätte und der "geschädigte" polizist sagte das dies wohl die stelle auf der man das auf der scheibe sieht mein bremsmanöver war.
ich kann mir das nur erklären weil er mit höherer geschwindigkeit auf mich aufgefahren ist und dann gebremst hatte als ich nicht beschleunigte.
der "geschädigte" polizist sagte auch das sie eine grossfahndung nach dem "kronzeugen" lkw eingeleitet haben, weil sie sich zuerst nicht "richtig" mit ihm versändigen hätten können. ich kann nur sagen der polizist war in meinen augen aggressiv.
der aufnehmende polizist sagte das er es protokollieren würde das ich nicht mit hoher geschwindigkeit unterwegs war, weil ich es nicht eilig hatte (kein benzin, gesprächspartner um die ecke. noch 1 h bis zum termin).
letzte woche nach fast einem jahr kommt nun ein strafbefehl vom gericht: über € 4000,- und 6 Monate wollen sie mir den führerschein wegnehmen.
ein gutachter hat festgestellt das der lkw irgendwann von 90 auf 75 runtergebremst wurde. angeblich hatte ich mich"unmittelbar" vor dem lkw eingeschert und ihn zu einer bremsung veranlasst. der lkw musste somit auf den standstreifen ausweichen. ich hingegen bin mir sicher das ich min. 30 meter später die spur gewechselt habe. angeblich habe ich ihn auch nicht wieder auf die fahrbahn einscheren lassen und er musste eben 1 km auf dem standstreifen neben mir herfahren..
das gericht schreibt ich hätte mit absicht den lkw fahrer abstrafen wollen. zufällig kam dann der polizeiwagen aus einer ausfahrt den der lkw fahrer dann beinahe plattmachte und auch dieses soll meine schuld sein.
ehrlichgesagt fühle ich mich verarscht.
hat jemand eine idee? erstmal habe ich einspruch erhoben und mein anwalt die neuen akten beantragt.
hat jemand eine idee was ich da machen kann? bin ich wirklich schuld? meine existenz steht auf dem spiel danke im vorraus.
Sand
62 Antworten
Warum überholst Du die LKWs, wenn Du hinterher langsamer fahren willst? So ein Verhalten finde ich nicht in Ordnung.
Irgendwie kann ich die Argumentation der Polizei und des LKW-Fahrers verstehen.
Also ich versteh des ned ganz.
Wenn du mit 90-100 km/h gefahren bist, wie kann dich dann der LKW überholen wollen. Der darf doch nur 80 km/h fahren. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von hirsetier
Wenn du mit 90-100 km/h gefahren bist, wie kann dich dann der LKW überholen wollen. Der darf doch nur 80 km/h fahren. 🙄
Eben, konnte das anhand der Tachoscheibe nicht nachgewiesen werden? Im Nutzgfahrzeugforum geht übrigens gerade eine Debatte um Gültigkeit der Scheibe zur Geschwindigkeitsfeststellung.
Zitat:
direkt an der stelle ist nun ein lkw (österreicher) herausgefahren und überholte 2 langsamere lkw´s welche deutlich langsamer fuhren als er. ich fuhr hinter dem lkw her. nachdem der lkw wieder eingeschert war fuhr ich auch rechts mit 90-100 km/h. der lkw holte auf und fuhr dann auf ca. 50 cm auf.
auf mich wirkt das etwas unstimmig... du bist zuerst hinter dem lkw hergefahren... dann hast du ihn noch überholt (dazu musstest du ja deutlich über 93km/h fahren)... aber dann ist deine geschwindigkeit plötzlich auf 75km/h abgefallen...
warum denn das? oder habe ich etwas missverstanden?
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auf der anderen seite kennt wohl jeder das fahrverhalten der lkw-fahrer wenn es darum geht ihre geschwindigkeit zu halten...
...so erlebe ich es meistens in baustellenbereichen (60 km/h erlaubt) daß die lkw fahrer penetrant nahe auffahren und erst im letzten moment bremsen (dabei fahre ich dann schon 80km/h (laut tacho)...
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zwischen den zeilen wirkt deine darstellung so, daß du dich über das illegale überholen des lkw´s geärgert hast und diesen darauf hin "verkehrserziehen" wolltest...
wäre nett wenn du die unstimmigkeiten, bezüglich des vorgangs, aufklären könntest....
gruß
patronn-citron
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Abgesehen von den vorigen Posts zu den Unstimmigkeiten möchte ich auch noch darauf hinweisen, dass MT auch kein rechtsberatendes Forum ist. Professionelle Hilfe von nem Anwalt hast du ja schon hinzugezogen. Desweiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass man zu solch einer Strafe verurteilt wird ohne jegliche Verhandlung. Dort muss dir ja erstmal rechtliches Gehör gegeben werden und ausserdem gibts keine pauschalen Strafen in solcher Höhe, das hängt auch immer u.a. vom Verdienst ab. Und auch die 6 Monate hören sich für mich recht wenig an, wenn ich der Argumentation der Polizei/des Richters/ des LKW-Fahrers folge. Das wäre ja mehrmacher gefählicher Eingriff in den Straßenverkehr, da gibts nicht nur 6 Monate.
Gruß Tecci
Zitat:
Original geschrieben von 400.000km
Warum überholst Du die LKWs, wenn Du hinterher langsamer fahren willst? So ein Verhalten finde ich nicht in Ordnung.
Irgendwie kann ich die Argumentation der Polizei und des LKW-Fahrers verstehen.
ich hatte den gleichen grund wie er, die beiden langsamen lkw´s überholen.
Zitat:
Original geschrieben von hirsetier
Also ich versteh des ned ganz.
Wenn du mit 90-100 km/h gefahren bist, wie kann dich dann der LKW überholen wollen. Der darf doch nur 80 km/h fahren. 🙄
tja, das dachte ich auch so. er ist eben 94 gefahren und ich runde 90
Aber wenn ich das richtig verstanden habe, dann hast Du alle drei LKWs überholt, oder?
Danach bist dann aber langsamer gefahren als der Österreicher. Als Außenstehender erscheint mir so die Version des Österreichers glaubwürdiger.
Oder hab ich jetzt was falsch verstanden?
Zitat:
Original geschrieben von Patronn-Citron
auf mich wirkt das etwas unstimmig... du bist zuerst hinter dem lkw hergefahren... dann hast du ihn noch überholt (dazu musstest du ja deutlich über 93km/h fahren)... aber dann ist deine geschwindigkeit plötzlich auf 75km/h abgefallen...
warum denn das? oder habe ich etwas missverstanden?
@patronn-citron
überholt habe ich mit ca 100 km/h und dann rechts weiterzufahren. in der regel überholt man doch immer lkw´s.
die tachoscheibe ist auf 75 km/h abgefallen. warum ist mir nicht klar, da er wegen mir ja da nicht bremsen musste. rein theoretisch könnte er ja irgendwann vorherabgebremst haben. irgendwann als er mir fast ins heck fuhr bremste er und holte wieder auf. ich denke das könnte das erklären. aber vor gericht wird das vermutlich kaum einer glauben.
Zitat:
Original geschrieben von 400.000km
Aber wenn ich das richtig verstanden habe, dann hast Du alle drei LKWs überholt, oder?
Danach bist dann aber langsamer gefahren als der Österreicher. Als Außenstehender erscheint mir so die Version des Österreichers glaubwürdiger.
Oder hab ich jetzt was falsch verstanden?
klar scheint sie glaubwürdiger, aber ich wußte ja nicht das er SO schnell fährt.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Abgesehen von den vorigen Posts zu den Unstimmigkeiten möchte ich auch noch darauf hinweisen, dass MT auch kein rechtsberatendes Forum ist. Professionelle Hilfe von nem Anwalt hast du ja schon hinzugezogen. Desweiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass man zu solch einer Strafe verurteilt wird ohne jegliche Verhandlung. Dort muss dir ja erstmal rechtliches Gehör gegeben werden und ausserdem gibts keine pauschalen Strafen in solcher Höhe, das hängt auch immer u.a. vom Verdienst ab. Und auch die 6 Monate hören sich für mich recht wenig an, wenn ich der Argumentation der Polizei/des Richters/ des LKW-Fahrers folge. Das wäre ja mehrmacher gefählicher Eingriff in den Straßenverkehr, da gibts nicht nur 6 Monate.
Gruß Tecci
du, ich habe den strafbefehl schwarz auf weiß in der hand.
Zitat:
Original geschrieben von Sandkastengener
klar scheint sie glaubwürdiger, aber ich wußte ja nicht das er SO schnell fährt.
Das verstehe ich immer noch nicht, Du hast ihn doch überholt, dass macht man doch nur, wenn man schneller fahren will als ein LKW und LKWs fahren ja Minimum 85 km/h. Wenn er jetzt 93 gefahren ist, macht das auch keinen Unterschied. Man überholt doch kein Fahrzeug, wenn man nicht mindestens 10 % schneller fahren möchte.
Wenn es schon schwerfällt uns hier zu überzeugen, dann wird ein Richter auch nicht zu überzeugen sein.
Zitat:
Original geschrieben von Sandkastengener
du, ich habe den strafbefehl schwarz auf weiß in der hand.
Ich mag das auch gar nicht anzweifeln, nur ist es für mich sehr schwer zu verstehen. Man hat in Deutschland ein gesetzliches Recht auf rechtliches Gehör, d.h. es muss einem zu jedem Vorwurf einer Straftat die Möglichkeit gegeben werden, sich dazu zu äußern und zu verteidigen. Wenn dies nicht so war, dann sollte es ein Leichtes sein für deinen Anwalt, eine Neuaufnahme des Verfahrens zu beantragen. Abgesehen davon ist gerade dann, wenn es wirklich so ist, dass die persönliche Existenz bedroht ist (so wie du es ja in deinem ersten Post erwähnt hast), möglich, eine andere Regelung zu finden. Das könnte in deinem Fall bedeuten, zB Aussetzung des Fahrverbots bei gleichzeitig höherer Geldbuße.
Aber wie gesagt, zu den rechtlichen Details musst dann wirklich deinen Anwalt befragen. Wir können hier nur Hinweise geben, die keineswegs eine Rechtsberatung ersetzen können. Ich persönlich könnte dir aufgrund meines Ausbildungsweges vllt auch noch mehr raten, aber das möchte ich aufgrund der öffentlichen Zugänglichkeit des Forums an dieser Stelle nicht tun.
Gruß Tecci
Dein Problem ist das Fehlen von Zeugen.
Vergiss bitte nicht, dass der Richter nicht dabei war und nicht den lieben Gott fragen kann.
Insofern war Deine "Strafaktion gegen den LKW" zwar theoretisch rechtlich clever und einwandfrei, aber eben praktisch dumm und naiv.
Du hast nur die Mindeststrafe bekommen, d.h. im Prozess kann das noch erheblich härter ausfallen, sofern Du nicht Deine Unschuld beweisen kannst.
Dein RA kann bestenfalls die Aussagen der Beteiligten gründlicher auseinandernehmen.
Fahren drei LKW hintereinander, so kann Fahrer 2 und 3 in aller Regel nicht sehen, was unmittelbar vor Fahrer 1 vorgeht, d.h. diese Fahrer können nicht sehen, ob Fahrer 1 zu dicht auffährt und deswegen plötzlich in die Eisen steigen muss, oder ob er durch Dich dazu gezwungen wird.
Damit wären in aller Regel die Fahrer 2 und 3 weg vom Zeugenfenster.
Das Gutachten kann zwar den Bremsvorgang beweisen, nicht aber die Ursache.
Entscheidend ist somit, was die Polizisten gesehen haben und zu Protokoll geben. Deren Aussagen sind vor Gericht Gesetz, auch wenn offensichtliche Mängel vorliegen.
Vor dieser Praxis kann man Dich nicht gründlich genug warnen. Hauen Dich die Herren mit Ihrer Aussage in die Pfanne, so bist Du dran und wirst das Gegenteil (auch wenn es der Wahrheit entspricht) nicht beweisen können.
Gerade BAB-Polizisten sind oftmals kleine Götter - hier hilft nur Deeskalation durch den Delinquenten.
In der Praxis wird das sinnvollste ein Deal sein.
Vor der Verhandlung gute Argumente durch RA vortragen lassen und Einstellung gegen hohe Geldauflage erwirken.