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Möchte meinem Sohn ein Auto schenken. Aus Schweiz nach Deutschland

Themenstarteram 4. Januar 2021 um 0:36

Guten Abend,

Ich möchte meinem Sohn ein altes Auto von mir schenken. Glk 350 cdi bj 2015.

Konstellation:

Mein Sohn wohnt in Deutschland, ich habe ebenfalls einen 2. Wohnsitz in Deutschland.

Das Auto steht faktisch schon bei ihm ihn Deutschland.

Wie gehen wir denn am besten vor?

Ich lese oftmals von Speditionen etc. Das ist aber ja absurd, es ist ja quasi ein Geschenk in der Familie.

Zoll und MwSt zahle ich selbstverständlich wenn notwendig, aber das Auto nochmal zum Zoll zu fahren wäre wirklich störend.

Ich bedanke mich für jede Hilfe.

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20 Antworten

Am besten sollte Dein Sohn mal beim Zoll und der Zulassungsbehörde vorsprechen.

 

Mit Coc Papieren sollte der Zulassung nichts entgegenstehen. Tüv wird vermutlich gemacht werden müssen.

 

Schenkungssteuer dürfen nicht anfallen, da Sohn bzw Wertgrenze im Verwandschaftsverhältnis bei weitem nicht überschritten.

 

Einfuhrumsatzsteuer wird wohl fällig. Hierfür sollte ein Kurzgztachten reichen um den Wert festzustellen. Du kannst auch den Zoll schätzen lassen. Ob man da dann bester bedient weiß ich nicht.

 

Ob hier ein Schenkung wirklich sinnvoll ist anstatt einer reinen Gebrauchsüberlassung wäre nochmal zu überdenken.

Themenstarteram 4. Januar 2021 um 1:13

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 4. Januar 2021 um 02:07:41 Uhr:

Am besten sollte Dein Sohn mal beim Zoll und der Zulassungsbehörde vorsprechen.

Mit Coc Papieren sollte der Zulassung nichts entgegenstehen. Tüv wird vermutlich gemacht werden müssen.

Schenkungssteuer dürfen nicht anfallen, da Sohn bzw Wertgrenze im Verwandschaftsverhältnis bei weitem nicht überschritten.

Einfuhrumsatzsteuer wird wohl fällig. Hierfür sollte ein Kurzgztachten reichen um den Wert festzustellen. Du kannst auch den Zoll schätzen lassen. Ob man da dann bester bedient weiß ich nicht.

Ob hier ein Schenkung wirklich sinnvoll ist anstatt einer reinen Gebrauchsüberlassung wäre nochmal zu überdenken.

Vielen Dank für deine Antwort. Insbesondere Deinen letzten Absatz werde ich mal Googlen.

Ich meine mich zu erinnern, dass das mit der Gebrauchsüberlassung nicht so einfach ist - weil ein EU-Bürger nicht einfach ein KFZ nutzen darf was außerhalb der EU zugelassen ist. Das Überfahren der Grenze des EU Bürgers mit dem Wagen aus CH kann schon als Einfuhr gelten und ist als Einfuhr zu deklarieren. Das ist nicht so einfach.

am 4. Januar 2021 um 6:47

Hi!

Zitat:

@Flo910 schrieb am 4. Januar 2021 um 01:36:19 Uhr:

Guten Abend,

Ich möchte meinem Sohn ein altes Auto von mir schenken. Glk 350 cdi bj 2015.

Konstellation:

Mein Sohn wohnt in Deutschland, ich habe ebenfalls einen 2. Wohnsitz in Deutschland.

Das Auto steht faktisch schon bei ihm ihn Deutschland.

Wie gehen wir denn am besten vor?

Ich lese oftmals von Speditionen etc. Das ist aber ja absurd, es ist ja quasi ein Geschenk in der Familie.

Zoll und MwSt zahle ich selbstverständlich wenn notwendig, aber das Auto nochmal zum Zoll zu fahren wäre wirklich störend.

Ich bedanke mich für jede Hilfe.

Habe diesbzgl. im "Autoverkauf und Fahrzeugbewertung Forum" hier eine recht ausführliche Anleitung zu einem sehr, sehr ähnlichen Fall geschrieben.

Grüße,

ZK

Ich sehe hier immer wieder Autos aus Schweiz, Norwegien, Ukraina und Russland.

Darum meine Gedanke were, muss es sein alles ofiziell machen oder kann Sohn einfach Auto benutzen mit Schilder aus Schweiz ?

Gruß. I.

Zitat:

@BravoI schrieb am 4. Januar 2021 um 09:46:58 Uhr:

Ich sehe hier immer wieder Autos aus Schweiz, Norwegien, Ukraina und Russland.

Darum meine Gedanke were, muss es sein alles ofiziell machen oder kann Sohn einfach Auto benutzen mit Schilder aus Schweiz ?

Gruß. I.

Nein!

Zitat:

@BravoI schrieb am 4. Januar 2021 um 09:46:58 Uhr:

Ich sehe hier immer wieder Autos aus Schweiz, Norwegien, Ukraina und Russland.

Darum meine Gedanke were, muss es sein alles ofiziell machen oder kann Sohn einfach Auto benutzen mit Schilder aus Schweiz ?

Gruß. I.

Weißt Du denn wer da drinnen am Steuer sitzt? Was die Autos anbelangt die Du siehst - der Schweizer, Nerweger, Ukrainer, Russe darf natürlich mit SEINEM Auto in der EU fahren. Was den hier benannten Sohn anbelangt - Kann er schon. Nur darf er sich nicht kontrollieren lassen - weil er in diesem Moment dann die Einfuhr bezahlt, uU mit Strafen.

Damit hat sich das geklärt: "Eine in der EU wohnhafte Person darf grundsätzlich kein in der Schweiz angemeldetes Fahrzeug im Gebiet der EU verwenden. Fährt eine in der EU wohnhafte Person mit einem von einem Schweizer Bekannten ausgeliehenen Fahrzeug in die EU, gilt dies möglicherweise bereits als Autoschmuggel."

Quelle: www.ch.ch

https://www.eda.admin.ch/.../...izer-auto-in-deutschland-verleihen.pdf

Fazit: das Fahrzeug darf dem Sohn nur dann überlassen werden, wenn sich der schweizer Halter in der EU aufhält.

Ein Blick in Par. 20 Fahrzeug-Zulassungsverordnung hätte gereicht.

am 4. Januar 2021 um 9:00

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 4. Januar 2021 um 09:57:21 Uhr:

 

Fazit: das Fahrzeug darf dem Sohn nur dann überlassen werden, wenn sich der schweizer Halter in der EU aufhält.

Nein, auch dann nicht. Gilt im uebrigen fuer alle Fzg aus dem Ausland (spezielle Verfahren, der Steuerpflicht nachzukommen, mal aussen vor gelassen).

Zitat:

@BravoI schrieb am 4. Januar 2021 um 09:46:58 Uhr:

Ich sehe hier immer wieder Autos aus Schweiz, Norwegien, Ukraina und Russland.

Darum meine Gedanke were, muss es sein alles ofiziell machen ...

Kommt drauf an, ob man AUCH in der Schweiz, Norwegien, Ukraina bzw. Russland seinen Wohnsitz hat!

(sprich nur "touristisch"/als Tagelöhner am Bau in D ist)

Ich hatte das vor gut 5 Jahren einmal aus konkretem Anlass bei der für meinen deutschen Wohnsitz zuständigen Kfz-Steuerstelle nachgefragt, als ich meinen Hauptwohnsitz für über 1 Jahr ins Ausland (EU-Staat) verlegte, meinen deutschen Wohnsitz aber nicht aufgab.

 

Ergebnis in Kurzfassung:

 

- steuertechnisch ist da der Hauptwohnsitz, wo man mehr als die Hälfte des Jahres tatsächlich seinen Aufenthalt hat.

 

- Mit dem am Wohnsitz im Ausland angemeldeten Fahrzeug darf man auch in D mehrere Wochen herumfahren, solange der tatsächliche und faktische Hauptstandort des Fahrzeugs im ausländischen Zulassungsstaat bleibt.

 

- Kurze Gebrauchsüberlassungen des Fahrzeugs an andere Fahrer bei vorübergehenden Aufenthalten in D sind gestattet.

 

Ich denke, die rechtlichen Rahmenbedingungen dürften auch heute noch ähnlich sein.

Nur ging es bei Dir um EU. Hier kommt der Wagen von außerhalb der EU und ist dort zugelassen. Das ist etwas gänzlich anderes.

Die CH hat Assioziierungsaabkommen mit der EU und es gibt diverse bilaterale Abkommen zum Steuerrecht zwischen CH und D.

Ich gehe davon aus, dass da eine Gleichstellung mit anderen EU-Staaten bei kfz-steuerspezifischen Sachverhalten geregelt ist. Ich habe aber keine Zeit und Lust die jetzt zu suchen.

 

Außerdem gibt es noch auf internationaler Ebene Regelungen, denen D sich unterworfen hat, welche Art und Umfang der Nutzung im Ausland zugelassener PKW im grenzüberschreitenden Verkehr regeln.

 

Ist alles nicht so einfach, hängt von vielen Parametern ab und ist letztlich oft eine Frage des Nachweises/Beweises.

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