Mo - Fr, 7-17 Uhr - Gilt es an Feiertagen?

Hey,
jeder kennt Geschwindigkeitsbegrenzungen, welche nur von Montag bis Freitag gelten, z.B. 30 vor Schulen. Nun ist sehe ich aber häufig Leute, die dennoch mit schätzungsweise 50-60km/h an Feiertagen wie z.B. Ostermontag dadurch fahren.
Deshalb ist meine Frage folgende:

Zählt ein Feiertag wie ein Sonntag in der STVO?

MfG
Pat

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Zitat:

Original geschrieben von Amen


Es ist zu geil:
Hier verlangen Leute eine gesetzlich Grundlage dafür, dass ein Montag ein Montag bleibt, auch wenn es ein Feiertag ist, aber wir beklagen uns in Deutschland darüber, dass es zuviele Regeln gibt 🙄.

Amen

Die gesetzliche Grundlage ist hier eindeutig gegeben... heisst ja nicht umsonst "gesetzlicher" Feiertag.

Zuviele Regelungen gibt es nicht, leider viel zu viele uneindeutige Regelungen. Und das ist der Unterschied.

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Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Ist ja irgendwie auch logisch. Aber auch richtig ?

Mit Logik ist hier nichts.

Das ist eine reine Definition, juristische Festlegung, auch als "Rechtsnorm" bezeichnet, die wie auch so manche technische Norm nicht zwingend nachvollziehbar für einen "Bereichsfremden" ist.

Für einen Juristen ist diese Ableitung jedoch "korrekt", siehe Beck.

Mir persönlich ist das Scheiß egal ob ich nun 30 oder 50 fahre. Aber ich sehe schon die Krampfadern am Hals des Hintermanns platzen und das Blut gegen die Scheiben spritzen.

Geht doch noch viel einfacher.
Wird an einem Do obwohl Feiertag geblitzt versuchs doch mal sinngemäß mit dem Verbotsirrtum 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Nö - ein Montag ist ein Montag ist ein Montag.

Auch ein Ostermontag.

Ein Werktag wäre ein Werktag. Ein Ostermontag ist keiner.

Ja Gegenfrage.
Warum sind im Nachbardorf an Wochenfeiertagen die Ampeln aus ?
So wie sonst nur Sonntags.

Wo kann man Deine Meinung nachlesen ?

Keine Ahnung. Wenn die Ampeln aus sind, gelten die Blechschilder - so vorhanden. Sonst RvL.

Warum die Ampeln da aus sind, kann Dir die zuständige Behörde verraten.

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Die Beschilderung bezieht sich ja auf die "Werktage" Mo. - Fr.. Fällt aber ein Feiertag auf einen Mittwoch ist dies gesetzlich ja aber kein "Werktag"
Man kann es aber auch so betrachten, dass hier Mittwoch = Mittwoch ist egal ob Feiertag oder Werktag.
Jedenfalls würde ich im Falle eines Falles dies anklagen und wenn es nur wegen 5 Km/h zu schnell wäre. Irreweissende Schilderführung.
Ein Schild mit dem Hinweis "Nur an Werktagen Mo. - Fr." wäre hier eindeutig !

Es ist zu geil:
Hier verlangen Leute eine gesetzlich Grundlage dafür, dass ein Montag ein Montag bleibt, auch wenn es ein Feiertag ist, aber wir beklagen uns in Deutschland darüber, dass es zuviele Regeln gibt 🙄.

Amen

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Die Beschilderung bezieht sich ja auf die "Werktage" Mo. - Fr.. Fällt aber ein Feiertag auf einen Mittwoch ist dies gesetzlich ja aber kein "Werktag"

Zitat:

Original geschrieben von KetchupMayo


Hey,
jeder kennt Geschwindigkeitsbegrenzungen, welche nur von Montag bis Freitag gelten.....

Sorry da steht nichts von Werktag

Bei uns im Ort gilt vor einer Schule an Werktagen von 7-20 Uhr ein Tempolimit von 30km/h.
Werktag sind alle Tage außer Sonn- und Feiertage. Hier gilt auch am Samstagabend um 19:55 das Tempolimit von 30!

Ich denke auch, dass Mo-Fr auch wirklich Mo-Fr heißt. Da ist kein Raum für Interpretation.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Ein Schild mit dem Hinweis "Nur an Werktagen Mo. - Fr." wäre hier eindeutig !

Ein derartiges Zusatzzeichen wäre doch auch wieder uneindeutig, denn wann denn nun:

An Werktagen, somit auch am Samstag, oder nur Mo.-Fr.?

Das eigentliche Problem ist eine notwendige Kürze einer Schildbeschriftung, damit dieses Zusatzzeichen zB. auch bei der Vorbeifahrt mit 130 km/h erfasst werden kann. Aus dieser notwendigen Kürze ergeben sich immer konstruierbare Missverständnisse.

Somit muss immer eine Definition über die genaue Bedeutung in Vorschriften, Rechtsnormen oder Urteilen festgelegt sein, und das ist es bereits.

So missverständlich scheint das aber in der Realität für sehr viele Verkehrsteilnehmer auch nicht zu sein, denn die Ausgangsfrage war ja die enorme "Missachtung" von derartig ausgeschilderten Limitierungen an Wochentags-Feiertagen.

Zitat:

Original geschrieben von Amen


Es ist zu geil:
Hier verlangen Leute eine gesetzlich Grundlage dafür, dass ein Montag ein Montag bleibt, auch wenn es ein Feiertag ist, aber wir beklagen uns in Deutschland darüber, dass es zuviele Regeln gibt 🙄.

Amen

Die gesetzliche Grundlage ist hier eindeutig gegeben... heisst ja nicht umsonst "gesetzlicher" Feiertag.

Zuviele Regelungen gibt es nicht, leider viel zu viele uneindeutige Regelungen. Und das ist der Unterschied.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


... uneindeutige Regelungen. ...

Uneindeutig doch nur, weil man die Definition nicht kennt.

Rund, roter Rand und eine 60 in der Mitte ist ebenso uneindeutig, könnte auch ein Durchfahrtverbot für Personen über 60 kg bedeuten, und wieso überhaupt ein Verbot, vielleicht nur eine Werbetafel für eine Senioren-Disko.

Die Bedeutung von diesem Teil ist doch auch nur über eine Definition festgelegt und einer gewissen Bekanntheit dieser Definition.

Mo.-Fr. ist das Selbe, eine Unkenntnis der zugehörigen Definition macht so ein Straßenschild nicht gleich uneindeutig oder gar wegen Uneindeutigkeit rechtsunwirksam.

Ansonsten einfach das nächste Mal bei diesem rund, roter Rand und 80 kurz den Jungs mit dem Laser erklären, dass ohne Zusatzzeichen "max. km/h" wohl eher das Alter des Fahrers gemeint ist - wobei: "max" ist man auch nicht, im Ausweis ist Klaus eingetragen.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Die Bedeutung von diesem Teil ist doch auch nur über eine Definition festgelegt und einer gewissen Bekanntheit dieser Definition.

Deinem Beitrag stimme ich zu!

Aber hast du vielleicht eine offizielle Quelle, wo die Definition nachzulesen ist? Ich habe nichts gefunden.
Hier geht es um z.B. Zusatzzeichen 1042-33...

Zitat:

Original geschrieben von W 8993


Aber hast du vielleicht eine offizielle Quelle, wo die Definition nachzulesen ist?

NZV 2004 Seite 120

http://www.motor-talk.de/.../...ilt-es-an-feiertagen-t4474640.html?...

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


NZV 2004 Seite 120

Kann ich als Nichtangemeldeter leider nicht aufrufen.

Da steht, was auch in dem Verkehrsportal-Link genannt ist:

Zitat:

Die Zusatzzeichen "Mo-Fr" gelten, sofern nicht ein weiteres Zusatzzeichen "auch an Feiertagen" angebracht ist, nicht an gesetzlichen Feiertagen.
Das bedeutet, dass an derart beschilderten Haltverboten an Feiertagen, die auf diese Wochentage fallen, gehalten bzw. geparkt werden darf, und gilt entsprechend ebenso, wenn an diesen Tagen zusätzlich eine uhrzeitliche Beschränkung angeordnet worden ist, z.B. "Mo,Mi,Fr, 08.00 - 16.00 Uhr" o.ä.
Diese Festlegung trifft an Wochentagsfeiertagen weiterhin auch zu bei anderen Regelungen wie z.B. bei Geschwindigkeitsbeschränkungen (Z. 274 StVO), Busspuren (Z. 245 StVO) sowie an Parkuhren und Parkscheinautomaten, deren Geltung durch ein o.a. Zusatzzeichen beschränkt ist.

zusätzlich dann noch der Aufsatz mit der entsprechenden juristischen Ableitung, die zu dem Satz geführt hat.

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