Mobilitätsgarantie
Hallo,
Folgende Situation: Ich hatte einen selbstverschuldeten Unfall und der Wagen muss für 10-11 Tage in die Werkstatt.
Laut AH habe ich nur 5 Tage Anspruch auf einen Phaeton und muss danach zahlen. Ich habe das erstmal so hingenommen, allerdings habe ich gerade mit der VW Hotline gesprochen, die etwas verwundert darüber war.
Weiss jemand mehr?
Viele Grüße
Alex
24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von IalexI
Das ist keine Sache des AH, denn ich habe gerade nochmal mit VW direkt gesprochen. Auch auf Kulanz wollen sie mir keinen Leihwagen länger als 5 Tage stellen.
Das ärgerliche ist, dass ich letzte Woche Dienstag bereits den Unfall hatte und mir das AH gesagt hatte, die Reparatur werde 10-11 Tage dauern. Der Sachverständige war erst gestern da und die Reparatur soll nun ab gestern 10-11 Tage dauern. Womöglich sind das noch Werktage, so dass ich ganze 2 Woche auf den Wagen verzichten muss.
@tcsmoers: Ist deine Broschüre denn älter als die von dsu? Wenn ich darauf bezugnehmen wollte, was genau müsste ich dann der VW Hotline erzählen?
Schaue einfach mal den Link nach. Ich finde die Mail vom Phaetonpabst einfach nicht mehr.
peso
Zitat:
Original geschrieben von tottesy
Hi!
Achtung OT!
Das klingt aber nicht gut, was die Zuverlässigkeit angeht. Ging das alles über die Garantie?
Gruß
tottesy
Mich hat das weniger gestört, war ja mobil.
Von wegen nicht zuverlässig, nö, war Absprache mit VW, ob man die Fehlersuche nicht "in Etappen" durchführen könne, da dies wohl eine sehr seltene Sache war und es eventuell mit 1 Reparatur/Teilewechsel hätte erledigt sein können. Dass es nicht geklappt hat, war halt Pech.
Und ich muss VW loben, bis auf die - sowieso fälligen - Bremsbeläge war überall ein "K" auf der Rechnung - ohne wennundaber - Danke nochmals, auch wenn´s ein Garantiefall war.
Also, ich habe gerade nochmal mit VW geredet.
Sie gewähren nicht mehr als 5 Tage. Auch nach Hinweis auf die von peso zitierte Broschüre hat man sich auf nichts eingelassen. Die Argumentation: "Überlegen Sie mal, kein Hersteller kann den Fall abdecken, dass bei einem selbst verschuldeten Unfall das Ersatzfahrzeug unlimitiert zur Verfügung gestellt wird. Wissen sie, wieviel ein Ersatzwagen für einige Monate kostet?" Ganz davon zu schweigen, dass es sich in meinem Fall nur um 16-17 Tage handelt, von denen der Wagen 6 Tage lang sinnlos im AH herumstand.
Was ist nun das Referenzdokument, in dem ich die Leistungen der Mobilitätsgarantie sehen und mich darauf berufen kann? Findet man das in der Betriebsanleitung?
Ehrlich gesagt bin ich ziemlich verärgert.
ps. Auch der Hinweis, dass ich dies bei keinem anderen Hersteller bisher erlebt hätte, lies die Hotline kalt. Argumentation: Bekommen sie diese Leistungen bei einem anderen Hersteller? Sicherlich nicht, aber was nützt mir eine Leistung, die zumindestens an einigen Stellen beschrieben, aber nicht geliefert wird?
Schau mal hier rein:
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
Da scheinen die wohl im "Recht" zu sein.
Hier fragt man sich natürlich, ob die von einer normalen Reparaturzeit ausgehen.
Wie sieht es denn aus, wenn die Ersatzteile nur schlecht beschafft werden können ? Kann das dem Kunden angelastet werden ?
peso
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Gerade gefunden:
Ein Service für Sie.
Als Phaeton Kunde erhalten Sie auf Wunsch bei jedem Serviceereignis einen kostenlosen Ersatzwagen - selbstverständlich einen Phaeton. Oder ein anderes Fahrzeug, wenn Sie es wünschen. Egal ob Inspektion, Garantiefall, Reparatur, selbst verschuldeter Unfall, Zubehör-Einbau: Sie bekommen einen kostenlosen Ersatzwagen, wann immer Ihr Auto länger als zwei Stunden in der Werkstatt ist. Das gilt für 4 Jahre nach dem Kauf.
Hier steht natürlich keine Zeit drin.
peso
Okay, danke für die Information. Wenigstens kann ich dann wohl darauf bestehen, den Wagen auch noch über das Wochenende zu behalten.
PS. Den Fall Ersatzteile hatte ich mit dem Menschen auch diskutiert. In dem Fall wird eine Verlängerung gewährt, die Kosten werden dann beim Verursacher verrechnet.
Das ist natürlich auch ein Ding. Stell Dir mal vor, Du fährst einen echten Exoten. Dann soll die Versicherung des Verursachers dafür zahlen ?
peso
Mit Zuliefer-Firmen werden vertraglich ganz einfach max. Lieferzeiten vereinbart und das fällt dann schlicht unter Folgeschäden.
Bei einigen Teilen wird es aber wohl kaum möglich sein, eine 5 tägige Lieferfrist zu vereinbaren.
Bei meinem Wagen wurde auch ein Gutachter hinzugezogen. Der müsste doch auch eine Aussage darüber getroffen haben, wie lange die Reparatur dauern darf, oder?
Ich bin schon gespannt, wie das AH die Differenz erklären wird.
Zitat:
Original geschrieben von dickschiffuser
......Es hat die Drucknummer 241.552.SLP.01.
Warum fordert dein händler diesen "Einleger" nicht an oder warum siehst du nicht in deine Fahrzeugmappe ?
Genau da ist es drin !!
dsu