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Leihwagen, Mobilitätsgarantie etc.

Themenstarteram 28. September 2010 um 13:52

Ich habe die Suchfunktion zwar schon bemüht, aber keine passende Antwort gefunden.

Ich möchte meinen Wagen (GP0, MJ.06) aufgrund kleinerer Reparaturen (Hochtöner defekt, Türleisten und Wasser im Scheinwerfergehäuse) zu einer Werkstatt bringen. Da GMD und die Positivliste eine Werkstatt empfohlen haben, die weiter weg ist, muss ich auch irgendwie wieder nach Hause kommen. Habe ich aufgrund der Mobilitätsgarantie oder sonstigem, anspruch auf einen kostenlosen Ersatzwagen? Der VIP Service wurde eingestellt oder (auch für GP0?!)?

Beste Antwort im Thema

Warum wird nicht einfach in unser EPOC Homepage unter "Hilfreiches" nachgeschlagen , bevor hier son Quatsch vom Polo erzählt wird ?

http://speedyx.homelinux.net/phaeton/files/PhaetonErsatzwagen.pdf

Und abgesehen davon:

Erstbesitzer von 2002 bis 2005 haben nach wie vor Anspruch auf ALLE VIP Serviceleistungen , die Ihnen damals

per Werbung

per Betriebsanleitung

per Vertrag

zugesichert worden sind. Alles Andere wäre eine einseitige Kündigung könnte ein "Einklagen" oder Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.

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Hallo Phaetonge,

Die Mobilitätsgarantie gilt 4 Jahre nach EZ. Wenn dein Phaeton ziemilich spät 2006 Zugelassen wurde, könntest du noch glück haben.

An sonsten denke ich dass du vielleicht ein Klein Sümmchen in Rechnung gestellt bekommst.

 

Dash hoffe ich natürlich nicht.

Viel Glück

Phaetonfreak

Frage doch einfach in der Werkstatt nach. Die dürften froh über jeden Auftrag sein.

peso

Themenstarteram 28. September 2010 um 14:18

ich dachte die Mobilitätsgarantie verlängert sich immer mit der Inspektion?

Nein, da bist du schief infoormiert, mit der Inspetion verlängert sich die LongLive Garantie, aber nur, wenn die Inspetion ein :) vornimmt.

Bei Fragen nur Fragen

phaetonfreak

Themenstarteram 28. September 2010 um 14:41

und was ist long life nun wieder?

Zitat:

Original geschrieben von phaetonge

ich dachte die Mobilitätsgarantie verlängert sich immer mit der Inspektion?

Das ist richtig. Das hat aber mit diesem Fall nichts zu tun. Die Mobilitätsgarantie greift nur beim Liegenbleiben etc. Hier ist doch eine ganz "normale" Instandsetzung vorgesehen.

peso

Die Mobilitätsgaranitie wird mit jedem Service/Inspektion bis zum nächsten Serviceereignis verlängert.

Die MG umfasst im Grunde und so ziemlich genau alles was der ADAC für Clubmitlglieder bieten kann. Kostenloßer Leihwagen bei Panne(d.H wenn der Wagen nicht von selbst weiter gefahren werden kann) oder die MG kümmert sich beim Ausfall des Fahrers (weshalb auch immer) und Rückführung, Hotelaufenhalt etc. etc. etc. Das Programm heißt auch Longlife Mobilitätsgarantie, da es mit dem Longlife Service kombiniert werden muss.

Der VIP Service (R.I.P.) hat damit nichts zu tun.

Du musst also selber für den Leihwagen aufkommen, sofern das Auto älter als 4 Jahre ist (ab Erstzulassung). Falls das Auto jünger ist, hast du eigentlich keinen Anspruch auf einen Phaeton als Ersatzwagen. Das war früher so, heute kann es sein dass du einen Lupo 'reingewürgt' bekommst (im schlimmsten Fall).

 

 

Zitat:

Original geschrieben von AudianerA6

... (R.I.Du musst also selber für den Leihwagen aufkommen, sofern das Auto älter als 4 Jahre ist (ab Erstzulassung). Falls das Auto jünger ist, hast du eigentlich keinen Anspruch auf einen Phaeton als Ersatzwagen. Das war früher so, heute kann es sein dass du einen Lupo 'reingewürgt' bekommst (im schlimmsten Fall).

Wer erzählt denn sowas??

Zwar mußte ich dem Freundl. erst das VW-Dokument "Phaeton-Ersatzwagenkonzept" unter die Nase halten, aber ab dann funzte das.

Hierzu dieser Fred, der sogar in die FAQ aufgenommen wurde:

http://www.motor-talk.de/.../...ervice-stand-10-2009-t2447853.html?...

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von AudianerA6

Die Mobilitätsgaranitie wird mit jedem Service/Inspektion bis zum nächsten Serviceereignis verlängert.

Die MG umfasst im Grunde und so ziemlich genau alles was der ADAC für Clubmitlglieder bieten kann. Kostenloßer Leihwagen bei Panne(d.H wenn der Wagen nicht von selbst weiter gefahren werden kann) oder die MG kümmert sich beim Ausfall des Fahrers (weshalb auch immer) und Rückführung, Hotelaufenhalt etc. etc. etc. Das Programm heißt auch Longlife Mobilitätsgarantie, da es mit dem Longlife Service kombiniert werden muss.

Der VIP Service (R.I.P.) hat damit nichts zu tun.

Du musst also selber für den Leihwagen aufkommen, sofern das Auto älter als 4 Jahre ist (ab Erstzulassung). Falls das Auto jünger ist, hast du eigentlich keinen Anspruch auf einen Phaeton als Ersatzwagen. Das war früher so, heute kann es sein dass du einen Lupo 'reingewürgt' bekommst (im schlimmsten Fall).

Es wäre besser gewesen, Du hättest den Teil, den Du nicht beantworten konntest, nicht geschrieben.

peso

Warum wird nicht einfach in unser EPOC Homepage unter "Hilfreiches" nachgeschlagen , bevor hier son Quatsch vom Polo erzählt wird ?

http://speedyx.homelinux.net/phaeton/files/PhaetonErsatzwagen.pdf

Und abgesehen davon:

Erstbesitzer von 2002 bis 2005 haben nach wie vor Anspruch auf ALLE VIP Serviceleistungen , die Ihnen damals

per Werbung

per Betriebsanleitung

per Vertrag

zugesichert worden sind. Alles Andere wäre eine einseitige Kündigung könnte ein "Einklagen" oder Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.

Zitat:

Original geschrieben von dickschiffuser

Warum wird nicht einfach in unser EPOC Homepage unter "Hilfreiches" nachgeschlagen , bevor hier son Quatsch vom Polo erzählt wird ?

 

http://speedyx.homelinux.net/phaeton/files/PhaetonErsatzwagen.pdf

 

Und abgesehen davon:

 

Erstbesitzer von 2002 bis 2005 haben nach wie vor Anspruch auf ALLE VIP Serviceleistungen , die Ihnen damals

 

per Werbung

per Betriebsanleitung

per Vertrag

 

zugesichert worden sind. Alles Andere wäre eine einseitige Kündigung könnte ein "Einklagen" oder Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.

Nö, seh ich anders, die Fahrzeuge bis 2005/06 haben keinen Anspruch mehr auf alle VIP Serviceleistungen. So wie ich die PDF lese entfällt das gesamte Phaeton Ersatzwagenkonzept sobald man, laut 'Vertrag' aus den Vorraussetzungen heraus wächst (>4Jahre).

Bei der Spalte für die Mobilitätsgarantie wird nicht erwähnt, dass man auf einen Phaeton strikt anspruch hat.

Ich bleibe dabei, dass alle Phaeton, älter als 4 Jahre 'nur' noch eine Mobilitätsgarantie besitzen, sofern Service eingehalten.

Das mit dem Lupo ist falsch, gebe ich zu. Das beruht auf der Annahme, da einst über den Abgesang des VIPService diskutiert wurde.

Aber nach den 4 Jahren ist theoretisch ein Polo möglich, auch im Fall wenn die MG greift. Oder lasst es mich so formulieren: Und wenn die MG (bei 4<) greift, was kann man tun, wenn kein Phaeton angeboten wird?

 

Also, ich habe gehört, dass man entweder einen Phaeton oder eine Klasse niedriger bekommt...

oder is das etwa anders?

am 2. Oktober 2010 um 13:31

Zitat:

Original geschrieben von VW Phaeton freak

Also, ich habe gehört, dass man entweder einen Phaeton oder eine Klasse niedriger bekommt...

oder is das etwa anders?

Genau so ist es richtig!!!! Im Regelfall wird es ein A6, im Falle von nichtvorhandenem P, zb von Europcar, mit einigermaßen akzeptabler Ausstattung.

Habe heute meinen Dicken vom Händler geholt.

Wegen dem leidigen Thema Getrieberuckeln wurde (nach erfolglosem ersten Versuch des

Getriebeölwechsels) gleich das ganze Getriebe getauscht:eek:

Jetzt scheint es behoben zu sein. War extra einer aus Wolfsburg da deswegen:rolleyes:

Sowohl beim ersten mal (ein paar Tage) als auch dieses mal (5 Tage) habe ich einen

Phaeton Ersatzwagen bekommen.

Es hieß dies gilt nur, wenn der Wagen max. 3 oder 4 Jahre jung ist.

Bezahlt wird maximal 5 Tage.

Das war es was mir gesagt wurde. Das muss nicht stimmen.

Hätte eine Berechnung nach 5 Tagen eh nicht akzeptiert, da es ja nicht mein Problem ist, wenn

die 5 Tage brauchen um das Getriebe zu tauschen.

Angeblich darf mein Händler den Phaeton erst nach "Anleitung" aus Wolfsburg reparieren. Und

diese Anleitung dauert halt ein paar Tage:rolleyes:

Das kann aber nicht das Problem des Kunden sein.

Meiner ist aus 11/2008, also noch in der vollen Garantie. Danach hätte ich eh Lifetime-Garantie.

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